freifunk

Freifunk-Initiativen wollen Internet per WLAN für alle

Jeder kann helfen, mit gemeinnützigen Initiativen WLAN-basierte Funknetze aufzubauen
Von David Dangel

Was passiert, wenn ein Teilnehmer über ein freies Funknetzwerk kriminelle Handlungen oder Urheberrechtsverletzungen begeht? Ein wichtiges Beweismittel bei Computerkriminalität ist die IP-Adresse des Täters. Bei freien Funknetzwerken "leihen" sich aber Teilnehmer eine IP-Adresse von jemand anderem, mit der sie sich dann im Internet bewegen. Die Rechtsprechung zu dieser Thematik ist noch nicht abgeschlossen, da sich hier aufgrund der wenigen Fälle noch keine einheitliche Rechtssprechung ausgebildet hat.

Das Landgericht Hamburg hat im Fall der Klage einer Tonträgergesellschaft entschieden, dass Betreiber von offenen WLAN-Routern Verantwortung dafür tragen, wer bei ihnen heimlich mitsurft. Im betreffenden Fall handelte es sich aber nicht um ein freies Funknetz, sondern um einen ungesicherten WLAN-Router, der von Dritten heimlich zu Urheberrechtsverletzungen missbraucht wurde. Das rechtliche Selbstverständnis freier Funknetzwerke ist aber ein anderes. Dort herrscht die Meinung, dass freie Funknetzwerke nicht mit schlecht konfigurierten Routern gleichzusetzen sind, sondern juristisch in diesem Fall als kleine Mini-Provider zu behandeln sind. Und Provider werden nach gängiger Rechtssprechung nicht für das Handeln ihrer Kunden verantwortlich gemacht. Welchen Weg die Rechtsprechung aber in letzter Konsequenz geht, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt auch im Hinblick auf die aktuelle Datenschutzdiskussion noch nicht absehen.

Um so weit wie möglich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich der Kontakt mit den jeweiligen Ansprechpartnern der freien Funknetzwerke. So hat man neben der aktuellen Technik im Falle eines Gerichtsverfahren auch den Beweis, dass man sich redlich um die Sicherheit seines Netzwerks bemüht hat und nur als Teil eines nicht-kommerziellen Internet-Providers fungieren möchte. Laut Verständnis der meisten Juristen sollten mit dieser Ausgangslage die Karten vor Gericht gut sein, aber verbindliche Aussagen können noch nicht getroffen werden.

SIP-Telefonie und Filesharing nicht überall verfügbar

Nicht alle Internet-Anwendungen sind in allen freien Funknetzwerken verfügbar. Dies liegt daran, dass Teilnehmer über die bereitgestellte Router-Firmware bestimmte Internet-Dienste auch verbieten können. So können beispielsweise in einigen Berliner freien Funknetzwerken auch Internet-Telefonie-Dienste über SIP genutzt werden. Im knapp 40 Kilometer entfernten Potsdam ist dies nicht möglich – das Potsdamer Netzwerk unterstützt keine SIP-Anwendungen. Telefoniert werden kann hier nur mit Skype. Häufig verbieten Router-Besitzer auch Filesharing-Protokolle oder blockieren bestimmte Internet-Seiten. Interessierte können sich aber meist vorab im Internet auf den Seiten der örtlichen Initiative informieren, was beim betreffenden Netzwerk erlaubt ist.

Fazit: Lohnenswerte Alternative, interessantes Hobby

Neben Open Source und der Wikimedia-Gemeinschaft sollen freie Funknetzwerke eine weitere Säule der freien Wissensgesellschaften bilden. Die freien Funknetzwerke können als Zugang zu möglichst frei verfügbarem Wissen dienen, dass im Internet von jedem abgerufen werden und zu dem dort auch jeder beitragen kann.

Initiativen für freie Funknetze:
  • Deutschland: Freifunk
  • Österreich: Funkfeuer
  • Schweiz: Open Wireless [Link entfernt]

In der Praxis lässt sich naturgemäß keine feste Aussage über die Qualität der weltweit vorhandenen freien Funknetzwerke stellen – zu groß sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern und Städten. In Deutschland finden sich in Ballungsgebieten eine relativ hohe Zahl motivierter Idealisten, die sehr engagiert sind. Technisch gesehen erhalten Teilnehmer hier eine schnelle kostenlose Internetanbindung. In ländlichen Gebieten ist die Lage unterschiedlich. Entweder sind die Initiativen sehr klein oder reine Zweckbündnisse. Eine Aussage über Qualität der Internetanbindung ist dort nicht möglich – gerade bei den vielen kleineren Funknetzwerken reicht diese von einer sehr schnellen Anbindung mit mehreren MBit/s bis hin zu unbrauchbar langsamen Verbindungen. Wichtig ist auch, das Interessierte auch die Bereitschaft haben müssen, sich mit den Grundlagen des Datenschutzes und der Rechtsprechung in diesem Bereich auseinanderzusetzen.