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Web-Tarif - Rechnungen ?


31.08.2005 02:48 - Gestartet von terisis
Hallo,

ich habe hier ein großes Problem mit Eplus:

Ich habe hier einen WEB-Tarif. Laut AGB etc. akzeptiere ich ja eine Online-Rechnung.
So weit so gut.
Nun sollte man meinen, dass sei eine echte Rechnung. Meine Finanzamt teilte mir auf Anfrage aber mit "Die akzeptieren wir nicht".
Das Problem:
- Die Rechnungen sind nicht signiert
- Es steht dick und fett "Kopie" drauf
- Einige Angaben, die auf einer Rechnung sien müssen, fehlen

Meinen Einwand, dass E-Plus nur eine gedruckte Rechnung gegen Aufpreis (Tarifwechsel und Leistungsverminderung) anbietet, registrierte der Beamte und meinte:
Laut Gesetz muss der Versender der Rechnung auf eigene KOSTEN und RISIKO eine Abzugsfähige Rechnung zur Verfügung stellen.

Ich habe das nun im Gesetz alles nachgelesen.
Das steht da tatsächlich. Online-Rechnungen sind nur erlaubt, wenn der Empfänger damit einverstanden ist.

Nun gut. Ich habe ein Fax an E-Plus geschickt, dass ich damit nicht einverstanden bin und nun eine gedruckte Rechnung wünsche.
Nach 4 Wochen kam keine Reaktion. Auf telefonische Nachfrage teilte mir die Dame mit, dass es sich ja um einen WEB-Tarif handele und dort die GESETZESLAGE anders sei.

So ein Quatsch! Das Gesetz sollte sich ja nicht durch die AGB aushebeln lassen.

Ich soll nun also in einen anderen Tarif (ohne "WEB") wechseln. Dies bedeutet aber Mehrkosten, da die kostenlosen SMS wegfallen. Im Endeffekt ist dies ja eine Preiserhöhung.
Oder liege ich hier falsch ?

Das beste kommt noch:
Eplus teilte mir mit, dass man mir auch keine Rechnungskopien mehr zukommen lassen könne, da Eplus diese Daten nicht mehr habe.
So weit ich weiß, muss auch Eplus Rechnungen und Belege 10 Jahre lang aufbewahren.

Als nächstes habe ich mit dem Finanzamt Potsdamm gesprochen. Die netten Menschen dort, die auch Eplus betreuen, teilten mir mit, dass ich in jedem Fall Anspruch auf eine abzugsfähige Rechnung habe. Wie ich das durchsetzen kann, konnte mir aber keiner sagen.

Meine Fragen an euch:

- Kann Eplus mir einfach eine Rechnung, die vom Finanzamt auch akzeptiert wird, verweigern ?
- Habe ich nicht zummindest Anspruch auf Kopien der alten Rechnungen ?
- Das Gesetz sagt, der Versender muss auf eigene Rechnung und Risiko eine Rechnung erstellen. Mit der Online-Rechnung kommt Eplus dem nicht nach. Ich habe somit seit Februar keine Rechnung erhalten und überlege, alle Lastschriften seit Februar von meiner Bank zurückbuchen zu lassen und das Geld einzubehalten, bis ich alle Rechnungen erhalte. Darf ich das ? (Abgesehen davon, dass mein Handy dann gesperrt wird)

LIEBES TELTARIF-TEAM:
Hängt euch doch mal dahinter. Ich schreibe selber Online-Rechnungen an meine Kunden. Und wenn die wollen, muss ich ja schliesslich auch Papierrechnungen drucken. Einen Aufpreis darf ich dafür nicht nehmen.
Wieso kann das Eplus einfach machen ?


So, wer das bis hier gelesen hat, vielen Dank fürs lesen und antworten:-)

Bye,
Sebastian

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[1] paulilausi antwortet auf terisis
31.08.2005 07:42
Benutzer terisis schrieb:
Hallo,

ich habe hier ein großes Problem mit Eplus:

Ich habe hier einen WEB-Tarif. Laut AGB etc. akzeptiere ich ja eine Online-Rechnung.
So weit so gut.
Nun sollte man meinen, dass sei eine echte Rechnung. Meine Finanzamt teilte mir auf Anfrage aber mit "Die akzeptieren wir nicht".
Das Problem:
- Die Rechnungen sind nicht signiert
- Es steht dick und fett "Kopie" drauf
- Einige Angaben, die auf einer Rechnung sien müssen, fehlen

Meinen Einwand, dass E-Plus nur eine gedruckte Rechnung gegen Aufpreis (Tarifwechsel und Leistungsverminderung) anbietet, registrierte der Beamte und meinte:
Laut Gesetz muss der Versender der Rechnung auf eigene KOSTEN und RISIKO eine Abzugsfähige Rechnung zur Verfügung stellen.

Ich habe das nun im Gesetz alles nachgelesen.
Das steht da tatsächlich. Online-Rechnungen sind nur erlaubt, wenn der Empfänger damit einverstanden ist.

Nun gut. Ich habe ein Fax an E-Plus geschickt, dass ich damit nicht einverstanden bin und nun eine gedruckte Rechnung wünsche. Nach 4 Wochen kam keine Reaktion. Auf telefonische Nachfrage teilte mir die Dame mit, dass es sich ja um einen WEB-Tarif handele und dort die GESETZESLAGE anders sei.

So ein Quatsch! Das Gesetz sollte sich ja nicht durch die AGB aushebeln lassen.

Ich soll nun also in einen anderen Tarif (ohne "WEB") wechseln. Dies bedeutet aber Mehrkosten, da die kostenlosen SMS wegfallen. Im Endeffekt ist dies ja eine Preiserhöhung. Oder liege ich hier falsch ?

Das beste kommt noch:
Eplus teilte mir mit, dass man mir auch keine Rechnungskopien mehr zukommen lassen könne, da Eplus diese Daten nicht mehr habe.
So weit ich weiß, muss auch Eplus Rechnungen und Belege 10 Jahre lang aufbewahren.

Als nächstes habe ich mit dem Finanzamt Potsdamm gesprochen. Die netten Menschen dort, die auch Eplus betreuen, teilten mir mit, dass ich in jedem Fall Anspruch auf eine abzugsfähige Rechnung habe. Wie ich das durchsetzen kann, konnte mir aber keiner sagen.

Meine Fragen an euch:

- Kann Eplus mir einfach eine Rechnung, die vom Finanzamt auch akzeptiert wird, verweigern ?

Wechsel den Tarif und und sag denen du willst eine "normale" Rechnung!

- Habe ich nicht zummindest Anspruch auf Kopien der alten Rechnungen ?

Kommt drauf an wie lange deine Daten gespeichret werden sollten.

- Das Gesetz sagt, der Versender muss auf eigene Rechnung und Risiko eine Rechnung erstellen. Mit der Online-Rechnung kommt Eplus dem nicht nach. Ich habe somit seit Februar keine Rechnung erhalten und überlege, alle Lastschriften seit Februar

Wir haben jetzt August!Warum so lange gewartet?

von meiner Bank zurückbuchen zu lassen und das Geld einzubehalten, bis ich alle Rechnungen erhalte. Darf ich das ? (Abgesehen davon, dass mein Handy dann gesperrt wird)

LIEBES TELTARIF-TEAM:
Hängt euch doch mal dahinter. Ich schreibe selber Online-Rechnungen an meine Kunden. Und wenn die wollen, muss ich ja schliesslich auch Papierrechnungen drucken. Einen Aufpreis darf ich dafür nicht nehmen.
Wieso kann das Eplus einfach machen ?


So, wer das bis hier gelesen hat, vielen Dank fürs lesen und antworten:-)

Bye,
Sebastian

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[1.1] AnnaB antwortet auf paulilausi
31.08.2005 17:42
Benutzer paulilausi schrieb:
Benutzer terisis schrieb:
ich habe hier ein großes Problem mit Eplus:

Ich habe hier einen WEB-Tarif. Laut AGB etc. akzeptiere ich ja
eine Online-Rechnung.
So weit so gut.
Nun sollte man meinen, dass sei eine echte Rechnung. Meine Finanzamt teilte mir auf Anfrage aber mit "Die akzeptieren wir
nicht".
Das Problem:
- Die Rechnungen sind nicht signiert
- Es steht dick und fett "Kopie" drauf
- Einige Angaben, die auf einer Rechnung sien müssen, fehlen

Meinen Einwand, dass E-Plus nur eine gedruckte Rechnung gegen Aufpreis (Tarifwechsel und Leistungsverminderung) anbietet, registrierte der Beamte und meinte:
Laut Gesetz muss der Versender der Rechnung auf eigene KOSTEN und RISIKO eine Abzugsfähige Rechnung zur Verfügung stellen.

Ich habe das nun im Gesetz alles nachgelesen. Das steht da tatsächlich. Online-Rechnungen sind nur erlaubt,
wenn der Empfänger damit einverstanden ist.

Nun gut. Ich habe ein Fax an E-Plus geschickt, dass ich damit nicht einverstanden bin und nun eine gedruckte Rechnung wünsche.
Nach 4 Wochen kam keine Reaktion. Auf telefonische Nachfrage teilte mir die Dame mit, dass es sich ja um einen WEB-Tarif handele und dort die GESETZESLAGE anders sei.

So ein Quatsch! Das Gesetz sollte sich ja nicht durch die AGB
aushebeln lassen.

Ich soll nun also in einen anderen Tarif (ohne "WEB") wechseln.
Dies bedeutet aber Mehrkosten, da die kostenlosen SMS wegfallen. Im Endeffekt ist dies ja eine Preiserhöhung. Oder liege ich hier falsch ?

Das beste kommt noch:
Eplus teilte mir mit, dass man mir auch keine Rechnungskopien mehr zukommen lassen könne, da Eplus diese Daten nicht mehr habe.
So weit ich weiß, muss auch Eplus Rechnungen und Belege 10 Jahre lang aufbewahren.

Als nächstes habe ich mit dem Finanzamt Potsdamm gesprochen.
Die netten Menschen dort, die auch Eplus betreuen, teilten mir mit, dass ich in jedem Fall Anspruch auf eine abzugsfähige Rechnung habe. Wie ich das durchsetzen kann, konnte mir aber
keiner sagen.

Meine Fragen an euch:

- Kann Eplus mir einfach eine Rechnung, die vom Finanzamt auch akzeptiert wird, verweigern ?

Wechsel den Tarif und und sag denen du willst eine "normale" Rechnung!
Ja, das sehe ich auch so.

- Habe ich nicht zummindest Anspruch auf Kopien der alten Rechnungen ?

Kommt drauf an wie lange deine Daten gespeichret werden sollten.
Also sagen wirs mal so: Eine Kopie der alten Rechnungen können sie Die evtl. wegen zu kurzer erlaubter Vorhaltezeit der Daten nicht liefern (EVN-Daten), aber sie müssten wohl so eine Ersatzrechnung stellen können, die lediglich allgemein die Grundgebühr sowie die Nutzungsgebühren ohne detaillierte Auflistung der einzelnen Gespräche,SMS,Daten etc. liefert.

- Das Gesetz sagt, der Versender muss auf eigene Rechnung und Risiko eine Rechnung erstellen. Mit der Online-Rechnung kommt Eplus dem nicht nach. Ich habe somit seit Februar keine Rechnung erhalten und überlege, alle Lastschriften seit Februar

Wir haben jetzt August!Warum so lange gewartet?
Na ja, das sollte doch kein Problem sein, die Lastschrift zurückzugeben. Langfristig wird sich wohl was ändern müssen im Lastschriftverfahren, denn die Banken werden nicht sehr erfreut sein, wenn sie Rücklastschriften auf bereits geschlossenen Konten erhalten.

von meiner Bank zurückbuchen zu lassen und das Geld einzubehalten, bis ich alle Rechnungen erhalte. Darf ich das ?
(Abgesehen davon, dass mein Handy dann gesperrt wird)

LIEBES TELTARIF-TEAM:
Hängt euch doch mal dahinter. Ich schreibe selber Online-Rechnungen an meine Kunden. Und wenn die wollen, muss ich ja schliesslich auch Papierrechnungen drucken. Einen Aufpreis darf ich dafür nicht nehmen.
Wieso kann das Eplus einfach machen ?

Ciao
AnnaB
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[2] handytim antwortet auf terisis
31.08.2005 10:37
Benutzer terisis schrieb:
Ich habe das nun im Gesetz alles nachgelesen. Das steht da tatsächlich. Online-Rechnungen sind nur erlaubt, wenn der Empfänger damit einverstanden ist.

Eben, Du warst mit der Rechnung, die laut E-Plus Fußnote nicht fürs Finanzamt ausreicht, einverstanden und hast den Vertrag abgeschlossen.

Zitat von E-Plus.de:

"Tarifangebot nur über den E-Plus Online Shop oder über die Kundenbetreuung Online mit Online Rechnung (rechtlich unverbindlich, gesetzliche Anforderungen an Beweis, Aufbewahrung, Dokumentation u.ä. werden nicht erfüllt werden)..."


So ein Quatsch! Das Gesetz sollte sich ja nicht durch die AGB aushebeln lassen.

Doch, da Du der "halben Rechnung" zugestimmt hast, geht das klar. Hast ja oben geschrieben, dass der Empfänger der Rechnung dazu sein Einverständnis geben muss.

Ciao
Tim
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[2.1] mirko2002 antwortet auf handytim
01.09.2005 00:12
Kann hier Tim nur zustimmen. Mit dem Web Tarif akzeptierst Du die AGB's für die Online Rechnung.
Hier mal ein Auszug aus den AGB's:

<b>2. Hinweise zur Bedeutung der Online Rechnung

EPS weist darauf hin, daß die Online Rechnung nicht die gesetzlichen Anforderungen an ein beweiskräftiges
Dokument erfüllt, es handelt sich nicht um ein „Original“, sondern nur um eine „Kopie“. Die Online
Rechnung ist rechtlich unverbindlich. Es kann daher sein, dass mit der Aufbewahrung, Dokumentation u.ä.
der Online Rechnung die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden. Die Online Rechung kann in einem
Rechtsstreit nicht als Beweismittel genutzt werden. Auch kann der Kunde die Online Rechnung nicht
steuerlich geltend machen. Der Kunde verzichtet insofern auch auf die Einrede, dass die Rechnung ihm
nicht zugegangen sei. Selbstverständlich kann der Kunde sich im Verhältnis zu E-Plus auf die Online-
Rechnung berufen.</b>

Tja... damit ist die Sache wohl geklärt...


Benutzer handytim schrieb:
Benutzer terisis schrieb:
Ich habe das nun im Gesetz alles nachgelesen. Das steht da tatsächlich. Online-Rechnungen sind nur erlaubt,
wenn der Empfänger damit einverstanden ist.

Eben, Du warst mit der Rechnung, die laut E-Plus Fußnote nicht fürs Finanzamt ausreicht, einverstanden und hast den Vertrag abgeschlossen.

Zitat von E-Plus.de:

"Tarifangebot nur über den E-Plus Online Shop oder über die Kundenbetreuung Online mit Online Rechnung (rechtlich unverbindlich, gesetzliche Anforderungen an Beweis, Aufbewahrung, Dokumentation u.ä. werden nicht erfüllt werden)..."


So ein Quatsch! Das Gesetz sollte sich ja nicht durch die AGB aushebeln lassen.

Doch, da Du der "halben Rechnung" zugestimmt hast, geht das klar. Hast ja oben geschrieben, dass der Empfänger der Rechnung dazu sein Einverständnis geben muss.

Ciao
Tim
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[3] minimi antwortet auf terisis
31.08.2005 15:24
Benutzer terisis schrieb:
Hallo,

ich habe hier ein großes Problem mit Eplus:

Ich habe hier einen WEB-Tarif. Laut AGB etc. akzeptiere ich ja eine Online-Rechnung.
So weit so gut.
Nun sollte man meinen, dass sei eine echte Rechnung. Meine Finanzamt teilte mir auf Anfrage aber mit "Die akzeptieren wir nicht".
Das Problem:
- Die Rechnungen sind nicht signiert
- Es steht dick und fett "Kopie" drauf
- Einige Angaben, die auf einer Rechnung sien müssen, fehlen

Meinen Einwand, dass E-Plus nur eine gedruckte Rechnung gegen Aufpreis (Tarifwechsel und Leistungsverminderung) anbietet, registrierte der Beamte und meinte:
Laut Gesetz muss der Versender der Rechnung auf eigene KOSTEN und RISIKO eine Abzugsfähige Rechnung zur Verfügung stellen.

Ich habe das nun im Gesetz alles nachgelesen.
Das steht da tatsächlich. Online-Rechnungen sind nur erlaubt, wenn der Empfänger damit einverstanden ist.

Nun gut. Ich habe ein Fax an E-Plus geschickt, dass ich damit nicht einverstanden bin und nun eine gedruckte Rechnung wünsche. Nach 4 Wochen kam keine Reaktion. Auf telefonische Nachfrage teilte mir die Dame mit, dass es sich ja um einen WEB-Tarif handele und dort die GESETZESLAGE anders sei.

So ein Quatsch! Das Gesetz sollte sich ja nicht durch die AGB aushebeln lassen.

Ich soll nun also in einen anderen Tarif (ohne "WEB") wechseln. Dies bedeutet aber Mehrkosten, da die kostenlosen SMS wegfallen. Im Endeffekt ist dies ja eine Preiserhöhung. Oder liege ich hier falsch ?

Das beste kommt noch:
Eplus teilte mir mit, dass man mir auch keine Rechnungskopien mehr zukommen lassen könne, da Eplus diese Daten nicht mehr habe.
So weit ich weiß, muss auch Eplus Rechnungen und Belege 10 Jahre lang aufbewahren.

Als nächstes habe ich mit dem Finanzamt Potsdamm gesprochen. Die netten Menschen dort, die auch Eplus betreuen, teilten mir mit, dass ich in jedem Fall Anspruch auf eine abzugsfähige Rechnung habe. Wie ich das durchsetzen kann, konnte mir aber keiner sagen.

Meine Fragen an euch:

- Kann Eplus mir einfach eine Rechnung, die vom Finanzamt auch akzeptiert wird, verweigern ?
- Habe ich nicht zummindest Anspruch auf Kopien der alten Rechnungen ?
- Das Gesetz sagt, der Versender muss auf eigene Rechnung und Risiko eine Rechnung erstellen. Mit der Online-Rechnung kommt Eplus dem nicht nach. Ich habe somit seit Februar keine Rechnung erhalten und überlege, alle Lastschriften seit Februar von meiner Bank zurückbuchen zu lassen und das Geld einzubehalten, bis ich alle Rechnungen erhalte. Darf ich das ? (Abgesehen davon, dass mein Handy dann gesperrt wird)

LIEBES TELTARIF-TEAM:
Hängt euch doch mal dahinter. Ich schreibe selber Online-Rechnungen an meine Kunden. Und wenn die wollen, muss ich ja schliesslich auch Papierrechnungen drucken. Einen Aufpreis darf ich dafür nicht nehmen.
Wieso kann das Eplus einfach machen ?


So, wer das bis hier gelesen hat, vielen Dank fürs lesen und antworten:-)

Bye,
Sebastian



So weit ich das weis meine ich das E-Plus auf Wunsch zum Jahresende eine für das Finanzamt akzeptable Rechnung für das gesamte abgelaufene Jahr zur Verfügung stellt! Hat mir mal einer beu der Hotline gesagt! Einfach mal nett danach fragen.
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[4] Signierte Rechnungen gibt's bei SIPgate
timetourist antwortet auf terisis
06.09.2005 09:40
... bis jetzt jedenfalls. Die anderen werden schon noch nachziehen. http://www.golem.de/0509/40181.html