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Zurücksenden der Simkarte bei Kündigung


04.11.2012 00:18 - Gestartet von Jim_Rippey
Hallo,
habe gerade die neue Simkarte von GaleriaMobil enthalten. In den AGBs steht unter Punkt 6.4. "Der Kunde hat die SIM-Karte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an GTCOM zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen GTCOM infolge der Beendigung des Vertrags."

Es werden weder Sanktionen noch Strafen infolge der Nichtzusendung angegeben. Bei einer Anfrage wegen Kündigung bekam ich einen Autoresponder "Es können nur Anträge mit beiliegender SIM-Karte bearbeitet werden. Beachten Sie bitte, dass mit der Guthabenauszahlung die Deaktivierung der SIM-Karte erfolgt."

Weiterhin wird mit Portierung auf einen anderen Anbieter mit einer viertägigen Sperrung "aus technischen Gründen" gedroht.

Die AGBs sind durchdrängt von "Pflichten des Kunden", Rechte sind kaum zu finden.

Habe mich fast schon wieder geärgert, zum billigsten Anbieter gewechselt zu sein - der Aufwand scheint der Ersparnis nicht ebenbürtig gegenüberzustehen. Wie versteht ihr diese Klausel mit der Rücksendung der Simkarte? Falls ich mir ein neues Telefon hole ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass ich die Karte zerschneiden muss..
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[1] industrieclub antwortet auf Jim_Rippey
21.07.2014 19:57
Benutzer Jim_Rippey schrieb:
Wie versteht ihr diese Klausel
mit der Rücksendung der Simkarte? Falls ich mir ein neues Telefon hole ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass ich die Karte zerschneiden muss..

Wir telefonieren bei uns in der Familie von Beginn des Angebots (vor 1 3/4 Jahren) bis zum heutigen Tage problemlos und sehr zufrieden (mit sechs Karten!). Surfen tun wir damit allerdings nicht,; da empfiehlt sich bei Weitem eher ALDI...
Und im Internet gekauft haben wir sie auch nicht. In der Realwelt geht das so: Man
geht in eine Kaufhof-Filiale, äußert seinen Wunsch, zahlt 10 € und hat die Karte. So war das jedenfalls bei uns. Und Filialen gibt's 'ne ganze Menge in D'land....
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[2] tatort antwortet auf Jim_Rippey
21.07.2014 20:53

einmal geändert am 21.07.2014 20:54
aus den Aldi- Talk- AGB:
"6.4 Der Kunde hat die SIM-Karte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an EPS zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen EPS infolge der Beendigung des Vertrags. "

Das könnte aber allenfalls relevant werden, wenn du Restguthaben ausgezahlt haben möchtest. Auch hier werden keinerlei Sanktionen oder Gebühren angedroht.