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0190 In-telegence Abzocke


05.12.2003 15:43 - Gestartet von martinatina
Leider bin ich schon im Juni, also noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes in die 0190 Falle getappt.
Ich hab auch den Betrag von der Telekom ausbuchen lassen und jetzt von der Fa. In telegence ein Inkassobüro am Hals.
Leider hat mir mein Anwalt gesagt das wenn die Fa. einen Verbindungsnachweis bringt (Verbindung ist ja lt. Telekom zustande gekommen) dann würden die Gerichte für die Fa. entscheiden und mich zur Zahlung verdonnern. Hat einer von Euch schon bessere Erfahrungen mit dem Widerspruch gemacht oder lohnt es sich wirklich nicht, sich zu wehren??

Gruß Martina
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[1] tuvok antwortet auf martinatina
05.12.2003 20:10
Hallo Martinatina,
deinen Anwalt kannst du glaube ich voll vergessen. Diese Auskunft hätte dir auch in-telegence geben können. Das etwas endlich gesetzlich geregelt wurde, heißt im Umkehrschluß nicht, dass alles, was vorher gelaufen ist, legal oder gesetzeskonform war. Es handelte sich in vielen Fällen genauso um Betrug und sittenwidriges Verhalten, wie nach dem neuen Gesetz. Also Widerspruch einlegen, Anzeige erstatten und abwarten.
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[2] sauerlaender antwortet auf martinatina
06.12.2003 20:09
Benutzer martinatina schrieb:
Leider bin ich schon im Juni, also noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes in die 0190 Falle getappt.
Ich hab auch den Betrag von der Telekom ausbuchen lassen und jetzt von der Fa. In telegence ein Inkassobüro am Hals. Leider hat mir mein Anwalt gesagt das wenn die Fa. einen Verbindungsnachweis bringt (Verbindung ist ja lt. Telekom zustande gekommen) dann würden die Gerichte für die Fa. entscheiden und mich zur Zahlung verdonnern. Hat einer von Euch schon bessere Erfahrungen mit dem Widerspruch gemacht oder lohnt es sich wirklich nicht, sich zu wehren??

Gruß Martina

Es haben schon mehrere bessere Erfahrungen mit einem Widerspruch gemacht - siehe z.B. die Urteile, die auf www.dialerundrecht.de oder auf www.computerbetrug.de zitiert sind. Bei manch anderen ist die Sache wohl einfach im Sande verlaufen. Der Verbindungsnachweis ist ein Beweis, aber man kann die Beweislast umkehren, wenn man Hinweise anführen kann, dass die Verbindung nicht wissentlich und nicht willentlich zustande kam.

Gruß
Sauerlaender