Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Gebühren für Rücklastschrift


15.10.2004 15:05 - Gestartet von THX-Man
Der vorletzte Rechnungsbetrag konnte mangels Deckung nicht von meinem Konto abgebucht werden. Ich denke, dies kann jedem mal passieren.
Cellway belastete mir daraufhin auf der aktuellen Rechnung einen 'Bearbeitungspreis Bankspesen' von netto EUR 17,20 und eine 'Anschlusssperre' von netto EUR 8,58. Das macht zusammen netto EUR 25,78 - also für mich brutto EUR 29,90!!!!!
Ist das rechtlich überhaupt zulässig??? Mir drängt sich hier der Verdacht auf, dass man sich hier zusätzlich bereichern will, denn die berechneten Kosten für eine Rücklastschrift stehen meines Erachtens in keinem Verhältnis zum entstandenen Aufwand.
Andere Provider nehmen hierfür doch auch deutlich weniger.
Was kann ich dagegen tun?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Menü
[1] spunk_ antwortet auf THX-Man
15.10.2004 15:36
Benutzer THX-Man schrieb:

Was kann ich dagegen tun?
mit deiner bank über den rahmen des dispo-kredites sprechen.
Menü
[1.1] THX-Man antwortet auf spunk_
15.10.2004 15:47
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer THX-Man schrieb:

Was kann ich dagegen tun?
mit deiner bank über den rahmen des dispo-kredites sprechen.
TOLLER TIPP! :-((
Menü
[1.1.1] GKr antwortet auf THX-Man
15.10.2004 16:05
Benutzer THX-Man schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer THX-Man schrieb:

Was kann ich dagegen tun?
mit deiner bank über den rahmen des dispo-kredites sprechen.
TOLLER TIPP! :-((

Mal ernsthaft:
Wenn Du mit einem Anbieter Bankeinzug vereinbart hast und der platzt, dann kann der Anbieter Dir Mahnkosten auferlegen. Die muss er in seinen AGB nennen. Die muss er Dir vor Vertragsunterzeichnung zur Kenntnis geben. Wir berechnen z.B. in solchen Fällen 10 EUR.

Ich rate Dir, Dich mit Deiner Sache an eine Verbraucherschutz-Stelle zu wenden. Die können Dir klare Auskunft geben. Oder gehe zu einem Anwalt.

Und hör bloss nicht so leicht auf die vielen selbsternannten Rechtsratgeber, die Dir im Internet in diversen Foren scheinbar guten "rechtlichen" Rat geben. Das sind zumeist keine Anwälte, die diese Ratschläge abgeben und somit mit Vorsicht zu genießen.

GKr
Menü
[1.1.1.1] THX-Man antwortet auf GKr
15.10.2004 16:47
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer THX-Man schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer THX-Man schrieb:

Was kann ich dagegen tun?
mit deiner bank über den rahmen des dispo-kredites sprechen.
TOLLER TIPP! :-((

Mal ernsthaft:
Wenn Du mit einem Anbieter Bankeinzug vereinbart hast und der platzt, dann kann der Anbieter Dir Mahnkosten auferlegen. Die muss er in seinen AGB nennen. Die muss er Dir vor Vertragsunterzeichnung zur Kenntnis geben. Wir berechnen z.B.
in solchen Fällen 10 EUR.

Ich rate Dir, Dich mit Deiner Sache an eine Verbraucherschutz-Stelle zu wenden. Die können Dir klare Auskunft geben. Oder gehe zu einem Anwalt.

Und hör bloss nicht so leicht auf die vielen selbsternannten Rechtsratgeber, die Dir im Internet in diversen Foren scheinbar guten "rechtlichen" Rat geben. Das sind zumeist keine Anwälte, die diese Ratschläge abgeben und somit mit Vorsicht zu genießen.

GKr
Mir ist durchaus klar, dass ich die tatsächlich entstandenen Kosten tragen muss. Das ist nicht das Problem, nur erscheinen mir fast 30 Euro hierfür doch reichlich übertrieben.
10 Euro wären halbwegs fair und ich würde nix dagegen sagen. Aber 30 Euro kommen mir wie Abzocke vor.
Menü
[1.1.1.1.1] GKr antwortet auf THX-Man
15.10.2004 16:52
Benutzer THX-Man schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer THX-Man schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer THX-Man schrieb:

Was kann ich dagegen tun?
mit deiner bank über den rahmen des dispo-kredites sprechen.
TOLLER TIPP! :-((

Mal ernsthaft:
Wenn Du mit einem Anbieter Bankeinzug vereinbart hast und der platzt, dann kann der Anbieter Dir Mahnkosten auferlegen.
Die muss er in seinen AGB nennen. Die muss er Dir vor Vertragsunterzeichnung zur Kenntnis geben. Wir berechnen z.B.
in solchen Fällen 10 EUR.

Ich rate Dir, Dich mit Deiner Sache an eine Verbraucherschutz-Stelle zu wenden. Die können Dir klare Auskunft geben. Oder gehe zu einem Anwalt.

Und hör bloss nicht so leicht auf die vielen selbsternannten Rechtsratgeber, die Dir im Internet in diversen Foren scheinbar guten "rechtlichen" Rat geben. Das sind zumeist keine Anwälte,
die diese Ratschläge abgeben und somit mit Vorsicht zu genießen.

GKr
Mir ist durchaus klar, dass ich die tatsächlich entstandenen Kosten tragen muss. Das ist nicht das Problem, nur erscheinen mir fast 30 Euro hierfür doch reichlich übertrieben. 10 Euro wären halbwegs fair und ich würde nix dagegen sagen. Aber 30 Euro kommen mir wie Abzocke vor.

Ja, natürlich, da hast Du Recht.
Die Kosten für den Anbieter liegen durch die Belastungen der eigenen und der Fremdbank irgendwo bei knapp 6 EUR.
Dann Aufwand für Mahn-Schreiben, Porto, Versand...
Da sind 30 EUR wirklich übertrieben.

Was ich nicht beurteilen kann, ist, ob es rechtlich in Ordnung ist. Das kann Dir aber nur ein richtiger Verbraucherschützer oder ein Anwalt sagen.
Und was Du selbst schon mal machen kannst: Schau in die AGB des Anbieters, da müsste das eigentlich genau aufgelistet sein, was er in einem solchen Fall nimmt. Druck das aus und legs einem Anwalt vor. Dann weisst Du, woran Du bist.

Und in jedem Fall würde ich mal darüber nachdenken, ob dieser Anbieter - unabhängig davon, ob er rechtlich richtig oder falsch gehandelt hat, der richtige Anbieter für Dich ist :-)

Viel Glück dabei.

GKr
Menü
[1.1.1.1.1.1] Nato antwortet auf GKr
17.10.2004 15:27
Hallo !
Ich weiss nicht, was du bisher unternommen hast, aber bei Cellway ist es manchmal besser, mit einem Hotliner freundlich(+Ausdauer) zu verhandeln. Wenn er nein sagt, bitten, ob er nicht beim Teamleiter(oder wie es dort heißt) Rücksprache halten könnte zwecks Kundenkulanz. Je länger du das Gespräch ausdehnst, um so eher sind die Beteiligten zu Zugeständnissen bereit.
Mein Cellway/Mobilcom Fazit : Das Unternehmen ist in der Kundenbetreuung von allen Netzbetreibern und Providern immer noch das schwächste. Aber es ist nicht so, dass nichts möglich wäre.
Das negative Echo in dem Cellway Forum ist also berechtigt, doch vielleicht 30% sind falsche persönliche Ansprache an das Unternehmen.

Viel Glück, Nato
Menü
[1.1.1.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf Nato
18.10.2004 09:46
Der erste Trick ist, mal auf den Rechnungseingang und auf den Abbuchungstag schauen. Liegen nicht mindestens 5 Werktage zwischen Rechnungseingang und Abbuchung, brauchst du gar nichts zu bezahlen. Dazu gibt es ein Bundesgerichtshof Urteil. Bei ständig wechselnen Beträgen muss man die Chance haben für Deckung auf dem Konto zu sorgen.
Dieses Urteil wurde mal gegen eplus erwirkt, da es dort Praxis war, erst Abbuchen, dann Rechnung, naja zumindest am gleichen Tag war üblich.
Wenn dieses der Fall ist, hast du zumindest gute Chancen.
Eplus berechnet übrigens 15 euro für den Spaß
Menü
[1.1.1.1.1.1.2] handymike antwortet auf Nato
19.10.2004 13:44
Mir wurden 17,20 Euro für eine Rücklastschrift berechnet.
Preis dafür lt. eigener mir vorliegender AGB 7,67 zzgl. MWST.
Keine Auskunft seitens Cellway warum die Abweichung aufgetreten ist.
Kundenservice Cellway : Mangelhaft

Gruß
Mike