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Einwand gegen Forderung


05.12.2003 23:37 - Gestartet von bobbel81
Ich habe im Juni 03 in meiner Telefonrechnung der Telekom feststellen müssen, dass ich angeblich 0190er Verbindungen der Firma in-telegence genutzt haben soll, dies ist aber nicht der Fall. Nach einer bereits erhaltenen Zahlungsaufforderung und einer Mahnung legte ich Widerspruch ein. Darauf folgte nun eine erneute Zahlungsaufforderung jedoch ohne Verbindungsnachweis. Wie soll ich weiter vorgehen?
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[1] Marconi antwortet auf bobbel81
07.12.2003 11:50
Benutzer bobbel81 schrieb:
Ich habe im Juni 03 in meiner Telefonrechnung der Telekom feststellen müssen, dass ich angeblich 0190er Verbindungen der Firma in-telegence genutzt haben soll, dies ist aber nicht der Fall. Nach einer bereits erhaltenen Zahlungsaufforderung und einer Mahnung legte ich Widerspruch ein. Darauf folgte nun eine erneute Zahlungsaufforderung jedoch ohne Verbindungsnachweis. Wie soll ich weiter vorgehen?

Gar nicht. Kommunikation mit der genannten Firma ist zwecklos. Solltest du Post von einem Anwalt bekommen, so weise die Forderung gemäß §174 wegen fehlender Bevollmächtigung zurück.

Ansonsten warte den gerichtlichen Mahnbescheid ab und lege fristgerecht dagegen Widerspruch ein (Kreuz an der richtigen Stelle und Unterschrift).

Alles andere ist Zeitverschwendung.
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[1.1] Marconi antwortet auf Marconi
07.12.2003 11:53
Benutzer Marconi schrieb:

Korrektur:

gemäß §174 BGB
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[1.1.1] bonesaw antwortet auf Marconi
07.12.2003 14:58
§ 174
Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.