Benutzer wolfhart schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Das ist natürlich wirklich gut, wenn man seine Rechte bestätigt kriegt. Ich weiss nur nicht, warum man die loben muss, wenn man das erreicht, was einem vertragsrechtlich zusteht.
Bei anderen Anbietern kann ich als Bestandskunde meist nicht mehr in Tarife wechseln, die für Neukunden nicht mehr angeboten werden. Das ist durchaus nicht selbstverständlich und auch nicht im Vertrag vereinbart.
Da bin ich absolut anderer Meinung. Wenn dem so ist, handelt es sich um eine Schlechterstellung, die gegebenefalls eine Kündigung nach sich ziehen kann. Der Vertrag wurde seinerzeit unter bestimmten Bedingungen geschlossen. Im Regelfall wird in den AGB auf das Tarifheft bezug genommen. Damit ist jedwede Änderung des laufenden Vertragsverhältnisse von beiden Seiten zustimmungsbedürftig.
Es ist mir bekannt, dass es Anbieter gibt, die dem Kunden dieses Recht absprechen. Es dürfte aber kaum vor Gericht haltbar sein.
Stelle Dir mal vor, Du bist Vielnutzer (komischer Begriff) und brauchst das Telefon nicht mehr. Da aber 90 % dieses Anbieters unter diese Kategorie fallen, bietet er nur noch diesen Tarif an. Was machst Du dann ??
peso