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Service bei E-Plus


07.02.2003 18:17 - Gestartet von andrem
Zur Zeit bin ich noch bei D2, möchte demnächst allerdings zu E-Plus wechseln, weil es für mich günstiger wäre. Ich gehe zwar nicht davon aus, dass ich mal Probleme haben werde, aber wenn: Wie ist der Service bei E-Plus? Die vielen eher negativen Beiträge zur Kundenbetreuung von O2 haben mich jedenfalls ein wenig abgeschreckt, mir deren Tarife mal genauer anzusehen.
Danke für alle Tipps.
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[1] Handypower antwortet auf andrem
07.02.2003 18:23
Kann nur eins sagen: Service hervorragend. Schnelle Hilfe !!! Einfach nur super !
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[1.1] Sir John antwortet auf Handypower
07.02.2003 18:44
Benutzer Handypower schrieb:
Kann nur eins sagen: Service hervorragend. Schnelle Hilfe !!! Einfach nur super !

Kann ich nur bestätigen. Habe Ende letzten Jahres meine Nummer von einem Provider zu E-Plus selber mitgenommen. Im Shop gab es dazu sehr freundliche und kompetente Assistenz. Als die Freigabe etwas dauerte, wurde ein zweites Fax geschickt. Danach ging's recht schnell. Ein Fehler bei E-Plus (falsche SIM-Karte angeklemmt) wurde im Shop schnell und unbürokratisch behoben. Fragen zum Thema Faxen mit der Comfort-Mailbox beantwortete die Dame an der (kostenlosen) Hotline ausführlich und verständlich. Ich bin zufrieden.
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[1.1.1] handytim antwortet auf Sir John
07.02.2003 18:47
E-Plus, aber auch o2 haben meiner Meinung nach einen guten Service. E-Plus hat mir das durch einen sehr schnellen Komplettaustausch eines defekten Handys bewiesen, o2 durch kulante Regelungen, die Homezones und Rechnungen von Freunden und Kunden betrafen.

Kann beide Anbieter bedenkenlos weiterempfehlen.

MfG
Tim
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[2] peter13779 antwortet auf andrem
11.02.2003 04:35
Der Service bei eplus ist Sch....freundlich aber inkompetent! Ich bekomme seit 5 Monaten (seit Vertragsbeginn) fehlerhafte Rechnungen und werde dort nur mit weiteren Sprüchen "Alle Fehler der letzten x Rechnungen werden in der nächsten Rechnung korregiert" abgespeist. Die vergessen dabei nur zu sagen, dass ein Fehler durch einen anderen Fehler korregiert wird damit ich wieder dort anrufen muss. Die letzte Rechung sah jetzt ganz ok aus, wenn ich bei dem vielen Hin und Her nicht völlig den Überblick verloren habe, aber ich wette in ne nächsten bin ich wieder grundlos im Professional XL Tarif obowohl ich mit der Karte garnicht mehr telefoniere. Fazit : Ist die nächste Rechung wieder falsch geht die Sache an meinen Rechtsschutz zwecks Sonderkündigung. Hab mich jetzt echt lange genug vera.... lassen.
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[2.1] netmonitor antwortet auf peter13779
11.02.2003 06:36
Hi - ich gehe davon aus, das Du die Tarifautomatik nutzt.

Ich nutze diese von Beginn der Verfügbarkeit auch - OHNE jedes Problem.

Bist Du direkt bei E-Plus-Service? Ich ja...

Schönen Tach
nm
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[3] Mr.SHL antwortet auf andrem
11.02.2003 10:59
Hallo,

meine persönlichen Erfahrungen mit dem E-Plus - Service sind sehr schnell auf den Punkt gebracht:

- hervorragend, kompetent, schnell
- gute Erreichbarkeit

Inwieweit E-Plus bei evt. Problemen kulant ist kann ich nicht sagen. Ich hatte noch nie Probleme bei/mit denen, bin also rundum zufriedener Kunde.

MfG Mr.SHL
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[4] georg_r antwortet auf andrem
11.02.2003 11:19
Ich kann nur sagen: Klasse Service.

Auch wenn man manchmal etwas warten muß(te) an der Hotline, die Mitarbeiter waren immer freundlich und kompetent. Wenn sie etwas nicht wußten, haben sie es offen zugegeben und dann kurz darauf zurückgerufen.

Beim Handytausch klappte auch alles perfekt, jeweils weniger als 48 Stunden später war das Austauschhandy vor Ort.

Und bei kleineren Rechnungsproblemen sind sie sehr kulant (zwei SMS zuviel abgerechnet -> 5 Euro Gutschrift)

Die Erreichbarkeit ist auch gut, per Post, Fax oder Hotline.

Georg.
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[4.1] skaterandy antwortet auf georg_r
12.02.2003 15:03
E-PLUS ist Klasse! Habe gestern mit der Hotline gesprochen und konnte sogar noch innerhalb der alten Time & More Tarife wechseln.Klasse Service! Gruss Andy

Benutzer georg_r schrieb:
Ich kann nur sagen: Klasse Service.

Auch wenn man manchmal etwas warten muß(te) an der Hotline, die Mitarbeiter waren immer freundlich und kompetent. Wenn sie etwas nicht wußten, haben sie es offen zugegeben und dann kurz darauf zurückgerufen.

Beim Handytausch klappte auch alles perfekt, jeweils weniger als 48 Stunden später war das Austauschhandy vor Ort.

Und bei kleineren Rechnungsproblemen sind sie sehr kulant (zwei SMS zuviel abgerechnet -> 5 Euro Gutschrift)

Die Erreichbarkeit ist auch gut, per Post, Fax oder Hotline.

Georg.
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[4.1.1] tcsmoers antwortet auf skaterandy
12.02.2003 15:26
Benutzer skaterandy schrieb:
E-PLUS ist Klasse! Habe gestern mit der Hotline gesprochen und konnte sogar noch innerhalb der alten Time & More Tarife wechseln.Klasse Service! Gruss Andy

Das ist natürlich wirklich gut, wenn man seine Rechte bestätigt kriegt. Ich weiss nur nicht, warum man die loben muss, wenn man das erreicht, was einem vertragsrechtlich zusteht.

peso



Benutzer georg_r schrieb:
Ich kann nur sagen: Klasse Service.

Auch wenn man manchmal etwas warten muß(te) an der Hotline, die Mitarbeiter waren immer freundlich und kompetent. Wenn sie etwas nicht wußten, haben sie es offen zugegeben und dann kurz darauf zurückgerufen.

Beim Handytausch klappte auch alles perfekt, jeweils weniger als 48 Stunden später war das Austauschhandy vor Ort.

Und bei kleineren Rechnungsproblemen sind sie sehr kulant (zwei SMS zuviel abgerechnet -> 5 Euro Gutschrift)

Die Erreichbarkeit ist auch gut, per Post, Fax oder Hotline.

Georg.
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[4.1.1.1] wolfhart antwortet auf tcsmoers
12.02.2003 16:35
Benutzer tcsmoers schrieb:
Das ist natürlich wirklich gut, wenn man seine Rechte bestätigt kriegt. Ich weiss nur nicht, warum man die loben muss, wenn man das erreicht, was einem vertragsrechtlich zusteht.

Bei anderen Anbietern kann ich als Bestandskunde meist nicht mehr in Tarife wechseln, die für Neukunden nicht mehr angeboten werden. Das ist durchaus nicht selbstverständlich und auch nicht im Vertrag vereinbart.

Gruß
Wolfhart
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[4.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf wolfhart
12.02.2003 16:43
Benutzer wolfhart schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Das ist natürlich wirklich gut, wenn man seine Rechte bestätigt kriegt. Ich weiss nur nicht, warum man die loben muss, wenn man das erreicht, was einem vertragsrechtlich zusteht.

Bei anderen Anbietern kann ich als Bestandskunde meist nicht mehr in Tarife wechseln, die für Neukunden nicht mehr angeboten werden. Das ist durchaus nicht selbstverständlich und auch nicht im Vertrag vereinbart.

Da bin ich absolut anderer Meinung. Wenn dem so ist, handelt es sich um eine Schlechterstellung, die gegebenefalls eine Kündigung nach sich ziehen kann. Der Vertrag wurde seinerzeit unter bestimmten Bedingungen geschlossen. Im Regelfall wird in den AGB auf das Tarifheft bezug genommen. Damit ist jedwede Änderung des laufenden Vertragsverhältnisse von beiden Seiten zustimmungsbedürftig.

Es ist mir bekannt, dass es Anbieter gibt, die dem Kunden dieses Recht absprechen. Es dürfte aber kaum vor Gericht haltbar sein.

Stelle Dir mal vor, Du bist Vielnutzer (komischer Begriff) und brauchst das Telefon nicht mehr. Da aber 90 % dieses Anbieters unter diese Kategorie fallen, bietet er nur noch diesen Tarif an. Was machst Du dann ??



peso
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[4.1.1.1.1.1] wolfhart antwortet auf tcsmoers
13.02.2003 09:09
Benutzer tcsmoers schrieb:
Da bin ich absolut anderer Meinung. Wenn dem so ist, handelt es sich um eine Schlechterstellung, die gegebenefalls eine Kündigung nach sich ziehen kann. Der Vertrag wurde seinerzeit unter bestimmten Bedingungen geschlossen. Im Regelfall wird in den AGB auf das Tarifheft bezug genommen. Damit ist jedwede Änderung des laufenden Vertragsverhältnisse von beiden Seiten zustimmungsbedürftig.

Naja, es ist die Frage, ob die Möglichkeit des Wechsels in ein exakt bestimmtes (!) anderes Tarifmodell ebenfalls Teil des geschlossenen Vertrags ist. Dazu kann ich nicht viel sagen, aber es erscheint mir zumindest als nicht sicher. Sonst müsste ja der Mobilfunkanbieter für Bestandskunden das gesamte alte Tarifpaket (bei E-Plus rund 10 verschiedene Tarife mit diversen Optionen) "vorrätig" halten.

Gruß
Wolfhart
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[4.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf wolfhart
13.02.2003 09:23
Benutzer wolfhart schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Da bin ich absolut anderer Meinung. Wenn dem so ist, handelt es sich um eine Schlechterstellung, die gegebenefalls eine Kündigung nach sich ziehen kann. Der Vertrag wurde seinerzeit unter bestimmten Bedingungen geschlossen. Im Regelfall wird in den AGB auf das Tarifheft bezug genommen. Damit ist jedwede Änderung des laufenden Vertragsverhältnisse von beiden Seiten zustimmungsbedürftig.

Naja, es ist die Frage, ob die Möglichkeit des Wechsels in ein exakt bestimmtes (!) anderes Tarifmodell ebenfalls Teil des geschlossenen Vertrags ist. Dazu kann ich nicht viel sagen, aber es erscheint mir zumindest als nicht sicher. Sonst müsste ja der Mobilfunkanbieter für Bestandskunden das gesamte alte Tarifpaket (bei E-Plus rund 10 verschiedene Tarife mit diversen Optionen) "vorrätig" halten.


Dadurch, dass Du Dir "nicht sicher" bist, hat der Anbieter den von ihm gewünschten Effekt doch erreicht. Du akzeptierst und bist ruhig :-((

Ich bin mir sicher.

peso
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[4.1.1.1.1.1.1.1] chb antwortet auf tcsmoers
13.02.2003 09:25
Benutzer tcsmoers schrieb:
exakt bestimmtes (!) anderes Tarifmodell ebenfalls Teil des geschlossenen Vertrags ist. Dazu kann ich nicht viel sagen, aber es erscheint mir zumindest als nicht sicher. Sonst
Dadurch, dass Du Dir "nicht sicher" bist, hat der Anbieter den von ihm gewünschten Effekt doch erreicht. Du akzeptierst und bist ruhig :-((
Ich bin mir sicher.

Kannst Du uns an Deinem Herrschaftswissen teilhaben lassen und (juristisch fundiert) begründen, warum Du da so sicher bist?

Benni
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf chb
13.02.2003 09:30
Benutzer chb schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
exakt bestimmtes (!) anderes Tarifmodell ebenfalls Teil des geschlossenen Vertrags ist. Dazu kann ich nicht viel sagen, aber es erscheint mir zumindest als nicht sicher. Sonst
Dadurch, dass Du Dir "nicht sicher" bist, hat der Anbieter den von ihm gewünschten Effekt doch erreicht. Du akzeptierst und bist ruhig :-((
Ich bin mir sicher.

Kannst Du uns an Deinem Herrschaftswissen teilhaben lassen und (juristisch fundiert) begründen, warum Du da so sicher bist?

Schaue doch einfach mal in die AGB und bilde Dir eine eigene Meinung. Ich kann mich natürlich irren. Da aber dieser Fall obergerichtlich noch nicht entschieden wurde, kann ich Dir natürlich nichts verbindliches sagen. Frage doch einfach einen Anwalt Deines Vertrauens. Ich zumindest bin mir mit meiner Auffassung sicher. Ansonsten könnte man so das gesamte Tarifgefüge aushebeln.

peso
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1.1] netmonitor antwortet auf tcsmoers
13.02.2003 09:40
Sind wir uns nicht alle unserer Auffassung sicher?

:-)

(und vertun uns trotzdem häufig genug...)
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf netmonitor
13.02.2003 09:48
Benutzer netmonitor schrieb:
Sind wir uns nicht alle unserer Auffassung sicher?

:-)

(und vertun uns trotzdem häufig genug...)

Richtig. Nur, wenn ich schon vorher nur das Negative sehe, wird sich nichts ändern. Wenn ich (vermeintlich) im Recht bin, muss dies ja jemamd abschließend klären.

peso
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1.2] chb antwortet auf tcsmoers
13.02.2003 09:50
Benutzer tcsmoers schrieb:
Ich bin mir sicher.
Kannst Du uns an Deinem Herrschaftswissen teilhaben lassen und (juristisch fundiert) begründen, warum Du da so sicher > Schaue doch einfach mal in die AGB und bilde Dir eine eigene
Meinung. Ich kann mich natürlich irren. Da aber dieser Fall obergerichtlich noch nicht entschieden wurde, kann ich Dir natürlich nichts verbindliches sagen. Frage doch einfach einen Anwalt Deines Vertrauens. Ich zumindest bin mir mit meiner Auffassung sicher. Ansonsten könnte man so das gesamte Tarifgefüge aushebeln.

Bei Lesen der AGB für Laufzeitverträge ist mir kein Anhaltspunkt aufgefallen, der Deine These stützen könnte. Vielleicht habe ich ihn auch nur übersehen. (Der reine Hinweis auf eine "Preisliste" taugt m.A.n. nicht, weil sich das Wort "Preisliste" auf die Preisliste des gewählten Vertrags bezieht.) Kannst Du mir den § der AGB nennen, auf den Du Deine These stützt - vielleicht werde ich dann schlauer? ;-)

Benni
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf chb
13.02.2003 10:37
Benutzer chb schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Ich bin mir sicher.
Kannst Du uns an Deinem Herrschaftswissen teilhaben lassen und (juristisch fundiert) begründen, warum Du da so sicher > Schaue doch einfach mal in die AGB und bilde Dir eine eigene
Meinung. Ich kann mich natürlich irren. Da aber dieser Fall obergerichtlich noch nicht entschieden wurde, kann ich Dir natürlich nichts verbindliches sagen. Frage doch einfach einen Anwalt Deines Vertrauens. Ich zumindest bin mir mit meiner Auffassung sicher. Ansonsten könnte man so das gesamte Tarifgefüge aushebeln.

Bei Lesen der AGB für Laufzeitverträge ist mir kein Anhaltspunkt aufgefallen, der Deine These stützen könnte. Vielleicht habe ich ihn auch nur übersehen. (Der reine Hinweis auf eine "Preisliste" taugt m.A.n. nicht, weil sich das Wort "Preisliste" auf die Preisliste des gewählten Vertrags bezieht.) Kannst Du mir den § der AGB nennen, auf den Du Deine These stützt - vielleicht werde ich dann schlauer? ;-)

Die Tariflisten sind Bestandteil des Mobilfunkvertrages. Zumindest steht das in den meisten AGB so drin. Desweiteren finde ich auch keine Berechtigung, die Tarife einfach zu ändern, bzw. wegfallen zu lassen. Es handelt sich hier ganz klar um eine vertragsrelevante Änderung. Jedwede Änderung bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien.

Letzendlich ist mir Deine Meinung egal. Ich bin meiner Auffassung und würde diese gegebenenfalls vor Gericht vertreten. Dann entscheidet ein Richter verbindlich. Gerade aber bei der mir bekannten Rechtsprechung sind die Chancen des Endkunden ganz gut. Wenn ich aber jetzt schon weiss, dass ich verlieren würde, spielte ich diesen Leuten nur in die Hände.

peso
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] netmonitor antwortet auf tcsmoers
13.02.2003 13:29
Da muß ich tcs Recht geben.

In den AGB heißt es sinngemäß, daß Du Deinen Tarif "für immer" behalten kannst.

Wo sich aber tcs meiner Meinung (!!!) nach vertut, ist die Tatsache, daß ein Kd nicht erwarten kann, daß alle Tarife die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig waren, immer Gültigkeit behalten, sodaß ich da noch reinwechseln kann.

Mein Tarif, den ich abschließe kann ich selbstverständlich behalten - und das ist bei KEINEM Anbieter ein Problem.

Sonst würde er ja DEINEN Tarif, den Du hast verändern, das tut er nicht!

Schönen Tach
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] chb antwortet auf netmonitor
13.02.2003 13:34
Benutzer netmonitor schrieb:
Da muß ich tcs Recht geben. In den AGB heißt es sinngemäß, daß Du Deinen Tarif "für immer"
behalten kannst. [...]
Mein Tarif, den ich abschließe kann ich selbstverständlich behalten - und das ist bei KEINEM Anbieter ein Problem. Sonst würde er ja DEINEN Tarif, den Du hast verändern, das tut er nicht!

Das hat nie jemand ernsthaft in Frage gestellt, weil das automatisch ein Sonderkündigungsrecht des Kunden begründen würde (einseitige Vertragsänderung zu Ungunsten des Kuden).

Wo sich aber tcs meiner Meinung (!!!) nach vertut, ist die Tatsache, daß ein Kd nicht erwarten kann, daß alle Tarife die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig waren, immer Gültigkeit behalten, sodaß ich da noch reinwechseln kann.

Und genau der Meinung bin ich auch, aber hier ist tcsmoers entschieden anderer Meinung. Ich weiss zwar bislang nicht, worauf genau juristisch haltbar diese Annahme fusst, aber er wird seine Gründe für diese Überzeugung haben.

Benni
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[4.1.1.1.1.1.1.2] wolfhart antwortet auf tcsmoers
13.02.2003 13:50
Benutzer tcsmoers schrieb:
Dadurch, dass Du Dir "nicht sicher" bist, hat der Anbieter den von ihm gewünschten Effekt doch erreicht. Du akzeptierst und bist ruhig :-((

Was für ein gewünschter Effekt? Ich kann weiterhin innerhalb der alten Professional-Tarife wechseln. Sogar per Online-Kundenbetreuung, es wird also nicht einmal versteckt.

Ich bin mir sicher.

Ich nicht. Da dieser Punkt in den AGB nicht ausdrücklich geregelt ist und auch in den entsprechenden Gesetzen nichts zu dem Thema stehen dürfte, ist es Auslegungssache.

Gruß
Wolfhart
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[4.1.1.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf wolfhart
13.02.2003 13:57
Benutzer wolfhart schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Dadurch, dass Du Dir "nicht sicher" bist, hat der Anbieter den von ihm gewünschten Effekt doch erreicht. Du akzeptierst und bist ruhig :-((

Was für ein gewünschter Effekt? Ich kann weiterhin innerhalb der alten Professional-Tarife wechseln. Sogar per Online-Kundenbetreuung, es wird also nicht einmal versteckt.

Das wurde doch hier bestritten. Ein Wechsel soll nur noch zu den "neuen" Tarifen hin möglich sein.



Ich bin mir sicher.

Ich nicht. Da dieser Punkt in den AGB nicht ausdrücklich geregelt ist und auch in den entsprechenden Gesetzen nichts zu dem Thema stehen dürfte, ist es Auslegungssache.

Du sagst es. Und bei Unklarheiten "gewinnt" fast immer der Endkunde.

peso
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[4.1.1.1.1.1.1.2.1.1] wolfhart antwortet auf tcsmoers
14.02.2003 08:23
Benutzer tcsmoers schrieb:
Das wurde doch hier bestritten. Ein Wechsel soll nur noch zu den "neuen" Tarifen hin möglich sein.

Ich will ja ungern Erbsen zählen, aber wo wurde das denn bestritten?

Gruß
Wolfhart
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[4.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf wolfhart
14.02.2003 08:48
Benutzer wolfhart schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Das wurde doch hier bestritten. Ein Wechsel soll nur noch zu den "neuen" Tarifen hin möglich sein.

Ich will ja ungern Erbsen zählen, aber wo wurde das denn bestritten?

Da wir selber keine E- Karten mehr haben, muss ich mich auf Threads verlassen. Dort wurde mehrfach geäußert, dass bei einem Tarifwechsel aus den "alten" Tarifen nur in die schlechteren "neuen" Tarife gewechselt werden kann. Ein Wechsel innerhalb der Alttarife soll abgelehnt worden sein.

peso
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[4.1.1.1.1.2] Knieschleifer antwortet auf tcsmoers
13.02.2003 09:56
Benutzer tcsmoers schrieb:

Da bin ich absolut anderer Meinung. Wenn dem so ist, handelt > es sich um eine Schlechterstellung, die gegebenefalls eine Kündigung nach sich ziehen kann. Der Vertrag wurde seinerzeit unter bestimmten Bedingungen geschlossen. Im Regelfall wird in den AGB auf das Tarifheft bezug genommen. Damit ist jedwede Änderung des laufenden Vertragsverhältnisse von beiden Seiten zustimmungsbedürftig.


Moin,

ich habe ende Oktober 2002 in einem E+ Shop noch einen Vertrag in einem alten Tarif abgeschlossen.
Wenn ich mich recht entsinne, waren damals in den aktuellen Preislisten nur noch die "Euro-Tarife" zu finden. Kann ich also davon ausgehen, daß mir bei einem Wechsel auch rechtlich nur noch die Euro-Tarife zustehen?

Wie ist Deine (natürlich unverbindliche) Meinung?

Gruß
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[4.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf Knieschleifer
13.02.2003 10:40
Benutzer Knieschleifer schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Da bin ich absolut anderer Meinung. Wenn dem so ist, handelt
es
sich um eine Schlechterstellung, die gegebenefalls eine Kündigung nach sich ziehen kann. Der Vertrag wurde seinerzeit unter bestimmten Bedingungen geschlossen. Im Regelfall wird in den AGB auf das Tarifheft bezug genommen. Damit ist jedwede Änderung des laufenden Vertragsverhältnisse von beiden Seiten zustimmungsbedürftig.


Moin,

ich habe ende Oktober 2002 in einem E+ Shop noch einen Vertrag in einem alten Tarif abgeschlossen.
Wenn ich mich recht entsinne, waren damals in den aktuellen Preislisten nur noch die "Euro-Tarife" zu finden. Kann ich also davon ausgehen, daß mir bei einem Wechsel auch rechtlich nur noch die Euro-Tarife zustehen?

Wie ist Deine (natürlich unverbindliche) Meinung?

Es gilt grundsätzlich die seinerzeitige Tarifliste.

Wie hatten vor einigen Jahren einen Prozess gegen die Telekom wegen Änderung der Tarifliste während des laufenden Vertrages. Vorm Amts- und Landgericht wurde die Klage der Telekom abgewiesen.

Es drehte sich seinerzeit darum, ob durch ein vorübergehendes Ruhen des Vertrages sich die Grundvertragslaufzeit verlängert.

peso