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Hutchison - Rücknahme der SMS-Erhöhung?


10.02.2001 10:25 - Gestartet von kalligraph
Ich habe bei Hutchison einen Eplus-Privat Vertrag, nach der Rechnungsinformation, dass ich zum 1.3. kündigen kann, habe ich das auch gemacht.

Bisher habe ich nichts schriftliches bekommen, nur dir Hotline bestätigte den Eingang der Kündigung und dass es "in Ordnung" gehe.

Sollte Hutchison wie andere Provider ebenfalls die Erhöhung zurücknehmen, müssen die meine Kündigung dann annehmen, bzw. habe ich eine Chance, trotzdem aus dem Vertrag herauszukommen?
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[1] keksi antwortet auf kalligraph
10.02.2001 11:51
Benutzer kalligraph schrieb:

Sollte Hutchison wie andere Provider ebenfalls die Erhöhung zurücknehmen, müssen die meine Kündigung dann annehmen, bzw. habe ich eine Chance, trotzdem aus dem Vertrag herauszukommen?
Kündigungen müssen nicht angenommen werden, sie gelten mit Zugang. Liegt in diesem Zeitpunkt ein Kündigungsgrund (Preiserhöhung) vor, hast Du gekündigt. Aus. Ende. Vorbei.

Keksi
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[2] Hutchison raus!!!!!
rix antwortet auf kalligraph
10.02.2001 14:52
hi, das ist das tolle: du kannst die preisinformation zum kündigen nutzen und neu abschliessen. insofern hast du vertrauensschutz in die richtigkeit der preis-erhöhungsinfo.

jetzt schnell (!) kündigen und die überlegungszeit von hutchinson nutzen (wie bei d1) und durch neuen vertrag vollendete tatsachen schaffen.

falls die deine kü letztlich wg. rücknahme der erhöhung dann doch nicht akzeptieren wollen, erklärst du dich 1. einverstanden gegen 2. schadenersatz in höhe der zusätzlichen kosten, die dir durch den neuvertrag entstanden sind...oder einfacher:

solange sie dich nicht offiziell informieren über die preiserhöhung, läuft deine soküfrist von 1 monat nicht an; aaaaber du kannst eine öffentliche information (presse, internet...) von hutchinson sehr wohl zu deinem vorteil nutzen und sokü aussprechen. damit "verzichtest" du sozusagen auf die erhöhungsinfo in offizieller form; andererseits kannst du auch ins feld führen, du glaubtest, die presseinfo sei in juristischem sinne offiziell, deshalb habest du schnell handeln müssen und einen neuvertrag abgeschlossen; TIPP: mach den neuvertrag bereits ein paar tage vor dem 28.02. noch besser sofort, dann kann eine kü-ablehnung zugleich den schadenersatzanspruch gegen hutch auslösen.

im übrigen müsste die kü innerhalb von max. 2-3 tagen zurückgewiesen werden, weil "unberechtigte" kü unverzüglich zurückzuweisen sind (rechtsprechung sagt: 2-3 tage max.)

kommt die ablehnung später, hast du shcon aus formalen gründen gewonnen!

gruss rix
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[2.1] jpilarzeck antwortet auf rix
28.02.2001 17:13
Sollten die Widersprüche gegen die Rücknahme der Preiserhöhung sowie die Forderung von Schadenersatz per Fax oder Post (Einschreiben) erfolgen?
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[2.1.1] B.M. antwortet auf jpilarzeck
28.02.2001 17:56
Benutzer jpilarzeck schrieb:

Sollten die Widersprüche gegen die Rücknahme der Preiserhöhung Preiserhöhung sowie die Forderung von Schadenersatz per Fax oder Post (Einschreiben) erfolgen?

Ich habe alle Schreiben sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg gebracht - Fax wäre mir zu riskant (Nachweis!).

B.M.