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Handy defekt, Gewährleistungsansprüche?


22.07.2006 19:15 - Gestartet von Hanewinkel

Hallo,

mein Mobiltelefon, ein Siemens SX1, ist mittlerweile zum 4. Mal defekt. Ich habe es im Rahmen eines Laufzeitvertrags direkt über Eplus im März 2005 erworben. Die letzten 3 Reparaturen habe ich über das Eplus Reparaturcenter durchführen lassen, was auch schnell und einwandfrei funktionierte. Doch mittlerweile bin ich es leid.

Daher habe ich bei der Kundenbetreuung angerufen und mit Hinweis auf das BGB um Wandlung bzw. Ersatzlieferung gebeten. In einem 34 minütigen Gespräch erklärte man mir dann, dass die Defekte in einem Abstand von 6-8 Wochen aufteten müssten, um ein neues Gerät zu bekommen. Man wollte mir nur eine erneute Reparatur anbieten. Gegen Zahlung von 79,- Euro könnte ich außerdem ein neuwertiges SX1 bekommen, was ich aber abgelehnt habe.
Ein neues Handy sei nur im Rahmen einer Vertragsverlängerung um 24 Monate möglich, ließ man mich wissen.

Was soll ich also eurer Meinung nach machen?

Ein neuwertiges Gerät für 79,- Euro kommt für mich genauso wenig infrage, wie eine Vertragsverlängerung. Ich möchte lediglich ein Telefon, auf das ich mich verlassen kann und das nicht ständig die gleichen Defekte aufweist...

Viele Grüße

Hane
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[1] fabimeinemaus antwortet auf Hanewinkel
25.07.2006 11:16

Hallo,

mein Mobiltelefon, ein Siemens SX1, ist mittlerweile zum 4. Mal defekt. Ich habe es im Rahmen eines Laufzeitvertrags direkt über Eplus im März 2005 erworben. Die letzten 3 Reparaturen habe ich über das Eplus Reparaturcenter durchführen lassen, was auch schnell und einwandfrei funktionierte. Doch mittlerweile bin ich es leid.

Daher habe ich bei der Kundenbetreuung angerufen und mit Hinweis auf das BGB um Wandlung bzw. Ersatzlieferung gebeten. In einem 34 minütigen Gespräch erklärte man mir dann, dass die Defekte in einem Abstand von 6-8 Wochen aufteten müssten, um ein neues Gerät zu bekommen. Man wollte mir nur eine erneute Reparatur anbieten. Gegen Zahlung von 79,- Euro könnte ich außerdem ein neuwertiges SX1 bekommen, was ich aber abgelehnt habe.
Ein neues Handy sei nur im Rahmen einer Vertragsverlängerung um 24 Monate möglich, ließ man mich wissen.

Was soll ich also eurer Meinung nach machen?

Ein neuwertiges Gerät für 79,- Euro kommt für mich genauso wenig infrage, wie eine Vertragsverlängerung. Ich möchte lediglich ein Telefon, auf das ich mich verlassen kann und das nicht ständig die gleichen Defekte aufweist...

Viele Grüße

Hane

Naja das is eben nicht leicht das zu beurteilen. Der Mobilfunkanbieter stellt die Dienste zur Verfügung. Die Handys werden subentioniert. Die Mobilfunkanbieter sind nicht verpflichtet das Gerät zu reparieren. Oder repariert der Mediamarkt deinen Player kostenfrei, nur weil du das Gerät dort gekauft hast? Wenn dann musst du über den Hersteller gehen. In dem Fall eben Siemens. Aber der Mobilfunkanbieter denkt sich aus Kulanz oder um den Kunden zum Umsatz zu verhelfen, dass die Reparatur eben durch Sie angeboten werden kann und wird. Und wenn das Gerät während der Laufzeit kaputtgeht, dann ist er eben nicht dazu verpflichtet. Es gab genug Gerichtsentscheidungen dazu. Immer vergeblich für den Kunden.

Wobei ich sagen muss, dass mein damaliges SX1 auch kaputt war und ich es an Siemens einsenden musste. Bei diesem Gerät ist eben total der Wurm drin. Und 34 Minuten gequatscht? Herzlichen Glückwunsch das die Hotline kostenfrei ist. Stell dir vor du wärst bei Debitel. Dort hättest du über 8 Eur bezahlt und wärst wohl ewig lange vorher in der Warteschlange gelandet :-)

Und der Preis für das SX1 über 79 Eur resultiert eben wie dein Nutzungsverhalten war und in Zukunft sein wird. Der Umsatz macht die Musik. Andere bezahlen eben 150 Eur für das Gerät. Andere aber eben 0 Eur. Du hast ja damals auch das Gerät subventioniert erhalten. Musstest also nicht den vollen Preis des Gerätes bezahlen. Dafür sorgst du ja für Umsatz, aber im Gegensatz kostest du auch dem Mobilfunkanbieter Geld. Direkt in der Form von Kundenbetreuung und indirekt in Form von Pflege und Instandsetzung des Netzes, Kundenaquise, Kosten für das Reparaturcenter etc... naja..

Und was kannst du machen? Einsenden zu Siemens unnd auf Kulanz hoffen, oder du wartest bis dein Vertrag wieder subventionsfähig ist und holst dir ein vernünftiges Gerät ;-).
Willst du nicht bei E-Plus bleiben? Hoffst du das es Alternativen gibt in den nächsten 2 Jahren? Naja is eben nicht leicht die richtige Entscheidung zu finden. Ich würde dir raten, wenn du kein Geld ausgeben willst, es nochmals reparieren zu lassen und dann zu entscheiden: Vertragsverlängerung oder Abschluss eines Neuvertrages mit neuem Endgerät. Übrigens wird nach 3-maliger Reparatur (gleicher Schaden)über das ERC ein neuwertiges Gerät an den Kunden ausgeliefert. Mich verwundert das unheimlich....Hmm...

Bis dahin viel Spass noch...
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[1.1] Hanewinkel antwortet auf fabimeinemaus
30.07.2006 23:26

Also, natürlich muss Eplus tätig werden. E+ ist in diesem Falle ja nicht nur Telefondienstleister, sondern auch Händler und somit mein Ansprechpartner in Sachen Gewährleistung.

Man darf halt Gewährleistung und Garantie nicht verwechseln:
Gewährleistung = Händler (gesetzl. vorgeschrieben)
Garantie = Hersteller (freiwillige Leistung)

Nur weil man mir das Ding subventioniert hat, brauche ich jetzt doch nicht aus ewiger Dankbarkeit einen 4 Reparaturversuch unternehmen zu lassen. Ich will ein neues Telefon, nur scheinbar muss ich dafür kämpfen...

Werde mich mal schriftlich an Eplus wenden und die Fakten und meine Interpretation der rechtlichen Grundlagen darstellen!

Über die Aussage der Sachbearbeiterin, mein Telefon müsse diese Anzahl von Defekten in 6-8 Wochen erreichen, um getauscht zu werden, kann ich immer noch nur lachen...

Viele Grüße
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[1.1.1] juwel111 antwortet auf Hanewinkel
23.08.2006 01:35
ist so auch nicht korrekt, kann dich da gut verstehen- das gerät muss 3mal wegen des gleichen fehlers in reparatur eingeschickt worden sein, dann hast du recht auf wandlung, also ein neues austauschgerät- entweder das gleiche oder ein anderes ähnliches modell.
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[1.1.1.1] Hanewinkel antwortet auf juwel111
24.08.2006 23:05
Benutzer juwel111 schrieb:
ist so auch nicht korrekt, kann dich da gut verstehen- das gerät muss 3mal wegen des gleichen fehlers in reparatur eingeschickt worden sein, dann hast du recht auf wandlung, also ein neues austauschgerät- entweder das gleiche oder ein anderes ähnliches modell.


Ja, so ist es wohl, die Fehler müssen schon gleich sein. Ich habe inzwischen meine Reparaturprotokolle durchgesehen und dies ist, auch nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter im E-Plus Shop, der Fall. Dieser meinte, die Hotline hätte falsch reagiert und hat mit mir sogleich ein Schreiben mit der Bitte um Wandlung an E-Plus aufgesetzt und zusammen mit meinen Protokollen dorthin gefaxt. Man werde sich mit mir in Verbindung setzen hieß es. Ich bin gespannt. Auf jeden Fall war es in diesem Falle (scheinbar) besser einen Shop aufzusuchen, als die Hotline zu kontaktieren. Nur gibt es nicht in jeder Stadt einen E-Plus Shop. Ich musste auch einige Kilometer fahren, da in meiner Stadt (116000 Einwohner) nur unkooperative Partnershops vertreten waren...

Also, mal abwarten, was passiert. Solange telefoniere ich ohne Schnickschnack mit meinem alten Gerät.

Viele Grüße
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[1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf Hanewinkel
26.08.2006 21:14
Noch ne Info:

Laut Rechtssprechung darf der Händler/Hersteller maximal 3 Nachbesserungsversuche (Reparaturen) unternehmen, danach hat man Anspruch auf Wandlung. In deinem Fall würde es auch ein neuwertiges Austauschgerät tun. Aber mehr als 3 Reparaturen muss man nicht hinnehmen, egal ob verschiedene Defekte oder immer dasselbe.
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[1.1.1.1.1.1] jambo antwortet auf sushiverweigerer
07.09.2006 01:20
Also, im BGB steht ganz klar, daß ZWEI Versuche zumutbar sind. Dabei ist unerhebich, ob es derselbe Fehler ist. Außerdem muß die Reparatur vom Aufwand her zumutbar sein.
Ich hab' keine Ahnung wo diese Gerüchte über due Gesetzliche Gewährleistung immer herkommen...?

jambo
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[1.1.1.1.1.1.1] juwel111 antwortet auf jambo
07.09.2006 23:24
und was ist, wenn eplus dies in seinen agb so verankert hat, dass erst bei dreimalig gleichem auftretendem fehler eine wandlung machbar wäre?
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[1.1.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf juwel111
08.09.2006 02:46
Benutzer juwel111 schrieb:
und was ist, wenn eplus dies in seinen agb so verankert hat, dass erst bei dreimalig gleichem auftretendem fehler eine wandlung machbar wäre?

Das Gesetz steht über den AGB von E+!
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[1.2] schnorfel antwortet auf fabimeinemaus
05.09.2006 19:15
Naja das is eben nicht leicht das zu beurteilen.

doch. ist es.

Der
Mobilfunkanbieter stellt die Dienste zur Verfügung.

in dem fall hat er wohl auch das telefon verkauft und ist daher verkäufer und mithin den gewährleistungsansprüchen des käufers ausgesetzt.

Die Handys werden subentioniert.
das macht hier keinen unterschied.

Die Mobilfunkanbieter sind nicht verpflichtet das Gerät zu reparieren.

doch, vorausgesetzt, sie sind verkäufer.

Oder repariert der
Mediamarkt deinen Player kostenfrei, nur weil du das Gerät dort gekauft hast?

das sollte er tun, wenn gewährleistungs gegeben ist. dass er das manchmal nicht tut, habe ich schon gehört , und es ist eine sauerei.

>Wenn dann musst du über den Hersteller gehen.
wieso denn? mit denen hat er doch gar keine vertraglichen beziehungen, es sei denn, der hersteller hat garantie gegeben und diese wird neben der gewährleistung gewährt.

In
dem Fall eben Siemens. Aber der Mobilfunkanbieter denkt sich aus Kulanz oder um den Kunden zum Umsatz zu verhelfen, dass die Reparatur eben durch Sie angeboten werden kann und wird. Und wenn das Gerät während der Laufzeit kaputtgeht, dann ist er eben nicht dazu verpflichtet. Es gab genug Gerichtsentscheidungen dazu. Immer vergeblich für den Kunden.

manchmal langt schon der blick ins gesetz oder aber das verständnis für gerichtsentscheidungen.

m.
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[1.3] sushiverweigerer antwortet auf fabimeinemaus
08.09.2006 02:48
Benutzer fabimeinemaus schrieb:

Hallo,

mein Mobiltelefon, ein Siemens SX1, ist mittlerweile zum 4. Mal
defekt. Ich habe es im Rahmen eines Laufzeitvertrags direkt über Eplus im März 2005 erworben. Die letzten 3 Reparaturen habe ich über das Eplus Reparaturcenter durchführen lassen, was auch schnell und einwandfrei funktionierte. Doch mittlerweile
bin ich es leid.

Daher habe ich bei der Kundenbetreuung angerufen und mit Hinweis auf das BGB um Wandlung bzw. Ersatzlieferung gebeten.
In einem 34 minütigen Gespräch erklärte man mir dann, dass die Defekte in einem Abstand von 6-8 Wochen aufteten müssten, um ein neues Gerät zu bekommen. Man wollte mir nur eine erneute Reparatur anbieten. Gegen Zahlung von 79,- Euro könnte ich außerdem ein neuwertiges SX1 bekommen, was ich aber abgelehnt
habe.
Ein neues Handy sei nur im Rahmen einer
Vertragsverlängerung um
24 Monate möglich, ließ man mich wissen.

Was soll ich also eurer Meinung nach machen?

Ein neuwertiges Gerät für 79,- Euro kommt für mich genauso wenig infrage, wie eine Vertragsverlängerung. Ich möchte lediglich ein Telefon, auf das ich mich verlassen kann und das nicht ständig die gleichen Defekte aufweist...

Viele Grüße

Hane

Naja das is eben nicht leicht das zu beurteilen. Der Mobilfunkanbieter stellt die Dienste zur Verfügung. Die Handys werden subentioniert. Die Mobilfunkanbieter sind nicht verpflichtet das Gerät zu reparieren. Oder repariert der Mediamarkt deinen Player kostenfrei, nur weil du das Gerät dort gekauft hast? Wenn dann musst du über den Hersteller gehen. In dem Fall eben Siemens. Aber der Mobilfunkanbieter denkt sich aus Kulanz oder um den Kunden zum Umsatz zu verhelfen, dass die Reparatur eben durch Sie angeboten werden kann und wird.

Unsinn! Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Kaufdatum. Zuständig ist der HÄNDLER, also das Mobilfunkunternehmen und nicht der Handyhersteller.

Und
wenn das Gerät während der Laufzeit kaputtgeht, dann ist er eben nicht dazu verpflichtet. Es gab genug Gerichtsentscheidungen dazu. Immer vergeblich für den Kunden.

Wobei ich sagen muss, dass mein damaliges SX1 auch kaputt war und ich es an Siemens einsenden musste. Bei diesem Gerät ist eben total der Wurm drin. Und 34 Minuten gequatscht? Herzlichen Glückwunsch das die Hotline kostenfrei ist. Stell dir vor du wärst bei Debitel. Dort hättest du über 8 Eur bezahlt und wärst wohl ewig lange vorher in der Warteschlange gelandet :-)

Und der Preis für das SX1 über 79 Eur resultiert eben wie dein Nutzungsverhalten war und in Zukunft sein wird. Der Umsatz macht die Musik. Andere bezahlen eben 150 Eur für das Gerät. Andere aber eben 0 Eur. Du hast ja damals auch das Gerät subventioniert erhalten. Musstest also nicht den vollen Preis des Gerätes bezahlen. Dafür sorgst du ja für Umsatz, aber im Gegensatz kostest du auch dem Mobilfunkanbieter Geld. Direkt in der Form von Kundenbetreuung und indirekt in Form von Pflege und Instandsetzung des Netzes, Kundenaquise, Kosten für das Reparaturcenter etc... naja..

Und was kannst du machen? Einsenden zu Siemens unnd auf Kulanz hoffen, oder du wartest bis dein Vertrag wieder subventionsfähig ist und holst dir ein vernünftiges Gerät ;-). Willst du nicht bei E-Plus bleiben? Hoffst du das es Alternativen gibt in den nächsten 2 Jahren? Naja is eben nicht leicht die richtige Entscheidung zu finden. Ich würde dir raten, wenn du kein Geld ausgeben willst, es nochmals reparieren zu lassen und dann zu entscheiden:
Vertragsverlängerung oder Abschluss eines Neuvertrages mit neuem Endgerät. Übrigens wird nach 3-maliger Reparatur (gleicher Schaden)über das ERC ein neuwertiges Gerät an den Kunden ausgeliefert. Mich verwundert das unheimlich....Hmm...

Bis dahin viel Spass noch...