Benutzer o2 - can do? schrieb:
Sicherlich kommt die Idee mit den "zwei Verträgen" nicht von den Kunden. Bis der Kunde endlich mal eine brauchbare Idee zeigt, vergehen etliche Zeiten.
Die Möglichkeiten der Kunden, die Mobilfunkunternehmer von seinen Ideen zur Vertragsgestaltung zu überzeugen werde meist recht eingeschränkt sein.
Das nicht alle Ideen gut sind, zeigen die aktuellen Fälle wie Seltel und Faircom.
Aber vielleicht sollte man auch mal bedenken, dass die Idee jahrelang gut funktioniert hatte.
Bis ein schwarzes Schaf diesen Vorgang für seine Taten "missbrauchte"!
Die Rechtsprechung, dass beide Verträge zusammenhängen, existiert auch schon jahrelang. Mindestens ein entsprechendes Urteil ist auch gegen D2 selbst ergangen, so dass sich gerade dieses Unternehmen - auch wenn es inzwischen den Namen gewechselt hat - nicht auf Unwissenheit über die kommenden Folgen berufen kann.
Es existiert nun mal in vielen Vorgängen Lücken. Diese Lücken werden missbraucht. Es gibt immer eine undichte Stelle. Die Frage ist nur, in welchem Ausmaße die Folgen sind.
Zum einen gehen bei Abschaffung von Händlern auch Arbeitsplätze verloren.
Versicherungsvertreter vermitteln auch KFZ-Versicherungen ohne dass diese z.B. mit dem subventionierten Erwerb eines Autos gekoppelt werden würden.
Nicht zu vergessen sollte jeder Kunde auch eine pesimistische Einstellungen zu solchen Angeboten haben.
So ganz schuldlos sind die Kunden demnach auch nicht, solche "2 Verträge"-Vertrag zu unterschreiben.
Verträge, bei denen ein einigermaßen atraktiver Mobilfunkvertag nicht mit einem Lockangebot bekoppelt ist, gibt es nahezu nicht in Deutschland. Dass vodafone jetzt Angebote ohne Handy aber mit Mindestumsatz auf den Markt bringt, finde ich allerdings begrüßenswert.
Der Kunde trägt die Entscheidung zu diesem Schritt und setzt seine Unterschrift darunter. Nicht der Händler drängt ihn dazu.
Da es bis vor kurzem keine atraktiven Angebote ohne Lockangebot gab, existierte keine entsprechende Wahlfreiheit, außer gar keinen Mobilfunkvertrag abzuschließen (wäre wohl auch nicht in deinem Sinn, oder?).
Der Kunde kann doch nicht davon ausgehen, dass alles tipp topp läuft, nur weil es schwarz auf weiß steht.
Dummheit schützt eben vor Strafe nicht.
Naja, wenn die Verbraucher von allen ihren gekoppelten Vertraege zurücktreten, wird wohl eher der Netzbetreiber "bestraft". Angesichts der bisherigen Urteile und Vorgänge (z.B. bei dlc new media usw.) kann sich jeder selbst ein Urteil über die Klugheit der Vertragsgestaltung der Netzbetreiber bilden.
Gruss pistazienfresser