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mobilcom stellt Kunden auf Online-Rechnung um

Widerspruch ist innerhalb von vier Wochen möglich
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Ob Festnetz oder Handy - es lohnt sich, seine monatliche Rechnung immer ganz genau zu lesen. In einem deutlich sichtbaren Kasten, der von einem gut sichtbaren Ausrufezeichen im Warndreieck markiert ist, teilt der Service-Provider mobilcom unter der Überschrift Wichtige Kundeninformation seinen Kunden auf der aktuellen September-Rechnung mit, dass sie in Kürze auf eine Online-Rechnung umstellt werden.

Schon die nächste Rechnung erhalte der Kunde als "komfortable Online-Rechnung", wie es wörtlich heißt. Die Umstellung sei "selbstverständlich kostenlos". Jeden Monat wird der Kunde per kostenfreier SMS über den Rechnungsbetrag informiert, wenn die Rechnung unter www.mobilcom.de im passwortgeschützten Kundenbereich abrufbar ist. Hier zeigt auch ein Diagramm den Jahresumsatz an. So sollen die Kunden das eigene Telefonierverhalten über einen längeren Zeitraum besser einschätzen können.

Widerspruch binnen vier Wochen möglich

Der Kunde kann der Umstellung auf die Online-Rechnung ohne Angaben von Gründen innerhalb von vier Wochen widersprechen. Diese Möglichkeit wird unter anderem per Brief an die mobilcom Communicationstechnik GmbH, Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf oder via Telefon unter der Sonderrufnummer 01805 022240 eingeräumt, die aus dem Festnetz mit 14 Cent pro Minute tarifiert wird. Die Frist beginne mit Erhalt dieser Belehrung, zur Fristwahrung genüge die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

Eine Zeit lang hatte mobilcom seine Papier-Rechnungen über den privaten Postdienstleister PIN verschickt. Diese Briefe kamen teilweise stark verspätet und in Einzelfällen auch gar nicht beim Kunden an. Reumütig kehrte mobilcom zur Deutschen Post AG zurück. Nun sollen die Kunden von der Rechnungsstellung via Internet überzeugt werden, wo die Gefahr, dass eine Rechnung verlorengeht, deutlich geringer sein sollte.

Schon bisher konnten die Kunden die Online-Rechnung freiwillig beauftragen. Die Mehrheit hat dies aus verständlichen Gründen nicht getan. Der fortschreitende Trend zur standardmäßigen Online-Rechnung ist aber bei allen Anbietern nicht neu. Service-Provider verdienen nur an abgehenden Telefonaten und anderen kostenpflichtigen Aktionen ihrer Kunden, für ankommende Gespräche erhalten sie jedoch nichts. Von daher müssen sie noch viel stärker auf ihre Kostenstruktur achten als ein Netzbetreiber. Durch die Umstellung auf die Online-Rechnung spart der Anbieter die nicht zu unterschätzenden Druck- und vor allen Dingen die Portokosten.

Wird die ausgedruckte Rechnung vom Finanzamt anerkannt?

Wer sein Mobiltelefon geschäftlich nutzt und die Rechnungen steuerlich geltend machen will, sollte mit seinem Finanzamt oder Steuerberater klären, ob die ausgedruckte Rechnung vom Finanzamt anerkannt wird oder ob es von mobilcom auch digital signierte Rechnungen gibt. Ansonsten wäre ein Widerspruch sinnvoll. Danach gibt es die Papier-Rechnung weiterhin kostenfrei per Post.

Aufpassen sollten vor allen Dingen Nutzer von "Schubladenverträgen", die die entsprechenden SIM-Karten nicht aktiv nutzen und somit auch nicht mitbekommen, wenn sich der Anbieter monatlich per SMS meldet. Um solche "stillen" Verträge zu kontrollieren, kann es sinnvoll sein, sich die Rechnung weiterhin per Post zuschicken zu lassen.