Themenspecial Telefon und Internet im Festnetz langwierig

Gerichtsurteil: Die letzte Meile der Telekom ist zu teuer

VG Köln: Mietpreis für letzte Meile seit 1999 falsch berechnet
Von Thorsten Neuhetzki

Die Bundesnetzagentur hat den Mietpreis für die sogenannte letzte Meile falsch berechnet. Das stellte jetzt das Verwaltungsgericht Köln fest und gibt damit in dem seit 1999 laufenden Verfahren mehreren Wettbewerbern der Deutschen Telekom Recht. Die Versatel AG (damals VEW Telnet bzw. Tesion) und die EWE Tel hatten mit anderen Wettbewerbern bereits 1999 die Festlegung der Höhe für Preise der Teilnehmeranschlussleitung (auch bekannt als TAL oder letzte Meile) durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute Bundesnetzagentur) beanstandet. Die Behörde muss den Preis nun neu festsetzen.

Konkret wurde bemängelt, dass die Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur ausschließlich auf Basis der Wiederbeschaffungskosten ergangen war. Somit wurde das Netz der Deutschen Telekom so bewertet, als sei es zum Genehmigungszeitpunkt (1999) neu erstellt worden. Richtigerweise hätten jedoch auch die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden müssen, die zu niedrigeren Kapitalkosten und damit zu niedrigeren Überlassungsentgelten geführt hätten, heißt es in einer Pressemitteilung der Versatel.

"Wir begrüßen dieses Urteil, da mit dieser gerichtlichen Entscheidung ein wichtiger Schritt zur Ausweitung des Wettbewerbes auf dem Telekommunikationsmarkt in Deutschland getan ist", erklärt Peer Knauer, Vorstandsvorsitzender der Versatel AG.

"TAL und eigene Infrastruktur nicht im Widerspruch"

Ende März 2009 läuft die Frist für den bisherigen TAL-Preis von 10,50 Euro netto aus. Eine deutliche Absenkung des TAL-Preises ist aus Sicht der Wettbewerber nicht zuletzt wegen des Urteils des VG Köln wahrscheinlicher geworden.

Dabei betont Hans-Joachim Inken, Vorsitzender der EWE-Tel-Geschäftsführung, dass sich das TAL-Modell und Investitionen in den Aufbau neuer Glasfasertechnologie nicht widersprechen. "Wenn wir einen nachhaltigen Wettbewerb in Deutschland und die Erschließung der bislang nicht mit Breitband versorgten Regionen wollen, dann muss es mittelfristig eine Ko-Existenz beider Modelle geben. Der Glasfaserausbau ist richtig und wichtig, aber ein langer Prozess. Wir brauchen heute und in den kommenden Jahren eine deutliche Absenkung der TAL-Entgelte, um den Infrastrukturwettbewerb in Deutschland weiterzuführen."

Mit dem Urteil des VG Köln wird die Argumentation der alternativen Wettbewerber bekräftigt, dass der monatliche Mietpreis für die TAL in den vergangenen neun Jahren zu hoch gewesen ist. Telefónica hatte bereits angekündigt, für das neue TAL-Entgelt einen Betrag von 7,50 Euro netto zu fordern.

Die Deutsche Telekom kündigte gegenüber teltarif.de an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Zwar sei eine Revision nicht zugelassen, doch wolle man ein Beschwerde gegen das Nicht-Zulassen der Revision prüfen. Eine mögliche Konsequenz aus dem Urteil sei, dass die Deutsche Telekom ihren Mitbewerbern einen Teil der Entgelte seit 1999 zurückzahlen müsse. Ein Sprecher ging jedoch auf Nachfrage davon aus, dass sich dieses Verfahren noch "über Jahre" hinziehen werde.