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Millionenbetrug an E-Plus-Kunden


27.11.2005 15:42 - Gestartet von eplusopfer
AZ 315 Js 31455/05 Staatsanwaltschaft München I
Verfügung vom 09.02.2005 Staatsanwalt Weigl(Auszug):
Auf Nachfrage teilte Herr R., E-Plus mit: Wenn ein E-Plus-Kunde ein fremdes Netz anwählt, stellt das Handy eine Verbindung zum Sendemast her, von dort wird das Gespräch an den Point of Interconnection übergeben, wo ein Gebührenzähler installiert ist. Beendet der Kunde das Gespräch, erfolgt nur eine Trennung zum Funkmast, die Verbindung im Fremdnetz bleibt bestehen. Wann und wieso es getrennt wird, ist unbekannt. Der Gebührenzähler läuft weiter und das Gespräch wird entsprechend abgerechnet.
Anmerkung des Schreibers: bereits mit Schreiben vom Februar 2003 bestätigte E-Plus diesen Fehler, wollte ihn aber nicht beheben. Erst als auch bei 0190-Verbindungen dieser Fehler auftrat, und E-Plus auf den Kosten sitzen blieb, beauftragte man Nokia mit der Behebung des Softwarefehlers.
Wer weitere Auskünfte möchte, wende sich an StA Weigl, Tel:
089-55974886 oder Fax 089-55974131
Jeder sollte sich fragen, ob er diese Handlungen durch Treue oder fristlose Kündigung belohnen sollte. Die Schadenshöhe wird sich nie ermitteln lassen, aber bei 2€ pro Kunde und Monat sind das ca. 600 Mio € an Schaden.
Strafanzeigen bitte an Staatsanwaltschaft Düsseldorf oder München.
ein e-plus-opfer
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[1] handytim antwortet auf eplusopfer
27.11.2005 18:16
Ist das bei Dir passiert?

Konnte bei meinen Rechnungschecks der letzten Jahre eigentlich nie eine derartige Fehlabrechnung feststellen. Betraf/betrifft es alle fremden Netze oder nur ein besonderes?

Ich denke eine Kündigung wegen Vertrauensverlustes kriegt man erst nach einem Gerichtsurteil richtig einfach durch ;-)

Ciao
Tim
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[2] matze030 antwortet auf eplusopfer
27.11.2005 19:22
Benutzer eplusopfer schrieb:
AZ 315 Js 31455/05 Staatsanwaltschaft München I Verfügung vom 09.02.2005 Staatsanwalt Weigl(Auszug): Auf Nachfrage teilte Herr R., E-Plus mit: Wenn ein E-Plus-Kunde ein fremdes Netz anwählt, stellt das Handy eine Verbindung zum Sendemast her, von dort wird das Gespräch an den Point of Interconnection übergeben, wo ein Gebührenzähler installiert ist. Beendet der Kunde das Gespräch, erfolgt nur eine Trennung zum Funkmast, die Verbindung im Fremdnetz bleibt bestehen. Wann und wieso es getrennt wird, ist unbekannt. Der Gebührenzähler läuft weiter und das Gespräch wird entsprechend abgerechnet. Anmerkung des Schreibers: bereits mit Schreiben vom Februar 2003 bestätigte E-Plus diesen Fehler, wollte ihn aber nicht beheben. Erst als auch bei 0190-Verbindungen dieser Fehler auftrat, und E-Plus auf den Kosten sitzen blieb, beauftragte man Nokia mit der Behebung des Softwarefehlers. Wer weitere Auskünfte möchte, wende sich an StA Weigl, Tel:
089-55974886 oder Fax 089-55974131 Jeder sollte sich fragen, ob er diese Handlungen durch Treue oder fristlose Kündigung belohnen sollte. Die Schadenshöhe wird sich nie ermitteln lassen, aber bei 2€ pro Kunde und Monat sind das ca. 600 Mio € an Schaden.
Strafanzeigen bitte an Staatsanwaltschaft Düsseldorf oder München.
ein e-plus-opfer

Vielleicht sollte man - wenn man so etwas hier veröffentlicht - so fair sein zu sagen, dass es scheinbar nicht ALLE Nutzer betrifft. Ich habe die genannten Probleme nie gehabt, und bin seit 1996 mit einer kurzen Unterbrechung immer bei E-Plus gewesen.

Unabhängig davon wäre es nur fair, deine genannten 600 Mill. EUR genau zu erklären und nicht einfach so in den Raum zu stellen.

Ich finde es relativ unseriös, diesbezüglich alle E-Plus-Nutzer pauschal zu einer Strafanzeige aufzurufen, ohne vorher abzuklären, ob es ein Tatbestand ist, der pauschal alle betrifft. Nur als Beispiel: wer eine fast leere Prepaid-Karte hat und bspw. seinen letzten EUR vertelefoniert und dann auflegt, müsste nach deiner Aussage am Ende mit seinem Account ins Minus rutschen. Wie soll denn das gehen?

Meines Erachtens ist deine Aussage so unddezidiert und pauschaliert, dass ich sehr vorsichtig wäre, derartige Behauptungen in die Welt zu setzen, da es im deutschen Strafrecht ja nun auch das Recht gibt, sich gegen Behauptungen zur Wehr zu setzen, die sich nicht zweifelsfrei begründen lassen.

Mir persönlich wäre das Risiko zu hoch, mich hierfür in jurstische Gefahr zu begeben, denn ich denke, ein Aufruf zur Betrugsanzeige sollte wohl überlegt sein, am besten durch einen Juristen, und nicht durch einen interessierten Laien.

Im übrigen schreibst du, das ganze sei ein Nokia-Softwarefehler, meinst du nicht, dass es so etwas wie eine Produkthaftung gibt, die es E-Plus erlauben könnte, Nokia für etwaige Schäden durch falsche Software zur Verantwortung zu ziehen, was im Klartext bedeutet, dass - sofern der Fall wirklich so ist wie beschrieben - letztlich Nokia der Schuldige sein könnte?!?

Würde es Dir gefallen, wenn dich jemand für etwas beschuldigt, was gar nicht in deinen Einflussbereich fällt?

Keine Frage, sobald man weiss, dass etwas falsch läuft, sollten man dagegen angehen, aber denkst du nicht, dass E-Plus das sowieso getan hat (schreibst du ja selbst)?

Sicher hat der Kunde den Schaden, aber du solltest echt vorsichtig sein, jemandem zu unterstellen, etwas vorsätzlich getan zu haben, das könnte auch für dich empfindlich unangenehm werden.

Nix für ungut, aber wenn ich sensationsheischende Neuigkeiten lesen will, dann kauf ich mir die BILD, die sind zumindest so schlau sich so auszudrücken, dass man ihnen dafür nicht an den Karren pinkeln kann. Da kannst du noch was lernen, also BILD dir deine Meinung.

Matze







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[2.1] mattes007 antwortet auf matze030
30.11.2005 10:15
Man sollte auch nicht so viele 0190iger Nummern anrufen...dann würde (der angebliche) Fehler auch nicht ins Gewicht fallen :).

Ich kann nur sagen, dass ich seit 6 Jahren bei E-Plus bin und immer fair behandelt wurde. Die Abrechnung stimmte bis jetzt auch. Wenn man natürlich bei Anrufen bestimmter Nummern pro Sekunde mehrere Euro in den Wind schießt, sollte man den Fehler vielleicht bei sich suchen und nicht bei E-Plus.

Wenn dieser Fehler berechtigt wäre, dann wäre dieser schon durch die Presse gegangen und Du hättest ne saftige Entschädigung erhalten.
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[2.2] blondini antwortet auf matze030
30.11.2005 19:53
Benutzer matze030 schrieb:
Benutzer eplusopfer schrieb:
AZ 315 Js 31455/05 Staatsanwaltschaft München I Verfügung vom 09.02.2005 Staatsanwalt Weigl(Auszug): Auf Nachfrage teilte Herr R., E-Plus mit: Wenn ein E-Plus-Kunde
ein fremdes Netz anwählt, stellt das Handy eine Verbindung zum Sendemast her, von dort wird das Gespräch an den Point of Interconnection übergeben, wo ein Gebührenzähler installiert ist. Beendet der Kunde das Gespräch, erfolgt nur eine Trennung zum Funkmast, die Verbindung im Fremdnetz bleibt bestehen.
Wann und wieso es getrennt wird, ist unbekannt. Der Gebührenzähler läuft weiter und das Gespräch wird entsprechend abgerechnet.
Anmerkung des Schreibers: bereits mit Schreiben vom Februar 2003 bestätigte E-Plus diesen Fehler, wollte ihn aber nicht beheben. Erst als auch bei 0190-Verbindungen dieser Fehler auftrat, und E-Plus auf den Kosten sitzen blieb, beauftragte man Nokia mit der Behebung des Softwarefehlers. Wer weitere Auskünfte möchte, wende sich an StA Weigl, Tel:
089-55974886 oder Fax 089-55974131 Jeder sollte sich fragen, ob er diese Handlungen durch Treue oder fristlose Kündigung belohnen sollte. Die Schadenshöhe wird sich nie ermitteln lassen, aber bei 2€ pro Kunde und Monat sind
das ca. 600 Mio € an Schaden.
Strafanzeigen bitte an Staatsanwaltschaft Düsseldorf oder München.
ein e-plus-opfer

Vielleicht sollte man - wenn man so etwas hier veröffentlicht - so fair sein zu sagen, dass es scheinbar nicht ALLE Nutzer betrifft. Ich habe die genannten Probleme nie gehabt, und bin seit 1996 mit einer kurzen Unterbrechung immer bei E-Plus gewesen.

Unabhängig davon wäre es nur fair, deine genannten 600 Mill. EUR genau zu erklären und nicht einfach so in den Raum zu stellen.

Ich finde es relativ unseriös, diesbezüglich alle E-Plus-Nutzer pauschal zu einer Strafanzeige aufzurufen, ohne vorher abzuklären, ob es ein Tatbestand ist, der pauschal alle betrifft. Nur als Beispiel: wer eine fast leere Prepaid-Karte hat und bspw. seinen letzten EUR vertelefoniert und dann auflegt, müsste nach deiner Aussage am Ende mit seinem Account ins Minus rutschen. Wie soll denn das gehen?


ich habe es schon geschafft, eine prepaidkarte ins minus zu drücken.

blondini


Meines Erachtens ist deine Aussage so unddezidiert und pauschaliert, dass ich sehr vorsichtig wäre, derartige Behauptungen in die Welt zu setzen, da es im deutschen Strafrecht ja nun auch das Recht gibt, sich gegen Behauptungen zur Wehr zu setzen, die sich nicht zweifelsfrei begründen lassen.

Mir persönlich wäre das Risiko zu hoch, mich hierfür in jurstische Gefahr zu begeben, denn ich denke, ein Aufruf zur Betrugsanzeige sollte wohl überlegt sein, am besten durch einen Juristen, und nicht durch einen interessierten Laien.

Im übrigen schreibst du, das ganze sei ein Nokia-Softwarefehler, meinst du nicht, dass es so etwas wie eine Produkthaftung gibt, die es E-Plus erlauben könnte, Nokia für etwaige Schäden durch falsche Software zur Verantwortung zu ziehen, was im Klartext bedeutet, dass - sofern der Fall wirklich so ist wie beschrieben - letztlich Nokia der Schuldige sein könnte?!?

Würde es Dir gefallen, wenn dich jemand für etwas beschuldigt, was gar nicht in deinen Einflussbereich fällt?

Keine Frage, sobald man weiss, dass etwas falsch läuft, sollten man dagegen angehen, aber denkst du nicht, dass E-Plus das sowieso getan hat (schreibst du ja selbst)?

Sicher hat der Kunde den Schaden, aber du solltest echt vorsichtig sein, jemandem zu unterstellen, etwas vorsätzlich getan zu haben, das könnte auch für dich empfindlich unangenehm werden.

Nix für ungut, aber wenn ich sensationsheischende Neuigkeiten lesen will, dann kauf ich mir die BILD, die sind zumindest so schlau sich so auszudrücken, dass man ihnen dafür nicht an den Karren pinkeln kann. Da kannst du noch was lernen, also BILD dir deine Meinung.

Matze