Benutzer vandersa schrieb:
Leider ist das so in den AGB`s hinterlegt.
Also ist das rechtskräftig!
MfG
Vandersa
Deine Aussage ist so leider falsch Vandersa. Würden in den AGB`s 50 Euro stehen, wäre das dann auch rechtskräftig ? Wo würde hier der Wucher beginnen ?
Regelmässig steht in den AGB`s 'es steht dem Kunden frei einen geringeren Schaden anzunehmen -i.d.R. deklarieren die Provider diese Gebühren als Aufwand/Schaden.
Einfach mal schriftlich und höflich anfragen, wie sich die begehrten Kosten (hier: 15 Euro) zusammensetzen und jene auch hinreichend zu substantiieren ... dann abwarten was passiert ... erfahrungsgemäß werden, wenn auch nach einigem Murren, jene 'Kosten ausgebucht' ;-))
P.S. Hat bei Freunden schon bei dirv. ISP & Mobilfunkanbietern geklappt ... Hauptsache man vergisst im Eifer nicht, wenigstens die berechtigten Gebühren zu bezahlen ;-)
PP.SS. Vielleicht solltest Du auch hier mal nachsehen
http://portale.web.de/Internet/E_Mail/
Vandersa, was es mit Deiner Schreibweise (MFG) auf sich hat *fg*