Thread
Menü

Warum soll O2 im Unrecht gewesen sein?


06.06.2008 17:03 - Gestartet von niknuk
einmal geändert am 06.06.2008 17:06
Die Werbeaussage ("nahezu unbegrenzt surfen") stimmt doch:

Erstens ist Surfen nicht gleichbedeutend mit permanentem Downloaden. Unter "Surfen" verstehe ich das Betrachten verschiedener Webseiten. Dabei fließen aber nur kurz beim Herunterladen der Seite tatsächlich Daten. Danach will man sich die Seite erst einmal ansehen/durchlesen (also das tun, was der Begriff "Surfen" überhaupt meint), und das dauert in der Regel wesentlich länger als der Download. Folglich tut sich beim Surfen die meiste Zeit auf der Leitung nichts. Auch wenn es sich um Webseiten mit umfangreicheren Inhalten handelt (z. B. Videoportale wie Youtube o. ä.), ist es schwer, durch bloßes Betrachten dieser Seiten satte 37 GB Traffic zu generieren. Die 5 GB sollten also je nach den aufgerufenen Seiten auch beim Surfen rund um die Uhr nicht überschritten werden. Wer mehr verbraucht, hat nicht nur gesurft.

Und zweitens drückt das Wort "nahezu" ja auch schon aus, dass es irgend eine Begrenzung geben muss.

Außerdem sollte das 5 GB-Limit auch ganz deutlich in der Leistungsbeschreibung stehen, die man als Kunde tunlichst durchgelesen haben sollte, *bevor* man einen Vertrag unterschreibt (oder wenigstens bevor man anfängt, viel Traffic zu produzieren).

Was also die Verbraucherzentrale in diesem Szenario soll (von Übervorteilung des Kunden kann ich zumindest in diesem Fall nichts erkennen) und wie sie erreicht hat, dass O2 auf den Großteil des ihnen zustehenden Geldes verzichtet, würde mich doch stark interessieren. Ebenso frage ich mich, wie man so dämlich sein kann, einen Volumentarif mit einer Datenflatrate zu verwechseln. Ok, ein Volumentarif ist eine Zeitflatrate, aber "Zeit" und "Daten" auseinanderzuhalten sollte doch jedem möglich sein, der ein Mobiltelefon bedienen kann.

Gruß

niknuk
Menü
[1] cf antwortet auf niknuk
06.06.2008 17:22
Muss mich meinem Vorrender anschliessen.
37 GB ist ein Haufen Holz.
Ich habe grade mal in unsere Fritzbox-Statistik geschaut: 3 Personen an einem DSL3000 inclusive viel Video-on-Demand und VoIP und sogar ein paar Filmchen laden (onlinetvrecorder.com): 19 GB im letzten Monat...

Chris
Menü
[1.1] CGa antwortet auf cf
06.06.2008 17:30
Auch ich muss niknuk heute mal absolut Recht geben. Wir sind ausnahmsweise einer Meinung.

Der Kunde hätte eigentlich alles bezahlen müssen! Eine falsche Werbeaussage trifft O2 hier nämlich nicht. Denn nahezu unbegrenzt ist nicht unbegrenzt.

cu ChrisX
Menü
[2] blubbla antwortet auf niknuk
06.06.2008 17:37
im grunde geb ich dir völlig recht. die werbeaussage ist verständlich. bei "nahezu" sollte jeder kunde erstmal hellhörig werden.

anders herum, und darum kann ich mir vorstellen wurde die verbraucherzentrale auch aktiv, sollte bei einem anbieter die alarmglocke schrillen, wenn eine rechnung eines privatkunden so in die höhe schnellt. bei der telekom kenn ich das so. leider mal schlechte erfahrung mit diesen gewinnspielhotlines gemacht.

monatliche rechnungen von ca 50 euro und freundin spielt bei solch einen blöden spiel mit. am nächsten tag will sie wieder mitspielen: geht nicht mehr. bekommt keine verbindung. 2 tage später einen brief von der telekom erhalten: "ungewöhnlich hohes telefonkostenaufkommen innerhalb eines tages. sicherheitshalber haben wir diese hotline gesperrt." ich da angerufen und mich schlaugemacht. tja, die nächste rechnung lag dann bei 400 euro... gut das die telekom fix die hotline gesperrt hat, sonst läge die rechnung sicherlich um ein 10faches höher. die sperre haben wir dann besser gleich gelassen ^^
Menü
[2.1] NicoFMuc antwortet auf blubbla
06.06.2008 17:56
Benutzer blubbla schrieb:
im grunde geb ich dir völlig recht. die werbeaussage ist verständlich. bei "nahezu" sollte jeder kunde erstmal hellhörig werden.

Ja, der Kunde hat da dran wohl auch ne grosse Mit-Schuld gehabt.

anders herum, und darum kann ich mir vorstellen wurde die verbraucherzentrale auch aktiv, sollte bei einem anbieter die alarmglocke schrillen, wenn eine rechnung eines privatkunden so in die höhe schnellt.

Ja, das finde ich auch. Ich war selbst mal o2-Kunde. Hatte das Communication-Center-Pack gebucht. Das waren E-Mail-MMS-Benachrichtigungen inkl. Da das o2-System ja schon immer irgendwelche Macken hatte, kamen, obwohl diese Benachrichtigungen inkl. waren, in 50-Euro-Schritten "Erinnerungs-SMS", das man schon soviel in diesem Monat verbraucht hätte. Da hat man sowas hinbekomen. Aber wenn eine Rechnung bei einem Privatkunden über 1000,- oder 10.000,-€ steigt und dann auch verschickt wird, müsste sowas doch mal durch ne Warnmeldung irgendwie vorgewarnt werden können, oder?

Wie ist das bei den anderen Anbietern, gibts da "automatische" Grenzen? Also ich meine jetzt im Mobilfunk.

Gruß
Nico
Menü
[2.1.1] mellowman antwortet auf NicoFMuc
06.06.2008 19:10

einmal geändert am 06.06.2008 19:11
hallo nico,

sorry aber ich denke das sind alles erwachsene menschen!!! vor was soll denn der netzbereiber noch alles warnen? das du nicht zuviel sms versendest? warnt dich die tankstelle, daß du diesen monat schon 300 Euro sprit verbraten hast??? ts ts ts wir sind doch nicht im kindergarten!

gruß mellow

Ja, das finde ich auch. Ich war selbst mal o2-Kunde. Hatte das Communication-Center-Pack gebucht. Das waren E-Mail-MMS-Benachrichtigungen inkl. Da das o2-System ja schon immer irgendwelche Macken hatte, kamen, obwohl diese Benachrichtigungen inkl. waren, in 50-Euro-Schritten "Erinnerungs-SMS", das man schon soviel in diesem Monat verbraucht hätte. Da hat man sowas hinbekomen. Aber wenn eine Rechnung bei einem Privatkunden über 1000,- oder 10.000,-€ steigt und dann auch verschickt wird, müsste sowas doch mal durch ne Warnmeldung irgendwie vorgewarnt werden können, oder?

Wie ist das bei den anderen Anbietern, gibts da "automatische" Grenzen? Also ich meine jetzt im Mobilfunk.

Gruß
Nico
Menü
[2.1.1.1] klaussc antwortet auf mellowman
06.06.2008 19:19
Benutzer mellowman schrieb:
hallo nico,

sorry aber ich denke das sind alles erwachsene menschen!!! vor was soll denn der netzbereiber noch alles warnen? das du nicht zuviel sms versendest? warnt dich die tankstelle, daß du diesen monat schon 300 Euro sprit verbraten hast??? ts ts ts wir sind doch nicht im kindergarten!

Da kostet der Sprit auch nicht ab dem 31.Liter 360Euro/Liter...

Und damit käme auch eine Tanke vor Gericht nicht durch, selbst wenn die entsprechenden AGB an der Zapfsäule kleben ;-)

Aber bei Mobilfunkern ist ja Alles anders ;-)

Gruß
Klaus
Menü
[2.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf klaussc
06.06.2008 19:26
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer mellowman schrieb:
hallo nico,

sorry aber ich denke das sind alles erwachsene menschen!!! vor was soll denn der netzbereiber noch alles warnen? das du nicht zuviel sms versendest? warnt dich die tankstelle, daß du diesen monat schon 300 Euro sprit verbraten hast??? ts ts ts wir sind doch nicht im kindergarten!

Da kostet der Sprit auch nicht ab dem 31.Liter 360Euro/Liter...

Und damit käme auch eine Tanke vor Gericht nicht durch, selbst wenn die entsprechenden AGB an der Zapfsäule kleben ;-)

Aber bei Mobilfunkern ist ja Alles anders ;-)

Gruß
Klaus

hehe,
dafür werden anderen dann die Simkarten bei 750 euro wegen high usage gesperrt. Und genau davor hat o2 doch Angst, dass die hier eben nicht die "Sicherungsmethoden" angewandt haben...
Menü
[2.1.1.1.1.1] mellowman antwortet auf kfschalke
06.06.2008 19:42

einmal geändert am 06.06.2008 19:51
sorry aber nochmal ganz deutlich: vor was soll hier gewarnt werden? wenn der kunde über seinen pc ins netz gegangen ist, was ich mal vermute, muß er den communication manager installieren, der ihm genau anzeigt wieviel datenvolumen er verbraucht hat. tankstelle? tanknadel! O2? Communication Manager! ich finde es sehr unqualifiziert ewig auf den netzbetreibern rumzureiten nur weil einzelne nicht den durchblick haben! mein tipp: internetcafé münze rein - stunde surfen! basta!

mellowman


Menü
[2.1.1.1.1.1.1] NicoFMuc antwortet auf mellowman
06.06.2008 20:03
Benutzer mellowman schrieb:
sorry aber nochmal ganz deutlich: vor was soll hier gewarnt werden? wenn der kunde über seinen pc ins netz gegangen ist, was ich mal vermute, muß er den communication manager installieren, der ihm genau anzeigt wieviel datenvolumen er verbraucht hat.

aha, das Pack gilt Deutschlandweit. Man kann nicht überall diese Software installieren.

ich finde es sehr unqualifiziert ewig auf den netzbetreibern rumzureiten nur weil einzelne nicht den durchblick haben!

Mir kommen die Tränen. Grade o2 ist ja ein Unschuldslamm im Umgang mit Kunden...

mein tipp: internetcafé münze rein - stunde surfen! basta!

Der Kunde hat hier bestimmt eine große Mitschuld. Aber trotzdem sollte o2 es endlich mal bekommen eine halbwegs in Echtzeit agierende Datenkontrolle zu haben.Und zwar Oline, wo das komplette Datenvolumen zusammengezählt steht (und nicht nur von einem einzelnen PC).

Gruß
Nico
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1] teufel2k antwortet auf NicoFMuc
07.06.2008 11:53
Ich habe auch dieses Internet L Packet (als DSL ersatz), surfe damit über Vista, XP und Linux und noch zusätzlich über mein Handy.
Das Communication Center geht weder für Vista x64/Linux noch für meine hsdpa Karte die direkt in den Rechner verbaut ist. Eine wirklich funktionierende Traffficzähllösung existiert dann leider nicht und ich öffne jeden Monat mit Angst meine Rechnung.

Ich bin der Meinung hier sollte die Regulierungsbehörde entsprechende Regeln entwerfen, dass man den aktuellen Rechungsbetrag Online einsehen können muss.

Außerdem ist die Monatsrechnung von O2 auch ein Witz, ich habe einen 5Gb Tarif und nirgends steht das insgesamt verbrauchte Datenvolumen. Nur kb weise pro Verbindung. Keine Summe!
Was erwarten die denn? Das ich jedesmal erstmal alles zusammenzähle um zu sehen was ich tatsächlich verbraucht habe? Grrrrr

Aber wie schon mehrfach hier geschrieben, der Kunde ist absolut nicht unschuldig!

Gruß,
teufel2k
Menü
[2.1.1.1.1.1.2] kfschalke antwortet auf mellowman
06.06.2008 20:35
Benutzer mellowman schrieb:
sorry aber nochmal ganz deutlich: vor was soll hier gewarnt werden? wenn der kunde über seinen pc ins netz gegangen ist, was ich mal vermute, muß er den communication manager installieren, der ihm genau anzeigt wieviel datenvolumen er verbraucht hat. tankstelle? tanknadel! O2? Communication Manager! ich finde es sehr unqualifiziert ewig auf den netzbetreibern rumzureiten nur weil einzelne nicht den durchblick haben! mein tipp: internetcafé münze rein - stunde surfen! basta!

mellowman

Unqulifiziert finde ich deine Äußerung. Wer mal etwas Einblicke bei einen seriösen Anbieter hatte, der weis, dass es intere Stellen für High Usage Control gibt. Die sperren im Normalfall die Karte und machen die erst nach Ausgleich der Rechnung bzw nach leisten einer Vorrauszahlung wieder frei. Meist liegen die Grenzen für Normalkunden bei 750-1000 euro, teilweise auch da runter. o2 ist dazu wohl nicht in der Lage, aber egal. Ob der Nutzer nun selber Schuld hatte oder nicht, sei mal dahin gestellt. Aber von einem Unternehmen erwarte ich eine Reaktion, zumindest im Form eines Anrufes, in dem man auf die Kosten hingewiesen wird.

Mein Tipp: einen Internetvertrag bei einem anderen Betreiber, da wird bei 10 GB gedrosselt, aber mehr nicht oder der Vertrag wird gekündigt.
Menü
[2.1.1.1.1.1.2.1] ChrisRenucci antwortet auf kfschalke
07.06.2008 20:39
Ich gebe dir 100% recht. Bei mir hat D2 auch angerufen, nachdem ich statt normalen 30€, 120€ in Rechnung hatte. Sie haben mich freundlich drauf aufmerksam gemacht,mehr nicht..aber die Wirkung war groß :-P. Vielleicht weil ich Student bin und sie sich sorgen gemacht haben ob ich es zurückzahlen kann, aber ich finde sowas sehr gut.
Menü
[2.1.1.1.1.1.3] qw antwortet auf mellowman
13.06.2008 22:51

2x geändert, zuletzt am 13.06.2008 23:00
Benutzer mellowman schrieb:
sorry aber nochmal ganz deutlich: vor was soll hier gewarnt werden? wenn der kunde über seinen pc ins netz gegangen ist, was ich mal vermute, muß er den communication manager installieren, der ihm genau anzeigt wieviel datenvolumen er verbraucht hat. tankstelle? tanknadel! O2? Communication Manager! ich finde es sehr unqualifiziert ewig auf den netzbetreibern rumzureiten nur weil einzelne nicht den durchblick haben! mein tipp: internetcafé münze rein - stunde surfen! basta!

mellowman


Das war lustig.
Du sprichst gerade von dem Netzbetreiber, der gleich nach der Niederlage vor dem EuGH laut verkündete "wir haben nicht gegen EU-Recht verstossen". Oder der schon vor 3 Jahren dem Kunden mitteilte, dass beim Versenden von Sms ja das Mobilfunknetz nicht genutzt würde (hä?) und deshalb der Sms-Versand ja Nebenleistung sei und o2 natürlich deshalb nicht die Pflicht hätte, diesen Dienst für die vereinbarten Preise anzubieten.
Ob o2 immer den Durchblick hat, weiss ich nicht...
Aber ich weiss, dass der Verbraucher speziell geschützt wird - und ja - auch strohdoof sein kann, und wenn er nur das "Übliche" erwartet, auch nicht unbedingt alle AGB-Fussnoten auswendig lernen muss. Im Gegensatz zum Unternehmen, welches sich diese z.B. erst beim EuGH erklären lassen muss.
Menü
[2.1.1.1.1.1.3.1] mellowman antwortet auf qw
13.06.2008 23:03
schwachmat!
Menü
[2.1.1.1.1.1.3.1.1] qw antwortet auf mellowman
13.06.2008 23:51

einmal geändert am 13.06.2008 23:55
Benutzer mellowman schrieb:
schwachmat!

Also gut, dann erzähle ich mal eine erfreuliche Geschichte von o2.
Als ich mal einige Sekunden den Zugangspunkt von der Wapflat auf den zeitbasierten Zugangspunkt gewechselt hatte, kam keine Verbindung auch mit Anzeige "keine Verbindung möglich" und ich konnte auch keine wap- oder html-Seite aufrufen. Dann habe ich das Handy sofort wieder den alten volumenbasierten Wapsurfflatzugangspunkt eingestellt und nach neuem Aufbauen der Verbindung wieder zwei Minuten oder so wap-Seiten angesurft. Dann habe ich (weil es bereits in der vorangegangenen Rechnung Unregelmässigkeiten bezüglich der Abrechnung mit den Zugangspunkten gab) eine Freundin eine Minute mit der o2-Karte angerufen, dann das Handy sicherheitshalber ausgeschaltet und die Sim rausgenommen, in den Schrank gelegt und in mein Handy eine andere Karte eines anderen Anbieters reingelegt. Nach kurzem Telefonat habe ich das Handy dann erneut ganz ausgeschaltet (d.h. Akku raus).
Und nun kommt der Clou:
o2 hat da die Internetverbindung der Karte nach der 300.ten Minute getrennt, so dass also die kleine, lose Plastekarte im Schrank nur 4 Stunden und 40 Minuten von selbst online weitergesurft ist!!!
Und o2 hat das vorige Gespräch mit der Karte zu meiner Freundin (während dieser berechneten Verbindung) nicht berechnet (sondern nur die Internetverbindung der Karte vom Zugangspunkt wo "keine verbindung möglich war").
Deshalb musste ich auch nur 150 Euro für die im Schrank liegende und irgendwie ohne Handy surfende Karte zahlen, sonst hätte die Karte ja ewig weitergesurft.....
(Also merke, selbst ein Communication-Zähler nutzt nichts, denn er zählt nicht mehr, wenn der Laptop aus ist - o2 hingegen aber manchmal schon. :-))
Dafür kann man während dieser Zeit umsonst telefonieren und es dauert bei zeitbasiertem Zugangspunkt auch nur maximal 300 Minuten und o2 trennt dann auch die (für sie offensichtlich) zeitbasierte Verbindung.
Erfreulich ist, dass das Plastikteil von Simkarte im Schrank jetzt nicht immernoch für o2 weitersurft und Kosten verursacht, die trotz fehlendem Prüfbericht von o2 eingezogen werden.....
Für diese Information für andere Verbraucher (was sie erwarten kann) bezahle ich die 150 Euro von im Schrank ohne Handy surfenden Karten doch gerne, hätte mir ja sonst keiner geglaubt.
Menü
[2.1.1.2] NicoFMuc antwortet auf mellowman
06.06.2008 19:34
Benutzer mellowman schrieb:
hallo nico,

sorry aber ich denke das sind alles erwachsene menschen!!! vor was soll denn der netzbereiber noch alles warnen? das du nicht zuviel sms versendest?

Ich habe die Unverhältnismäßigkeit dargelegt: Einerseits wird bei Inklusiv-MMS-Benachrichtigungen unnötigerweise in 50,-Euro-Schritten gewarnt und hier kommt einfach mal eine fast 17.000,-€-Rechnung.... Verstehst du?

warnt dich die tankstelle, daß du diesen monat schon 300 Euro sprit verbraten hast???

Ja, du siehst bei jedem Liter den du rauslässt wieviel du "verbraten" hast!

ts ts ts wir sind doch nicht im kindergarten!

Hab ich auch nicht gesagt.

Gruß
Nico
Menü
[2.1.1.3] blubbla antwortet auf mellowman
06.06.2008 20:48
sorry aber ich denke das sind alles erwachsene menschen!!!

und gerade erwachsene menschen machen den größten blödsinn

vor was soll denn der netzbereiber noch alles warnen? das du nicht zuviel sms versendest?

wäre im grunde garnicht schlecht. dann gibt es wenigstens weniger menschen mit fingerproblemen ;)

ts ts ts wir sind doch nicht im kindergarten!

so etwas nennt man "verantwortung gegenüber dem kunden". wenn sich jemand in der bar hemmungslos besäuft, gibt der wirt irgendwann auch kein bier mehr aus. schließlich möchte er ja nicht, dass sein gast in seiner kneipe draufgeht.
Menü
[3] platon antwortet auf niknuk
06.06.2008 18:16
Benutzer niknuk schrieb:
Was also die Verbraucherzentrale in diesem Szenario soll (von Übervorteilung des Kunden kann ich zumindest in diesem Fall nichts erkennen) und wie sie erreicht hat, dass O2 auf den Großteil des ihnen zustehenden Geldes verzichtet, würde mich doch stark interessieren.
Nun rechnen wir doch mal:
5GB kosten 25€ -> 5€/GB
32GB zuviel sollen versurft worden sein, macht 16693€ -> 521€/GB
Da sind die Preisunterschiede (100fach) etwas hoch würde ich sagen.
264€ für 32GB macht denn auch einen sinnigeren Preis von etwa 8,25€/GB.
Ich würde daher im Sinne der Angemessenheit sagen: Entweder angemessene Preise für zusätzliches Datenvolumen (2 bis 4 fach), Sperre des gesamten Zugangs bei Erreichen des Inklusivvolumens oder -wie bei TM und VF- eine Drosselung der Geschwindigkeit. Alles andere führt bei den Mondpreisen (um nicht zu sagen sittenwidrigen Preisen) der Mobilfunkbetreiber eben zu solchen Rechnungskatastrophen.

Ebenso frage ich mich, wie man so dämlich sein kann, einen Volumentarif mit einer Datenflatrate zu verwechseln. Ok, ein Volumentarif ist eine Zeitflatrate, aber "Zeit" und "Daten" auseinanderzuhalten sollte doch jedem möglich sein, der ein Mobiltelefon bedienen kann.
Sicher, daß ein Mobiltelefon benutzt wurde? Vielleicht wurde das Angebot als DSL-Ersatz mit USB-Stick o.ä. verkauft. Es gibt so viele Leute, die wenig Ahnung von Technik haben, aber sich gerne und lange im Internet umhertreiben. Und in Mobilfunkshops wird jedem alles angedreht (so wie den Omas/Opas der Republik an der Haustüre auch gerne mal ein DSL-Anschluss verkauft wird) ;-)
Menü
[3.1] RE: ...weil es Wucher ist
klaussc antwortet auf platon
06.06.2008 18:53
Benutzer platon schrieb:
Benutzer niknuk schrieb:
Was also die Verbraucherzentrale in diesem Szenario soll (von Übervorteilung des Kunden kann ich zumindest in diesem Fall nichts erkennen) und wie sie erreicht hat, dass O2 auf den Großteil des ihnen zustehenden Geldes verzichtet, würde mich doch stark interessieren.
Nun rechnen wir doch mal:
5GB kosten 25€ -> 5€/GB
32GB zuviel sollen versurft worden sein, macht 16693€ -> 521€/GB
Da sind die Preisunterschiede (100fach) etwas hoch würde ich sagen.
264€ für 32GB macht denn auch einen sinnigeren Preis von etwa 8,25€/GB.
Ich würde daher im Sinne der Angemessenheit sagen: Entweder angemessene Preise für zusätzliches Datenvolumen (2 bis 4 fach), Sperre des gesamten Zugangs bei Erreichen des Inklusivvolumens oder -wie bei TM und VF- eine Drosselung der Geschwindigkeit. Alles andere führt bei den Mondpreisen (um nicht zu sagen sittenwidrigen Preisen) der Mobilfunkbetreiber eben zu solchen Rechnungskatastrophen.

Im Bereich der Telekommunikation scheint es den Begriff "Wucher" kaum zu geben. Trotzdem erinnert mich ein solches Tarifmodell sehr stark daran. Es hätte sicherlich niemand etwas gesagt, wenn für den 7fachen Traffic "nur" der siebenfache Preis berechnet worden wäre... auch wenn dem Netzbetreiber "weiterer Traffic" eher geringere Kosten bescheren sollte.

Warum wird der weitere Traffic derart teuer verkauft?

Fast 17.000 Euro? Das ist einfach Wucher!

Gruß
Klaus
Menü
[3.2] niknuk antwortet auf platon
06.06.2008 20:34
Benutzer platon schrieb:

Nun rechnen wir doch mal:
5GB kosten 25€ -> 5€/GB
32GB zuviel sollen versurft worden sein, macht 16693€ -> 521€/GB
Da sind die Preisunterschiede (100fach) etwas hoch würde ich sagen.

Es handelt sich um einen mobilen Internetzugang. Dessen Kosten darf man nicht mit denen von Festnetz-Internetzugängen vergleichen. 50 Cent/MB sind ein durchaus gängiger Preis für mobile Datenübertragungen. Und die beim Internetpack L enthaltenen 5000 MB sind mit 0,5 Cent/MB sogar ausgesprochen günstig.

264€ für 32GB macht denn auch einen sinnigeren Preis von etwa 8,25€/GB.

0,8 Cent/MB? Auf einem mobilen Internetzugang? Das ist nicht mehr angemessen, das ist ein Spottpreis. O2 hat dem betroffenen Kunden ein fettes Geschenk gemacht, würde ich mal sagen.

Ich würde daher im Sinne der Angemessenheit sagen: Entweder angemessene Preise für zusätzliches Datenvolumen (2 bis 4 fach),

Ich hatte mal einen 5,5GB-DSL-Volumentarif, der kostete pro Monat 3 Euro. Macht also 0,05 Cent pro MB. Bei Überschreitung des Inklusivvolumens kostete jedes weitere MB durchaus marktübliche 1,2 Cent, also mehr als das Zwanzigfache. Du kannst nicht vorraussetzen, dass die rechnerischen MB-Preise für das Inklusivvolumen auch für Datentransfer außerhalb des Inklusivvolumens gelten, auch nicht das Zwei-, Vier- oder Zehnfache davon.

Sperre des gesamten Zugangs bei Erreichen des Inklusivvolumens oder -wie bei TM und VF- eine Drosselung der Geschwindigkeit. Alles andere führt bei den Mondpreisen (um nicht zu sagen sittenwidrigen Preisen) der Mobilfunkbetreiber eben zu solchen Rechnungskatastrophen.

Rechnungskatastrophen lassen sich spielend vermeiden, wenn man seinen Vertrag auch mal durchliest und nicht gleich dumpfbackig drauflossurft. Sorry, nicht surft, sondern herunterlädt was der Anschluss hergibt. Beim ausschließlichen Surfen kommen wie ich schon schrieb solche Datenmengen gar nicht zusammen.

Ok, ein Volumentarif ist eine Zeitflatrate, aber "Zeit" und "Daten" auseinanderzuhalten sollte doch jedem möglich sein, der ein Mobiltelefon bedienen kann.
Sicher, daß ein Mobiltelefon benutzt wurde?

Das Mobiltelefon muss ja nicht zum Surfen benutzt worden sein. Das Internetpack L ist jedenfalls eine Erweiterung zu einem Mobilfunkanschluss, daher ging ich davon aus, dass der betroffene Kunde zumindest ein Mobiltelefon hat und auch damit umgehen kann. Das mit dem Lesen von Verträgen wird er sicher auch noch lernen, da bin ich mir sicher. Vor allem dann, wenn er durch einen Sechzehntausend-Euro-Rechnungsschock dazu animiert wird.

Gruß

niknuk
Menü
[3.2.1] platon antwortet auf niknuk
06.06.2008 22:23
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer platon schrieb: Es handelt sich um einen mobilen Internetzugang. Dessen Kosten darf man nicht mit denen von Festnetz-Internetzugängen vergleichen. 50 Cent/MB sind ein durchaus gängiger Preis für mobile Datenübertragungen. Und die beim Internetpack L enthaltenen 5000 MB sind mit 0,5 Cent/MB sogar ausgesprochen günstig.
Nach der Überlegung wäre aber wohl eher zu prüfen, ob nicht selbst Preise von 50ct/MB Wucher wären, wenn die gleiche Leistung wirtschaftlich auch für 1% des Preises erbracht werden kann.
Und marktüblich bei so großen Datenpaketen ist doch inzwischen, daß es keine Kostenfalle mehr gibt- siehe VF und TM mit Drosselung bzw. eplus mit 'echter' Flat bei vergleichbaren Preisen (25 bis 35 Euro pro Monat).
Und selbst eine zeitbasierte 'Fullflat' von o2 würde maximal etwas über 4000€/Monat kosten.

Rechnungskatastrophen lassen sich spielend vermeiden, wenn man seinen Vertrag auch mal durchliest und nicht gleich dumpfbackig drauflossurft. Sorry, nicht surft, sondern herunterlädt was der Anschluss hergibt. Beim ausschließlichen Surfen kommen wie ich schon schrieb solche Datenmengen gar nicht zusammen.
Wieso nicht beim 'surfen' (downloads und videos dürften für Normalnutzer zum surfen dazugehören)- wenn ich TV/Video-Streams schaue, ist das kein so großes Problem. Nehme ich nur um die 200kb/sekunde an, komme ich auf etwa 720 MB pro Stunde. Dann bin ich mit 53 Stunden in einem Monat schon am Limit.
Wobei die Stunden im übrigen bei o2 mit zeitbasierter Abrechnung weniger als 300€ kosten würden!

Ok, ein Volumentarif ist eine Zeitflatrate, aber "Zeit" und "Daten" auseinanderzuhalten sollte doch jedem möglich sein, der ein Mobiltelefon bedienen kann.
Sicher, daß ein Mobiltelefon benutzt wurde?

Das Mobiltelefon muss ja nicht zum Surfen benutzt worden sein. Das Internetpack L ist jedenfalls eine Erweiterung zu einem Mobilfunkanschluss, daher ging ich davon aus, dass der betroffene Kunde zumindest ein Mobiltelefon hat und auch damit umgehen kann.
Kann doch auch ein o2-active-data Vertrag sein- die werden zur Zeit mit UMTS-USB-Stick und Internet-Pack-L zu 25€/Monat beworben.

Und der Mensch muss ja offensichtlich technisch 'unerfahren' gewesen sein bzw. die potentiellen Kosten nicht erklärt respektive verstanden haben- mehr oder weniger freiwillig tut sich den 'Spaß' doch niemand an.
btw: Ich selbst habe ich schon mal eine bei o2 eine Datenrechnung über 190€ präsentiert bekommen- statt zeitbasiert wurde fröhlich volumenbasiert -zu nun wirklich zur noch als Wucher zu bezeichnenden 9,xx€/MB. Und das obwohl ich eigentlich alles 'richtig' gemacht habe und weiß, was ich da tue. Will sagen, gerade wegen der Apotheken-/Mond-/Wucherpreise hat o2 besondere vertragliche Kontrollpflichten bzw. sollte einfach durch die Tarifgestaltung solche Problem von vornherein beseitigen. Letzteres ist z.B. für die Fall zeitbasierte versus volumenbasierte Abrechnung inzwischen geschehen.
Menü
[3.2.1.1] Matti1978 antwortet auf platon
06.06.2008 22:39
Benutzer platon schrieb:

Will sagen, gerade wegen der Apotheken-/Mond-/Wucherpreise hat o2 besondere vertragliche Kontrollpflichten bzw. sollte einfach durch die Tarifgestaltung solche Problem von vornherein beseitigen. Letzteres ist z.B. für die Fall zeitbasierte versus volumenbasierte Abrechnung inzwischen geschehen.

Komisch, das o2 Mondpreise hat, wenn ich mich nicht verrechnet habe, dann würde 32GB bei den "ach so teuren" Diskuntern 102.000 Euro kosten.

Es ist doch Fakt, das UMTS-Netz nicht dafür ausgelegt ist einen Flattarif anzubieten. Eplus tut dieses zwar, aber gerade in Universitätsstädten und in der Nähe von Wohnheimen, singt die Datenübertragung auf GPRS-Niveau, denn je mehr an einer Zelle hängen, desto langsamer das Netz. Aber alle wollen möglichst Flat... möglichst schnell und möglichst unabhängig. Da finde ich es okay, wenn die Mobilanbieter Nur 5GB anbieten... Und ich zahle lieber etwas mehr und habe volle UMTS bzw. HSDPA Geschwindigkeit. Geiz ist halt nicht immer geil. Und auch wenn der jenige technisch unbedarft sein sollte, sorry, aber ich fahre auch als Fahranfänger nicht bei einem Formel Eins Rennen mit. Also dem Nutzer hier einen "Freispruch" zu geben, finde ich übertrieben.
Menü
[3.2.1.1.1] platon antwortet auf Matti1978
06.06.2008 23:28
Benutzer Matti1978 schrieb:
Benutzer platon schrieb:

Will sagen, gerade wegen der Apotheken-/Mond-/Wucherpreise hat o2 besondere vertragliche Kontrollpflichten bzw. sollte einfach durch die Tarifgestaltung solche Problem von vornherein beseitigen. Letzteres ist z.B. für die Fall zeitbasierte versus volumenbasierte Abrechnung inzwischen geschehen.

Komisch, das o2 Mondpreise hat, wenn ich mich nicht verrechnet habe, dann würde 32GB bei den "ach so teuren" Diskuntern 102.000 Euro kosten.
Mondpreise im Vergleich zu ähnlichen Tarifen- auch eigenen.
Wie gesagt 100 Stunden Internet (mit potentiell doppelt so hohem Datenvolumen) kosten zeitbasiert 'nur' 540€! Da sind 16000€ eben Mondpreise dagegen.

Es ist doch Fakt, das UMTS-Netz nicht dafür ausgelegt ist einen Flattarif anzubieten.
Dann sollte eine solche Nutzung aber verhindert werden -> siehe TM und VF mit Drosselung

Und auch wenn der jenige technisch unbedarft sein sollte, sorry, aber ich fahre auch als Fahranfänger nicht bei einem Formel Eins Rennen mit. Also dem Nutzer hier einen "Freispruch" zu geben, finde ich übertrieben.
Einen generellen 'Freispruch' hielte ich auch für absurd, aber offensichtlich war es ja keine Absicht des Nutzers. Und deiner Analogie nach dürfte o2 eben einem unerfahrenen Nutzer keinen Formel1-Wagen verkaufen. Aber ein Verkäufer macht das natürlich trotzdem gerne und erzählt vielleicht sogar noch was von Flat oder Quasiflat dazu. Oder anders gesagt: gerade bei potentiell sehr kostenträchtigen Verträge gewinnen die vorvertraglichen Aufklärungspflichten an Gewicht.
Menü
[3.2.1.1.2] niknuk antwortet auf Matti1978
06.06.2008 23:34
Benutzer Matti1978 schrieb:

Komisch, das o2 Mondpreise hat, wenn ich mich nicht verrechnet habe, dann würde 32GB bei den "ach so teuren" Diskuntern 102.000 Euro kosten.

Du hast dich verrechnet. Bei den meisten Discountern liegt der Datenpreis zwischen 24 und 49 Cent pro MB. 3 Euro pro MB (mit denen man auf 96.000 Euro für 32 GB käme) oder gar noch mehr verlangt kein mir bekannter Discounter.

Gruß

niknuk
Menü
[3.2.1.2] niknuk antwortet auf platon
06.06.2008 23:30
Benutzer platon schrieb:

Nach der Überlegung wäre aber wohl eher zu prüfen, ob nicht selbst Preise von 50ct/MB Wucher wären, wenn die gleiche Leistung wirtschaftlich auch für 1% des Preises erbracht werden kann.

Sorry, aber du weißt, dass Flatrates und auch Volumentarife immer Mischkalkulationen sind? Keine Flatrate (und auch kein Volumentarif) wäre wirtschaftlich, wenn *jeder* Kunde das Maximum herausholen würde.

Und marktüblich bei so großen Datenpaketen ist doch inzwischen, daß es keine Kostenfalle mehr gibt- siehe VF und TM mit Drosselung bzw. eplus mit 'echter' Flat bei vergleichbaren Preisen (25 bis 35 Euro pro Monat).

Die "echte" Flat bei Eplus wurde bei manchen Vielnutzern inzwischen gekündigt. Und das mit rechtlich weit zweifelhafterer Basis als das, was O2 einem etwas blauäugigen Kunden in Rechnung gestellt hat.

Und selbst eine zeitbasierte 'Fullflat' von o2 würde maximal etwas über 4000€/Monat kosten.

Auf welcher Kalkulationsgrundlage kommst du auf diese Kosten?

Wieso nicht beim 'surfen' (downloads und videos dürften für Normalnutzer zum surfen dazugehören)- wenn ich TV/Video-Streams schaue, ist das kein so großes Problem. Nehme ich nur um die 200kb/sekunde an, komme ich auf etwa 720 MB pro Stunde. Dann bin ich mit 53 Stunden in einem Monat schon am Limit.

Ich hatte wie gesagt mal einen 5,5 GB Volumentarif. Ich allein habe es nicht geschafft, dieses Limit zu überschreiten, obwohl ich es außer zum "Surfen" (also das Betrachten verschiedener Websites) auch für Downloads genutzt habe. Seit Sohnemann das Internet entdeckt hat, reichen 5,5 GB allerdings nicht mehr. Nun habe ich eine Flatrate. Aber auch mit der liegt das monatliche Trafficaufkommen nur sehr selten über 10 GB. Und wir schränken uns in *nichts* ein. Wir schauen Videos, wenn uns danach ist, wir laden Updates herunter, wir probieren die neuesten Spiele-Demos aus (da sind pro Spiel dann schon mal deutlich mehr als 1 GB fällig), wir hören Internetradio usw. Trotzdem kommen wir dabei noch nicht einmal entfernt in die Nähe von 37 GB.

Gruß

niknuk
Menü
[3.2.1.2.1] platon antwortet auf niknuk
06.06.2008 23:53
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer platon schrieb:

Nach der Überlegung wäre aber wohl eher zu prüfen, ob nicht selbst Preise von 50ct/MB Wucher wären, wenn die gleiche Leistung wirtschaftlich auch für 1% des Preises erbracht werden kann.

Sorry, aber du weißt, dass Flatrates und auch Volumentarife immer Mischkalkulationen sind? Keine Flatrate (und auch kein Volumentarif) wäre wirtschaftlich, wenn *jeder* Kunde das Maximum herausholen würde.
Selbst wenn ich nur 10% Nutzung zugrunde lege bin ich halt beim 10fachen Preis. Um mal aus dem Wucher-Artikel der wikipedia zu zitieren: "Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der Leistung das Doppelte der Gegenleistung übersteigt."

Und selbst eine zeitbasierte 'Fullflat' von o2 würde maximal etwas über 4000€/Monat kosten.

Auf welcher Kalkulationsgrundlage kommst du auf diese Kosten?
Ganz einfach: 9ct/min * 60 * 24 * 31 Minuten = 4018€


Wieso nicht beim 'surfen' (downloads und videos dürften für Normalnutzer zum surfen dazugehören)- wenn ich TV/Video-Streams schaue, ist das kein so großes Problem. Nehme ich nur um die 200kb/sekunde an, komme ich auf etwa 720 MB pro Stunde. Dann bin ich mit 53 Stunden in einem Monat schon am Limit.

Ich hatte wie gesagt mal einen 5,5 GB Volumentarif. Ich allein habe es nicht geschafft, dieses Limit zu überschreiten, obwohl ich es außer zum "Surfen" (also das Betrachten verschiedener Websites) auch für Downloads genutzt habe. Seit Sohnemann das Internet entdeckt hat, reichen 5,5 GB allerdings nicht mehr. Nun habe ich eine Flatrate. Aber auch mit der liegt das monatliche Trafficaufkommen nur sehr selten über 10 GB. Und wir schränken uns in *nichts* ein. Wir schauen Videos, wenn uns danach ist, wir laden Updates herunter, wir probieren die neuesten Spiele-Demos aus (da sind pro Spiel dann schon mal deutlich mehr als 1 GB fällig), wir hören Internetradio usw. Trotzdem kommen wir dabei noch nicht einmal entfernt in die Nähe von 37 GB.
Außer wenn große Downloads (Linux, Solaris oder eine MS Studio Express DVD u.ä.) 'dazwischen' kommen, dürfte es bei uns ähnlich aussehen. Aber gerade beim Ausprobieren kann sowas halt herauskommen, für generell normal würde ich das auch nicht halten.
Umso dringender aber die Frage, warum o2 seinen vertraglichen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist und nach ein paar 100€ bzw. nach etlichen GB dem ganzen ein Ende gesetzt hat.

Wobei das ganze -meiner Ansicht nach- ein generelles Problem der Telekombranche ist. Das herrscht ein wenig Wildwest und o2 ist da in der Regel noch recht umgänglich und kulant (natürlich immer "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"). Wenn ich da an Tele2, Drillisch, Freenet/Mobilcom oder 'vormals' Debitel denke, na dann gute Nacht...
Menü
[3.2.1.2.1.1] CGa antwortet auf platon
07.06.2008 00:29
Leute niemand zwingt euch irgendein Datenpaket bei O2 abzuschließen, es gibt keinen Zwang es zu buchen. Wenn ihr mit den Koditionen nicht einverstanden sei, wählt ein anderes Angebot.

Fakt ist eine Sperre muss der Anbieter nicht schalten, und die AGB hat der Kunde akzeptiert egal was der Verkäufer sagt, die AGB und Leistungsbeschreibungen zählen! O2 war sehr kulant!

Hätte O2 den User gesperrt wäre das Geschrei genauso groß gewesen nach dem Motto O2 bevormundet seine Kunden!

cu ChrisX
Menü
[3.2.1.2.1.1.1] platon antwortet auf CGa
07.06.2008 01:16
Benutzer CGa schrieb:
Leute niemand zwingt euch irgendein Datenpaket bei O2 abzuschließen, es gibt keinen Zwang es zu buchen. Wenn ihr mit den Koditionen nicht einverstanden sei, wählt ein anderes Angebot.

Fakt ist eine Sperre muss der Anbieter nicht schalten, und die AGB hat der Kunde akzeptiert egal was der Verkäufer sagt, die AGB und Leistungsbeschreibungen zählen! O2 war sehr kulant!
a) warum sollte o2 nicht ggf. vertragliche Sorgfaltspflichten haben?
b) AGB und Leistungbeschreibung müssen bei Verbrauchern trotz Unterschrift nicht notwendigerweise in jedem Punkt gelten
c) kann der Nutzer auch in einem Irrtum (ggf. gar vom Verkäufer darin bestärkt) bezüglich seines zu erwartenden Übertragungsvolumen gewesen sein.

und schließlich: o2 hat keine nennenswerte Kosten/Gebühren für die übertragenen GB an andere abzutreten (wie es ggf. bei 0900-Nummern o.ä. wäre), von daher tut es o2 natürlich auch überhaupt nicht weh eine Rechnung von 16000€ auf unter 300 zu kürzen. Daran sieht man einfach die Absurdität der ganzen Angelegenheit.
Menü
[3.2.1.2.1.1.1.1] mellowman antwortet auf platon
07.06.2008 06:46

a) warum sollte o2 nicht ggf. vertragliche Sorgfaltspflichten haben?
b) AGB und Leistungbeschreibung müssen bei Verbrauchern trotz Unterschrift nicht notwendigerweise in jedem Punkt gelten c) kann der Nutzer auch in einem Irrtum (ggf. gar vom Verkäufer darin bestärkt) bezüglich seines zu erwartenden Übertragungsvolumen gewesen sein.

32 GB? na klar!

und schließlich: o2 hat keine nennenswerte Kosten/Gebühren für die übertragenen GB an andere abzutreten (wie es ggf. bei 0900-Nummern o.ä. wäre), von daher tut es o2 natürlich auch überhaupt nicht weh eine Rechnung von 16000€ auf unter 300 zu kürzen. Daran sieht man einfach die Absurdität der ganzen Angelegenheit.

also das ist ja echt naiv! hallo? das ist doch kein wohlfahrtsunternehmen!!! wie jedes andere unternehmen müssen hier betriebskosten gedeckelt werden. bei nokia schreit jeder sofort los, weil das unternehmen einfach einen saudummen abgang hingelegt hat, bei dem richtig arbeitsplätze drauf gegangen sind. telefonica o2 investiert gerade 3,5 Milliarden Euro in eine TOP-Infrastruktur im fest- und sowohl als auch im Mobilfunksegment. Kein anderes unternehmen investiert derzeit soviel geld in den standort deutschland! ganz ehrlich bitte, bitte geh zu einem anderen netzbetreiber! solche kunden braucht o2 nicht!!!
Menü
[3.2.1.2.1.1.1.1.1] decaflon antwortet auf mellowman
07.06.2008 16:44
Benutzer mellowman schrieb:

[...]
solche kunden braucht o2 nicht!!!

O2 ist sehr schlecht beraten, wenn sie auf Dich hören sollten. Ein Kunde, der bereit ist, für 32 GB 200-400 EUR zu zahlen ist viel besser als einer, der 25 EUR für 5 GB zahlt.
Menü
[3.2.1.2.1.1.1.1.2] platon antwortet auf mellowman
07.06.2008 20:28
Benutzer mellowman schrieb:
und schließlich: o2 hat keine nennenswerte Kosten/Gebühren für die übertragenen GB an andere abzutreten (wie es ggf. bei 0900-Nummern o.ä. wäre), von daher tut es o2 natürlich auch überhaupt nicht weh eine Rechnung von 16000€ auf unter 300 zu kürzen. Daran sieht man einfach die Absurdität der ganzen Angelegenheit.

also das ist ja echt naiv! hallo? das ist doch kein wohlfahrtsunternehmen!!! wie jedes andere unternehmen müssen hier betriebskosten gedeckelt werden.
Ich sage doch nichts dagegen, daß die Betriebskosten gedeckt werden müssen. Aber 16000€ sind einfach ein wenig viel. Auch mit den über 200€ beißt sich der Kunde wahrscheinlich immernoch in den Hintern. Aber selbst die Summe hat o2 erst nach Intervention der VZ vorgeschlagen oder akzeptiert. Und genau das halte ich für schlicht komplett absurd.

telefonica o2 investiert gerade 3,5 Milliarden Euro in eine TOP-Infrastruktur im fest- und sowohl als auch im Mobilfunksegment. Kein anderes unternehmen investiert derzeit soviel geld in den standort deutschland!
Sicher, daß die Telekom nicht ähnliche Größenordnungen investiert? Und o2 hat schließlich die Investitionen ins Mobilnetz dringend nötig, wenn sie ab 2010 aufs TM-Roaming verzichten wollen...

ganz ehrlich bitte, bitte geh zu einem anderen netzbetreiber! solche kunden braucht o2 nicht!!!
Ah, nö, warum denn. Ich zahle jeden Monat fröhlich meine Grundgebühren an o2 und telefoniere hauptsächlich ins o2 Fest/Mobilnetz. Daher bin ich wahrscheinlich ein erträglicher Kunde ;-)
Menü
[3.2.1.2.1.1.1.1.3] NicoFMuc antwortet auf mellowman
07.06.2008 21:22
Benutzer mellowman schrieb:

a) warum sollte o2 nicht ggf. vertragliche Sorgfaltspflichten haben?
b) AGB und Leistungbeschreibung müssen bei Verbrauchern trotz Unterschrift nicht notwendigerweise in jedem Punkt gelten c) kann der Nutzer auch in einem Irrtum (ggf. gar vom Verkäufer darin bestärkt) bezüglich seines zu erwartenden Übertragungsvolumen gewesen sein.

32 GB? na klar!
telefonica o2 investiert gerade 3,5 Milliarden Euro in eine TOP-Infrastruktur im fest- und sowohl als auch im Mobilfunksegment. Kein anderes unternehmen investiert derzeit soviel geld in den standort deutschland!


Das wage ich zu bezweifeln. Außerdem schweifst du vom Thema ab. Es ist Wurst was o2 investiert. Das müssen, bzw. mussten alle Anbieter.

Wenn o2 so im Recht war wie du sagst, wieso haben sie gekniffen und die Rechnung von fast 17.000 um ca. 16750 € gesenkt? Wohl doch ein Wohlfahrtsverein? :-) Oder wieder mal Angst das sie vor Gericht auf die Nase fallen? Also trauen sie sich garnicht erst bis dahin. Trauen sie sich bei mir ja auch nicht :-)

ganz ehrlich bitte, bitte geh zu einem anderen netzbetreiber! solche kunden braucht o2 nicht!!!

Wer braucht schon o2.....


Gruß
Nico
Menü
[3.2.1.2.1.1.1.2] spaghettimonster antwortet auf platon
08.06.2008 00:03
Benutzer platon schrieb:
a) warum sollte o2 nicht ggf. vertragliche Sorgfaltspflichten haben?
b) AGB und Leistungbeschreibung müssen bei Verbrauchern trotz Unterschrift nicht notwendigerweise in jedem Punkt gelten

Nur, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Niedrige Preise sind nicht vorgeschrieben.

Der Kunde scheint weder seinen Vertrag noch die Preise noch auch nur die Werbung gelesen zu haben. Nun wundert er sich über den Schaden. Das erinnert schon etwas an Katze in die Mikrowelle.
Menü
[3.2.1.2.1.1.1.2.1] platon antwortet auf spaghettimonster
08.06.2008 19:45
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer platon schrieb:
a) warum sollte o2 nicht ggf. vertragliche Sorgfaltspflichten haben?
b) AGB und Leistungbeschreibung müssen bei Verbrauchern trotz Unterschrift nicht notwendigerweise in jedem Punkt gelten

Nur, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.
Nicht nur dann. Unklare AGB-Klauseln z.B. sind bei Verbraucherverträgen ungültig bzw. werden zugunsten des Kunden ausgelegt.

Niedrige Preise sind nicht vorgeschrieben.
Aber es dürfen aber auch keine Wucherpreise bzw. sittenwidrige Preise sein.

Der Kunde scheint weder seinen Vertrag noch die Preise noch auch nur die Werbung gelesen zu haben. Nun wundert er sich über den Schaden. Das erinnert schon etwas an Katze in die Mikrowelle.
Im Artikel heißt es ja auch: "Dabei glaubte er, eine Flatrate gebucht zu haben." Ich würde mal auf eine entsprechende 'Beratung' in einem (o2-Partner) Shop tippen. Freiwillig macht ja niemand einen solchen Spaß mit.
Menü
[3.2.1.2.1.1.1.2.1.1] spaghettimonster antwortet auf platon
08.06.2008 21:24
Benutzer platon schrieb:
Nur, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.
>
Nicht nur dann. Unklare AGB-Klauseln z.B. sind bei Verbraucherverträgen ungültig bzw. werden zugunsten des Kunden ausgelegt.

Das ist ja ein gesetzliches Verbot bzw. Gebot. Hier war keine Klausel unklar. Es wurde auch nicht durch die Werbung ein falscher Eindruck erweckt. Von irgendeiner Irreführung durch O2 lese ich auch nichts.

Niedrige Preise sind nicht vorgeschrieben.
>
Aber es dürfen aber auch keine Wucherpreise bzw. sittenwidrige Preise sein.

Ein Preis ist nicht schon dann sittenwidrig oder wucherisch, wenn er besonders hoch ist, sondern es muss eine subjektive Ausbeutungslage vorliegen. Darauf kommt auch jeder selbst, wenn er nachdenkt (offenbar nicht so viele hier), sonst würde das Wucherverbot einem sozialistisches Preisdiktat gleichkommen.

In Dialerfällen wurde eine solche Situation manchmal angenommen, weil dort Anbieter aber auch gezielt Schwächen und technische Unerfahrenheit ausgenutzt haben. Hier haben O2 und Kunde mit Wissen und Wollen einen Overtrafficpreis vereinbart, der sich in gleichartigen Tarifen auch bei TMobile oder EPlus findet. Der Kunde hat den Vertrag unterschrieben, ohne auch nur den Tarif zu lesen (Grund?). Man kann O2 einiges nachsagen, aber wo soll hier der Fehler O2s liegen? Worüber man vielleicht nachdenken könnte, ist, ob O2 den Kunden bei Erreichen eines bestimmten Betrags nicht hätte warnen müssen.

"Dabei glaubte er, eine Flatrate gebucht zu haben."

Verträge glaubt man nicht, man liest sie. Sonst wäre ich auch Stammgast bei der Schuldnerberatung.
Menü
[3.2.1.2.1.1.1.2.1.1.1] platon antwortet auf spaghettimonster
08.06.2008 23:39
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Nur, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.
>
Nicht nur dann. Unklare AGB-Klauseln z.B. sind bei Verbraucherverträgen ungültig bzw. werden zugunsten des Kunden ausgelegt.

Das ist ja ein gesetzliches Verbot bzw. Gebot. Hier war keine Klausel unklar. Es wurde auch nicht durch die Werbung ein falscher Eindruck erweckt. Von irgendeiner Irreführung durch O2 lese ich auch nichts.
Und wie wäre es mit einer überraschenden (Preis)klausel?


Niedrige Preise sind nicht vorgeschrieben.
>
Aber es dürfen aber auch keine Wucherpreise bzw. sittenwidrige Preise sein.

Ein Preis ist nicht schon dann sittenwidrig oder wucherisch, wenn er besonders hoch ist, sondern es muss eine subjektive Ausbeutungslage vorliegen. Darauf kommt auch jeder selbst, wenn er nachdenkt (offenbar nicht so viele hier), sonst würde das Wucherverbot einem sozialistisches Preisdiktat gleichkommen.
Was du schilderst gilt für Wucher, der ggf. auch strafrechtlich geahndet wird. Und mal im Ernst, 16000€ für die erbrachte Leistung findest du in irgendeiner Form angemessen?

Hier haben O2 und Kunde mit Wissen und Wollen einen Overtrafficpreis vereinbart, der sich in gleichartigen Tarifen auch bei TMobile oder EPlus findet.
Das ist schlicht unwahr bzw. bezieht sich auf nicht vergleichbare Tarife. In vergleichbaren Tarifen sieht es (inzwischen) ganz anders aus: eplus hat eine Flatrate für 25€, TM und VF jeweils Flats mit Drosselung ab 10GB für 35€ im Tarifgefüge. Und selbst vor den 10GB-Flats bei TM und VF, hatten diese bei ihren 5GB-Tarifen jeweils einen (oder zwei?) 'Karenz'monate in dem erhöhtes Übertragungvolumen nicht berechnet wurde.
Und wäre es wirklich so schwer für o2 einfach schon bei Rechnungslegung (16000€ Rechnungen dürften bei Privatpersonen selten vorkommen) auf den Kunden zuzugehen und etwa zu sagen: "Wie kam es zu dieser intensiven Nutzung. Dafür die der Tarif nicht gedacht. Gerne erlassen wir ihnen den erhöhten Betrag für diese Rechnung, wenn sie uns kontaktieren. Unser Shop/Hotline steht ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung und erklärt wie mit der ConnectionManager Software das bisher übertragenen Datenvolumen bestimmt werden kann etc pp". Nein o2 schaltet auf stur und es muss sich erst die VZ anfragen.
Ergebnis: Der Kunde und alle in seinem Umfeld werden im Zweifel dreimal überlegen, ob sie o2 als Anbieter auswählen. Und als Bonus gibt es noch schlechte Presseberichte.

Der Kunde hat den Vertrag unterschrieben, ohne auch nur den Tarif zu lesen (Grund?). Man kann O2 einiges nachsagen, aber wo soll hier der Fehler O2s liegen?
Das sie eine überraschende Preisklausel verwenden, vielleicht? Die Werbung (und vielleicht der Shopmitarbeiter) hat doch vermeintlich schon alles gesagt.
Und wer hat als einziger Netzbetreiber keine Kostenkontrolle vor der Rechnungslegung? Oder richtet dir o2 gerne ein monatliches Ausgabenlimit ein? (ok, letzteres die anderen drei NB auch nicht...) Ich finde es eben auch fahrlässig, daß o2 bei den Umständen einen solchen Tarif herausbringt. Auch die APN-Problematik volumen- versus zeitbasierter Abrechnung war bei o2 legendär.

Worüber man vielleicht nachdenken könnte, ist, ob O2 den Kunden bei Erreichen eines bestimmten Betrags nicht hätte warnen müssen.
Allerdings, bei 0900-Hotlines wäre mit Sicherheit schon spätestens bei ein paar 100€ Schluss gewesen. Denn dann hätte es o2 ja Geld kosten können, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird.

"Dabei glaubte er, eine Flatrate gebucht zu haben."

Verträge glaubt man nicht, man liest sie. Sonst wäre ich auch Stammgast bei der Schuldnerberatung.
Oh, man glaubt eine ganze Menge, sonst wäre man zu sinnvollem Handeln nicht fähig. Aber ernsthaft: Aufgrund der unterschiedlichen Lage von großen Händlern (mit Rechtsabteilung) mit seitenlangen AGBs und 'normalsterblichen' Verbrauchern gibt es sinnvollerweise die Verbraucherschutzgesetze.
Frag lieber nicht, in welchem Minenfeld sich (Klein)gewerbetreibende/Freiberufler oft bewegen...
Menü
[3.2.1.2.1.1.1.2.1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf platon
09.06.2008 01:35
Benutzer platon schrieb:
Und wie wäre es mit einer überraschenden (Preis)klausel?

Wieso soll ein durchschnittlicher Kunde bei einem Volumentarif nicht damit rechnen müssen, dass Overtraffic 0,50 Cent/MB kostet? In den Standard-, also Nicht-Flatratetarifen der Netzbetreiber (Flatratetarife kannst du nicht heranziehen, weil ein Volumentarif eindeutig kein Flatratetarif ist) kostet ein MB demgegenüber das 18-Fache, bei VF sogar das 38-Fache. Wenn ein Anbieter ein bestimmtes Inklusivkontingent günstiger macht, kannst du ihm daraus doch keinen Strick drehen.

Was du schilderst gilt für Wucher, der ggf. auch strafrechtlich geahndet wird.

Was ich schildere, gilt auch für das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 I BGB (Sittenwidrigkeit, also kein Wucher). Und sonst fällt mir keine Fallgruppe ein, die beim Preis ansetzt, und der ist ja euer einziges Argument.

Und mal im Ernst, 16000€ für die erbrachte Leistung findest du in irgendeiner Form angemessen?

Wer bestimmt, welcher Preis angemessen ist? Was angemessen ist, regelt (außer in sozialistischen Staaten) der Markt. Der Schaden ist hier auch deshalb so groß, weil er gleich 32 GB gesaugt hat. Soviel ich weiß, verbraucht ein durchschnittlicher Nutzer mntl. nur ein Sechstel dessen. Ich erinnere mich nicht, das selbst über meinen DSL-Anschluss jemals geschafft zu haben. Das fällt deutlich aus dem Rahmen.

Das bezieht sich auf nicht vergleichbare Tarife. In vergleichbaren Tarifen sieht es (inzwischen) ganz anders aus: eplus hat eine Flatrate für 25€, TM und VF jeweils Flats mit Drosselung ab 10GB für 35€ im Tarifgefüge.

Die sind gerade nicht vergleichbar, weil O2 eben nicht drosselt und es sich beim O2-Tarif nicht mal nominell um eine Flatrate handelt. Der Kunde hätte ja eine Flatrate buchen können, hat er aber nicht. Also hinkt der Vergleich mit Flatrates.

Und wäre es wirklich so schwer für o2 einfach schon bei Rechnungslegung (16000€ Rechnungen dürften bei Privatpersonen selten vorkommen) auf den Kunden zuzugehen und etwa zu sagen: "Wie kam es zu dieser intensiven Nutzung. Dafür die der Tarif nicht gedacht.

Vielleicht. Obwohl der Nutzungsumfang des Kunden nicht Sache des Anbieters ist. Der Anbieter ist kein Kindermädchen. Außerdem kann es sein, dass das Entgelt erst zum Ende des Abrechnungszeitraums ermittelt wird, dann weiß O2 das vorher selbst nicht. In den einzelnen Verbindungsdaten (=Traffic) rumzuschnüffeln, könnte als Verletzung des Fernmeldegeheimnisses sogar strafbar sein.

Ergebnis: Der Kunde und alle in seinem Umfeld werden im Zweifel dreimal überlegen, ob sie o2 als Anbieter auswählen. Und als Bonus gibt es noch schlechte Presseberichte.

So hat alles Schlechte auch sein Gutes.

Die Werbung hat doch vermeintlich schon alles gesagt.

Eben. "Nahezu unbegrenzt" ist eben doch begrenzt. Das Wort "nahezu" schreit doch geradezu danach, dass man sich nach dessen Bedeutung erkundigt.

Aufgrund der unterschiedlichen Lage von großen Händlern (mit Rechtsabteilung) mit seitenlangen AGBs und 'normalsterblichen' Verbrauchern gibt es sinnvollerweise die Verbraucherschutzgesetze.

Das stimmt, und ich erkenne deren Wichtigkeit und Richtigkeit an. Trotzdem: Der Kunde hat hier wahnsinnig reingehauen bei einem allgemein teuren Dienst (GPRS).

Der durchschnittliche Kunde liest vielleicht nicht die AGB, wohl aber die Preise. Eine Klausel, von deren Kenntnisnahme durch den durchschnittlichen Kunden ausgegangen werden kann, kann nach der Rechtsprechung des BGH nicht überraschend sein.

Drehen wir den Spieß mal um: Hat sich der Provider vertraglich zu einer Flatrate verpflichtet, beschert ihm der Kunde durch das terabyteweise Saugen von Daten riesige Verluste und macht der Anbieter Stunk, seid ihr immer schnell dabei zu sagen: "Vertrach is Vertrach, hätte er sich vorher ausrechnen müssen."
Menü
[…2.1.2.1.1.1.2.1.1.1.1.1] platon antwortet auf spaghettimonster
09.06.2008 09:54
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Was du schilderst gilt für Wucher, der ggf. auch strafrechtlich geahndet wird.

Was ich schildere, gilt auch für das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 I BGB (Sittenwidrigkeit, also kein Wucher). Und sonst fällt mir keine Fallgruppe ein, die beim Preis ansetzt, und der ist ja euer einziges Argument.
Du hast geschrieben:
Ein Preis ist nicht schon dann sittenwidrig oder wucherisch, wenn er besonders hoch ist, sondern es muss eine subjektive Ausbeutungslage vorliegen.
BGB §138
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

StGB §291
§ 291
Wucher
(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten

§138 Absatz 1 nennt keine Zwangslage, die ausgebeutet werden muss. Das ist eben nur bei Wucher der Fall.


Und mal im Ernst, 16000€ für die erbrachte Leistung findest du in irgendeiner Form angemessen?

Wer bestimmt, welcher Preis angemessen ist? Was angemessen ist, regelt (außer in sozialistischen Staaten) der Markt.
Deshalb schreibe ich ja auch, daß es in keiner Form angemessen ist- und zwar objektiv betrachtet, eben im Vergleich zu marktüblichen Konditionen.

Das bezieht sich auf nicht vergleichbare Tarife. In vergleichbaren Tarifen sieht es (inzwischen) ganz anders aus: eplus hat eine Flatrate für 25€, TM und VF jeweils Flats mit Drosselung ab 10GB für 35€ im Tarifgefüge.

Die sind gerade nicht vergleichbar, weil O2 eben nicht drosselt und es sich beim O2-Tarif nicht mal nominell um eine Flatrate handelt. Der Kunde hätte ja eine Flatrate buchen können, hat er aber nicht. Also hinkt der Vergleich mit Flatrates.
Ah so, nur zufällig ist es das größte Datenpaket bei o2 und so ähnlich aufgebaut wie die alten (größten) 5GB-Datentarife von TM und VF? Und ob ich dem Kind nun einen anderen Namen gebe und es nicht Flat nenne, ist im objektiven Vergleich nicht sonderlich glaubwürdig, wenn ich den Tarif im selben Moment mit "fast unbegrenzt" eben als 'fast Flat' bewerbe.

Und wäre es wirklich so schwer für o2 einfach schon bei Rechnungslegung (16000€ Rechnungen dürften bei Privatpersonen selten vorkommen) auf den Kunden zuzugehen und etwa zu sagen: "Wie kam es zu dieser intensiven Nutzung. Dafür die der Tarif nicht gedacht.

Vielleicht. Obwohl der Nutzungsumfang des Kunden nicht Sache des Anbieters ist. Der Anbieter ist kein Kindermädchen.
Aber o2 hat vertragliche Sorgfaltspflichten.

Außerdem kann es sein, dass das Entgelt erst zum Ende des Abrechnungszeitraums ermittelt wird, dann weiß O2 das vorher selbst nicht.
Gerade die Datenabteilung bei o2 kann dir vor Rechnungserstellung -auf Nachfrage- prima erzählen welche Datenmenge und daraus folgende Kosten entstanden sind.

In den einzelnen Verbindungsdaten (=Traffic) rumzuschnüffeln, könnte als Verletzung des Fernmeldegeheimnisses sogar strafbar sein.
Ähm, wie hat denn o2 eine Abrechnung erstellen können ohne -deiner Ansicht nach- das Fernmeldegeheimnis zu verletzten.

Drehen wir den Spieß mal um: Hat sich der Provider vertraglich zu einer Flatrate verpflichtet, beschert ihm der Kunde durch das terabyteweise Saugen von Daten riesige Verluste und macht der Anbieter Stunk, seid ihr immer schnell dabei zu sagen: "Vertrach is Vertrach, hätte er sich vorher ausrechnen müssen."
Nur macht heute kein Anbieter von Datenverträgen mehr mit den 'Powerusern' "riesige Verluste". Der Datentransfer kostet die Anbieter (inzwischen) herzlich wenig (sehr sehr großzügig kann man mal von 1€/GB ausgehen), insbesondere wenn wie beim Mobilfunk die Transferrate sowieso eingeschränkt ist (im Vergleich zum Serverhosting insbesondere). Ärgerlich ist nur, daß zuviel Bandbreite belegt durch 'Poweruser' wird.
Und ich würde nach dem gleich Grundsatz, den ich von einem (ordentlichen) Anbieter erwarte, Flatrateangebote nicht 'unbegrenzt' ausnutzen, nur weil ich es könnte.
Menü
[3.2.1.2.1.1.1.2.1.1.2] Kai Petzke antwortet auf spaghettimonster
09.06.2008 11:30
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Ein Preis ist nicht schon dann sittenwidrig oder wucherisch, wenn er besonders hoch ist, sondern es muss eine subjektive Ausbeutungslage vorliegen.

Für Wucher muss eine Ausbeutungslage vorliegen. Für eine ebenfalls sittenwidrige "wucherische Überhöhung" ist nach laufender BGH-Rechtsprechung eine solche Ausbeutungslage gerade nicht erforderlich.

Der Unterschied: Wucher ist zugleich auch strafbar, die "wucherische Überhöhung" nicht.

Zwar ist für "wucherische Überhöhung" eine "verwerfliche Gesinnung" desjenigen erforderlich, der den überhöhten Preis verlangt. Bei besonders starker Überhöhung wird diese aber regelmäßig vermutet. Im konkreten Fall - Faktor 100 zwischen Inklusivleistung und Übervolumen - handelt es sich definitiv um eine solche "besonders starke Überhöhung". Es steht natürlich dem o2-Management frei, vor Gericht anzutreten und den Gegenbeweis zur "verwerflichen Gesinnung" anzutreten. Das gibt sicherlich eine lustige Presse, wie sie derzeit die Deutsche Telekom auch beim Anlegerschutzprozess hat.

Hier haben O2 und Kunde mit Wissen und Wollen einen Overtrafficpreis vereinbart, der sich in gleichartigen Tarifen auch bei TMobile oder EPlus findet.

Bei E-Plus/BASE gibt es schon seit Jahren keinen "gleichartigen Tarif" mehr, sondern eine echte Flatrate. T-Mobile hat vor einigen Monaten ebenfalls die Vermarktung auf eine Flatrate umgestellt, bei der ab einem bestimmten Volumentarif kein Horrorpreis mehr berechnet wird, sondern das Tempo gedrosselt wird. Ebenso handelt Vodafone. o2 steht mit der Praxis also inzwischen ziemlich alleine da.


Kai
Menü
[3.2.1.2.1.1.1.2.1.1.2.1] platon antwortet auf Kai Petzke
09.06.2008 17:03
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Hier haben O2 und Kunde mit Wissen und Wollen einen Overtrafficpreis vereinbart, der sich in gleichartigen Tarifen auch bei TMobile oder EPlus findet.

Bei E-Plus/BASE gibt es schon seit Jahren keinen "gleichartigen Tarif" mehr, sondern eine echte Flatrate. T-Mobile hat vor einigen Monaten ebenfalls die Vermarktung auf eine Flatrate umgestellt, bei der ab einem bestimmten Volumentarif kein Horrorpreis mehr berechnet wird, sondern das Tempo gedrosselt wird. Ebenso handelt Vodafone. o2 steht mit der Praxis also inzwischen ziemlich alleine da.
Nicht zu vergessen, daß es bei T-Mobile und Vodafone in den 5GB-Volumentarifen eine Fair-Use-Regelung (Karenzmonat) gab/gibt (der TM-Tarif ist meine ich noch buchbar), so daß solche Horrorrechnungen nicht beim ersten Überschreiten der 5GB auftreten konnten.
Menü
[3.2.1.2.1.1.1.2.1.1.2.2] Thomas I. antwortet auf Kai Petzke
10.06.2008 11:45
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Bei E-Plus/BASE gibt es schon seit Jahren keinen "gleichartigen Tarif" mehr, sondern eine echte Flatrate.

Es gibt bei E-Plus auch weiterhin den Tarif Internet 250, bei dem für jedes MB über dem Freivolumen (hier: 0,25 GB, also wesentlich weniger als bei O2) auch 0,50 Euro anfallen. Ein GB kostet demnach 500 Euro.
Menü
[…2.1.2.1.1.1.2.1.1.2.2.1] Kai Petzke antwortet auf Thomas I.
10.06.2008 15:39
Benutzer Thomas I. schrieb:
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Bei E-Plus/BASE gibt es schon seit Jahren keinen "gleichartigen Tarif" mehr, sondern eine echte Flatrate.

Es gibt bei E-Plus auch weiterhin den Tarif Internet 250, bei dem für jedes MB über dem Freivolumen (hier: 0,25 GB, also wesentlich weniger als bei O2) auch 0,50 Euro anfallen. Ein GB kostet demnach 500 Euro.

Schon aufgrund des wesentlich geringeren Inklusivvolumens (nur ein Zwanzigstel!) spielt der hier zitierte Tarif in einer anderen Liga als das im Beitrag kritisierte Internet Pack L. Die Tarife sind nicht vergleichbar.

Zudem hat E-Plus beim "Internet 250" eine wirksame Kostenbremse eingebaut: Nur von 250 bis 400 MB monatlich zahlt der Kunde 0,50 Euro pro MB, entsprechend maximal 75 Euro. Aller Traffic über 400 MB ist kostenfrei! Zusammen mit dem Monatspreis von 10 Euro ergeben sich somit maximal 85 Euro monatlich. Das ist dann doch "etwas" weniger als 16693 Euro...

Warum E-Plus auf der Seite http://www.eplus.de/tarife/13/13_10/13_10.asp die gute Nachricht mit dem Kostendeckel in einer dieser furchtbaren Fußnoten (kleine graue Schrift auf weißem Grund) versteckt, ist eine andere Frage. Allerdings ist auch bei uns der Kostendeckel nur eine Fußnote, siehe https://www.teltarif.de/i/gprs-kosten.html


Kai
Menü
[…1.2.1.1.1.2.1.1.2.2.1.1] Thomas I. antwortet auf Kai Petzke
10.06.2008 16:05
Die Fußnote mit der Kostendeckelung hatte ich übersehen, danke für den Hinweis.
Menü
[3.2.1.2.1.1.1.2.1.1.2.3] spaghettimonster antwortet auf Kai Petzke
13.06.2008 15:58

einmal geändert am 13.06.2008 16:06
Bitte die späte Antwor zu entschuldigen.

Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Ein Preis ist nicht schon dann sittenwidrig oder wucherisch, wenn er besonders hoch ist, sondern es muss eine subjektive Ausbeutungslage vorliegen.

Für Wucher muss eine Ausbeutungslage vorliegen. Für eine ebenfalls sittenwidrige "wucherische Überhöhung" ist nach laufender BGH-Rechtsprechung eine solche Ausbeutungslage gerade nicht erforderlich.

Doch.

BGH NJW 02, 55, 56:

"Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein Vertrag als wucherähnliches Geschäft nach § 138 I BGB nichtig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, beispielsweise eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten (Senat, BGHZ 141, 257 [263] = NJW 1999, 3187 = NZM 1999, 664 m.w.N.)."

BGH NJW 57, 1274:

"Auch ein auffälliges Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung allein könnte den Vertrag nicht als sittenwidrig i.S. des § 138 Abs. 1 erscheinen lassen. Es muß ein subjektives Moment hinzutreten, insbesondere eine verwerfliche Gesinnung (BGH, NJW 51, 397)."

BGH NJW 51, 397:

"Bei einem derartigen Mißverhältnis der beiderseitigen Leistungen kann die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts aber auch auf Abs. 1 dieser Vorschrift gegründet sein. Allerdings genügt ein objektives Mißverhältnis dazu nicht. Es muß außerdem, wie der GrZS des RG in RGZ 150, 1 ausgeführt hat, auf seiten des übermäßige Vorteile beanspruchenden Vertragspartners eine solche Gesinnung vorliegen, daß das Rechtsgeschäft nach Inhalt, Beweggrund und Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig Denkenden verstößt."

Ich habe keine Kommentierung gefunden, die deine gegenteilige Auffassung stützt. Sie wäre IMHO auch unsinnig, weil für Abs. 2 praktisch kein Anwendungsbereich mehr bliebe.

Der Unterschied: Wucher ist zugleich auch strafbar, die "wucherische Überhöhung" nicht.

Das mag sein.

Zwar ist für "wucherische Überhöhung" eine "verwerfliche Gesinnung" desjenigen erforderlich, der den überhöhten Preis verlangt. Bei besonders starker Überhöhung wird diese aber regelmäßig vermutet. Im konkreten Fall - Faktor 100 zwischen Inklusivleistung und Übervolumen - handelt es sich definitiv um eine solche "besonders starke Überhöhung".

Diese Vermutung kenne ich nur im Zusammenhang mit Abs. 2 (Wucher), den du gerade nicht anwenden willst. Selbst wenn man sie hier für anwendbar halten wollte, ist sie aber widerleglich. Alles andere wäre auch abwegig, sonst würde O2 sich strafbar machen oder der Vertrag wäre doch zumindest nichtig, sobald Overtraffic mehr als 1 c/MB kostet (denn die Vermutung gilt schon bei 100%iger Erhöhung). Hier kann ich über den hohen Preis hinaus absolut nicht erkennen, dass O2 den Kunden "über den Tisch ziehen" wollte. Individuelle Merkmale zum Ausbeuten sind schon deshalb nicht ersichtlich, weil der Tarif für alle Kunden gleichermaßen gilt. Die Rspr. hat eine solche Gesinnung in der Vergangenheit dann bejaht, wenn dem Anbieter bekannt war, dass der Kunde den Vertrag nur wegen einer schwierigen Lage schließt oder wenn eine individuelle Notlage des Kunden wirtschaftlich ausgebeutet wird. Anhaltspunkte, dass O2 Derartiges bekannt war, sind weit und breit nicht zu sehen.

Wie gesagt zählt der Flatratevergleich nicht, weil man mit *vergleichbaren Produkten* am Markt vergleichen muss, also Overtrafficpreise in Volumentarifen anderer Anbieter. Diese sind teilweise genauso teuer. Das Gesetz zwingt O2 auch nicht stattdessen zu drosseln oder stattdessen eine Flatrate anzubieten. Wo sind wir denn hier.

Es steht natürlich dem o2-Management frei, vor Gericht anzutreten und den Gegenbeweis zur "verwerflichen Gesinnung" anzutreten. Das gibt sicherlich eine lustige Presse, wie sie derzeit die Deutsche Telekom auch beim Anlegerschutzprozess hat.

IMHO würde es aus den genannten Gründen erst gar nicht so weit kommen, weil schon die objektive Überhöhung fehlt, siehe auch unten.

Bei E-Plus/BASE gibt es schon seit Jahren keinen "gleichartigen Tarif" mehr, sondern eine echte Flatrate. T-Mobile hat vor einigen Monaten ebenfalls die Vermarktung auf eine Flatrate umgestellt, bei der ab einem bestimmten Volumentarif kein Horrorpreis mehr berechnet wird, sondern das Tempo gedrosselt wird. Ebenso handelt Vodafone. o2 steht mit der Praxis also inzwischen ziemlich alleine da.

Da es sich um einen Volumentarif handelt, ist auch mit Volumentarifen zu vergleichen und nicht mit Flatrates. Andernfalls wäre wahrscheinlich auch jeder DSL-Nichtflatrate-Tarif nichtig. Das kann nicht richtig sein. Volumentarife im Mobilfunkbereich gibt es aktuell bei allen 4 Netzbetreibern und sie werden auch aktiv vermarktet. O2 steht nicht allein da.

An aktuellen und vermarkteten Tarifen gibt es bspw.:

- den EPlus Internet 250. Auch hier kostet Overtraffic 50 c/MB und damit rund 13x so viel wie das Inklusivvolumen bei voller Ausschöpfung.

- Debitel bietet zu praktisch denselben Konditionen den Volumenkontingenttarif Internet 250 an.

- TMobile bietet den Volumentarif Web'n'walk M, bei dem Overtraffic 49 c/MB und immerhin noch 7x so viel wie das InklVol kostet.

- Praktisch zu gleichen Konditionen bietet Vodafone derzeit den Volume L an.

- Mobilcom bietet den MSurf 300 für 22,90 Euro an, Overtraffic: 49 c/MB. 6x so teuer wie das Inklusivvolumen.

- Talkline bietet den Talk & Surf für 29,95 Euro mit 5 GB, darüber hinaus 59 c/MB. 98x so teuer!

Die wären alle nichtig, denn die genannte Vermutung greift schon bei 100% Erhöhung.


Ich halte es schon für fraglich, ob das Ergebnis "Nichtigkeit" überhaupt im Sinne des Kunden wäre. Denn dann wäre zwar nicht vertraglich, aber gesetzlich der marktübliche Preis (auch hier für Overtraffic bei Volumentarifen, nicht bei Flatrates) zu zahlen.


Es bleibt dabei, dass O2 einen teuren Tarif angeboten und der Kunde weder Vertrag noch Preisliste noch Werbung gelesen hat. Teure Produkte anzubieten ist genauso wenig verboten wie Verträge ungelesen zu unterschreiben. Andernfalls können wir gleich in den Sozialismus abtauchen.

Worüber man viell. nachdenken könnte, um dem Kunden zu helfen, ist, ob der Anbieter verpflichtet war bei einem solch horrenden Rechnungsbetrag vorher zu warnen. Das wurde in 0900-Fällen entschieden, aber auch damit begründet, dass Verbindungen aus technischen Gründen gegen den Willen des Kunden aufrecht erhalten wurden. Das ist hier nicht der Fall, und ich sehe das auch kritisch, denn wo sollen solche weitreichenden Schutzpflichten anfangen und wo enden sie? Muss der Kunde auch den Anbieter warnen, wenn er mit seiner DSL-Flatrate saugt, bis die Leitung glüht, und ihm damit große Verluste beschert, weil der Anbieter sich verkalkuliert hat? Sich als Anbieter selbst an den Daten zu bedienen ist nicht ohne Weiteres möglich (Fernmeldegeheimnis). In Flatratetarifen dürfte schon die Speicherung des Volumens unzulässig sein, daran hat sich auch durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nichts geändert.

Teltarif.de hat sich in Meldungen kritisch geäußert, wenn Flatrateanbieter eigene Versäumnisse wirtschaftlich den Kunden zur Last zu legen versuchten. Umgekehrt kann nichts anderes gelten.
Menü
[…2.1.2.1.1.1.2.1.1.2.3.1] Kai Petzke antwortet auf spaghettimonster
13.06.2008 17:14
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Ein Preis ist nicht schon dann sittenwidrig oder wucherisch, wenn er besonders hoch ist, sondern es muss eine subjektive Ausbeutungslage vorliegen.
>
Für Wucher muss eine Ausbeutungslage vorliegen. Für eine ebenfalls sittenwidrige "wucherische Überhöhung" ist nach laufender BGH-Rechtsprechung eine solche Ausbeutungslage gerade nicht erforderlich.
>
Doch.
>
BGH NJW 02, 55, 56:
>
"Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein Vertrag als wucherähnliches Geschäft nach § 138 I BGB nichtig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, beispielsweise eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten (Senat, BGHZ 141, 257 [263] = NJW 1999, 3187 = NZM 1999, 664 m.w.N.)."

"Verwerfliche Gesinnung" ist etwas anderes als "Ausbeutungslage". Ich habe behauptet - und bleibe dabei - dass für ein "wucherähnliches Geschäft nach § 138 (1) BGB" die Ausbeutungslage, die nach § 138 (2) erforderlich ist, genau NICHT erforderlich ist, sondern eben nur die "verwerfliche Gesinnung", die ich bereits im letzten Beitrag von mir erwähnte.

Bezüglich des "Schlusses auf die verwerfliche Gesinnung" hier ein Zitat aus einem aktuellen BGH-Urteil:

V ZR 1/06
Leitsatz: "Der bei einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zulässige Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kann nicht allein deshalb als erschüttert angesehen werden, weil die benachteiligte Vertragspartei das Missverhältnis kannte."
Unter RdNr 16 steht im Urteilstext:
"Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob - hiervon ist bei Grundstücksgeschäften bereits dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung -, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (Senat, BGHZ 146, 298, 305; BGHZ 160, 8, 14; Urt. v. 8. November 1991, V ZR 260/90, NJW 1992, 899, 900; Urt. v. 23. Juni 1995, V ZR 265/93, NJW 1995, 2635, 2636, insoweit in BGHZ 130, 101 nicht abgedruckt; Urt. v. 4. Februar 2000, V ZR 146/98, NJW 2000, 1487, 1488; Urt. v. 5. Oktober 2001, V ZR 237/00, NJW 2002, 429, 430; Urt. v. 19. Juli 2002, V ZR 240/01, NJW 2002, 3165, 3166). Diese tatsächliche Vermutung kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (Senat, BGHZ 146, 298, 305).

"Auch ein auffälliges Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung allein könnte den Vertrag nicht als sittenwidrig i.S. des § 138 Abs. 1 erscheinen lassen. Es muß ein subjektives Moment hinzutreten, insbesondere eine verwerfliche Gesinnung (BGH, NJW 51, 397)."

Das stimmt, nur wird dieses "subjektive Moment" bei einem besonders krassen Missverhältnis eben nach BGH-Rechtsprechung vermutet, und derjenige, der abkassiert, muss den Gegenbeweis antreten.

Ich habe keine Kommentierung gefunden, die deine gegenteilige Auffassung stützt.

Siehe oben, aktuelles BGH-Urteil.

Sie wäre IMHO auch unsinnig, weil für Abs. 2 praktisch kein Anwendungsbereich mehr bliebe.

In der Tat könnte Abs. (1) viel häufiger Anwendung finden als Abs. (2). Das macht aber Abs. (1) nicht falsch.

Diese Vermutung kenne ich nur im Zusammenhang mit Abs. 2 (Wucher), den du gerade nicht anwenden willst.

Siehe das oben zitierte BGH-Urteil, dort wird die Vermutung definitiv auf Abs. (1) angewendet!

Selbst wenn man sie hier für anwendbar halten wollte, ist sie aber widerleglich.

Richtig. Doch wären für eine solche Widerlegung im Zweifelsfall diejenigen, die den Tarif geschaffen haben, als Zeugen zu hören, also das o2-Management. Das endet für o2 in einem ähnlichen Spießrutenlauf, wie ihn derzeit die Telekom mit dem Anlegerschutzprozess hat. Somit könnte o2 zwar faktisch im Recht sein, aber durch die Begleitumstände des Prozesses so viel verlieren, dass sie dennoch auf die Befragung des Managements und damit den möglichen Gegenbeweis verzichten. Auch das habe ich im letzten Beitrag kurz so erwähnt, aber vielleicht nicht deutlich genug.

Alles andere wäre auch abwegig, sonst würde O2 sich strafbar machen

Nein, strafbar wäre nur Wucher nach Abs. (2), den wir hier ja nicht haben.

oder der Vertrag wäre doch zumindest nichtig, sobald Overtraffic mehr als 1 c/MB kostet (denn die Vermutung gilt schon bei 100%iger Erhöhung).

Die "knapp 100%" gelten im Immobilienbereich. Im Tk-Bereich, zumal wie hier bei neuen Diensten, sind sicherlich höhere Werte zulässig. Aber bei Faktor 100 (entsprechend 10000%) zwischen Inklusivleistung und Übervolumen sollte das Ende der Fahnenstange nicht nur erreicht, sondern deutlich überschritten sein!

Hier kann ich über den hohen Preis hinaus absolut nicht erkennen, dass O2 den Kunden "über den Tisch ziehen" wollte. Individuelle Merkmale zum Ausbeuten sind schon deshalb nicht ersichtlich, weil der Tarif für alle Kunden gleichermaßen gilt.

Es sind in der Tat keine individuellen, auf den Empfänger der Leistung bezogenen, Ausbeutungsmerkmale erkennbar. Diese wären für Wucher nach Abs. (2) erforderlich, sind aber genau für Abs. (1) nicht erforderlich.

Interessant ist in diesem Zusammenhang das BGH-Urteil III ZR 152/05, meines Wissens das einzige Urteil des BGH, in dem das Thema "wucherische Überhöhung von Tk-Dienstepreisen" zumindest gestreift wird. Ich zitierte RdNrn. 35 und 36 Anfang:

"4. Das Berufungsgericht wird gegebenenfalls weiterhin Feststellungen zu den Voraussetzungen der Nichtigkeit der Rechtsgeschäfte nach § 138 Abs. 1 und 2 BGB zu treffen haben.

Der der Beklagten berechnete Preis von 2,9 Cent pro Sekunde (= 1,74 € pro Minute) ist - zumindest dem ersten Anschein nach - auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Klägerin für R-Gespräche höhere Kosten als gewöhnliche Verbindungsnetzbetreiber hat, auffällig hoch. [...]"

In diesem konkreten Verfahren ist der Vertrag zwar wahrscheinlich schon aus anderem Grund nichtig gewesen. Der BGH erwähnt aber ausdrücklich auch die Möglichkeit, dass Tk-Dienste-Verträge mit überhöhten Preisen nichtig sein können - auch wenn das dann tatsächlich auf (fast?) alle Kunden (hier die Angerufenen, die die Kosten per R-Gespräch übernehmen) anzuwenden wäre!

Die Rspr.
hat eine solche Gesinnung in der Vergangenheit dann bejaht, wenn dem Anbieter bekannt war, dass der Kunde den Vertrag nur wegen einer schwierigen Lage schließt oder wenn eine individuelle Notlage des Kunden wirtschaftlich ausgebeutet wird.

Genau diese Fälle - Zwangslage des Kunden - sind für Wucher nach Abs. (2) erforderlich, aber eben nicht für Abs. (1).

Wie gesagt zählt der Flatratevergleich nicht, weil man mit *vergleichbaren Produkten* am Markt vergleichen muss, also Overtrafficpreise in Volumentarifen anderer Anbieter.

Nein, schon der Vergleich zwischen Inklusivtrafficpreis und Overtrafficpreis (hier Faktor 100!) reicht, um die wucherische Überhöhung nachzuweisen. Dass andere Tarife andere Preise haben, stimmt, doch zielen diese auf ein anderes Marktsegment. Ein Tarif mit 100...250 MB Inklusivvolumen ist mit einem Tarif mit 5000 MB Inklusivvolumen definitiv nicht vergleichbar.

Diese sind teilweise genauso teuer. Das Gesetz zwingt O2 auch nicht stattdessen zu drosseln oder stattdessen eine Flatrate anzubieten. Wo sind wir denn hier.

Das Gesetz zwingt o2, zwischen dem Preis zwischen Inklusivleistung und Zusatzleistung ein sinnvolles Verhältnis zu bewahren.

Da es sich um einen Volumentarif handelt, ist auch mit Volumentarifen zu vergleichen und nicht mit Flatrates.

Es ist mit Volumentarifen zu vergleichen, die mehrere Gigabyte Inklusivvolumen haben und ausdrücklich vom Anbieter zum "Surfen mit Datenkarte und Laptop" beworben werden. Das sind aber bei der Konkurrenz nur noch Flatrates.

- den EPlus Internet 250. Auch hier kostet Overtraffic 50 c/MB und damit rund 13x so viel wie das Inklusivvolumen bei voller Ausschöpfung.

Dieser Einwand kam bereits von einem anderen User auf meinen Beitrag. Wie dort bereits geschrieben: Bei diesem speziellen Tarif werden maximal 150 MB overtraffic abgerechnet, so dass maximal 85 Euro monatlich anfallen. Zudem ist der Faktor 13 wesentlich kleiner als der Faktor 100!

- Debitel bietet zu praktisch denselben Konditionen den Volumenkontingenttarif Internet 250 an.

Siehe E-Plus.

- TMobile bietet den Volumentarif Web'n'walk M, bei dem Overtraffic 49 c/MB und immerhin noch 7x so viel wie das InklVol kostet.
>
- Praktisch zu gleichen Konditionen bietet Vodafone derzeit den Volume L an.

Beide "nur" Faktor 7, zudem ein Bruchteil des Inklusivvolumens.

- Mobilcom bietet den MSurf 300 für 22,90 Euro an, Overtraffic: 49 c/MB. 6x so teuer wie das Inklusivvolumen.
>
- Talkline bietet den Talk & Surf für 29,95 Euro mit 5 GB, darüber hinaus 59 c/MB. 98x so teuer!
>
Die wären alle nichtig, denn die genannte Vermutung greift schon bei 100% Erhöhung.

Wie gesagt, die 100% verwendet der BGH im Zusammenhang mit Immobilien. Bei anderen Gütern erlaubt er auch andere Faktoren. Eine Coladose kostet im Supermarkt 50 Cent und am Kiosk 2 Euro. Das wird auch so bleiben, ohne, dass deswegen Wucher angenommen wird.

Ich halte es schon für fraglich, ob das Ergebnis "Nichtigkeit" überhaupt im Sinne des Kunden wäre. Denn dann wäre zwar nicht vertraglich, aber gesetzlich der marktübliche Preis (auch hier für Overtraffic bei Volumentarifen, nicht bei Flatrates) zu zahlen.

Es wäre mit für Laptop-Nutzung geeigneten Tarifen zu vergleichen. Diese liegen bei der Konkurrenz preislich bei 25 bis 35 Euro (flat).

Es bleibt dabei, dass O2 einen teuren Tarif angeboten und der Kunde weder Vertrag noch Preisliste noch Werbung gelesen hat. Teure Produkte anzubieten ist genauso wenig verboten wie Verträge ungelesen zu unterschreiben. Andernfalls können wir gleich in den Sozialismus abtauchen.

Es gibt Grenzen beim Preis, ohne, dass wir gleich im Sozialismus landen.

Worüber man viell. nachdenken könnte, um dem Kunden zu helfen, ist, ob der Anbieter verpflichtet war bei einem solch horrenden Rechnungsbetrag vorher zu warnen.

Hier sind wir uns einig.

Das wurde in 0900-Fällen entschieden, aber auch damit begründet, dass Verbindungen aus technischen Gründen gegen den Willen des Kunden aufrecht erhalten wurden. Das ist hier nicht der Fall, und ich sehe das auch kritisch, denn wo sollen solche weitreichenden Schutzpflichten anfangen und wo enden sie? Muss der Kunde auch den Anbieter warnen, wenn er mit seiner DSL-Flatrate saugt, bis die Leitung glüht, und ihm damit große Verluste beschert, weil der Anbieter sich verkalkuliert hat? Sich als Anbieter selbst an den Daten zu bedienen ist nicht ohne Weiteres möglich (Fernmeldegeheimnis).

Summarische Daten können jederzeit verwendet werden. Der Anbieter braucht ja keinen EVN, um zu ermitteln, dass die Rechnung hoch wird. Eine Warn-SMS ("Achtung: Ihre Rechnung übersteigt bereits 1000 Euro") könnte von einem entsprechenden technischen System versendet werden, ohne, dass irgendein Mitarbeiter des Anbieters in irgendwelche Daten sieht, also auch unter Einhaltung sämtlicher Datenschutzrichtlinien.

In Flatratetarifen dürfte schon die Speicherung des Volumens unzulässig sein, daran hat sich auch durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nichts geändert.

Hier liegt genau KEIN Flatrate-Tarif vor!

Teltarif.de hat sich in Meldungen kritisch geäußert, wenn Flatrateanbieter eigene Versäumnisse wirtschaftlich den Kunden zur Last zu legen versuchten. Umgekehrt kann nichts anderes gelten.

Zwischen Anbieter und Kunden ist der Kunde i.d.R. der wirtschaftlich schwächere. Er ist entsprechend intensiver zu schützen. Deswegen gibt z.B. die AGB-Regelungen im BGB, mit denen übrigens die Nichtigkeit des 100fachen Aufpreises als "überraschende Klausel" ebenfalls gut zu begründen wäre.


Am Ende müssen wir abwarten, dass ein durch Sprungtarife geschädigter Kunde das Verfahren bis vor den BGH treibt und wir ein klares Urteil bekommen.


Kai
Menü
[4] Kai Petzke antwortet auf niknuk
07.06.2008 20:18
Benutzer niknuk schrieb:

Was also die Verbraucherzentrale in diesem Szenario soll (von Übervorteilung des Kunden kann ich zumindest in diesem Fall nichts erkennen) und wie sie erreicht hat, dass O2 auf den Großteil des ihnen zustehenden Geldes verzichtet, würde mich doch stark interessieren.

Andere haben es bereits erwähnt: Der Faktor 100 im Preis zwischen Inklusiv-MB, die bei optimaler Volumennutzung nur 0,5 Cent kosten, und Über-MB, wo o2 mit 50 Cent zuschlägt, ist höchstwahrscheinlich sittenwidrig (der BGH spricht dann gern von "wucherischer Überhöhung", wenn die Bedingungen des strafbaren Wuchers nicht erfüllt sind, aber dennoch der Preis den Bereich des Angemessenen verlassen hat) und/oder widerspricht dem Grundsatz von "Treu und Glauben". Es ist die enorme Steigerung der Kosten bei Paket-Überschreitung, die hier relevant ist.

Wenn die Gebührenforderung vor Gericht geht und die Verbraucherzentrale die Sache wegen "grundsätzlicher Bedeutung" bis vor den BGH treibt, dann droht o2 ein sehr hartes Grundsatzurteil gegen sie. Also geben sie lieber vorher "aus Kulanz" klein bei, und versuchen die Abkassiererei beim nächsten Kunden erneut.


Kai
Menü
[4.1] spaghettimonster antwortet auf Kai Petzke
07.06.2008 23:26
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Der Faktor 100 im Preis zwischen Inklusiv-MB, die bei optimaler Volumennutzung nur 0,5 Cent kosten, und Über-MB, wo o2 mit 50 Cent zuschlägt, ist höchstwahrscheinlich sittenwidrig (der BGH spricht dann gern von "wucherischer Überhöhung", wenn die Bedingungen des strafbaren Wuchers nicht erfüllt sind, aber dennoch der Preis den Bereich des Angemessenen verlassen hat) und/oder widerspricht dem Grundsatz von "Treu und Glauben". Es ist die enorme Steigerung der Kosten bei Paket-Überschreitung, die hier relevant ist.

Abgesehen von der Frage, wo hier die (auch bei wucherähnlichen Rechtsgeschäften nach § 138 I BGB) erforderliche subjektive Ausbeutungslage des Kunden liegen soll, haut das oben Gesagte deshalb nicht hin, weil der Overtrafficpreis am *Overtraffic-Marktpreis* vergleichbarer Tarife zu messen wäre. Vergleiche ich Pack L mit dem web'n'walk Large oder mit der EPlus Flat 5000 (beide 5 GB Inklusivvol.), ist der Overtraffic dort meines Wissens genauso teuer.

Nun könnte man sagen, dass andere Netzbetreiber nur drosseln. Dem könnte O2 wiederum entgegenhalten, als Vergleichsmaßstab seien deshalb die Standardpreise (das Inklusivvolumen ist ja ausgeschöpft) für ungedrosselte Übertragung heranzuziehen. Dann würde es möglicherweise noch teurer.

Selbst wenn die Verträge hinsichtlich der Overtraffic-Verbindungen sittenwidrig und nichtig wären, hätte der Kunde nach Bereicherungsrecht Wertersatz in Höhe des Marktpreises zu zahlen.

Wieso liest denn der Herr nicht nur seine Verträge nicht, sondern anscheinend nicht mal die Werbung?
Menü
[4.2] niknuk antwortet auf Kai Petzke
07.06.2008 23:57

einmal geändert am 08.06.2008 00:02
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer niknuk schrieb:

Andere haben es bereits erwähnt: Der Faktor 100 im Preis zwischen Inklusiv-MB, die bei optimaler Volumennutzung nur 0,5 Cent kosten, und Über-MB, wo o2 mit 50 Cent zuschlägt, ist höchstwahrscheinlich sittenwidrig

Das glaube ich nicht. Andernfalls wären die unzähligen Prepaid-Tarife, bei denen das MB ebenfalls 50 Cent oder sogar noch mehr kostet, ebenfalls sittenwidrig.

Es ist die enorme Steigerung der Kosten bei Paket-Überschreitung, die hier relevant ist.

Auch bei DSL-Volumentarifen kostet Overtraffic nicht selten ein zigfaches des Inklusivtraffics, wenn auch auf einem weit niedrigeren Level (DSL ist eben etwas anderes als Mobilfunk). Daran hat sich bisher noch niemand gestört.

Also geben sie lieber vorher "aus Kulanz" klein bei, und versuchen die Abkassiererei beim nächsten Kunden erneut.

Ich gehe davon aus, dass derart dämliche Kunden ausgesprochen selten sind, es also nichts mehr abzukassieren geben wird.

Gruß

niknuk
Menü
[4.2.1] marbri antwortet auf niknuk
08.06.2008 13:17
Hallo,


glaube ich nicht, es gibt immer wieder Nachschub:-))

Gruß Marbri
Menü
[4.2.2] Kai Petzke antwortet auf niknuk
08.06.2008 14:34
Benutzer niknuk schrieb:

Das glaube ich nicht. Andernfalls wären die unzähligen Prepaid-Tarife, bei denen das MB ebenfalls 50 Cent oder sogar noch mehr kostet, ebenfalls sittenwidrig.

Nochmals zur Wiederholung: Die Sittenwidrigkeit bzw. wucherische Überhöhung ergibt sich m.E. nicht aus dem absoluten Preisniveau X, sondern aus dem Sprung um den Faktor 100 zwischen Inklusivleistung und Preis nach Verbrauch des Volumens.

Wenn man nach strenger Prüfung eine Anwendung von § 138 BGB ablehnt, dann sind immer noch § 242 BGB ("Treu und Glauben") oder § 305c ("überraschende Klauseln" in AGB) zugunsten des Kunden anwendbar. Der Kunde muss einfach nicht damit rechnen, für Überschreitungen den 100fachen Preis der Inklusivleistung bezahlen zu müssen!

Im speziellen Vergleich mit Prepaid-Dienstleistungen ist zudem festzustellen, dass bei Prepaid-Verträgen automatisch eine Kostenbremse eingebaut ist. Mehr als das üblicherweise aufgeladene Guthaben - einige Euro, vielleicht einige Dutzend Euro - kann man dadurch mit einer Datensession nicht verschießen. Im konkreten Fall hat o2 hingegen den Kunden nicht einmal gewarnt, obwohl er binnen einen Monats ein ganzes Jahresgehalt "versurft" hatte!

Es ist die enorme Steigerung der Kosten bei Paket-Überschreitung, die hier relevant ist.

Auch bei DSL-Volumentarifen kostet Overtraffic nicht selten ein zigfaches des Inklusivtraffics, wenn auch auf einem weit niedrigeren Level (DSL ist eben etwas anderes als Mobilfunk). Daran hat sich bisher noch niemand gestört.

Bei DSL-Volumenverträgen ist ein Faktor im Bereich 3 bis 10 üblich, nicht 100. Und die Kunden stören sich an der Aussicht, bei Überschreitungen kräftig extra zahlen zu müssen, sehr wohl, und kaufen praktisch nur noch Flatrates.


Kai
Menü
[4.2.2.1] tayl antwortet auf Kai Petzke
08.06.2008 16:32
hmmm. ich finds eigentlich komisch. als ich meinen ip 50 abgeschlossen hatte, hat meine schwester anscheinend mit meiner karte so viel telefoniert gehabt, dass o2 die karte komplett gesperrt hat.

daraufhin hab ich eine sms erhalten, o2 hätte fragen zu meiner rechnung und ich soll die kostenlose rechnungsabteilung anrufen (0800 Nummer)

Die Rechnung lag bei ungefähr 300 €. Hab ich anstandslos bezahlt. Ist ja auch rechtmäßig gewesen. klar hätt ich bei der riesen summe einen schock bekommen (16000 ist schon krass), aber was ich verbraucht habe, zahl ich auch.

nur komisch, dass sein zugang ins inet nicht gesperrt wurde...
Menü
[4.2.2.2] Olibaer antwortet auf Kai Petzke
09.06.2008 14:29
Benutzer Kai Petzke schrieb:


Im speziellen Vergleich mit Prepaid-Dienstleistungen ist zudem festzustellen, dass bei Prepaid-Verträgen automatisch eine Kostenbremse eingebaut ist. Mehr als das üblicherweise aufgeladene Guthaben - einige Euro, vielleicht einige Dutzend Euro - kann man dadurch mit einer Datensession nicht verschießen. Im konkreten Fall hat o2 hingegen den Kunden nicht einmal gewarnt, obwohl er binnen einen Monats ein ganzes Jahresgehalt "versurft" hatte!


Könnte es sein, dass O2 aus diesem Grund zwischen zwei Rechnungen im Internet keinen Einblick in verbrauchsabhängige Daten (Gespräche, SMS und eben Datenvolumen) gewährt...? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Olibär
Menü
[4.2.2.2.1] tell-me antwortet auf Olibaer
09.06.2008 16:11
also meiner Meinung nach... Hätte o2 rechtliche Schritte einleiten sollen bei dem Kunden. Keiner kann mir erzählen, das man legal 37 GB in einem Monat verbraucht. o2 weisst den Kunden in den Tarifbroschüren auf die 5 GB hin und das steht so im Vertrag, was der Kunde auch unterschreiben muss, das der Tarif der jetzt gültigen Broschüre gilt. Selber schuld, wenn der Kunde unfug damit treibt. Niemals hat er sich nur legale Sachen gezoen. Keine 37 GB. Bei dem Kunden sollte man genauer prüfen, was er da gemacht hat und dann mal schauen ob o2 der Buhmann ist. Also solche Leute sind mir die liebsten... Erst nicht lesen wollen, dann illegales Zeug runter laden und dann noch zum Verbraucherschutz rennen und wahrscheinlich flennen. Lächerlich ist sowas. o2 hat wohl keinen Bock gehabt sich so einen Kunden von Hals zu halten und hat deswegen die Rechnung abgestuft, doch hoffentlich denken die soweit prüfen zu lassen, was für Seiten der Kunden genutzt hat und gibt das der entsprechenden Stelle weiter!
Menü
[4.2.2.2.1.1] telefonlaie antwortet auf tell-me
09.06.2008 16:31
sowohl der Kunde (genau lesen und verstehen, was für einen Vertrag man abschließt) als auch o2 (z.B. Kunde benachrichtigen, wie es ja auch bei anderen ungewöhnlichen Nutzungen geschieht) hätten wohl überlegter handeln sollen, dann wäre es nicht zu diesem Problem gekommen.

Nun aber zu fordern o2 solle den Datenverkehr analysieren und ggf. an "zuständige Stellen" melden hat mit Datenschutz wohl nichts zu tun und ist feinste Stasi 2.0 Manier.
Menü
[4.2.2.2.1.1.1] tell-me antwortet auf telefonlaie
09.06.2008 16:46
Stasi Manier? Kunde ist verpflichtet sich seinen Tarif durchzulesen und dann muss er unterschreiben und illegale Sachen sind nunmal nicht erlaubt und gerade so ein Kunde hat es dann nicht anders verdient. Klar hätte das o2 machen müssen. Aber o2 hat auch das Recht seine Gebühr zu verlangen. o2 kann nicht jeden Kunden was schenken, nur da der Kunde keine Lust zum lesen hat. Im Vertrag steht die Option und dann soll der Kunde einen Fyler in die Hand nehmen und lesen was er damit anfangen kann und da steht 5 GB! Wer das nicht lesen mag, der ist selber schuld. o2 hätte ihn vorher informieren oder sperren müssen, da gebe ich Dir recht, doch auch andere Firmen haben solche Sachen schon getan und haben einen Kunden muter drauflos chatten lassen oder telefonieren lassen. Jeder von beiden Seiten hat seinen Vertrag nach zu gehen und in meinen Augen hat der Kunde illegal gehandelt und rennt dann noch zum Verbraucherschutz. Wenn dann hätte der Kunde das heimlich still und leise erledigen sollen wegen der hohen Rechnung, doch nein... der Kunde macht es noch selber oder per Verbraucherschutz publik. Ausserdem kann nun jeder der den Kunden kennt selber zur Polizei und ihn wegen verdachtes auf illegale Tätigkeiten anzeigen bzw hinweisen. Aber so ein Kunde hat dann noch die passende Ausrede... der Laptop hat sich selber eingewählt und 20 Filme runtergeladen oder so. Hauptsache der Kunde steht mit einer weissen Weste da. In meinen Augen ist der Kunde genauso schuld und darf nicht als Opfer gesehen werden. Illegal ist illegal! Und auch das gehört bestraft!
Menü
[4.2.2.2.1.1.1.1] coolio01 antwortet auf tell-me
09.06.2008 17:04
Benutzer tell-me schrieb:

Seiten hat seinen Vertrag nach zu gehen und in meinen Augen hat der Kunde illegal gehandelt und rennt dann noch zum Verbraucherschutz. Wenn dann hätte der Kunde das heimlich still und leise erledigen sollen wegen der hohen Rechnung, doch nein... der Kunde macht es noch selber oder per Verbraucherschutz publik. Ausserdem kann nun jeder der den Kunden kennt selber zur Polizei und ihn wegen verdachtes auf illegale Tätigkeiten anzeigen bzw hinweisen. Aber so ein Kunde hat dann noch die passende Ausrede... der Laptop hat sich selber eingewählt und 20 Filme runtergeladen oder so. Hauptsache der Kunde steht mit einer weissen Weste da. In meinen Augen ist der Kunde genauso schuld und darf nicht als Opfer gesehen werden. Illegal ist illegal! Und auch das gehört bestraft!

Also man kann durchaus legal 37Gb im Monat verbrauchen.
Ich habe mal aus Spass 10 Min auf Youtube gesurft und ca 100MB an Daten geladen ohne auch nur einen "Download Button" angeklickt zu haben. Ich habe DSL2000 , wenn der Kunde HSDPSA mit bis zu 3500bit/s Downloadrate hat , könnte er so beim "
"surfen" leicht 1 GB pro Stunde verbrauchen ohne das ihm bewusst ist wieviel er dort wirklich runterlädt.
Coolio
Menü
[4.2.2.2.1.1.1.2] telefonlaie antwortet auf tell-me
09.06.2008 18:16
Benutzer tell-me schrieb:
Stasi Manier? Kunde ist verpflichtet sich seinen Tarif durchzulesen und dann muss er unterschreiben

ja dem habe ich in meinem Posting auch bereits zugestimmt!
und illegale Sachen sind nunmal nicht erlaubt und gerade so ein Kunde hat es

das ist kein Grund o2 zu einer Auswertung der Verbindungsdaten aufzufordern! Das hätte zwar Herr Schäuble und auch andere gern, aber ich bin doch für eine andere Art der Aufdeckung von Straftaten un der Strafverfolgung.

Zumal 36 GB Traffic sicher nicht illegal sein müssen, wie eine andere Antwort argumentiert.

Und nochmal: ich denke auch das der Kunde an dem Problem eindeutig mitschuld ist, deswegen muss er noch lange nicht illegal Filme runtergeladen haben!
Maxdome und andere ermöglichen das nämlich auch legal.
Bei maxdome gibts sogar 100 Filme inkl. (sicher keine Blockbuster, aber wer diese kostenlose Angebote nutzen möchte kann durchaus entsprechenden Traffic produzieren ohne gleich illegales zu tun.
Menü
[4.2.2.2.1.2] platon antwortet auf tell-me
09.06.2008 17:22
Benutzer tell-me schrieb:
Keiner kann mir erzählen, das man legal 37 GB in einem Monat verbraucht.
Klar kann man das problemlos. Allerdings kann ich es mir dauerhaft auch nicht vorstellen. ;-)
Man lädt einfach mal zum Vergleichen 3 Linux-Distributionen (DVD) macht gleich mal 12GB. Dann noch die Microsoft Visual Express DVD zu 4GB. Dann brauchen wir noch die Testversion von Microsoft Server 2008 mit 4GB. Stellen dann aber fest, daß es doch die VPC Testversionen von MS sein sollen: je etwa 4GB für Exchange, SQL Server und den normalen Server. Dann noch zum Vergleich natürlich die Testversionen von Oracle 11 (Linux+Windows natürlich) auch rund 4GB. Dann haben wir schon: 12+4+4+3*4+4=36GB. Dann noch ein wenig surfen...

Alternativ hat man ein Abo bei Maxdome. Da ist man sicherlich auch problemlos bei 37GB.
Menü
[5] wildsurfer antwortet auf niknuk
12.06.2008 07:36
Benutzer niknuk schrieb:
>Ebenso frage ich mich, wie man so
dämlich sein kann, einen Volumentarif mit einer Datenflatrate zu verwechseln. Ok, ein Volumentarif ist eine Zeitflatrate, aber "Zeit" und "Daten" auseinanderzuhalten sollte doch jedem möglich sein, der ein Mobiltelefon bedienen kann.

Gruß

niknuk

Ich bin mir relativ sicher du hast schon ähnlich "dämliches" gemacht, z.B. einen Kreditvertrag unterschrieben ohne zu wissen, daß die Bank den an ne Inkassobude weiter verhökern kann und diese die Forderungen umgehend wertstellt, sobald du mit einer Rate in den Verzug kommst.
Falls nicht Glückwunsch man sollte dich heilig sprechen, denn du bist unfehlbar.

Ciao
Wolfgang
Menü
[5.1] niknuk antwortet auf wildsurfer
12.06.2008 08:51
Benutzer wildsurfer schrieb:

Ich bin mir relativ sicher du hast schon ähnlich "dämliches" gemacht,

Sicher ;-) Aber ich habe noch nie einen Volumentarif mit einer Flatrate verwechselt. Davon abgesehen habe ich auch noch nie das Inklusivvolumen eines Volumentarifs überschritten, schon gar nicht um das 6-fache.

Wenn der Betroffene übrigens genau das getan hätte, was in der Werbung versprochen wurde (nämlich "nahezu grenzenlos Surfen"), dann wäre er unweigerlich irgendwann auf eine Seite gestoßen, die ihm gesagt hätte, was er da für einen Tarif hat. Und sei es teltarif.de ;-) Stattdessen hat er offenbar gesaugt was die "Leitung" hergibt. An echte Informationen gelangt man so natürlich nicht.

z.B. einen Kreditvertrag unterschrieben ohne zu wissen, daß die Bank den an ne Inkassobude weiter verhökern kann und diese die Forderungen umgehend wertstellt, sobald du mit einer Rate in den Verzug kommst.
Falls nicht Glückwunsch man sollte dich heilig sprechen, denn du bist unfehlbar.

Das wusste ich schon. Es trifft vor allem Häuslebauer.

Also knie nieder ;-)

Gruß

niknuk
Menü
[5.1.1] Kai Petzke antwortet auf niknuk
13.06.2008 17:19
Benutzer niknuk schrieb:
Davon abgesehen habe ich auch noch nie das Inklusivvolumen eines Volumentarifs überschritten, schon gar nicht um das 6-fache.

Was ist daran böse, das 6-fache mehr zu verbrauchen als ursprünglich vereinbart? Wenn o2 dann 6*25 Euro = 150 Euro zusätzlich berechnet, hätte sich auch keiner dran gestört.

Das Problem hier ist doch die Logik des Anbieters: "Du musst im Voraus wissen, was Du verbrauchst, weil, wenn Du Dich verhaust, wird es um den Faktor 100 teurer", nicht, dass der User viel gesurft hat.


Kai
Menü
[5.1.1.1] niknuk antwortet auf Kai Petzke
13.06.2008 18:54
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Was ist daran böse, das 6-fache mehr zu verbrauchen als ursprünglich vereinbart?

Es ist nicht böse, es ist dämlich. Davon abgesehen wurde nicht vereinbart, dass der Kunde bei Erreichen der Grenze aufhören muss zu surfen, sondern nur, dass es dann teurer wird.

Es kann ja mal vorkommen, dass man das Inklusivvolumen eines Volumentarifs um ein paar MB überschreitet. Dann zahlt man das eben vereinbarungsgemäß (!) und gut ist. Das Inklusivvolumen aber gleich um das Sechsfache zu überschreiten und hinterher zu sagen "mein Name ist Hase", zeugt von geschäftlichem Analphabetismus.

Das Problem hier ist doch die Logik des Anbieters: "Du musst im Voraus wissen, was Du verbrauchst, weil, wenn Du Dich verhaust, wird es um den Faktor 100 teurer"

Ein mündiger Verbraucher kennt diese Logik (schließlich wird sie ihm haarklein im Vertrag erläutert) und richtet sich danach.

Gruß

niknuk