Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Offene Frage an Vodafone


09.09.2003 15:35 - Gestartet von Robin_Hood
Ist es bei Vodafone eigentlich üblich durch unseriösen Wettbewerb Ihrer Vertriebspartner Kunden zu übervorteilen?
1. Ihr Vertriebspartner lockt Kunden mit Versprechungen, wie Grundgebührenerstattung, hält sie aber nicht ein....der Kunde schließt aber einen Vertrag mit Vodafone....in gutem Glauben.
2. Vodafone gefällt offiziell diese Art der Akquisition nicht...nimmt aber die Erträge der so zustande gekommenen Verträge mit....ohne seine eigenen Verpflichtungen den Kunden gegenüber nachzukommen....
3. Vodafone unternimmt nichts gegen schwarze Schafe bei Akquisition, denn dann würden ja weniger Verträge abgeschlossen.
4. Vodafone zeigt dem Kunden, dass er sich auf Vodafone nicht verlassen kann....Geschäf­tspraktiken...da stehen einem die Haare zu Berge...
5. Wer so seine Kunden behandelt hat bald keine mehr...es freut sich die Deutsche Telekom!
Menü
[1] o2 - can do? antwortet auf Robin_Hood
09.09.2003 16:53
Anzumerken ist, dass dies bei den anderen Netzbetreibern in aehnlicher Weise gehandhabt wird. Nicht nur bei Vodafone.
Menü
[2] sniff antwortet auf Robin_Hood
10.09.2003 12:52
Wo ist das Problem ? Vodafone zahlt an den Shop Betreiber Provision was er damit macht und ob er hält was er verspricht wie soll Vodafone oder die andren Netzbetreiber dies kontrollieren ? Im übrigen was glaubst du denn was Vodafone mit dir macht wenn das Handy das Du von irgendeinem solchen "Schlangenfanger" erhalten hast defekt ist ? Die werden Dir im direkt Shop bzw. beim Händler sagen sorry geh dahin wo Du es gekauft hast oder schick es an den Hersteller. Ic arbeite schon zulange in dieser Branche (8 Jahre) als das ich glaube das dort noch irgendjemand was zu verschenken hat und solche Geschichet wie Grundgebührbefreiung o.ä. bieten immer nur webshops an überleg mal warum ? Beratung Service usw. das alles kostet nun mal Geld oder was denkst Du warum die "großen" Betreiber sich eigne Shops leisten ?
-sniff-
Menü
[2.1] andy 200 antwortet auf sniff
17.09.2003 18:01
Benutzer sniff schrieb:
Wo ist das Problem ? Vodafone zahlt an den Shop Betreiber Provision was er damit macht und ob er hält was er verspricht wie soll Vodafone oder die andren Netzbetreiber dies kontrollieren ? Im übrigen was glaubst du denn was Vodafone mit dir macht wenn das Handy das Du von irgendeinem solchen "Schlangenfanger" erhalten hast defekt ist ? Die werden Dir im direkt Shop bzw. beim Händler sagen sorry geh dahin wo Du es gekauft hast oder schick es an den Hersteller. Ic arbeite schon zulange in dieser Branche (8 Jahre) als das ich glaube das dort noch irgendjemand was zu verschenken hat und solche Geschichet wie Grundgebührbefreiung o.ä. bieten immer nur webshops an überleg mal warum ? Beratung Service usw. das alles kostet nun mal Geld oder was denkst Du warum die "großen" Betreiber sich eigne Shops leisten ?
-sniff-

genau so ist das !
Und dafür zahle ich auch gerne eine Grundgebühr den ich konnte selber schon erfahren wie schnell so ein Handy kaputt ist.
Oder das man auch mal öfter eine Hotline braucht.
Qualität hat seinen Preis
Gruß Andy 200
Menü
[2.2] pistazienfresser antwortet auf sniff
18.09.2003 17:32
Benutzer sniff schrieb:
Wo ist das Problem ? Vodafone zahlt an den Shop Betreiber Provision was er damit macht und ob er hält was er verspricht wie soll Vodafone oder die andren Netzbetreiber dies kontrollieren ?
Das Problem liegt einfach darin, dass der Abschluss des Mobilfunkvertrages mit dem "Kauf" eines Handys für einen symbolischen Betrag oder sonstigen Belohnungen gekoppelt wird. Dass ist auch von den Netzbetreibern/Providern so gewollt, sonst würden die nicht so aberwitzig hohe Provisionen zahlen. Die Netzbetreiber und Provider sollten einfach nur Verträge mit geringer/keiner Grundgebühr vertreiben (ein Anfang scheint bei D2 schon gemacht worden zu sein) und die Handys getrennt davon verkaufen.

Im übrigen was glaubst du denn was Vodafone mit
dir macht wenn das Handy das Du von irgendeinem solchen "Schlangenfanger" erhalten hast defekt ist ? Die werden Dir im direkt Shop bzw. beim Händler sagen sorry geh dahin wo Du es gekauft hast oder schick es an den Hersteller.
Aber wenn der Verkäufer das Ding nicht in angemessener Frist heile machen kann/will, dann wird der ganze Vertrag inklusive Mobilfunkvertrag hinfällig (vgl.

AG DÜSSELDORF, 15. Juni 2000, Az: 34 C 3564/00
Ergangen gegen D2! Aussage: Wenn Handy kaputt, Händler und Mobilfunkbetreiber nicht reparieren wollen/können und Handy"kauf" gewandelt ist, kann der Kunde auch den Mobilfunkvertrag fristlos kündigen. In NJW-RR 2001, 275-276 zu finden).

Sorry sagen allein kann also in die Hose gehen.

Ic arbeite schon
zulange in dieser Branche (8 Jahre) als das ich glaube das dort noch irgendjemand was zu verschenken hat und solche Geschichet wie Grundgebührbefreiung o.ä. bieten immer nur webshops an überleg mal warum ? Beratung Service usw. das alles kostet nun mal Geld oder was denkst Du warum die "großen" Betreiber sich eigne Shops leisten ?
Dass Qualität Geld kostet, ist einzusehen. Aber dass die Netzbetreiber und Provider mit dem o.g. Geschäftsmodell nicht ganz unschuldig daran sind, wenn etwas schief läuft, meiner Meinung nach auch.
Gruss pistazienfresser
Menü
[2.2.1] o2 - can do? antwortet auf pistazienfresser
18.09.2003 17:46
Du kannt das doch nicht ernst gemeint haben, dass die Netzbetreiber und Provider daran schuld sind, wenn was nicht läuft beim Händler?
Dann könntest Du alle Probleme dieser Welt auf den Staat abwälzen.

Händler "missbraucht" das "Vertrauen" des Netzbetreibers und des Kunden und der Netzbetreiber/ Provider trägt ne Teilschuld.

Also, da kann ich nur den Kopf schütteln.
Menü
[2.2.1.1] sniff antwortet auf o2 - can do?
18.09.2003 18:23
Was heißt hier Vertrauen mißbrauchen ? Jeder der will kann Handy Verträge von Vodafone,T-Mobile, oder E- verkaufen.
Alles was Vodafone macht ist eine Provision zahlen und die Händler mit Werbematerial ausstatten. Das sie übrigens bezahlen müßen. Die Abwicklung übernimmt Vodafone sprich Freischaltung und das alles was aber der Händler noch dazu verspricht also zum Beispiel Grundgebührbefreiung das ist nicht mehr das Problem des Netzbetreibers sondern das des Shops der das verspricht. Denn die Tarife des Netzbetreibers werden ja abgerechnet der Händler gibt dir lediglich sein Provision an Dich weiter. Wenn Du nun aber ein Handy erwirbst ist nach deutschem Garantierecht erstmal der Händler bei dem Du das Handy kaufst und dann der Hersteller dafür verantwortlich. Kaufst du dein Handy wie tausend andre im Vodafone Shop und es geht kaputt gehst du mit der Rechnung in irgendeine Filialle von Vodafone und Dir wird geholfen.
Hast du das aber bei www.schlangenfanger.de gekauft dann wird Vodafone Dir sagen Danke aber warum sollen wir einen Service leisten für einen andren ? Also geh dahin oder zum Hersteller aber wie Du das machst ist mir schnuppe.
Es ist eben auch ein Unterschied ob Du Dein Fleisch beim Metzger um die Ecke einkaufst dem Du vertrauen kannst oder bei einer Fleischzentrale. Und was heißt hier abschieben ? Warum soll Vodafone für eine fremde Firma gradestehen ? Kümmert sich Mercedes darum ob wenn Du ein Auto auf dem Flohmarkt kaufst um alles und umsorgt Dich mit allem ? Nein eben deshalb
Menü
[2.2.1.1.1] o2 - can do? antwortet auf sniff
21.09.2003 16:48
Sorry, da hast Du mich missverstanden bzw. ich habe mich schlecht ausgedrückt. Ich bin der gleichen Meinung wie Du.
Der zweite Abschnitt soll im Grunde ein abgewandeter Zitat von pistazienfressern sein, wobei dabei den Kopf schüttele. Weil ich ebenfalls der Meinung bin, dass der Netzbetreiber doch nicht für das Tun des Händlers gerade stehen kann und darf.

Menü
[2.2.1.2] pistazienfresser antwortet auf o2 - can do?
21.09.2003 16:26
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Du kannt das doch nicht ernst gemeint haben, dass die Netzbetreiber und Provider daran schuld sind, wenn was nicht läuft beim Händler?
Sie sind daran "schuld", dass die Erfüllung des "Anlockgeschäftes" also zB. des Verkaufs des Handys und der Gewährleistung nicht durch Sie sonden durch den "Händler" erfolgen soll, die Bezahlung für diese Leistung aber im Grunde über die Grundgebühr an sie erfolgen soll. Das Prinzip "Leistung gegen Gegenleistung" ist aber d a s wesentliche Prinzip unserer Privatrechtsordnung. Wer versucht, beides auseinanderzureißen, wird spätestens an den deutschen Gerichten scheitern.
Dann könntest Du alle Probleme dieser Welt auf den Staat abwälzen.
Die Probleme, die dadurch entstehen, dass man Leistung und Gegenleistung auseinaderreißen will, sind bei den Netzbetreibern und Providern schon recht angemessen aufgehoben. Der "Staat" hat sich schon dadurch zurückgehalten, dass der BGH solche Kopplungsgeschäfte nicht für einen Verstoß gegen den Wettbewerb sah, da der Verbraucher sowieso beides als einheitliches Rechtsgeschäft bewertet. Konsequenterweise behandeln dann auch die Gerichte beides als einheitliches Rechtsgeschäft, wenn es Probleme bei der Abwicklung gibt.

Händler "missbraucht" das "Vertrauen" des Netzbetreibers und des Kunden und der Netzbetreiber/ Provider trägt ne Teilschuld.

Also, da kann ich nur den Kopf schütteln.
Vielleicht sollte der Kopf lieber verstehen, wer sich das Geschäftsmodell mit "zwei" Verträgen und den hohen Provisionszahlungen ausgedacht hat - die Kunden sicherlich nicht!
Gruss pistazienfresser
Menü
[2.2.1.2.1] o2 - can do? antwortet auf pistazienfresser
21.09.2003 16:44
Sicherlich kommt die Idee mit den "zwei Verträgen" nicht von den Kunden. Bis der Kunde endlich mal eine brauchbare Idee zeigt, vergehen etliche Zeiten.

Das nicht alle Ideen gut sind, zeigen die aktuellen Fälle wie Seltel und Faircom.
Aber vielleicht sollte man auch mal bedenken, dass die Idee jahrelang gut funktioniert hatte.
Bis ein schwarzes Schaf diesen Vorgang für seine Taten "missbrauchte"!

Es existiert nun mal in vielen Vorgängen Lücken. Diese Lücken werden missbraucht. Es gibt immer eine undichte Stelle. Die Frage ist nur, in welchem Ausmaße die Folgen sind.

Zum einen gehen bei Abschaffung von Händlern auch Arbeitsplätze verloren.

Nicht zu vergessen sollte jeder Kunde auch eine pesimistische Einstellungen zu solchen Angeboten haben.
So ganz schuldlos sind die Kunden demnach auch nicht, solche "2 Verträge"-Vertrag zu unterschreiben.
Der Kunde trägt die Entscheidung zu diesem Schritt und setzt seine Unterschrift darunter. Nicht der Händler drängt ihn dazu. Der Kunde kann doch nicht davon ausgehen, dass alles tipp topp läuft, nur weil es schwarz auf weiß steht.
Dummheit schützt eben vor Strafe nicht.
Menü
[2.2.1.2.1.1] pistazienfresser antwortet auf o2 - can do?
21.09.2003 17:32
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Sicherlich kommt die Idee mit den "zwei Verträgen" nicht von den Kunden. Bis der Kunde endlich mal eine brauchbare Idee zeigt, vergehen etliche Zeiten.
Die Möglichkeiten der Kunden, die Mobilfunkunternehmer von seinen Ideen zur Vertragsgestaltung zu überzeugen werde meist recht eingeschränkt sein.

Das nicht alle Ideen gut sind, zeigen die aktuellen Fälle wie Seltel und Faircom.
Aber vielleicht sollte man auch mal bedenken, dass die Idee jahrelang gut funktioniert hatte.
Bis ein schwarzes Schaf diesen Vorgang für seine Taten "missbrauchte"!
Die Rechtsprechung, dass beide Verträge zusammenhängen, existiert auch schon jahrelang. Mindestens ein entsprechendes Urteil ist auch gegen D2 selbst ergangen, so dass sich gerade dieses Unternehmen - auch wenn es inzwischen den Namen gewechselt hat - nicht auf Unwissenheit über die kommenden Folgen berufen kann.

Es existiert nun mal in vielen Vorgängen Lücken. Diese Lücken werden missbraucht. Es gibt immer eine undichte Stelle. Die Frage ist nur, in welchem Ausmaße die Folgen sind.

Zum einen gehen bei Abschaffung von Händlern auch Arbeitsplätze verloren.
Versicherungsvertreter vermitteln auch KFZ-Versicherungen ohne dass diese z.B. mit dem subventionierten Erwerb eines Autos gekoppelt werden würden.

Nicht zu vergessen sollte jeder Kunde auch eine pesimistische Einstellungen zu solchen Angeboten haben.
So ganz schuldlos sind die Kunden demnach auch nicht, solche "2 Verträge"-Vertrag zu unterschreiben.
Verträge, bei denen ein einigermaßen atraktiver Mobilfunkvertag nicht mit einem Lockangebot bekoppelt ist, gibt es nahezu nicht in Deutschland. Dass vodafone jetzt Angebote ohne Handy aber mit Mindestumsatz auf den Markt bringt, finde ich allerdings begrüßenswert.
Der Kunde trägt die Entscheidung zu diesem Schritt und setzt seine Unterschrift darunter. Nicht der Händler drängt ihn dazu.
Da es bis vor kurzem keine atraktiven Angebote ohne Lockangebot gab, existierte keine entsprechende Wahlfreiheit, außer gar keinen Mobilfunkvertrag abzuschließen (wäre wohl auch nicht in deinem Sinn, oder?).
Der Kunde kann doch nicht davon ausgehen, dass alles tipp topp läuft, nur weil es schwarz auf weiß steht.
Dummheit schützt eben vor Strafe nicht.
Naja, wenn die Verbraucher von allen ihren gekoppelten Vertraege zurücktreten, wird wohl eher der Netzbetreiber "bestraft". Angesichts der bisherigen Urteile und Vorgänge (z.B. bei dlc new media usw.) kann sich jeder selbst ein Urteil über die Klugheit der Vertragsgestaltung der Netzbetreiber bilden.
Gruss pistazienfresser