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15 EUR mahngebühr rechtens?


27.02.2004 17:15 - Gestartet von Velli
kann mir jemand sagen ob bei der 1. mahnung von e-plus die "mahn- und bearbeitungsgebühr" von 15 EUR! überhaupt rechtens sind? find das schon ganzschön hoch. auch fast unverschämt finde ich das noch vor eingang eines mahnungsschreibens oder sonstwelchen hinweisen auf rechnungsdefizit der anschluss für abgehende anrufe gesperrt wird. zum freischalten lassen sie sich 2 tage zeit, aber abschalten geht in 2 minuten...
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[1] vandersa antwortet auf Velli
27.02.2004 18:05
Leider ist das so in den AGB`s hinterlegt.
Also ist das rechtskräftig!

MfG
Vandersa
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[1.1] Telefonistin antwortet auf vandersa
28.02.2004 00:56
Benutzer vandersa schrieb:
Leider ist das so in den AGB`s hinterlegt.
Also ist das rechtskräftig!

MfG
Vandersa


Deine Aussage ist so leider falsch Vandersa. Würden in den AGB`s 50 Euro stehen, wäre das dann auch rechtskräftig ? Wo würde hier der Wucher beginnen ?
Regelmässig steht in den AGB`s 'es steht dem Kunden frei einen geringeren Schaden anzunehmen -i.d.R. deklarieren die Provider diese Gebühren als Aufwand/Schaden.

Einfach mal schriftlich und höflich anfragen, wie sich die begehrten Kosten (hier: 15 Euro) zusammensetzen und jene auch hinreichend zu substantiieren ... dann abwarten was passiert ... erfahrungsgemäß werden, wenn auch nach einigem Murren, jene 'Kosten ausgebucht' ;-))

P.S. Hat bei Freunden schon bei dirv. ISP & Mobilfunkanbietern geklappt ... Hauptsache man vergisst im Eifer nicht, wenigstens die berechtigten Gebühren zu bezahlen ;-)



PP.SS. Vielleicht solltest Du auch hier mal nachsehen

http://portale.web.de/Internet/E_Mail/

Vandersa, was es mit Deiner Schreibweise (MFG) auf sich hat *fg*
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[1.1.1] vandersa antwortet auf Telefonistin
28.02.2004 10:00
Allgemein gelten die Vertragsbedingungen!
Es steht jedem frei, keinen Vertrag einzugehen.

Vandersa
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[1.1.1.1] Telefonistin antwortet auf vandersa
28.02.2004 16:04
Benutzer vandersa schrieb:
Allgemein gelten die Vertragsbedingungen! Es steht jedem frei, keinen Vertrag einzugehen.

Vandersa

Dies ist grundsätzlich richtig, ABER damals stand bei Mobilcom auch, dass eine sog. Deaktivierungsgebühr fällig wird .... war es gültig/rechtsverbindlich ? Ein klares NEIN ... kannst Du hier im Forum finden.
Übrigens sollten meine Zeilen lediglich einen Denkanstoß geben, sich nicht "alles gefallen" zu lassen.
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[1.1.1.1.1] vandersa antwortet auf Telefonistin
28.02.2004 17:26
Da stimme ich Dir zu!
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[2] vandersa antwortet auf Velli
27.02.2004 18:14
Eines hätte ich noch vergessen:

Ich habe auch Probleme mit E-Plus.

Zum einen stehe ich jetzt 'unberechtigter weise' in der SCHUFA

zum anderen wird mir jetzt mit dem gerichtlichen Klageverfahren gedroht, obwohl alle Rechnungen bezahlt sind.

Weiter, wen wundert`s, erhalte ich keine Antworten auf meine Schreiben, Faxe und E-Mails und das seit Januar 2003.

Da ich bei der Verbraucherzentrale war und die mir zugesichert haben (nach Einsicht der Unterlagen), dass ich nichts zu befürchten habe, gehe ich an die Sache jetzt gelassener ran und werde E-Plus mit einer Anzeige wegen Betrugverdachts ahnden.

MfG
Vandersa
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[2.1] hANDYLAUSI antwortet auf vandersa
27.02.2004 23:01
Benutzer vandersa schrieb:
Eines hätte ich noch vergessen:

Ich habe auch Probleme mit E-Plus.

Zum einen stehe ich jetzt 'unberechtigter weise' in der SCHUFA

zum anderen wird mir jetzt mit dem gerichtlichen Klageverfahren gedroht, obwohl alle Rechnungen bezahlt sind.

Weiter, wen wundert`s, erhalte ich keine Antworten auf meine Schreiben, Faxe und E-Mails und das seit Januar 2003.

Da ich bei der Verbraucherzentrale war und die mir zugesichert haben (nach Einsicht der Unterlagen), dass ich nichts zu befürchten habe, gehe ich an die Sache jetzt gelassener ran und werde E-Plus mit einer Anzeige wegen Betrugverdachts ahnden.

MfG
Vandersa

hast du es nicht geschafft seit Januar 03 nicht mal anzurufen?Meine Fragen wurden bis heute alle beantwortet.Entweder per Mail oder per Rückruf.
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[2.1.1] vandersa antwortet auf hANDYLAUSI
27.02.2004 23:37
Telefonate haben keine Wirkung gezeigt!
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[3] webfalke antwortet auf Velli
27.02.2004 22:58
Benutzer Velli schrieb:
kann mir jemand sagen ob bei der 1. mahnung von e-plus die "mahn- und bearbeitungsgebühr" von 15 EUR! überhaupt rechtens sind? find das schon ganzschön hoch. auch fast unverschämt finde ich das noch vor eingang eines mahnungsschreibens oder sonstwelchen hinweisen auf rechnungsdefizit der anschluss für abgehende anrufe gesperrt wird. zum freischalten lassen sie sich 2 tage zeit, aber abschalten geht in 2 minuten...


das abschalten ist auch in deinem Interesse.Schade das du nicht geschrieben hast warum sie mahnen.Hast du nicht bezahlt?Konto nicht gedeckt?
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[3.1] Velli antwortet auf webfalke
28.02.2004 13:00
konto war zum zeitpunkt nicht gedeckt (warum solls mir anders gehen wie fast dem ganzen rest in deutschland...).

ich hab ja generell nix gegen abschaltung, oder mahngebühren, aber: sofortige abschaltung ohne hinweis darauf das die überweisung nicht geklappt hat find ich dreist, und 15 EUR mahngebühren sind m.e. viel zu hoch, dafür das ein computer 2 arbeitvorgänge einleitet. (selbst wenns jemand von hand machen würde isses noch zuviel...)
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[3.1.1] tiggab antwortet auf Velli
14.03.2004 20:08
Hallo!
Kurze Info zu den Gebühren, es entstehen bei einer Rücklastschrift (zum Beispiel wegen unzureichender Deckung) Bankgebühren für den Auftraggeber des Einzugs. Diese können schon einen guten Teil der 15€ ausmachen. Ich ziehe Rechnungen per Bankeinzug ein, 10 Euro sind als Gebühr für die Rückbuchung kein unüblicher Betrag.

Also hilft alles Aufregen wenig, die Gebühren sind vermutlich zumindest nicht allzu überhöht, da sprengen die Kosten eines Briefwechsels schnell das Einsparpotential.

Herzliche Grüße

Tiggab