Benutzer GKr schrieb:
Hallo, wir haben einseitig eine Kündigung ausgesprochen und die Anschlüsse des Kunden für eine Nutzung unserer Produkte gesperrt.
Dafür gab es gute Gründe, die ganz sicher nicht hierher gehören. Im übrigen sind wir auch nicht verpflichtet, wem auch immer diese Gründe zu nennen. Noch hat ein jedes Unternehmen die Freiheit, Kunden anzunehmen oder abzulehnen. Und das ist richtig so.
In Ihren eigenen AGB steht das aber ganz anders. Bitte lesen sie Nummer 3d gründlich durch!
Natürlich herrscht Vertragsfreiheit, jedoch nur bei Annahme eines Antrags und nicht *während* eines laufenden Schuldverhältnisses. Wäre ja noch schöner!
Ob dies Teltarif.de interessiert oder den Anwalt des Kunden, können wir nicht beurteilen, sehen aber in diesem Vorgang nichts weltbewegend dramatisches.
Pacta sunt servanda, das gilt auch für Comnet.
Was den Kunden nun zu einer Warnung veranlaßt, das "Geschäftsverhältnis mit Comnet aufzubauen oder fortzuführen", ist aufgrund dieser Kündigung nicht logisch nachzuvollziehen, wird vielleicht im emotionalen liegen.
Wenn ein Unternehmen Verträge fristlos auflöst und dabei gegen seine eigenen Geschäftsbedingungen sowie gegen das BGB verstößt, ist eine solche Warnung sehr wohl angebracht.
Womit das Thema denn auch für uns erledigt ist. Für eine weitere öffentliche Debatte fehlt schlicht der Gesprächsstoff.
Herr Kraus, vielleicht sollten Sie Ihren Geschäftsführer nach der Email vom 2.9.2005 fragen und den Inhalt dieser Mail einmal selber lesen? Hier machte ich Comnet auf die falsche Abrechnungen von 0180-Verbindungen aufmerksam - der Geschäftsführer M. Buesing erlaubte mir danach ausdrücklich die weitere Nutzung dieser Verbindungen.
Weitere Details zur Fehlabrechnung spare ich mir an dieser Stelle, sollte jemand daran interessiert sein, werde ich ihm das natürlich gerne per PN erläutern.
MfG
Tim