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0190 095867 arcoreus - IN-telegence - WorlLines - GoodLines - Mainpean


12.11.2003 11:17 - Gestartet von hakol
Weil ich denke, meine Anregungen an Herrn X (einen ebenfalls geschädigten) allen weiterhelfen, hier kurz mein Schreiben an ihn in's Forum:


Hallo Herr ...

...

Einen Anwalt habe ich noch nicht beauftragt. Zum Glück habe ich Juristen (eine Zivilrichterin und auch einen Anwalt im Bekanntenkreis). Beauftragen werde ich einen Anwalt aber erst, wenn acs versucht die Forderung gerichtlich geltend zu machen, also selbst klagt.
Dies ist zumindest in meinem Fall noch abzuwarten.

Handelt es sich bei Ihrem Vorfall auch um die Rufnummer 0190-095867?
Der Betreiber dieser Seite hat mir gegenüber geäußert, da er zumindest im Juni 2003 diese Rufnummer von Mainpean in Verbindung mit Dialer "StarInstall.ocx" zugeteilt hatte und entsprechend genutzt hat (Blocktarif: ca. 40 Euro für ab der ersten Minute, wenn diese Verbindung über eine Minute bestand. 39 weitere, d.h. insgesamt 40 min wären dann für diesen Betrag nutzbar gewesen. Ein solches Abrechnungsmodell ist sowohl für Free-/Shareware-Spiele (freegames.de) aber natürlich auch für Klingeltöne oder Logos (geilelogos.de) aus meiner Sicht SITTENWIDRIG und das damit verbundene Rechtsgeschäft nichtig.

Bei der on der überwiegenden Rechtsprechnung mittlerweile anerkannten Argumentation zur Beweislast-Umkehr (Mainpean muß beweisen, das bewußt und gewollt eine gebührenpflichtige Leistung in Anspruch genommen werden sollte) verbleibt leider noch immer ein Rest-Risiko im Verfahren, falls Mainpean wirklich lückenlos nachweist, dass

von Ihren Anschluß aus die 0190er-Nummer auf einer Web-Site über einen "Dialer" gewählt wurde, wobei sowohl der Dialer als auch die gesamte Web-Seite nicht so gestaltet war, dass man von einer sittenwidrigen, arglistigen Täuschung ausgehen muß.

Die Chancen für Mainpean, einen solchen, den gerichtlichen Anforderungen genügenden Beweis zu erbringen stehen schlecht. Entscheidend ist jedoch immer der Einzelfall, dass heisst die besuchte Web-Site und der verwendeten Dialer.

Gut ist aber für unsere Seite, daß mainpean diesen Beweis für jeden einzelen Fall (Web-Site und eingestzte Dialer-Version) lückenlos und detailiert erbringen muß. acs kann zu diesem Beweis inhaltlich nichts beitragen, da es sich ja "nur" mit Mengen-Inkasso auskennt. Dies bedeutet einen immensen Aufwand und durch das auch für Mainpean bestehende Risiko, den selbst angestrengten Prozess zu verlieren auch ein hohes Kosten-Risiko. Multipliziert man diesen Aufwand mit der Zahl der Fälle ... Auch muß Mainpean zur Zeit sehr viel Energie in die Auseinandersetzung mit der REgTP, den Medien, der Öffentlichkeit verwenden.

Nun ist ein Vorschlag stets nur ein Vorschlag, aber meiner lautet:

Der Acoreus Collection Services kurz und kapp mitteilen, daß man nicht bewußt und gewollt eine Mehrwert-Nummer gewählt hat, sondern die Verbindung über ein sog. "Dialer" der Firma Mainpean hergestellt wurde.

Mainpean möge bitte den lückenlosen Beweis für ein bewußtes und gewolltes Wählen der Verbindung vor Gericht führen.

Sollte - wider Erwarten - dieser Beweis von Mainpean geführt werden können, gehe man in diesem Fall von einem sittenwidrigen, auf arglistiger Täuschung beruhenden und damit nichtigen Rechtsgeschäft aus.

Ein Anspruch auf Zahlung der erhobenen Gebühren bestehe daher nicht.

Dabei keine Emotionen walten lassen, sondern höflich im Ton aber verbindlich in der Sache bleiben.

Dies dann auf jedes Schreiben (Mahnung etc.) stupide widerholen. Dabei keine teuren Einschreiben (schon gar nicht mit Rückscheinen) verwenden. Das macht nur die Post reich!
Ein Fax genügt. Den Sendebericht, welcher in verkleinerter Form den Inhalt, die Nummer des absendenden Fax-Gerätes, die Nummer des empfangenden Fax-Gerätes sowie Datum und Uhrzeit gut leserlich enthalten muß, dann gut als Übermittlungs-Beweis aufbewahren.

Mehr Arbeit braucht man sich mit der acs nicht zu machen.
Sollte dann Post vom Gericht kommen, auf dem Formular der Forderung widersprechen und dem Gericht - sofern es bereits Information anfordern sollte - sachdienliche Angaben machen, um die Forderung abzuwehren.

Erst wenn es wirklich zum Verfahren kommt, das heißt das Gericht eine Klage von acs überhaupt zuläßt, sollte man einen Anwalt aufsuchen, der sich mit dieser Materie auskennt.
Es besteht allerdings keine Pflicht, einen Anwalt zu beauftragen, wenn der Streitwert unter einem bestimmten Betrag liegt. Wie hoch dieser Betrag ist, erfahren Sie beim für Sie zustandigen Amtsgericht.

Dies alles ist natürlich keine Rechtsberatung von meiner Seite. Wie bereits gesagt: Ich bin kein Jurist und habe dies alles nur so vom "Hören-Sagen".
Spezialist bin ich aber u.a. für Folgendes:
Die inhaltlichen Anforderungen an den Einsatz von Computer-Systemen, so dass der Umgang mit diesen Systemen und die mit diesen Systemen hergestellten Ergebnisse auch jederzeit sicher und überprüfbar sind. Vielleicht finden sich die Ergebnisse meiner Arbeit ja bald in den Empfehlungen der RegTP wieder. Dann hätte der 190er-Spuk ein für alle Mal ein Ende.

Es sei denn man wählt wirklich am Telefon "eigenhändig" eine solche Mehrwert-Nummer, wie zum Beispiel eine "nulleinsneunnull-undtausenmaldiesex". Das macht aber viel Arbeit, die Hand wird dabei müde, man selbst wird müde, oh je ...

Lieben Gruß

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[1] atze46 antwortet auf hakol
12.11.2003 21:24
Benutzer hakol schrieb:
Weil ich denke, meine Anregungen an Herrn X (einen ebenfalls geschädigten) allen weiterhelfen, hier kurz mein Schreiben an ihn in's Forum:


Hallo Herr ...

...

Einen Anwalt habe ich noch nicht beauftragt. Zum Glück habe ich Juristen (eine Zivilrichterin und auch einen Anwalt im Bekanntenkreis). Beauftragen werde ich einen Anwalt aber erst, wenn acs versucht die Forderung gerichtlich geltend zu machen, also selbst klagt.
Dies ist zumindest in meinem Fall noch abzuwarten.

Handelt es sich bei Ihrem Vorfall auch um die Rufnummer 0190-095867?
Der Betreiber dieser Seite hat mir gegenüber geäußert, da er zumindest im Juni 2003 diese Rufnummer von Mainpean in Verbindung mit Dialer "StarInstall.ocx" zugeteilt hatte und entsprechend genutzt hat (Blocktarif: ca. 40 Euro für ab der ersten Minute, wenn diese Verbindung über eine Minute bestand. 39 weitere, d.h. insgesamt 40 min wären dann für diesen Betrag nutzbar gewesen. Ein solches Abrechnungsmodell ist sowohl für Free-/Shareware-Spiele (freegames.de) aber natürlich auch für Klingeltöne oder Logos (geilelogos.de) aus meiner Sicht SITTENWIDRIG und das damit verbundene Rechtsgeschäft nichtig.

Bei der on der überwiegenden Rechtsprechnung mittlerweile anerkannten Argumentation zur Beweislast-Umkehr (Mainpean muß beweisen, das bewußt und gewollt eine gebührenpflichtige Leistung in Anspruch genommen werden sollte) verbleibt leider noch immer ein Rest-Risiko im Verfahren, falls Mainpean wirklich lückenlos nachweist, dass

von Ihren Anschluß aus die 0190er-Nummer auf einer Web-Site über einen "Dialer" gewählt wurde, wobei sowohl der Dialer als auch die gesamte Web-Seite nicht so gestaltet war, dass man von einer sittenwidrigen, arglistigen Täuschung ausgehen muß.

Die Chancen für Mainpean, einen solchen, den gerichtlichen Anforderungen genügenden Beweis zu erbringen stehen schlecht. Entscheidend ist jedoch immer der Einzelfall, dass heisst die besuchte Web-Site und der verwendeten Dialer.

Gut ist aber für unsere Seite, daß mainpean diesen Beweis für jeden einzelen Fall (Web-Site und eingestzte Dialer-Version) lückenlos und detailiert erbringen muß. acs kann zu diesem Beweis inhaltlich nichts beitragen, da es sich ja "nur" mit Mengen-Inkasso auskennt. Dies bedeutet einen immensen Aufwand und durch das auch für Mainpean bestehende Risiko, den selbst angestrengten Prozess zu verlieren auch ein hohes Kosten-Risiko. Multipliziert man diesen Aufwand mit der Zahl der Fälle ... Auch muß Mainpean zur Zeit sehr viel Energie in die Auseinandersetzung mit der REgTP, den Medien, der Öffentlichkeit verwenden.

Nun ist ein Vorschlag stets nur ein Vorschlag, aber meiner lautet:

Der Acoreus Collection Services kurz und kapp mitteilen, daß man nicht bewußt und gewollt eine Mehrwert-Nummer gewählt hat, sondern die Verbindung über ein sog. "Dialer" der Firma Mainpean hergestellt wurde.

Mainpean möge bitte den lückenlosen Beweis für ein bewußtes und gewolltes Wählen der Verbindung vor Gericht führen.

Sollte - wider Erwarten - dieser Beweis von Mainpean geführt werden können, gehe man in diesem Fall von einem sittenwidrigen, auf arglistiger Täuschung beruhenden und damit nichtigen Rechtsgeschäft aus.

Ein Anspruch auf Zahlung der erhobenen Gebühren bestehe daher nicht.

Dabei keine Emotionen walten lassen, sondern höflich im Ton aber verbindlich in der Sache bleiben.

Dies dann auf jedes Schreiben (Mahnung etc.) stupide widerholen. Dabei keine teuren Einschreiben (schon gar nicht mit Rückscheinen) verwenden. Das macht nur die Post reich! Ein Fax genügt. Den Sendebericht, welcher in verkleinerter Form den Inhalt, die Nummer des absendenden Fax-Gerätes, die Nummer des empfangenden Fax-Gerätes sowie Datum und Uhrzeit gut leserlich enthalten muß, dann gut als Übermittlungs-Beweis aufbewahren.

Mehr Arbeit braucht man sich mit der acs nicht zu machen. Sollte dann Post vom Gericht kommen, auf dem Formular der Forderung widersprechen und dem Gericht - sofern es bereits Information anfordern sollte - sachdienliche Angaben machen, um die Forderung abzuwehren.

Erst wenn es wirklich zum Verfahren kommt, das heißt das Gericht eine Klage von acs überhaupt zuläßt, sollte man einen Anwalt aufsuchen, der sich mit dieser Materie auskennt. Es besteht allerdings keine Pflicht, einen Anwalt zu beauftragen, wenn der Streitwert unter einem bestimmten Betrag liegt. Wie hoch dieser Betrag ist, erfahren Sie beim für Sie zustandigen Amtsgericht.

Dies alles ist natürlich keine Rechtsberatung von meiner Seite. Wie bereits gesagt: Ich bin kein Jurist und habe dies alles nur so vom "Hören-Sagen".
Spezialist bin ich aber u.a. für Folgendes:
Die inhaltlichen Anforderungen an den Einsatz von Computer-Systemen, so dass der Umgang mit diesen Systemen und die mit diesen Systemen hergestellten Ergebnisse auch jederzeit sicher und überprüfbar sind. Vielleicht finden sich die Ergebnisse meiner Arbeit ja bald in den Empfehlungen der RegTP wieder. Dann hätte der 190er-Spuk ein für alle Mal ein Ende.

Es sei denn man wählt wirklich am Telefon "eigenhändig" eine solche Mehrwert-Nummer, wie zum Beispiel eine "nulleinsneunnull-undtausenmaldiesex". Das macht aber viel Arbeit, die Hand wird dabei müde, man selbst wird müde, oh je ...

Lieben Gruß



Hallo Guten Abend an alle Geschädigten!!

Dies ist der beste und treffenste Beitrag um Thema!!
Keine weiteren Fragen Euer Ehren!!!

Gruß Atze