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Sonderkündigung bei Cellway?


28.01.2001 16:55 - Gestartet von Paolo131
Moin allerseits!
Hat einer von euch schon Erfahrungen mit der Sonderkündigung des T-D1 Vetrags bei Cellway gemacht?
Wäre nett wenn Ihr mir ein paar Tips gebt!
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[1] MarcH antwortet auf Paolo131
28.01.2001 20:53
Benutzer Paolo131 schrieb:

Moin allerseits! Hat einer von euch schon Erfahrungen mit der Sonderkündigung des T-D1 Vetrags bei Cellway gemacht?
Wäre nett wenn Ihr mir ein paar Tips gebt!


Hallo Paolo131!

Ich habe auch einen Vertrag bei Cellway und wollte ihn kündigen. Also habe ich die Kündigung, nachdem mir die Kundenhotline bestätigt hat, dass die Tarife erhöht wurden, abgeschickt. Nun kam die Ablehnung der Kündigung und das es wohl doch keine Tarifanpassung gab. Erst am 01.03.2001 gibt es neue Tarife. Das Kündigungsrecht erfolgt erst nach Ablauf der Vertragszeit. Wenn ich Ihnen aber einen Tipp geben darf, dann legen Sie Ihren Cellway D1-Vertrag zur Seite und schließen Sie einen NETZTEL D1 Free - Vertrag ab. Da haben Sie nur 55DM einmalige Anmeldegebühr und die ganz normalen Telly-Tarife. Das habe ich jetzt auch gemacht. Ich hoffe, dass ich Ihnen weitergeholfen habe.

Marc

PS Die Kundenhotline bei NETZTEL ist kompetenter.
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[1.1] fuzzy1 antwortet auf MarcH
05.03.2001 14:24
Hi Paolo 131
Es gibt auch noch günstigere Verträge (ohne die Einmalgebühr von 55,--DM) bei Super 24 (www.super24.de) für alle Netze zu original Netzbetreibertarifen. Siehe auch Zeitschrift Connect (Die besten Tarife 4/2001)

Gruss Fuzzy1
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[1.1.1] mexico antwortet auf fuzzy1
07.03.2001 11:29
ja, nur leider ist super24 Mobilcom...! Und wer will sich das antun???
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[1.1.1.1] fuzzy1 antwortet auf mexico
07.03.2001 13:09
Hi Mexiko
Wieso ist Super24 Mobicom? Mein Vertrag läuft über Telepassport und da konnte cih zumindest hier nichts finden das TP Mobilcom ist
Gruss Fuzzy1
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[1.2] carohexe antwortet auf MarcH
09.05.2001 08:17
Benutzer MarcH schrieb:
Benutzer Paolo131 schrieb:

Moin allerseits! Hat einer von euch schon Erfahrungen mit der Sonderkündigung
des T-D1 Vetrags bei Cellway gemacht?
Wäre nett wenn Ihr mir ein paar Tips gebt!


Hallo Paolo131!

Ich habe auch einen Vertrag bei Cellway und wollte ihn kündigen. Also habe ich die Kündigung, nachdem mir die Kundenhotline bestätigt hat, dass die Tarife erhöht wurden, abgeschickt. Nun kam die Ablehnung der Kündigung und das es wohl doch keine Tarifanpassung gab. Erst am 01.03.2001 gibt es neue Tarife. Das Kündigungsrecht erfolgt erst nach Ablauf der Vertragszeit. Wenn ich Ihnen aber einen Tipp geben darf, dann legen Sie Ihren Cellway D1-Vertrag zur Seite und schließen Sie einen NETZTEL D1 Free - Vertrag ab. Da haben Sie nur 55DM einmalige Anmeldegebühr und die ganz normalen Telly-Tarife. Das habe ich jetzt auch gemacht. Ich hoffe, dass ich Ihnen weitergeholfen habe.

Marc

PS Die Kundenhotline bei NETZTEL ist kompetenter.



Hallo Marc,

blöde Frage vielleicht, aber was heisst den Cellway D1-Vertrag zur Seite legen? Weiterbezahlen und einfach nicht mehr nutzen oder versuchen zu kündigen?

Gruss
Carohexe
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[1.2.1] mexico antwortet auf carohexe
17.05.2001 08:40
Besser ist es wirklich, wenn man den Cellway-Vertrag einfach zur Seite legt. Schade um die Grundgebühr, aber besser für den Geldbeutel! Und man erspart sich viel Ärger!

Nur mit Netztel ist das so ein Problem! Hätte auch gesagt, dass man dann den FREE-Tarif abschließen sollte, wenn es ihn noch geben würde!Es gibt noch den FREE66, der aber leider nicht so pralle ist!

Noch kurz zu Cellway: Finger weg, ansonsten werdet ihr es bereuen!

Benutzer carohexe schrieb:
Benutzer MarcH schrieb:
Benutzer Paolo131 schrieb:

Moin allerseits! Hat einer von euch schon Erfahrungen mit der Sonderkündigung
des T-D1 Vetrags bei Cellway gemacht?
Wäre nett wenn Ihr mir ein paar Tips gebt!


Hallo Paolo131!

Ich habe auch einen Vertrag bei Cellway und wollte ihn kündigen. Also habe ich die Kündigung, nachdem mir die Kundenhotline bestätigt hat, dass die Tarife erhöht wurden,
abgeschickt. Nun kam die Ablehnung der Kündigung und das es wohl doch keine Tarifanpassung gab. Erst am 01.03.2001 gibt es neue Tarife. Das Kündigungsrecht erfolgt erst nach Ablauf der Vertragszeit. Wenn ich Ihnen aber einen Tipp geben darf, dann legen Sie Ihren Cellway D1-Vertrag zur Seite und schließen Sie einen NETZTEL D1 Free - Vertrag ab. Da haben Sie nur 55DM einmalige Anmeldegebühr und die ganz normalen Telly-Tarife.
Das habe ich jetzt auch gemacht. Ich hoffe, dass ich Ihnen
weitergeholfen habe.

Marc

PS Die Kundenhotline bei NETZTEL ist kompetenter.



Hallo Marc,

blöde Frage vielleicht, aber was heisst den Cellway D1-Vertrag zur Seite legen? Weiterbezahlen und einfach nicht mehr nutzen oder versuchen zu kündigen?

Gruss
Carohexe
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[1.2.1.1] Sonderkündigung bei Cellway?
tt72 antwortet auf mexico
09.10.2001 11:33
ich habe heute von der mobilcom/cellway einen infobrief bekommen
wonach mein bisheriger x-treme tarif ab dem 01.11.01 umgestellt wird.

zu der grundgebühr von 9,95dm kommt nun noch ein mindestumsatz
von 10dm hinzu.
die gespäche in der hauptzeit senken sich von 1,49dm auf 0,99dm.
inklusive sind nun auch 25 frei-sms!
name des neuen tarifes: x-treme-plus

so was ähnliches gabe es doch schon mal direkt von der mobilcom
als kunden des smile 9-tarifes umgestellt wurden!

nun müsste doch ein sonderkündigungsrecht gelten, oder?

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[1.2.1.1.1] mexico antwortet auf tt72
09.10.2001 13:10
Habe so einen Brief nicht bekommen!!!

Aber ich denke schon, dass es dann ein Sonderkündigungsrecht gibt, denn die können ja nicht einfach 10 DM Mindestumsatz einbauen, oder???

Wenn einer was weiß, bitte posten!

Gruß

Mex
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[2] pfleger antwortet auf Paolo131
09.10.2001 17:50
Genau diesen Infobrief habe ich auch erhalten. Finde es eine frechheit einfach so jetzt auf einmal dm 10 mindestumstaz zu verlangen. Im Infobrief habe ich keinen Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht gesehen, außerdem hab ich unter www.cellway.de gesucht, ob ich dort die agb´s finde: fehlanzeige. werde trotzdem einen brief aufsetzen, in dem ich meinen mißmut gegenüber dem vorgehen von cellway ausdrücke und um sonderkündigung bitte.
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[2.1] McMeyer antwortet auf pfleger
09.10.2001 19:30
Auch ich habe dieses 'nette' Infoschreiben von Cellway/MobilCom bekommen.

Ich gehe mal davon aus, daß selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht besteht. Allerdings ist die Sonderkündigung ja wohl nicht die Lösung!

Ich habe in einem Schreiben an Cellway der Vertragsänderung (als solche sehe ich das nämlich an, und der muß von beiden!!! Seiten zugestimmt werden) widersprochen. Und ich kann nur jedem empfehlen, das gleiche zu tun. Schließlich haben wir uns ja nicht ohne Grund für diesen speziellen Vertrag mit diesem Tarif entschieden. Und ich denke, daß die meisten ihren Vertrag ja wohl lieber behalten wollen, statt ihn zu kündigen.

Also, je mehr Kunden sich quer stellen, desto größer ist die Aussicht auf Erfolg!

Sollte Cellway uneinsichtig bleiben, erwäge ich eine Klage. Ich wäre erfreut, wenn sich dann andere Betroffene in diese Klage einklinken. Aber wenn es soweit kommt, melde ich mich wieder.

Bis dahin widersprecht fleißig!!
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[2.2] ecomo antwortet auf pfleger
12.10.2001 12:20
Bin auch Cellway X-treme Kunde, hab das Schreiben bisher aber noch nicht bekommen. Ich kann Euch aber folgenden Auszug aus den AGBs geben:
...Ist der Kunde Nichtkaufmann, so steht ihm das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn der Preisanstieg höher ist als der Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten...
Das ist ja bei Einfuhr eines Mindestumsatzes von DM 10,00 auf jeden Fall gegeben.
Ecomo
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[2.2.1] ecomo antwortet auf ecomo
12.10.2001 13:03
Auszug aus der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung.
§ 28 Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vertragsänderungen:
(3) Über Vertragsänderungen, die nach Absatz 2 erfolgen, und deren Inhalte sind die Kunden in geeigneter Weise und unter Hinweis auf die Fundstelle der Veröffentlichung zu informieren. Werden Verträge nach Absatz 2 zuungunsten der Kunden geändert,
so kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Kunde ist auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Änderungen zuungunsten der Kunden werden vor dieser Information nicht wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb
eines Monats nach der Information davon Gebrauch macht.
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[2.2.1.1] tt72 antwortet auf ecomo
12.10.2001 13:27
habe meine verträge am 09.10.01 per fax an die 01805-234080 zum 31.10.01 gekündigt und bereits heute die entsprechende bestätigung von cellway erhalten!
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[2.2.1.1.1] olzu antwortet auf tt72
12.10.2001 15:55
Hi.

Hast du den ungefähren Wortlaut deiner Kündigung parat?
Mit welcher Begründung hast du denn gekündigt?

Danke.
OLZU


Benutzer tt72 schrieb:
habe meine verträge am 09.10.01 per fax an die 01805-234080 zum 31.10.01 gekündigt und bereits heute die entsprechende bestätigung von cellway erhalten!
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[2.2.1.1.1.1] ecomo antwortet auf olzu
12.10.2001 16:12
würde mich auch interessieren. kannst du das bitte hier posten?
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[2.2.1.1.1.1.1] tt72 antwortet auf ecomo
12.10.2001 18:14
schon geschehen!
viel erfolg!

Benutzer ecomo schrieb:
würde mich auch interessieren. kannst du das bitte hier posten?
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[2.2.1.1.1.1.1.1] ecomo antwortet auf tt72
13.10.2001 14:41
Vielen Dank, da bin ich dann schon gewappnet falls die Umstellung auch noch bei mir eintrifft.
Ecomo
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[2.2.1.1.1.1.1.1.1] mexico antwortet auf ecomo
18.10.2001 18:29
also ich habe bisher immer noch kein Schreiben bekommen...!

kam das Schreiben mit der Rechnung oder war es ein extra schreiben.

Also wer jetzt nicht kündigt ist selbst schuld. Bin froh wenn ich aus dem Laden raus bin.
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[2.2.1.1.1.2] tt72 antwortet auf olzu
12.10.2001 18:13
Klar! Nachstehend der Inhalt meines Schreiben:


SONDERKÜNDIGUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meiner Umstellung in den X-treme Plus-Tarif kündige
ich hiermit bereits zum 31.10.01 nachstehende Verträge:

Rufnummer 017x-xxxxxxx (Kundennummer xxxxxxxxxx)
Rufnummer 017x-xxxxxxx (Kundennummer xxxxxxxxxx)

Bereits berechnete Grundgebühren für den Monat November
erstatten Sie mir auf das Ihnen bekannte Girokonto!

Mfg

***

Wie schon geschrieben, waren die bei Cellway ziemlich schnell,
am Dienstag gefaxt und heute war schon die Bestätigung da!


Benutzer olzu schrieb:
Hi.

Hast du den ungefähren Wortlaut deiner Kündigung parat? Mit welcher Begründung hast du denn gekündigt?

Danke.
OLZU


Benutzer tt72 schrieb:
habe meine verträge am 09.10.01 per fax an die 01805-234080 zum 31.10.01 gekündigt und bereits heute die entsprechende bestätigung von cellway erhalten!
Menü
[2.2.1.1.1.2.1] olzu antwortet auf tt72
12.10.2001 18:58
- Schanke Dön! -

:-))

OLZU


Benutzer tt72 schrieb:
Klar! Nachstehend der Inhalt meines Schreiben:


SONDERKÜNDIGUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meiner Umstellung in den X-treme Plus-Tarif kündige ich hiermit bereits zum 31.10.01 nachstehende Verträge:

Rufnummer 017x-xxxxxxx (Kundennummer xxxxxxxxxx) Rufnummer 017x-xxxxxxx (Kundennummer xxxxxxxxxx)

Bereits berechnete Grundgebühren für den Monat November erstatten Sie mir auf das Ihnen bekannte Girokonto!

Mfg

***

Wie schon geschrieben, waren die bei Cellway ziemlich schnell,
am Dienstag gefaxt und heute war schon die Bestätigung da!


Benutzer olzu schrieb:
Hi.

Hast du den ungefähren Wortlaut deiner Kündigung parat?
Mit welcher Begründung hast du denn gekündigt?

Danke.
OLZU


Benutzer tt72 schrieb:
habe meine verträge am 09.10.01 per fax an die 01805-234080 zum 31.10.01 gekündigt und bereits heute die entsprechende bestätigung von cellway erhalten!
Menü
[2.2.1.1.1.2.1.1] McMeyer antwortet auf olzu
13.10.2001 10:55
Hallo Leute,
Habt Ihr denn wirklich nichts begriffen?

Durch Eure Kündigungen tut Ihr Cellway doch nur einen Gefallen! Das ist für die doch die beste Möglichkeit, ungeliebte Vertragskunden loszuwerden!

Tut doch lieber Euch selbst einen Gefallen und widersprecht der Vertragsänderung. Sollte das wirklich nicht klappen, könnt Ihr doch immer noch kündigen.
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[2.2.1.1.1.2.1.1.1] crazy_ antwortet auf McMeyer
19.11.2001 23:09
Hallo,
ich habe auch den Vertrag gekündigt...schriftlich
Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.
Außer... Der Postbote hat mir eine Mahnung in den Briefkasten gelegt.
Ich möchte doch bitte 19,95 + 5,00 DM Mahngebüren überweisen.
Ein Rückruf bei der Hotline ergab, dass durch meine Kündigung kein Lastschriftauftrag mehr existiert. Daher soll ich halt überweisen???????
Für weitere einzelheiten sollte ich weitergereicht werden. Dort war angeblich alles überlastet. Daraufhin habe ich nochmal per email und Post Cellway angemahnt. Ich bekomme ja noch die GG von Nov./01 zurück.
Bin ich alleiniger "säumiger" Ex-Kunde.
Hier meine Antwort:


Sehr geehrte Damen und Herren,
auf meine Kündigung des o.g. Mobilfunkvertrages erhielt ich bis heute leider keine Antwort. Erstaunlicherweise brachte mir der Postbote eine Mahnung über einen Fehlbetrag auf meinem Debitorenkonto. Im Gegensatz dazu sind Sie bei mir in der Schuld. Durch Cellway wurde bereits die Grundgebühr für November/2001 von meinem Konto per Lastschrift eingezogen. Da der obengenannte Vertrag seit dem 01.11.2001 nicht mehr besteht, fordere ich Sie auf, den Betrag i.H. von 9,95DM mir umgehend gutzuschreiben. Als Frist merke ich mir zwei Wochen vor. Desweiteren ist die angemahnte Forderung umgehend auf null zu stellen. Anderenfalls sehe ich mich veranlaßt rechtliche Schritte gegen Cellway zu unternehmen.

Mit Freundlichen Grüßen

crazy_
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[2.2.1.1.1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf crazy_
20.11.2001 09:20
Anderenfalls sehe ich mich veranlaßt rechtliche Schritte gegen Cellway zu unternehmen.

Meinst Du, dieser Satz juckt die :-(

peso
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[2.2.1.1.1.2.1.1.1.1.1] crazy_ antwortet auf tcsmoers
20.11.2001 22:14
O.K weiß nicht ob es wen´s juckt.
Ich hätte allerdings kein Problem es mal drauf ankommen zu lassen. Aber mal abwarten. So ein guter Kunde war(bin) ich nicht. Vielleicht ist es günstiger mich gehen zulassen.
Also abwarten
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[2.2.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf crazy_
21.11.2001 08:18
Benutzer crazy_ schrieb:
O.K weiß nicht ob es wen´s juckt. Ich hätte allerdings kein Problem es mal drauf ankommen zu lassen. Aber mal abwarten. So ein guter Kunde war(bin) ich nicht. Vielleicht ist es günstiger mich gehen zulassen.
Also abwarten

Meine Denkweise in diesem Metier :-)

peso
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[2.2.1.1.1.2.1.1.1.2] McMeyer antwortet auf crazy_
07.12.2001 00:08
Hi Crazy,
ich habe zuerst versucht, der Vertragsänderung zu widersprechen. Das hat Cellway vehement ignoriert! Also habe ich kurz vor Ablauf der Frist von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht (selbstverständlich mit Einschreiben und Rückschein). Das hat man dann von Seiten Cellway sehr "gönnerhaft" und "gnädig" akzeptiert und mir umgehend die GG von November zurückerstattet.
Du solltest also auf Deine Kündigung bestehen.

Gruß, McMeyer