Benutzer jensschumi47110 schrieb:
Hallo, ich bin in der gleichen Lage und an der gleichen Stelle :-( Mahnschreiben von B&M ist heute eingegangen.
Ich poche weiterhin auf der Vorlage des technischen Prüfprotokolls, bezüglich dessen Nichterstellung ist die Rechtslage eindeutig.
Hätte auch schon Lust, denen ein Verfahren wegen Nötigung anzuhängen...
Gruß
Jens
PS: excellente Info gibt's auf http://forum.computerbetrug.de
Hallo Leute,
eine gute Nachricht für das Call...-Geschädigtenlager.
Sie ziehen's nicht durch :-) (zumindest nicht bei mir).
Zusammenfassung:
- unerklärliche Abrechnung (1,5ct statt 0,xx), insgesamt Euro 15 zuviel
- es wurde mir vorgeworfen, daß ich die Benutzerkennung falsch eingegeben hätte
- Ich habe daraufhin deren emailadresse mit ca 400 screenshots bombadiert (Ereignisanzeige: beweist das ich
zumindest den Benutzernamen richtig eingegeben hatte)
- 01075... schwenkt daraufhin um: ich hätte den T-online Speedmanager benutzt. ergo muß zahlen
- Ich fordere technisches Prüfprotokoll an (evn hatte ich schon).
- 01075 ignoriert meine Anfragen - mehrfach
- auf nach Nex...net Inkasso
- Auf meine Anfragen erklärt man mir nur daß man nicht für die Ausstellung des Techn. PP verantwortlich sei.
- ich fordere weiter
- Sache geht zum Anwalt
- ich fordere wieder (und wiederhole sicherheitshalber mein ganzes Widerspruchslametta)
- Anwalt antwortet (per email) und kündigt Verfahren an, bietet mir aber gleichzeitig Abschlagszahlungen an)
- ich halte die Klappe
- 5 Tage nach Ablauf kommt das Schreiben (datiert auf den Tag des Ultimatums) von 01075: Kulanz, betrachten Sie die
Forderungen als gegenstandslos, ohne Anerkennung von Rechtsansprüchen, blabla
Mann, ich fühle mich gut :-)
Ich denke, daß es extrem wichtig war, auf die Formalitäten zu achten: die richtigen Widersprüche zur richtigen Zeit
und die ständige Anforderung von ENV (gfs) und technischem Prüfprotokoll. Zweiteres wird wahrscheinlich nur
angefertigt, wenn die Forderung den Aufwand übersteigt (habe was von €400-500 gehört).
Dies ist lediglich ein Bericht zu meinem Fall und darf in keinem Fall als versuchte Rechtsberatung mißverstanden
werden.
Jens