Benutzer ude schrieb:
Hmm. Habt ihr bei Cellway einen Einzelverbindungsnachweis? Gibt es einzelne Positionen auf den Rechnungen, die du nicht gerechtfertigt findest? Allein die Tatsache, dass die Rechnung dir gefühlsmäßig zu hoch ist, bedeutet ja noch nicht, dass sie falsch ist.
Ja, wir haben bei Cellway einen Einzelverbindungsnachweis. In diesem Fall war es allerdings so gewesen, daß keine Rechnung ankam. Ich habe nur auf meinem Kontoauszug den Betrag gesehen. Erst am Freitag kam dann die Mahnung. Habe bis jetzt also noch nicht die Rechnung für September bekommen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass grob falsche Telefonabrechnungen bei allen Anbietern äußerst selten vorkommen. Sicherlich, ab und zu unterläuft auch mal Firmen wie Cellway ein Fehler, einigen Firmen mag das auch öfter passieren als anderen. In den meisten Fällen aber kennt meiner Meinung nach der Kunde seinen Tarif nicht, hat Dienste genutzt oder Nummern angerufen, ohne sich vorher über deren Kosten zu informieren, oder das Handy wurde von Dritten genutzt, weil der Anschlussinhaber damit zu unvorsichtig umgegangen ist. Dann muss vor dem Partner oder den Eltern die hohe Handyrechnung gerechtfertigt werden, die ein Loch in die Haushaltskasse schlägt, und ehe man vielleicht einen eigenen Fehler eingestehen muss, wird erstmal auf den Anbieter geschimpft.
Ich schimpfe hier nicht Cellway, sondern gehe von einem Fehler aus. Ich hatte vor dem aktuellen Vertrag bereits einen Zweijahresvertrag bei Cellway hinter mir. In diesen zwei Jahren (jetzt schon zweieinhalb) lag meine höchste Handyrechnung bei knapp 50€. Durchschnittlich liegt meine Handyrechnung bei 20€ (höchste Rechnung in diesem Jahr 34€). Wie gesagt, meiner Meinung nach ist es nicht möglich, daß dieser hohe Betrag tatsächlich stimmen kann. Natürlich ist diese Einschätzung nur nach meinem Gefühl. Aber es wundert mich schon, wenn der tatsächliche Rechnungsbetrag 300€ höher ist als man es selber einschätzt.
Für meinen Sohn kann ich mich in der Hinsicht natürlich nicht verbürgen. Es fällt in so einer Situation natürlich schon auf, wenn bei zwei Personen in einem Monat die Rechnung deutlich höher als gewöhnlich ausfällt (über 300€)
Damit will ich dir nicht unterstellen, dass es in deinem Fall ebenfalls so ist. Wie gesagt, auch Mobilfunkrechnungen können fehlerhaft sein; deswegen ist es wichtig, Rechnung und Einzelverbindungsnachweis (wenn du keinen hast: für die letzten Rechnungen im Nachhinein schicken lassen; dafür kann ein Entgelt gem. Servicepreisliste deines Anbieters fällig werden) Position für Position durchzugehen und Posten, die du anzweifelst, rauszuschreiben.
Werde ich auf jeden Fall anfordern. Eventuell ist die Rechnung auch auf dem Postweg verloren gegangen.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, konnte eine Rechnung über mehr als 300 EUR nicht abgebucht werden. Insofern sind doch Mahnung und Sperrung vollkommen gerechtfertigt.
Wie gesagt, ich hatte die Rechnung nie bekommen. Und ich beklage mich auch nicht darüber, daß man für nicht bezahlte Rechnungen eine Mahnung bekommt. Es ging mir nur um die Höhe der Rechnung und die nicht erhaltene Rechnung.
Ich habe übrigens zwei Konten, von denen ich eines zum begleichen von Rechnungen wie Handy, Strom, u.ä. benutze. Es ist nicht so, daß ich kein Geld hätte um meine Handyrechnung zu bezahlen (was auch nicht heißen soll, daß ich reich wäre).
Die Tatsache, dass Cellway es versäumt, dir eine Rechnung zuzuschicken, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der Forderung, da sich diese aus dem von dir Unterschriebenen Vertrag ergibt. Allerdings läuft die Frist von 6 Wochen, in der du Einwände gegen eine Rechnung geltend machen kannst, natürlich erst dann an, wenn du die Rechnung in den Händen hältst. D.h. wenn du die Rechnungen für September etc. erst jetzt erhältst, hast du noch 6 Wochen Zeit, die Rechnungen gründlich zu prüfen und eventuelle Einwände schriftlich zu erheben. Diese Frist solltest du aber unbedingt einhalten; durch Unterlassen von Einwänden innerhalb der 6 Wochen gilt eine Rechnung nämlich lt. Vertrag als genehmigt, und in dem Fall hättest du sehr schlechte Karten.
Laut meiner Mahnung war die Rechnung vom 14.Oktober. Das heißt, daß es heute schon sechs Wochen sind. Was ist, wenn der Brief auf dem Postweg verloren geganen ist. Kann man das irgendwie nachweisen?
Wie gesagt hast du 6 Wochen nach Eingang der Rechnung Zeit, Einwände (genau benennen; Rechnung zu hoch ist zu ungenau!) gegen die Rechnung schriftlich, am besten per Einschreiben geltend zu machen. Dafür unbedingt einen Einzelverbindungsnachweis hinzuziehen. Falls du keinen hast, im Nachhinein erstellen lassen (Achtung: kann was kosten). In jedem Fall die 6 Wochen-Frist einhalten!
Wie sollte man so einen Beschwerdebrief verfassen? Habe wie gesagt, nicht viel Erfahrung mit solchen Dingen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich hoffe, daß sich die Sache bald zum guten klären wird.
Viele Grüße
Thanh