Benutzer martinatina schrieb:
Leider bin ich schon im Juni, also noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes in die 0190 Falle getappt.
Ich hab auch den Betrag von der Telekom ausbuchen lassen und jetzt von der Fa. In telegence ein Inkassobüro am Hals. Leider hat mir mein Anwalt gesagt das wenn die Fa. einen Verbindungsnachweis bringt (Verbindung ist ja lt. Telekom zustande gekommen) dann würden die Gerichte für die Fa. entscheiden und mich zur Zahlung verdonnern. Hat einer von Euch schon bessere Erfahrungen mit dem Widerspruch gemacht oder lohnt es sich wirklich nicht, sich zu wehren??
Gruß Martina
Es haben schon mehrere bessere Erfahrungen mit einem Widerspruch gemacht - siehe z.B. die Urteile, die auf www.dialerundrecht.de oder auf www.computerbetrug.de zitiert sind. Bei manch anderen ist die Sache wohl einfach im Sande verlaufen. Der Verbindungsnachweis ist ein Beweis, aber man kann die Beweislast umkehren, wenn man Hinweise anführen kann, dass die Verbindung nicht wissentlich und nicht willentlich zustande kam.
Gruß
Sauerlaender