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Problem mit Cellway


25.11.2003 12:04 - Gestartet von Thanh
Hallo,
ich hatte April diesen Jahres bei Cellway einen Handyvertrag für mich und meinen Sohn abgeschlossen (zwei Verträge, laufen beide über meine Kontonummer).
Für September wurde dann versucht von meinem Konto die Beiträge von September abzubuchen. Die Rechnung für mein Handy betrug bei 343€ und die Rechnung für meinen Sohn bei 308€. Abgebucht konnte nur die Rechnung für meinen Sohn.
Nun hatte ich für September weder für mein Handy, noch für das meines Sohnes eine Rechnung bekommen. Und die astronomischen Beträge sind auch alles anderes als gerechtfertigt. Ich benutze mein Handy nur zum SMS versenden. Fürs Telefonieren benutze ich prepaid Telefonkarten. Selbiges gilt für meinen Sohn. Er benutzt sein Handy hauptsächlich fürs SMS versenden. In den vergangenen zwei Jahren hatte er nie eine Handyrechnung über 50€ gehabt.

Ich dachte, daß eventuell noch eine Rechnung später kommen wird (bei mir kam auch mal eine Telekomrechnung einen Monat später an, kurz vor der Mahnung). Nun habe ich bereits die nächste Rechnung bekommen, die erste Mahnung und mein Handy wurde gesperrt. Mir ist nun der Gedanke gekommen, daß es ein Fehler gewesen war auf die Rechnung zu warten, die nun auch nicht gekommen ist. Kann ich jetzt noch irgendetwas machen? Habe mit solchen Sachen nicht viel Erfahrung.

Viele Grüße

Thanh
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[1] Thanh antwortet auf Thanh
25.11.2003 13:19
Ich hätte dann noch eine Frage. Wie sollte ein Beschwerdebrief formal/inhaltlich aussehen? Was muß ich da beachten?
Viele Grüße

Thanh
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[1.1] ude antwortet auf Thanh
25.11.2003 18:55
Benutzer Thanh schrieb:
Ich hätte dann noch eine Frage. Wie sollte ein Beschwerdebrief formal/inhaltlich aussehen? Was muß ich da beachten?
Viele Grüße

Thanh

Es empfiehlt sich, nach dem üblichen Briefkopf (Deine Adresse, Adresse des Empfängers, Datum) kurz das Anliegen des Schreibens (Beanstandung einer Rechnung), sowie die Handy-, Kunden- und Rechnungsnummer(n) auf die du dich beziehst, anzugeben. Dies erleichtert dem Empfänger die schnelle Bearbeitung.

Danach kommt die übliche Anrede, in diesem Fall, da du deinen Ansprechpartner nicht kennst, das unpersönliche ('Sehr geehrte Damen und Herren,') sowie eine kurze Einleitung, in der du dein Anliegen nicht zu kurz, aber auch nicht zu ausschweifend schilderst.

Im Hauptteil des Briefes solltest du möglichst genau benennen, welche Posten der Rechnung du anerkennst, und welche du beanstandest. Dabei Rechnung und Einzelverbindungsnachweis zur Hand nehmen und die Posten so angeben, wie sie auch auf der Rechnung erscheinen; bei der Beanstandung einzeler Verbindungen die Angaben aus dem Einzelverbindungsnachweis (Anfangspunkt, Dauer, Zielrufnummer, Kosten...) übernehmen.

Ein pauschalisiertes 'die Rechnung kommt mir zu hoch vor' und 'soviel habe ich auf keinen Fall telefoniert' verspricht generell wenig Erfolg. Vielmehr solltest du deine Einwände genau begründen, z.B. 'Minutenpreis nicht laut Tarif berechnet', 'Sparoption- oder Sonderaktion nicht berücksichtigt', 'In der falschen Taktung abgerechnet', 'Grundgebühr falsch oder doppelt in Rechnung gestellt', 'Nicht Beantragte Zusatzleistungen berechnet' usw.

Wenn du der Meinung bist, einzelne Gespräche nicht geführt zu haben, wirds schwierig. Das kannst du natürlich so in deiner Beanstandung schreiben, allerdings wird sich der Anbieter dann auf den Standpunkt stellen, dass die eigenen Anlagen einwandfrei wären und keine nicht geführten Gespräche berechnen und dir raten, dich mal in deinem Umfeld umzuhören, ob vielleicht jemand dein Handy genommen und die fraglichen Telefonate geführt hat. Es wird für dich letztendlich schwer werden, nachzuweisen, dass der Anbieter unrecht hat.
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[2] ude antwortet auf Thanh
25.11.2003 18:39
Benutzer Thanh schrieb:
Hallo, ich hatte April diesen Jahres bei Cellway einen Handyvertrag für mich und meinen Sohn abgeschlossen (zwei Verträge, laufen beide über meine Kontonummer).
Für September wurde dann versucht von meinem Konto die Beiträge von September abzubuchen. Die Rechnung für mein Handy betrug bei 343? und die Rechnung für meinen Sohn bei 308?. Abgebucht konnte nur die Rechnung für meinen Sohn. Nun hatte ich für September weder für mein Handy, noch für das meines Sohnes eine Rechnung bekommen. Und die astronomischen Beträge sind auch alles anderes als gerechtfertigt. Ich benutze mein Handy nur zum SMS versenden. Fürs Telefonieren benutze ich prepaid Telefonkarten. Selbiges gilt für meinen Sohn. Er benutzt sein Handy hauptsächlich fürs SMS versenden. In den vergangenen zwei Jahren hatte er nie eine Handyrechnung über 50? gehabt.

Hmm. Habt ihr bei Cellway einen Einzelverbindungsnachweis? Gibt es einzelne Positionen auf den Rechnungen, die du nicht gerechtfertigt findest? Allein die Tatsache, dass die Rechnung dir gefühlsmäßig zu hoch ist, bedeutet ja noch nicht, dass sie falsch ist.

Ich bin der festen Überzeugung, dass grob falsche Telefonabrechnungen bei allen Anbietern äußerst selten vorkommen. Sicherlich, ab und zu unterläuft auch mal Firmen wie Cellway ein Fehler, einigen Firmen mag das auch öfter passieren als anderen. In den meisten Fällen aber kennt meiner Meinung nach der Kunde seinen Tarif nicht, hat Dienste genutzt oder Nummern angerufen, ohne sich vorher über deren Kosten zu informieren, oder das Handy wurde von Dritten genutzt, weil der Anschlussinhaber damit zu unvorsichtig umgegangen ist. Dann muss vor dem Partner oder den Eltern die hohe Handyrechnung gerechtfertigt werden, die ein Loch in die Haushaltskasse schlägt, und ehe man vielleicht einen eigenen Fehler eingestehen muss, wird erstmal auf den Anbieter geschimpft.

Damit will ich dir nicht unterstellen, dass es in deinem Fall ebenfalls so ist. Wie gesagt, auch Mobilfunkrechnungen können fehlerhaft sein; deswegen ist es wichtig, Rechnung und Einzelverbindungsnachweis (wenn du keinen hast: für die letzten Rechnungen im Nachhinein schicken lassen; dafür kann ein Entgelt gem. Servicepreisliste deines Anbieters fällig werden) Position für Position durchzugehen und Posten, die du anzweifelst, rauszuschreiben.


Ich dachte, daß eventuell noch eine Rechnung später kommen wird (bei mir kam auch mal eine Telekomrechnung einen Monat später an, kurz vor der Mahnung). Nun habe ich bereits die nächste Rechnung bekommen, die erste Mahnung und mein Handy wurde gesperrt.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, konnte eine Rechnung über mehr als 300 EUR nicht abgebucht werden. Insofern sind doch Mahnung und Sperrung vollkommen gerechtfertigt.

Die Tatsache, dass Cellway es versäumt, dir eine Rechnung zuzuschicken, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der Forderung, da sich diese aus dem von dir Unterschriebenen Vertrag ergibt. Allerdings läuft die Frist von 6 Wochen, in der du Einwände gegen eine Rechnung geltend machen kannst, natürlich erst dann an, wenn du die Rechnung in den Händen hältst. D.h. wenn du die Rechnungen für September etc. erst jetzt erhältst, hast du noch 6 Wochen Zeit, die Rechnungen gründlich zu prüfen und eventuelle Einwände schriftlich zu erheben. Diese Frist solltest du aber unbedingt einhalten; durch Unterlassen von Einwänden innerhalb der 6 Wochen gilt eine Rechnung nämlich lt. Vertrag als genehmigt, und in dem Fall hättest du sehr schlechte Karten.


Mir ist nun der Gedanke gekommen, daß es ein Fehler gewesen war auf die Rechnung zu warten, die nun auch nicht gekommen ist. Kann ich jetzt noch irgendetwas machen? Habe mit solchen Sachen nicht viel Erfahrung.

Wie gesagt hast du 6 Wochen nach Eingang der Rechnung Zeit, Einwände (genau benennen; Rechnung zu hoch ist zu ungenau!) gegen die Rechnung schriftlich, am besten per Einschreiben geltend zu machen. Dafür unbedingt einen Einzelverbindungsnachweis hinzuziehen. Falls du keinen hast, im Nachhinein erstellen lassen (Achtung: kann was kosten). In jedem Fall die 6 Wochen-Frist einhalten!
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[2.1] Thanh antwortet auf ude
25.11.2003 19:11
Benutzer ude schrieb:
Hmm. Habt ihr bei Cellway einen Einzelverbindungsnachweis? Gibt es einzelne Positionen auf den Rechnungen, die du nicht gerechtfertigt findest? Allein die Tatsache, dass die Rechnung dir gefühlsmäßig zu hoch ist, bedeutet ja noch nicht, dass sie falsch ist.

Ja, wir haben bei Cellway einen Einzelverbindungsnachweis. In diesem Fall war es allerdings so gewesen, daß keine Rechnung ankam. Ich habe nur auf meinem Kontoauszug den Betrag gesehen. Erst am Freitag kam dann die Mahnung. Habe bis jetzt also noch nicht die Rechnung für September bekommen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass grob falsche Telefonabrechnungen bei allen Anbietern äußerst selten vorkommen. Sicherlich, ab und zu unterläuft auch mal Firmen wie Cellway ein Fehler, einigen Firmen mag das auch öfter passieren als anderen. In den meisten Fällen aber kennt meiner Meinung nach der Kunde seinen Tarif nicht, hat Dienste genutzt oder Nummern angerufen, ohne sich vorher über deren Kosten zu informieren, oder das Handy wurde von Dritten genutzt, weil der Anschlussinhaber damit zu unvorsichtig umgegangen ist. Dann muss vor dem Partner oder den Eltern die hohe Handyrechnung gerechtfertigt werden, die ein Loch in die Haushaltskasse schlägt, und ehe man vielleicht einen eigenen Fehler eingestehen muss, wird erstmal auf den Anbieter geschimpft.

Ich schimpfe hier nicht Cellway, sondern gehe von einem Fehler aus. Ich hatte vor dem aktuellen Vertrag bereits einen Zweijahresvertrag bei Cellway hinter mir. In diesen zwei Jahren (jetzt schon zweieinhalb) lag meine höchste Handyrechnung bei knapp 50€. Durchschnittlich liegt meine Handyrechnung bei 20€ (höchste Rechnung in diesem Jahr 34€). Wie gesagt, meiner Meinung nach ist es nicht möglich, daß dieser hohe Betrag tatsächlich stimmen kann. Natürlich ist diese Einschätzung nur nach meinem Gefühl. Aber es wundert mich schon, wenn der tatsächliche Rechnungsbetrag 300€ höher ist als man es selber einschätzt.

Für meinen Sohn kann ich mich in der Hinsicht natürlich nicht verbürgen. Es fällt in so einer Situation natürlich schon auf, wenn bei zwei Personen in einem Monat die Rechnung deutlich höher als gewöhnlich ausfällt (über 300€)

Damit will ich dir nicht unterstellen, dass es in deinem Fall ebenfalls so ist. Wie gesagt, auch Mobilfunkrechnungen können fehlerhaft sein; deswegen ist es wichtig, Rechnung und Einzelverbindungsnachweis (wenn du keinen hast: für die letzten Rechnungen im Nachhinein schicken lassen; dafür kann ein Entgelt gem. Servicepreisliste deines Anbieters fällig werden) Position für Position durchzugehen und Posten, die du anzweifelst, rauszuschreiben.

Werde ich auf jeden Fall anfordern. Eventuell ist die Rechnung auch auf dem Postweg verloren gegangen.


Wenn ich dich richtig verstanden habe, konnte eine Rechnung über mehr als 300 EUR nicht abgebucht werden. Insofern sind doch Mahnung und Sperrung vollkommen gerechtfertigt.

Wie gesagt, ich hatte die Rechnung nie bekommen. Und ich beklage mich auch nicht darüber, daß man für nicht bezahlte Rechnungen eine Mahnung bekommt. Es ging mir nur um die Höhe der Rechnung und die nicht erhaltene Rechnung.
Ich habe übrigens zwei Konten, von denen ich eines zum begleichen von Rechnungen wie Handy, Strom, u.ä. benutze. Es ist nicht so, daß ich kein Geld hätte um meine Handyrechnung zu bezahlen (was auch nicht heißen soll, daß ich reich wäre).

Die Tatsache, dass Cellway es versäumt, dir eine Rechnung zuzuschicken, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der Forderung, da sich diese aus dem von dir Unterschriebenen Vertrag ergibt. Allerdings läuft die Frist von 6 Wochen, in der du Einwände gegen eine Rechnung geltend machen kannst, natürlich erst dann an, wenn du die Rechnung in den Händen hältst. D.h. wenn du die Rechnungen für September etc. erst jetzt erhältst, hast du noch 6 Wochen Zeit, die Rechnungen gründlich zu prüfen und eventuelle Einwände schriftlich zu erheben. Diese Frist solltest du aber unbedingt einhalten; durch Unterlassen von Einwänden innerhalb der 6 Wochen gilt eine Rechnung nämlich lt. Vertrag als genehmigt, und in dem Fall hättest du sehr schlechte Karten.

Laut meiner Mahnung war die Rechnung vom 14.Oktober. Das heißt, daß es heute schon sechs Wochen sind. Was ist, wenn der Brief auf dem Postweg verloren geganen ist. Kann man das irgendwie nachweisen?

Wie gesagt hast du 6 Wochen nach Eingang der Rechnung Zeit, Einwände (genau benennen; Rechnung zu hoch ist zu ungenau!) gegen die Rechnung schriftlich, am besten per Einschreiben geltend zu machen. Dafür unbedingt einen Einzelverbindungsnachweis hinzuziehen. Falls du keinen hast, im Nachhinein erstellen lassen (Achtung: kann was kosten). In jedem Fall die 6 Wochen-Frist einhalten!

Wie sollte man so einen Beschwerdebrief verfassen? Habe wie gesagt, nicht viel Erfahrung mit solchen Dingen.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich hoffe, daß sich die Sache bald zum guten klären wird.

Viele Grüße

Thanh
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[2.1.1] dz antwortet auf Thanh
25.11.2003 19:32
Hallo.

Benutzer Thanh schrieb:
Habe bis jetzt also noch nicht die Rechnung für September bekommen.
[...]
Werde ich auf jeden Fall anfordern. Eventuell ist die Rechnung auch auf dem Postweg verloren gegangen.
[...]
Wie gesagt, ich hatte die Rechnung nie bekommen.

Du solltest Dich einfach kostenlos beim Cellway-privateservice unter http://www.cellway.de/2001/ps/index.html anmelden. Dort kannst Du sofort deine bisherigen (wieviele Monate zurück weiß ich nicht genau) und auch die aktuelle Rechnung anschauen, mit EVN.

Gruß

DZ

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[2.1.2] ude antwortet auf Thanh
25.11.2003 19:47
Benutzer Thanh schrieb:
Ja, wir haben bei Cellway einen Einzelverbindungsnachweis. In diesem Fall war es allerdings so gewesen, daß keine Rechnung ankam. Ich habe nur auf meinem Kontoauszug den Betrag gesehen. Erst am Freitag kam dann die Mahnung. Habe bis jetzt also noch nicht die Rechnung für September bekommen.

Okay. Gehe ich recht in der Annahme, dass du damals dann den Betrag durch die Bank zurückgebucht hast (was ja auch vollkommen verständlich ist)?


Ich schimpfe hier nicht Cellway, [...] Aber es wundert mich schon, wenn der tatsächliche Rechnungsbetrag 300? höher ist als man es selber einschätzt.

Okay, unbedingt Rechnung anfordern oder, wie jemand anders schon schrieb, auf der Cellway-Seite im PrivateService einsehen. Dafür brauchst du lediglich deine Handy-Nr. sowie die Nummer irgendeiner alten Rechnung aus dem betreffenden Vertrag.

Achtung: Wenn du die Rechnung heute im Internet einsiehst, begint damit auch die 6 Wochen-Frist für Beanstandungen!


Wie gesagt, ich hatte die Rechnung nie bekommen. Und ich beklage mich auch nicht darüber, daß man für nicht bezahlte Rechnungen eine Mahnung bekommt. Es ging mir nur um die Höhe der Rechnung und die nicht erhaltene Rechnung.

Hast du dich denn unmittelbar nach der Abbuchung, für die du ja nie eine Rechnung erhalten hast, mit Cellway in Kontakt gesetzt?


Ich habe übrigens zwei Konten, von denen ich eines zum begleichen von Rechnungen wie Handy, Strom, u.ä. benutze. Es ist nicht so, daß ich kein Geld hätte um meine Handyrechnung zu bezahlen (was auch nicht heißen soll, daß ich reich wäre).

Glaube ich dir gerne; würde ich dir auch nicht unterstellen.


Laut meiner Mahnung war die Rechnung vom 14.Oktober. Das heißt, daß es heute schon sechs Wochen sind.

Jein. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, wo du die Rechnung in den Händen hältst. Wenn der Brief auf dem Postweg abhanden kommst, kannst du ja nichts dafür.


Was ist, wenn der Brief auf dem Postweg verloren geganen ist. Kann man das irgendwie nachweisen?

Sehr schwer. Briefe erfahren kein Tracking wie Einschreiben, Nachnahme-Sendungen oder Pakete. Ist für den geringen Preis ja auch gar nicht machbar. Das bedeutet allerdings: Cellway kann umgekehrt auch nicht beweisen, dass die Rechnung zugestellt wurde.

Mein Rat: Wenns hart auf hart kommt, von anderen Familienmitgliedern bezeugen lassen, dass nie eine Rechnung im Briefkasten war.


Wie sollte man so einen Beschwerdebrief verfassen? Habe wie gesagt, nicht viel Erfahrung mit solchen Dingen.

Die Antwort dazu habe ich unter deinen zweiten Beitrag geschrieben.


Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Kein Problem.


Ich hoffe, daß sich die Sache bald zum guten klären wird.

Das hoffen wir alle; wenn du willst, kannst du uns ja auf dem Laufenden halten.
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[2.1.2.1] holden antwortet auf ude
25.11.2003 21:27
Hallo,
Fehler sind immer möglich, aber das dieser zweimal bei der gleichen Familie zuschlägt ist schon unwahrscheinlich. Und Absicht will ich Cellway nun absolut nicht unterstellen.
Nun war ich auch mal jung (gar nicht lange her) und ich denke jetzt mal nur theoretisch: Ist es möglich, daß dein Sohn von beiden Handys aus (Hat er zu beiden Zugang?) "seltsame" Nummern angerufen hat und dann aus Angst vor dem Donnerwetter beide Rechnungen verschwinden ließ?
Kenne ihn nicht und will ihm nix unterstellen, ist nur eine Idee...
Ansonsten schließe ich mich meinen "Vorrednern" an: unbedingt EVN besorgen und ab da weitersehen. Und wegen der Mahnung usw. vielleicht auf Kulanz bei cellway setzen, Du kannst ja anhand aller alten Rechnungen darlegen, daß Du mit einem solch hohen Betrag niemals rechnen konntest und daher nicht genug Mittel auf dem Konto waren.
Viel Glück.
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[2.1.3] dz antwortet auf Thanh
02.12.2003 17:36
Hallo.

Benutzer Thanh schrieb:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich hoffe, daß sich die Sache bald zum guten klären wird.

Wie ist es denn nun weitergegangen?

Gruß

DZ