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Nachberechnung!!!


12.01.2001 15:45 - Gestartet von uwe+ uschi
Hallo zusammen,

wir bekommen nun schon seit September Nachberechnungen für SMS
Verbindungen die bis zu 10 Monaten zurück liegen.Der erste Schock kam im September,eine Nachberechnung von 950.-DM
von Oktober 1999 bis Juli 2000.Die zweite kam im Dezember 1999
von 355.-DM von Juli 2000 bis September 2000.Die dritte im
Januar 2001 von 57.-DM vom 03.10.2000-11.10.2000. Dazu kommen natürlich noch die normalen Verbindungsentgelte.Nach der ersten Nachberechnung entfernten wir am 10.10.2000 die Handykarte und ersetzten sie durch eine Aufladbare Karte.Nun dachten wir, mehr als nur die Grundgebühr, kann nicht mehr Abgerechnet werden.Für die zweite Nachberechnung erhoben schriftlich Einspruch bei D-PLUS.Die 355.-DM wurden bis heute noch nicht Abgebucht.Wir werden auch die letzte Nachberechnung nicht ohne einen Einzelverbindungsnachweis bezahlen.Wir würden uns gerne an einen Rechtsanwalt wenden,aber wer übernimmt die Kosten dafür.Was können wir tun?

Grüsse Uwe+Uschi
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[1] felix antwortet auf uwe+ uschi
17.01.2001 13:33
Da es sich um normales Vertragsrecht handelt, müßte Eure Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen.

Wenn Ihr keine habt, müßt Ihr schon das Gerichtsverfahren (so Ihr denn eins einleitet) gewinnen, damit die Kosten bei DPlus hängen bleiben. Die Chancen dazu sind nicht schlecht, immerhin ist DPlus in der gleichen Angelegenheit (Nachberechnungen) schon zweimal verurteilt worden (Fundstelle Finanztest - ich glaube - 11/99).

Am besten (und günstigsten, weil kostenlos), Ihr wendet Euch an die Verbraucherzentrale oder Computerbild (kein Witz! Was meint Ihr, wie handzahm DPlus wird, wenn dieses Geschäftsgebahren an die Öffentlichkeit kommt?)
Bei den Beträgen, um die es bei Euch geht, werdet Ihr dort jedenfalls sicher ernst genommen. Die Fehler bei mir waren bislang zu gering (um mehr zu tun, als mich nur aufzuregen).

MfG
felix

Benutzer uwe+ uschi schrieb:

Hallo zusammen,

wir bekommen nun schon seit September Nachberechnungen für SMS Verbindungen die bis zu 10 Monaten zurück liegen.Der erste Schock kam im September,eine Nachberechnung von 950.-DM von Oktober 1999 bis Juli 2000.Die zweite kam im Dezember 1999 von 355.-DM von Juli 2000 bis September 2000.Die dritte im Januar 2001 von 57.-DM vom 03.10.2000-11.10.2000. Dazu kommen natürlich noch die normalen Verbindungsentgelte.Nach der ersten Nachberechnung entfernten wir am 10.10.2000 die Handykarte und ersetzten sie durch eine Aufladbare Karte.Nun dachten wir, mehr als nur die Grundgebühr, kann nicht mehr Abgerechnet werden.Für die zweite Nachberechnung erhoben schriftlich Einspruch bei D-PLUS.Die 355.-DM wurden bis heute noch nicht Abgebucht.Wir werden auch die letzte Nachberechnung Nachberechnung nicht ohne einen Einzelverbindungsnachweis bezahlen.Wir würden uns gerne an einen Rechtsanwalt wenden,aber wer übernimmt die Kosten dafür.Was können wir tun?

Grüsse Uwe+Uschi
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[1.1] loopi antwortet auf felix
06.04.2001 21:11
Also diese Gerichtsurteile, die nur unvollständig abgedruckt wurden, hat D Plus nur verloren, weil bei den Beteiligten nichts zu holen war. Ansonsten sind laut RegTP Nachberechnungen von beanspruchten Dienstleistungen bis zu 24 Monaten möglich. Ist zwar unschön nachzuberechen, aber es ist ja wohl klar das man Dienste, die genutzt wurden auch bezahlen muss.......Da SMS nicht in einem EVN gelistet werden müssen, ist die Art der Abrechnung völlig korrekt. Die Netzbetreiber liefern (außer E Plus, und somit auch D Plus E-Netz Kunden...)diese Daten im Paket. Da kann D Plus also nichts dafür. Ein Provider kann auch nur das Listen, was er vom Netzbetreiber bekommt. Eine Besserung ist aber in Sicht. D1 beginnt SMS einzeln aufzulisten, das gilt dann natürlich auch für D Plus.....

Eine Chance habt denke ich nicht ....

Benutzer felix schrieb:
Da es sich um normales Vertragsrecht handelt, müßte Eure Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen.

Wenn Ihr keine habt, müßt Ihr schon das Gerichtsverfahren (so Ihr denn eins einleitet) gewinnen, damit die Kosten bei DPlus hängen bleiben. Die Chancen dazu sind nicht schlecht, immerhin ist DPlus in der gleichen Angelegenheit (Nachberechnungen) schon zweimal verurteilt worden (Fundstelle Finanztest - ich glaube - 11/99).

Am besten (und günstigsten, weil kostenlos), Ihr wendet Euch an die Verbraucherzentrale oder Computerbild (kein Witz! Was meint Ihr, wie handzahm DPlus wird, wenn dieses Geschäftsgebahren an die Öffentlichkeit kommt?) Bei den Beträgen, um die es bei Euch geht, werdet Ihr dort jedenfalls sicher ernst genommen. Die Fehler bei mir waren bislang zu gering (um mehr zu tun, als mich nur aufzuregen).

MfG
felix

Benutzer uwe+ uschi schrieb:

Hallo zusammen,

wir bekommen nun schon seit September Nachberechnungen für
SMS Verbindungen die bis zu 10 Monaten zurück liegen.Der erste Schock kam im September,eine Nachberechnung von 950.-DM
von Oktober 1999 bis Juli 2000.Die zweite kam im Dezember
1999 von 355.-DM von Juli 2000 bis September 2000.Die dritte im Januar 2001 von 57.-DM vom 03.10.2000-11.10.2000. Dazu
kommen natürlich noch die normalen Verbindungsentgelte.Nach der ersten Nachberechnung entfernten wir am 10.10.2000 die Handykarte und ersetzten sie durch eine Aufladbare Karte.Nun
dachten wir, mehr als nur die Grundgebühr, kann nicht mehr Abgerechnet werden.Für die zweite Nachberechnung erhoben schriftlich Einspruch bei D-PLUS.Die 355.-DM wurden bis heute noch nicht Abgebucht.Wir werden auch die letzte Nachberechnung
Nachberechnung nicht ohne einen
Einzelverbindungsnachweis bezahlen.Wir würden uns gerne an einen Rechtsanwalt wenden,aber wer übernimmt die Kosten dafür.Was können wir
tun?

Grüsse Uwe+Uschi
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[1.1.1] Oli21de antwortet auf loopi
29.04.2001 04:56
Sorry, aber was du da geschrieben hast ist nicht ganz korrekt!

Nachdem ich natürlich auch das gleiche Problem der Nachberechnungen von SMS durch D-Plus hatte, habe ich eine Karte eines anderen Providers eingesetzt und kontrolliert nur 4 SMS verschickt, zwei ins eigene Netz und zwei ins Fremdnetz, zugegebendermaßen nur um die Kosten zu ermitteln.
Das Ergebnis war, dass erstens die SMS um einiges kostengünstiger waren, wobei das nicht der ausschlaggebende Punkt meiner Antwort ist.

Viel wichtiger war, dass dieser Provider es doch auf die Reihe brachte, die SMS mit der nächsten Zahlungsaufforderung abzurechnen, und das, nicht wie bei D-Plus nur mit Angabe der besandten Kurzmitteilungszentralnummer, sondern mit Auflistung der angemailten Zielrufnummer!!!
Das ist nämlich das, was ICH unter einem Einzelverbindungsnachweis verstehe!

Hinzufügend muss ich noch erwähnen, dass ich das D2-Netz nutze, und dieses in deinem Schreiben von den Providern mit sofortiger Abrechnung ausgenommen war (Zitat: "Die Netzbetreiber liefern (außer E Plus, und somit auch D Plus E-Netz Kunden...)diese Daten im Paket"!)

Mfg, ein sehr unzufriedener D-Plus Kunde
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[1.1.1.1] loopi antwortet auf Oli21de
29.04.2001 10:12
Ok ich glaube Dir das, kein Problem, nur würde ich gern wissen welcher Provider das kann, weil bei D2 direkt sehen die Abrechnungen genauso aus wie bei D Plus. Eine Bekannte von mir ist direkt bei D2 Vodafone und hat mir mal ihre Rechnung gezeigt, vor allem war der Zeitraum der dort auf der Rechnung abegerechnet wurde der gleiche wie bei D Plus.....Mich wundert es einfach, das ein Provider das dann kann, wenn D2 es selbst nicht anders macht. Also nenne mir doch bitte einen Namen, damit ich etwas in der Hand habe.....Ünrigens D1 wird jetzt bei D Plus auch richtig abergerchnet (mit Zielrufnummer!!!!!und auch Fremdnetze im EVN!)Es bleibt also nur noch D2 mit dem Manko....

Ist nicht böse gemeint, mich interessiert echt nur der Name des Anbieters...

Gruß

Loopi


Benutzer Oli21de schrieb:
Sorry, aber was du da geschrieben hast ist nicht ganz korrekt!

Nachdem ich natürlich auch das gleiche Problem der Nachberechnungen von SMS durch D-Plus hatte, habe ich eine Karte eines anderen Providers eingesetzt und kontrolliert nur 4 SMS verschickt, zwei ins eigene Netz und zwei ins Fremdnetz, zugegebendermaßen nur um die Kosten zu ermitteln. Das Ergebnis war, dass erstens die SMS um einiges kostengünstiger waren, wobei das nicht der ausschlaggebende Punkt meiner Antwort ist.

Viel wichtiger war, dass dieser Provider es doch auf die Reihe brachte, die SMS mit der nächsten Zahlungsaufforderung abzurechnen, und das, nicht wie bei D-Plus nur mit Angabe der besandten Kurzmitteilungszentralnummer, sondern mit Auflistung der angemailten Zielrufnummer!!!
Das ist nämlich das, was ICH unter einem
Einzelverbindungsnachweis verstehe!

Hinzufügend muss ich noch erwähnen, dass ich das D2-Netz nutze, und dieses in deinem Schreiben von den Providern mit sofortiger Abrechnung ausgenommen war (Zitat: "Die Netzbetreiber liefern (außer E Plus, und somit auch D Plus E-Netz Kunden...)diese Daten im Paket"!)

Mfg, ein sehr unzufriedener D-Plus Kunde
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[1.1.1.1.1] Oli21de antwortet auf loopi
30.04.2001 01:31
Hey Loopi,

erstmal danke für deine Antwort. Mein Provider heißt Talkline und ich nutze wirklich das D2 Netz und das schon seit über 2 Jahren (vorher eben bei anderen Anbietern). Wenn es dich interessiert, dann kannst du mir ja mal deine E-Mail Adresse zukommen lassen und ich schicke dir den Teil meiner Abrechnung, wo diese SMS aufgelistet sind!!!
Glaub mir, beim D2 Netz gibt es auf jeden Fall eine SMS-Einzelabrechnung!!!

Mfg
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[1.1.1.1.1.1] HJ antwortet auf Oli21de
13.09.2001 22:53
Hallo
Ich mache momentan die gleichen erfahrungen mit D-Plus.Nachdem mein Vertrag gekündigt und von denen zum 30.06.01 bestaetigt wurde war die Karte im August immer noch nicht abgeschaltet .Auf meinen Hinweis bei D-Plus hat es dann noch 14 tage gedauert bis die Karte deakt. war.Und jetzt kommt der Gipfel :dafuer schicken die mir eine Rechnung bis zum 14.08.01.Am 02.09.01 setzt D-Plus noch einen oben drauf und schickt mir eine Rechnung fuer einen Zeitraum von 10.2000 bis 08.2001 mit Datenverbindungen ueber 184,21DM obwohl ich einen Monatlichen Mindestumsatz von 29,95DM hatte und den in diesen Monaten nicht ausgenutzt hatte und der in der Abrechnung total unberuecksichtig bleibt.Aber nicht genug :diese Rechnung sollte am 11.09.01 abgebucht werden,was nicht geschah ,aber am 12.09.01 wurde schon die erste Mahnung ueber beide Rechnungen abgeschickt.
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[1.1.2] Michael G. antwortet auf loopi
19.06.2001 00:04
Benutzer loopi schrieb:
Also diese Gerichtsurteile, die nur unvollständig abgedruckt wurden, hat D Plus nur verloren, weil bei den Beteiligten nichts zu holen war.

Wenn ich sowas lese ! Das hieße also auch, ein Sozialhilfeempfänger kann keinen Prozeß verlieren, was ???
Wenn jemand einen Prozeß führt, dann fragt der Richter gar nicht danach, ob bei dem Kläger oder Beklagten was zu holen ist, das ist nämlich für das Urteil VÖLLIG IRRELEVANT !
Oder kannst Du mir einen Paragraphen nennen, in dem steht, wer Pleite ist wird nicht zur Zahlung verurteilt ?

Habe eher den Eindruck, daß hier versucht werden soll, Klagewillige abzuschrecken. Ich persönlich kann jedem, der sich betrogen fühlt und eine Rechtschutzversicherung hat, nur empfehlen, sich einen guten Anwalt zu suchen und im eigenen Interesse und (indirekt) im Interesse aller anderen Kunden massiv gegen derartiges Verhalten zu klagen.
Gerade in Deutschland lassen sich die Kunden viel zu viel gefallen, weil wir ohnehin keinen Service gewohnt sind.
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[1.1.2.1] loopi antwortet auf Michael G.
19.06.2001 00:11
Benutzer Michael G. schrieb:
Benutzer loopi schrieb:
Also diese Gerichtsurteile, die nur unvollständig abgedruckt wurden, hat D Plus nur verloren, weil bei den Beteiligten nichts zu holen war.

Wenn ich sowas lese ! Das hieße also auch, ein Sozialhilfeempfänger kann keinen Prozeß verlieren, was ??? Wenn jemand einen Prozeß führt, dann fragt der Richter gar nicht danach, ob bei dem Kläger oder Beklagten was zu holen ist, das ist nämlich für das Urteil VÖLLIG IRRELEVANT ! Oder kannst Du mir einen Paragraphen nennen, in dem steht, wer Pleite ist wird nicht zur Zahlung verurteilt ?

Habe eher den Eindruck, daß hier versucht werden soll, Klagewillige abzuschrecken. Ich persönlich kann jedem, der sich betrogen fühlt und eine Rechtschutzversicherung hat, nur empfehlen, sich einen guten Anwalt zu suchen und im eigenen Interesse und (indirekt) im Interesse aller anderen Kunden massiv gegen derartiges Verhalten zu klagen.
Gerade in Deutschland lassen sich die Kunden viel zu viel gefallen, weil wir ohnehin keinen Service gewohnt sind.

nö will hier niemanden abschrecken....akzeptier es einfach, war so, wenn ich den Artikel nochmal finde poste ich ihn...

trotzdem scheinst Du arg streitsüchtig zu sein, aber gut jeder darf seine Meinung haben....
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[1.1.2.1.1] Michael G. antwortet auf loopi
19.06.2001 00:33
Benutzer loopi schrieb:
trotzdem scheinst Du arg streitsüchtig zu sein, aber gut jeder darf seine Meinung haben....

Das was Du streitsüchtig nennst, nenne ich Gegenwehr.
Gerade angesichts der Firmenpolitik von Unternehmen wie D-Plus ist eine breite Gegenwehr der Betroffenen das einzige Mittel. Unsere Justiz ist aufgrund der großen Masse der Fälle und der im Einzelfall (relativ) kleinen Beträge leider nicht mehr in der Lage, die rechtstaatliche Grundordnung und einen ausreichenden Verbraucherschutz durchzusetzen.
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[1.1.2.1.2] An Loopi
Sir Drake antwortet auf loopi
22.06.2001 23:38
Moin,
Es kann ja gut sein, dass Du vielleicht irgendetwas mit D-Plus zu tun hast, oder einfach nur von deren Servicewüste begeistert bist, aber so einen Quatsch über unser Rechtssystem loszulassen ist fernab von Gut und Böse.
Ich arbeite auch bei einer großen Firma. Sie ist mittlerweile einer der großen 3 Internetprovider in Deutschland. Und zufällig sitze ich dort in der Rechtsabteilung......und soetwas ist mir in der Zeit, in der ich schon der Jurisprudenz fröhne nicht vorgekommen!
Ich habe mit großer Sorgfalt die Urteile der AG Kamen und AG Lünen gelesen, da es auch für unsere Firma interessant werden könnte.
Und es war nicht einmal die Andeutung der Unterscheidung des sozialen Standpunktes der Kläger!
Soetwas gibt es nicht!
Desweitren freut sich D-Plus darüber, dass keine Sammelklagen durch Verbände, wie z.B. dem verbraucherschutz, bei denen aufschlagen, da hier ein größerer Streitwert und somit eine höhere Instanz erreicht werden würde!
Ein AG-Urteil ist zwar eine Einzelfallentscheidung, jedoch leider bei den niedrigen Streitwerten, die vorläufig einzige Instanz eines kleinen Kunden!
Glück gehabt D-Plus!
Glück gehabt Mobilcom!
Komisch: Mobilcom - D-Plus....ein Unternehmen.....und auch die Mobilcom verliert am laufenden Band in Schleswig....übrigens OLG!!!

Naja,

Das wollte ich nur richtigstellen.

Euer Sir Drake


P.S.: Vor dem Gesetz (Justitia) sind alle gleich!

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[1.1.2.2] RE: Nachberechnung!!! (Nachschlag)
kalle antwortet auf Michael G.
19.06.2001 00:12
Benutzer Michael G. schrieb:
Benutzer loopi schrieb:
Also diese Gerichtsurteile, die nur unvollständig abgedruckt wurden, hat D Plus nur verloren, weil bei den Beteiligten nichts zu holen war.

Wenn ich sowas lese ! Das hieße also auch, ein Sozialhilfeempfänger kann keinen Prozeß verlieren, was ??? Wenn jemand einen Prozeß führt, dann fragt der Richter gar nicht danach, ob bei dem Kläger oder Beklagten was zu holen ist, das ist nämlich für das Urteil VÖLLIG IRRELEVANT ! Oder kannst Du mir einen Paragraphen nennen, in dem steht, wer Pleite ist wird nicht zur Zahlung verurteilt ?

Habe eher den Eindruck, daß hier versucht werden soll, Klagewillige abzuschrecken. Ich persönlich kann jedem, der sich betrogen fühlt und eine Rechtschutzversicherung hat, nur empfehlen, sich einen guten Anwalt zu suchen und im eigenen Interesse und (indirekt) im Interesse aller anderen Kunden massiv gegen derartiges Verhalten zu klagen.
Gerade in Deutschland lassen sich die Kunden viel zu viel gefallen, weil wir ohnehin keinen Service gewohnt sind.

Lieber Michael,

stimme Dir grundsätzlich zu, möchte aber noch eins draufsetzen:

Auch diejenigen, die keine Rechtsschutzversicherung haben, sollen sich - MIT BEDACHT!!! - wehren. Ein vernünftiger Anwalt kann seinem Mandanten sehr wohl vor Tätigwerden über die z uerwartenden Kosten, Prozessrisiken und alles andere relevante unterrichten, v.a. maximal zu erwartende Kosten im Falle einer Niederlage, andererseits über die Chancen des Mandanten.

Wieviel diese Auskunft allerdings kostet - tja, das ist eine Frage der persönlichen Beziehung RA-Mandant...
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[2] tranzendent antwortet auf uwe+ uschi
04.04.2001 15:16
warum habt ihr alle gespräche früher ohne einzelverbindungsnachweis akzeptiert? fasst euch an die eigene nase!
ein rückwirkender evn kostet 17 mark oder so!

wenn ihr sicher seid, dass die gespraeche nicht gefuehrt wurden, dann schickt ne rekla, dplus wird nichts lieber tun als mit der rekla bei den netzbetreibern auf den tisch zu hauen!





Benutzer uwe+ uschi schrieb:

Hallo zusammen,

wir bekommen nun schon seit September Nachberechnungen für SMS Verbindungen die bis zu 10 Monaten zurück liegen.Der erste Schock kam im September,eine Nachberechnung von 950.-DM von Oktober 1999 bis Juli 2000.Die zweite kam im Dezember 1999 von 355.-DM von Juli 2000 bis September 2000.Die dritte im Januar 2001 von 57.-DM vom 03.10.2000-11.10.2000. Dazu kommen natürlich noch die normalen Verbindungsentgelte.Nach der ersten Nachberechnung entfernten wir am 10.10.2000 die Handykarte und ersetzten sie durch eine Aufladbare Karte.Nun dachten wir, mehr als nur die Grundgebühr, kann nicht mehr Abgerechnet werden.Für die zweite Nachberechnung erhoben schriftlich Einspruch bei D-PLUS.Die 355.-DM wurden bis heute noch nicht Abgebucht.Wir werden auch die letzte Nachberechnung nicht ohne einen Einzelverbindungsnachweis bezahlen.Wir würden uns gerne an einen Rechtsanwalt wenden,aber wer übernimmt die Kosten dafür.Was können wir tun?

Grüsse Uwe+Uschi
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[2.1] s.b. antwortet auf tranzendent
06.04.2001 10:31
Haha, ne Rekla an DPlus! Selten so gelacht!!
Uns haben Sie weiterhin munter die Grundgebühr berechnet, obwohl schon zum 8.März ordentlich gekündigt wurde. Die Kündigung wurde auch bestätigt, aber das interessiert DPlus überhaupt nicht. Natürlich wurde die Lastschrift zurückgegeben und DPlus per Einschreiben die Sachlage mitgeteilt. Aber lesen können die anscheinend auch nicht. Nun kam die erste Mahnung. Wir hatten auch schon öfter Probleme mit denen, nachdem falsche Rechnungen von uns angemahnt wurden. Aber DPlus hält es nicht für nötig darauf zu reagieren.
Für mich steht fest: Nie wieder DPLUS!
Mit Schmunzeln habe ich die Diskussion um die Dauer der Kartenfreischaltung gelesen. Als ich im E-Plus-Shop war, dauerte es ein paar Minuten, dann hatte ich die online freigeschaltete Karte und konnte sofort lostelefonieren.
Also nie mehr DPLUS. Die wissen nicht mal, wie man Service schreibt.
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[2.1.1] tranzendent antwortet auf s.b.
06.04.2001 11:25
dann ruf da an, vormittags 06188 808080, lass dich mit der Kündigungsabteilung verbinden, und die nehmen das raus! kannst du dir alle einschreiben sparen!
und in sachen, rekla d plus kann nur dann reklamieren, wenn das die kunden machen, da dplus ja keinen zugriff zu den netzen hat,und deswegen die netzdaten nicht überprüfen kann!
dplus freut sich nicht über falsch berechnete calls!


das freischaltungsproblem betrifft te2, und damit habe ich oder dplus relativ wenig zu tun!

was die großhändler von dplus verkacken fällt zwar leider auf uns zurück, aber wirklich was dafür können wir nicht oder was daran ändern ist unmöglich, dass ist te2 ploitik!
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[2.1.1.1] s.b. antwortet auf tranzendent
06.04.2001 12:28
Benutzer tranzendent schrieb:
dann ruf da an, vormittags 06188 808080, lass dich mit der Kündigungsabteilung verbinden, und die nehmen das raus! kannst du dir alle einschreiben sparen!
Das glaube ich nicht, denn dann hab ich nix in der Hand und hinterher weiß keiner was davon. Schließlich heißt es nicht umsonst, daß Einwendungen gegen die Rechnung innerhalb von 4 Wochen schriftlich geltend zu machen sind. Und nicht per Telefon! Das hat schon seinen Sinn.
Und die Telefonhotline ist eh inkompetent. Rufst Du bei 3 Leuten an, hast Du hinterher 4 Meinungen.

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[2.1.1.1.1] loopi antwortet auf s.b.
06.04.2001 20:46
Das ich nicht lache. D Plus Hotline inkompetent. Ich kenne keinen Provider der so viele Gutschriften erteilt und so kulant zu seinen Kunden ist. Wenn Ihr das schon negativ seht, dann schließt bloß nirgends woanders einen Vertrag ab. Und die Hotline die ja seit einiger Zeit sogar bestens erreichbar ist, hat immer ein offenes Ohr für Kundenanliegen. Vor allem in Sachen Kompetenz kann ich D Plus nichts vorwerfen !! Die wissen zumindest was HSCSD und GPRS bedeutet.....Also macht D Plus doch nicht so schlecht. Hier steigern sich Leute in Problematiken rein und puschen sich gegenseitig in höchste Angriffslust. Es arbeiten überall nur Menschen keine Maschinen. Fehler sind da um behoben zu werden. Man muß es Ihnen nur mitteilen, am besten persönlich! Sie geben sich auf jeden Fall Mühe!!
Man sollte eher denen einen Vorwurf machen,die nicht mal einen EVN lesen können, und Auslandsgespräche( die ja bekanntlich ohne Zielrufnummer ausgewiesen werden, wenn sie ankommend sind....)nicht erkennen können, einen Vorwurf machen. Wenn man etwas nicht weiß, sollte man voher fragen, nicht motzen!

In diesem Sinne fast Euch erst mal an die eigene Nase !
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[2.1.1.1.1.1] Michael G. antwortet auf loopi
19.06.2001 00:14
Benutzer loopi schrieb:
Das ich nicht lache. D Plus Hotline inkompetent.

Tja, loopi (oder lieber transzendent?) inkompetent kann man die D-Plus Hotline wirklich nicht nennen. Da muß schon das Wort MAßLOS davor, um es halbwegs angemessen darzustellen.
Die KUNDEN von D-Plus können übrigens nicht darüber lachen.

Ich kenne keinen Provider der so viele Gutschriften erteilt

Ja, kulante Gutschriften hatte ich auch ... Nachdem mir zwölf Mark zuviel abgebucht wurden, hatte ich im nächsten Monat eine Kulanzgutschrift von zehn Mark. Die fehlenden zwei Mark hat D-Plus mit noch größerer Kulanz behalten.
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[2.1.1.1.1.1.1] loopi antwortet auf Michael G.
19.06.2001 00:18
Benutzer Michael G. schrieb:
Benutzer loopi schrieb:
Das ich nicht lache. D Plus Hotline inkompetent.

Tja, loopi (oder lieber transzendent?) inkompetent kann man die D-Plus Hotline wirklich nicht nennen. Da muß schon das Wort MAßLOS davor, um es halbwegs angemessen darzustellen. Die KUNDEN von D-Plus können übrigens nicht darüber lachen.

Ich kenne keinen Provider der so viele Gutschriften erteilt

Ja, kulante Gutschriften hatte ich auch ... Nachdem mir zwölf Mark zuviel abgebucht wurden, hatte ich im nächsten Monat eine Kulanzgutschrift von zehn Mark. Die fehlenden zwei Mark hat D-Plus mit noch größerer Kulanz behalten.


Deine Erfahrung, nicht meine...Schon bemerkt das in letzer Zeit weniger gepostet wird, es tut sich was....

Gute Nacht noch
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[2.1.1.1.1.1.2] loopi antwortet auf Michael G.
19.06.2001 00:25
Benutzer Michael G. schrieb:
Benutzer loopi schrieb:
Das ich nicht lache. D Plus Hotline inkompetent.

Tja, loopi "(oder lieber transzendent?) "

? Bitte was ist das denn für ein Ausdruck ? Du wirst doch nicht meinen das ich bei D Plus arbeite....Nein das tue ich nicht!
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[2.1.1.1.2] tranzendent antwortet auf s.b.
06.04.2001 21:54
das ist immer auch eine frage des anrufers! du könntest auch mich am telefon erwischt haben, und deswegen kränkt es mich persönlich, wenn du leute inkompetent nennst, deren einziger arbeitsauftrag es ist, den kunden zu helfen! ich selbst stell doch den anspruch an mich meine arbeit gut zu machen. vielleicht tun das nicht alle, das problem kennt jeder von der eigenen firma, aber einem grossteil ist es wichtig, dass sie nicht nur haue am telefon bekommen!

wenn deine rechnung, lieber s.b. einen so gewaltigen fehler aufweist, ich weiß nicht was es war, mindestumsatz weiter berechnet trotz kündigung(?), dann bekommst du vor jedem gericht der welt recht, ganz egal, ob da was von 6 wochen reklazeit steht oder nicht! sowas nennt man verbraucherschutz!
und das mit der Kündigungsabteilung klappt wirklich......... vielleicht kommt es ja einfach nur auf einen versuch an......
ich würd s riskieren!
ganz ehrlich, dann hast du es hinter dir, und kannst wieder in ruhe schlafen, und ich hoffe, dass nie jemand deinem konzern so gegenüber steht, wie du meinem!



Benutzer s.b. schrieb:
Benutzer tranzendent schrieb:
dann ruf da an, vormittags 06188 808080, lass dich mit der Kündigungsabteilung verbinden, und die nehmen das raus!
kannst du dir alle einschreiben sparen!
Das glaube ich nicht, denn dann hab ich nix in der Hand und hinterher weiß keiner was davon. Schließlich heißt es nicht umsonst, daß Einwendungen gegen die Rechnung innerhalb von 4 Wochen schriftlich geltend zu machen sind. Und nicht per Telefon! Das hat schon seinen Sinn. Und die Telefonhotline ist eh inkompetent. Rufst Du bei 3 Leuten an, hast Du hinterher 4 Meinungen.

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[2.2] Oli21de antwortet auf tranzendent
29.04.2001 05:06
Lieber Tranzendent!

Ich halte es für ein Armutszeugnis, dass in Sachen Abrechnung überhaupt ein Einzelverbindungsnachweis für den Kunden von Nöten ist, und dieser sogar noch 17 DM kosten soll.
Hier findet ganz klar eine Abwälzung der Verantwortung und Kontrolle auf den Kunden Ihres Providers statt, was keinesfalls von einem seriösen Geschäftsgebahren zeugt. Hier wäre es zumindest angebracht, einen anscheinend doch nötigen Einzelverbindungsnachweis den Kunden unentgeltlich zukommen zu lassen. Dieser sollte allerdings auch wirklich vollständig sein!!!
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[2.2.1] tranzendent antwortet auf Oli21de
29.04.2001 21:44
ein rückwirkender einzelverbindungsnachweis kostet 17, 25, aber der eintzelverbindungsnachweis kostet generell erstmal nichts!
man kann nicht autopmatisch einen evn mitschicken, da es auch kunden gibt, die keinen wollen......... aus was für gründen auch immer! und dann darf sogar kein evn mitgeschickt werden.........datenschutz!
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[2.2.1.1] Oli21de antwortet auf tranzendent
30.04.2001 01:36
Hallo,

dann muss ich mich für meine etwas scharfe Formulierung entschuldigen, aber aus deinem Beitrag kam das mit dem EVN einfach so rüber!

Fakt ist allerdings, dass ich mit D-Plus weiterhin überaus unzufrieden bin, da ich diese Abrechnungsmethoden nicht dulden kann.

Ich wäre Dir dankbar, wenn Du Dir einmal alle meine Beiträge durchliest! Ich habe in einem (k.A. welcher) beschrieben, was mir an den Abrechnungen alles missfällt. Vielleicht kannst Du mir darüber dann eine Auskunft geben!
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[3] anjamarkwordt antwortet auf uwe+ uschi
05.10.2001 16:18
Hallo,
mir geht es genauso mit den Nachberechnungen. Das die SMS etwas verspätet abgerechnet werden, dafür habe ich ja noch Verständnis (dies war auch auf den Rechnungen angegeben).
Mich ereilten jedoch mehrere Rechnungen mit Nachzahlungsforderungen für normale Verbindungen, deren Abrechnungszeiträume bis zu einem 3/4 Jahr zurückgehen. Da insofern jedoch schon in den monatlichen Rechnungen die Gespräche - endgültig - abgerechnet wurden, sehe ich nicht ein, nun für vermeintlich weitere Verbindungen noch mehr Geld zu zahlen. Dies ist weder überprüfbar, noch legal. Auch ein Handwerker kann nicht später - trotz gestellter und bezahlter Schlußrechnung - nochmals irgendwelche anderen Posten abrechnen.
D-Plus jedoch schon; - tolle Praxis !
Gott sei Dank ist es mir gelungen, aus dem Vertrag rauszukommen.
Nun erreichen mich jedoch sporadisch Mahnungen über ca.700,- DM. Schreiben meinerseits hierauf bleiben unbeantwortet oder D-Plus schickt pauschal einen Gesetzesauszug in Bezug auf die Verjährungsregelung. Das hat mit den Nachberechnungen für bereits abgerechnete Zeiträume jedoch nichts zu tun.

Ich kann Euch gerne für den Fall einer gerichtlichen Klage weiterhelfen, da ich als Rechtsanwältin tätig bin. Schlage ersteinmal vor, die (e-mail) Adressen auszutauschen um für den Fall der Fälle schnell erreichbar zu sein und weitere Namen von Personen, die derselben Praxis von D-Plus unterlegen sind, parat zu haben. Ich bin sicher, daß macht auf jeden Richter ersteinmal einen bezeichnenden Eindruck in Hinblick auf die Geschäftsgebahren von D-Plus....

Also teilt mir bitte Eure e-mail mit !

Tschüß - Anja

e-mail: anjamarkwordt@hotmail.com
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[3.1] tcsmoers antwortet auf anjamarkwordt
07.10.2001 01:06
Also zu diesem Sachverhalt gibt es zwei AG Urteile. Die sind zwar kaum zitierfähig, haben aber den Vorteil, dass es erste Urteile sind. Die Begründung ist gut und kann verwendet werden. Grundlage der Klageabweisung ist auch nicht die Regel des TKV/TKG, sondern deren eigene AGB. Diese sieht monatliche Abrechnungen vor. Es ist bekannt, dass es bei D Plus Doppelberechungen gegeben hat. Wenn die jetzt behaupten, dies wäre in diesen Fällen nicht so, müssen die es auch beweisen. Wenn sie es beweisen können, kommen sie mit den Löschungsfristen nicht hin. Sie können also ihren Anspruch nur unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften belegen. Desweiteren weist in euren Schreiben daraufhin, dass ihr -zahlungsunwillig- seid und einer Beauftragung eines Inkassounternehmens widerspricht. Die sollen gefälligst den Klageweg beschreiten. Außerden gibt es ein Urteil des OLG München, dass im Telekommunikationsrecht eine Abtretung verbietet. Die Beauftragung eines derartigen Unternehmens ist somit gesetzwidrig.

peso