Benutzer Lichtelfchen schrieb:
Siehe dazu die AGBs.
2.6 Besondere Nutzungsbedingungen Arcor-Sprache („onnet“, „telefon flat“, „Euro-Flat“, „International-
Flat“ und „Mobil-Flat ins deutsche
Vodafone D2- und/ oder T-Mobile-, E-Plus-,
O2-Netz“)
2.6.1 Voraussetzung für die Abrechnung nach dem Tarif „telefon flat“ und den Extras „Euro-Flat“, „International-Flat“ und „Mobil-Flat ins deutsche Vodafone D2- und/ oder T-Mobile-, E-Plus-, O2-Netz“ ist, dass der Kunde die von Arcor erbrachten Leistungen ausschließlich zur Abdeckung seines privaten Telefonbedarfs nutzt und dieser nicht offensichtlich von der durchschnittlichen Nutzung privater Teilnehmer erheblich abweicht.
Diese Einschränkung trift weder für die Internet- noch für die normale Sprachflat zu.
Gemeint sind hier, wie aufgeführt die Extra-Flats.
Gespräche
ins Ausland über 6 Stunden am Tag sind für den privaten Gebrauch nicht normal.
Wer bestimmt dennn hier, was normal ist. Gibt es dazu Richtlinien oder Erhebungen ?
Wenn man sowas reinschreibt hat ganz klar eine Einschränkung im Auge. Diese WischiWaschi Geschichte ist im deutschen Vertragsrecht unzulässig und geht zu lasten des Dienstleisters.
Hier liegt ganz klar ein Verstoß vor und ich hoffe, dass ein Mitbewerber diese Bude abmahnt. Man verschafft sich einen Wettbwerbsvorteil durch Lügen !
peso
Und wenn es sich um einen
Geschäftsanschluss handelt, muss man auch einen
Geschäftsanschluss beantragen.