Benutzer carpado schrieb:
Hallo ihr da draußen, ich denke,eine Information über meinen neuesten Stand in der Sache IN-telegence, worldlines, goodlines .... ist sicher von
Interesse.
In Kurzform:
16.5.03 In-telegence will 179,50€ über die Telekom von mir.Reaktion: Geld zurückgehalten, Nummern sperren lassen.Krampfhafte Suche: was hat diesen Betrag verursacht? Telefongespäche ohne Ende, mit IN-telegence usw. Das Ergebnis kennt ihr ja alle -es kommt nichts dabei raus, außer Frust und Zorn.
21.06.03 Zahlungserinnerung
25.07.03 Mahnung (inkl. 25€ Mahnungsgebühr)
Meine Reaktion: drei Einschreiben mit Rückschein an In-telegence,acoreus und worldlines.(Vorlage gibt´s ja bei dialerschutz.de)
28.08.03 Erneute Zahlungsaufforderung von acoreus, inzwischen liegt mein Konto bei 212,35€.
Morgen 02.09.03 erneuter Widerspruch bei acoreus !! Ich werd nicht locker lassen und keinen Cent rausrücken.
Gruß carpado
Erstattungspflicht von Inkassokosten ?
Nach bisher überwiegender Ansicht konnten die Kosten eines Inkassobüros nach § 254 BGB allenfalls bis zur Höhe der Rechtsanwaltskosten zuzüglich Kostenpauschale und Umsatzsteuer geltend gemacht werden (vgl. OLG Köln OLGZ, 72, 411; OLG Hamm JurBüro 1984, 1534; OLG Bamberg JurBüro 1988, 71). Dabei wurde überwiegend davon ausgegangen, daß die Obergrenze bei einer 7,5/10 Gebühr gemäß § 118 I Nr. 1 BRAGO liegt.
Laut Brago §11 liegt die volle Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 300 Euro bei 25 Euro. Das wärem dann soch 10/10.
7,5/10 sollten doch nur 18,75 Euro sein.