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Rückzieher von 010017 - War es Betrug oder nur ein Fehler ???


13.02.2007 04:40 - Gestartet von Immanuel20
Auch bei mir wurde zuviel abgerechnet. Ich hatte daraufhin die Rechnung gekürzt und nur den gekürzten Betrag überwiesen. Auf die vielen Mahnungen (4 von 010017 und 5 von diagonal Inkasso) habe ich nicht regiert – dafür war mir das Porto zu schade. Da ich selber Rechtsanwalt bin, habe ich mich schon auf den für die aussichtslosen Prozeß gefreut.

Ich habe dann am 30.10.2006 Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betruges erstattet (Staatsanwaltschaft Marburg, Aktenzeichen 2 Js 14973/06), da ich davon ausgehe, daß da System dahintersteckt.

Und dann kam plötzlich ein erstaunliches Schreiben:


"Marburg, den 31.01.2007

Kundennummer: ...
Ihre Reklamation

Sehr geehrter Herr ...,

zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass die Tarifansage bei Gesprächen über die Call-by-Call Vorwahl 010017 in die Mobilfunknetze im Zeitraum vom 29.06.2006 bis 07.08.2006 die Taktung von 300/300 nicht angesagt hat.

Aus diesem Grund werden wir Ihnen die darüber hinaus gehenden Differenzbeträge zur Abrechnung im Minutentakt zu 11,9 ct/Min. ausbuchen.

Für die T-Com Rechnungsnummer ... vom 28.07.2006 buchen wir Ihnen einen Betrag von 5,95 EUR inkl. MwSt. und für die T-Com Rechnungsnummer ... vom 30.08.2006 buchen wir Ihnen einen Betrag von 4,88 EUR inkl. MwSt. aus.

Die Mahnungen, die Sie von uns über die von Ihnen gezahlten Differenzbeträge zu Ihren Rechnungen erhalten haben, können Sie somit als nichtig betrachten.

Wir entschuldigen uns nochmals für die entstandenen Unannehmlichkeiten und hoffen, Sie weiterhin als Kunden begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
010017 Telecom GmbH"


Erstaunlich ist dieses Schreiben, da ich auf der ihre Mahnungen gar nicht reagiert hatte. Offensichtlich wurden die von der Staatsanwaltschaft aufgeschreckt und haben dann diesen Rückzieher gemacht. (Die Staatsanwaltschaft ist immer verpflichtet, auch den Beschuldigten zum Tatvorwurf anzuhören.)

Ihr könnt Euch auf dieses Schreiben berufen. Ich kann es Euch bei Bedarf zusenden – am besten per Telefax.

Mein Tip: Korrekte Rechnungsbeträge mit 60/60-Taktung ausrechnen und nur diesen Betrag überweisen. Auf Mahnungen nicht reagieren – das wäre pure Zeit- und Energieverschwendung. Mahnungen nur abheften. Nur auf gerichtliche Schreiben (Mahnbecheid/Vollstreckungsbescheid, Klage) reagieren. Wer bereits gezahlt hat, sollte Mahnbescheid beantragen oder eine Anwalt beauftragen. Vorher aber zur Rückzahlung auffordern und mahnen, damit sie in Verzug geraten und später die Kosten tragen müssen.

Juristisch ist die Sache eindeutig: Individuelle Vereinbarungen gehen AGB vor. (§ 305b BGB) Bei der Tarifansage handelt es sich nach meiner Ansicht um eine individuelle Vereinbarung. Und selbst, wenn man das anders sieht und die Auffassung vertritt, es sei ein Vertrag mit 300/300-Taktung zustande gekommen, so hat man einen Schadensersatzanspruch wegen Betruges mit falscher Tarifansage in Höhe des Differenzbetrages (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB), mit dem man aufrechnen kann.

P.S. Dem Wunsch von 010017, weiter Kunde zu sein, werde ich nicht nachkommen. Gründe: keine Tarifansage, 5-Minuten-Takt, viel zu teuer.