Kostenfalle

Rechnungsprüfung führt zu Extra-Rechnung

Rat: Rechnungen der Face2Face Prüfungsgesellschaft nicht bezahlen
Von Anja Zimmermann

Die Verbraucherzentrale (VBZ) rät, Rechnungen der Face2Face Prüfungsgesellschaft nicht zu bezahlen. In Sachsen-Anhalt sind, laut der Verbraucherzentrale, Verbraucher in die Kostenfalle dieser Gesellschaft getappt. Die Vertreter klingelten an den Haustüren und böten an, Rechnungen auf ihre rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Verbraucher, die den Werbern im guten Glauben ihre Rechnungen oder Bescheide aushändigten, erhielten Tage später einen Vierzeiler als "Prüfbericht" und eine Rechnung. Für die rechnerische Überprüfung von Handy-, Telefon-, Stromabrechnungen oder auch Bescheiden für ALG II oder Renten werde eine Prüfungsgebühr von 75,95 Euro je Vorgang als Vergütung verlangt. Dieser Betrag werde dann gleich vom Konto abgebucht, da Face2Face durch die "überprüften" Rechnungen auf die Kontodaten der Verbraucher zurückgreifen könne.