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Hardwarerückforderung nach Sonderkündigung


14.06.2008 13:31 - Gestartet von fullquote
Hallo,

ich habe GMX 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit meines DSL-Vertrags von 24 Monaten gekündigt, da mein DSL-Anschluss in letzter Zeit insgesamt 8 mal über mehrere Tage gestört war, so dass die mittlere Jahresverfügbarkeit bei ca. 94% lag (AGB GMX: >= 97%). Die Kündigung wurde anerkannt.

Ich habe mehrfach um einen Techniker vor Ort, mehrfach um dauerhafte Entstörung gebeten. Die haben aber immer nur die Leitung "resettet" und nach Tagen oder WOchen trat die Störung erneut auf. Ich musste immer per 0900-Hotline in VOrleistung gehen und jedesmal schriftlich diese Beträge wieder per EVN zurückfordern.

Nachdem die SOnderkündigung nun endlich anerkannt wurde, dachte ich, dass ich die Chaoten endlich los bin.

Pustekuchen: Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich den Auftrag von damals storniert hätte und daher ich die gelieferte Hardware zurückschicken solle, oder eine Rechnung ausgleichen solle, welche "die Differenz zum unsubventionierten Warenwert darstellt". Die geforderte SUmme 159,- € entspricht wohl dem damaligen Neuwert der Hardware Fritz!box WLAN 3120(?).

Ich finde es ganz schön dreist von GMX, dass die nach der stümperhaften Leistungserbringung jetzt auch noch behaupten ich hätte irgendwas storniert und noch Forderungen aufstellen für angeblich unsubventionierte Hardware, obwohl ich ja nun 21 Monate den Anschluss bezahlt habe.

Ich habe jetzt erstmal telefonisch widersprochen und warte mal ab, was da kommt.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit GMX gemacht?



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[1] dancer antwortet auf fullquote
14.06.2008 16:16
Hi!

Ich habe bisher immer meine Hardware zurück geben müssen; auch bei fristgerechter Kündigung

Guido