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Betrüger - IN-telegence


04.10.2003 23:27 - Gestartet von dolli4711
Hallo,
ich habe im Juni auf meiner Telekomrechnung einen Betrag von über 60 Euro von denen gehabt. Natürlich nicht bezahlt, und denen das auch geschrieben. Bekam dann ca. 6 Wochen später eine Mahnung. Habe wieder geschrieben das ich die "Dienste" nie genutzt habe , und auch nicht zahlen werde, und wir das ganze gerne vor Gericht klären können.
Nun bekam ich am Montag eine Mahnung von einem Inkassobüro.
Mittlerweile sind es nun 97,45 Euro.
Habe Angst, das ich irgendwann den Gerichtsvollzieher auch noch hier habe. Kann mir jemand einen Tip geben, was ich machen soll?
Soll ich bei der Polizei Anzeige erstatten?
Gruss Christine
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[1] Raul antwortet auf dolli4711
04.10.2003 23:44
Benutzer dolli4711 schrieb:
Hallo, ich habe im Juni auf meiner Telekomrechnung einen Betrag von über 60 Euro von denen gehabt. Natürlich nicht bezahlt, und denen das auch geschrieben. Bekam dann ca. 6 Wochen später eine Mahnung. Habe wieder geschrieben das ich die "Dienste" nie genutzt habe , und auch nicht zahlen werde, und wir das ganze gerne vor Gericht klären können.
Nun bekam ich am Montag eine Mahnung von einem Inkassobüro.
Mittlerweile sind es nun 97,45 Euro.
Habe Angst, das ich irgendwann den Gerichtsvollzieher auch noch hier habe. Kann mir jemand einen Tip geben, was ich machen soll?
Soll ich bei der Polizei Anzeige erstatten?
Gruss Christine

Hallo!
Ich kenne zwar IN-telegence nicht, habe aber sehr ähnliche Erfahrung mit O2 (nur die verlangen für nix wesentlich mehr *g*). An deiner Stelle würde ich erstmal Widerspruch gegen die Mahnung einlegen, weil sie, soweit ich weiß, dich dann nicht weiter abmahnen können, sondern nur noch die Möglichkeit haben dich zu verklagen. Hab aber noch nie erlebt, dass ein Inkassounternehmen wegen solch kleinen Beträgen vor Gericht zieht...Das Inkassounternehmen kauft die problematischen Fälle von den Unternehmen in "Paketen" für ca. 5% des Streitwertes und arbeitet dann auf eigene Rechnung. Natürlich versuchen sie möglichst überall Geld einzutreiben, aber die können auch ganz gut abwägen, wo es unrentabel ist. Weiterhin würde ich mich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung setzen und denen die Situation schildern (mach das bloß schriftlich, wenn die so gewieft wie O2 sind, dann brauchst du Beweise...).
Ich kenne niemanden, bei dem das Inkassounternehmen dann noch weiter auf der Matte stand und sich aufdrang.
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
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[2] Jak antwortet auf dolli4711
05.10.2003 02:17
Benutzer dolli4711 schrieb:
Hallo, ich habe im Juni auf meiner Telekomrechnung einen Betrag von über 60 Euro von denen gehabt. Natürlich nicht bezahlt, und denen das auch geschrieben. Bekam dann ca. 6 Wochen später eine Mahnung. Habe wieder geschrieben das ich die "Dienste" nie genutzt habe , und auch nicht zahlen werde, und wir das ganze gerne vor Gericht klären können.
Nun bekam ich am Montag eine Mahnung von einem Inkassobüro.
Mittlerweile sind es nun 97,45 Euro.
Habe Angst, das ich irgendwann den Gerichtsvollzieher auch noch hier habe. Kann mir jemand einen Tip geben, was ich machen soll?
Soll ich bei der Polizei Anzeige erstatten?
Gruss Christine


Wie sollen die Gebühren denn entstanden sein? Wenn es sich um Internetverbindungen mittels eines "Dialers" handelt, ist www.dialerundrecht.de sicher hilfreich.

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[3] codo antwortet auf dolli4711
05.10.2003 09:11
Kein Beitrag
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[4] mamajana antwortet auf dolli4711
06.10.2003 08:14
hallochen,
also wie es mir ergangen ist, steht unter dem beitrag <internet clearing b.v.>.
jetzt hast du erst einmal richtig gehandelt, indem du nicht gezahlt hast und bei der firma, die auf der telekom-rechnung steht, in widerspruch gegangen bist. deine restliche telekom-rechnung hast du beglichen?!
jetzt ist die frage,welche nummer steht auf deiner rechnung im einzelverbindungsnachweis,die du angeblich in anspruch genommen haben sollst? hattest du außer einer mahnung vom inkassounternehmen(welches?)vorher eine antwort auf deinen widerspruch erhalten?
vor einem gerichtsvollzieher brauchst du dich nicht fürchten. dieser steht erst vor der tür nach einem gerichtsverfahren, wenn gegen dich ein vollstreckbarer titel(urteil) ergangen ist.also, wenn du weiterhin auch auf die mahnung eines inkassounternehmens nicht reagierst oder zahlst, müßte das inkasso erst einmal zum amtsgericht gehen und einen gerichtlichen mahnbescheid erlassen.dabei ist dem gericht egal, ob die geforderten beträge zu recht erhoben werden oder nicht.
und jetzt musst du aktiv werden.innerhalb einer frist von 14(?) tagen in widerspruch gehen.wenn du eune rechtsschutzversicherung hast, kannst du damit auch einen anwalt betrauen.wenn nicht, schaffst du es bis dorthin auch allein.
soviel ertmal zur beruhigung. ich habe im übrigen polizeiliche anzeige erstattet, weil hier kriminelle am werk sind, die richtig zur kasse gebeten werden müssen.
es liegt auch ein urteil vom 2.5.03 vor, dem es die firma in-telegence verbietet, bei androhung einer hohen geldstrafe mehrwertdienst-nummern an dialerbetreiber weiterzuvermieten!!!
bis bald
jana
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[4.1] Willi26 antwortet auf mamajana
06.10.2003 21:57
Das besagte Urteil vom 2.05.2003 wurde von der Beate Uhse GmbH am Landgericht Köln gegen IN-telegence erwirkt und besagt, dass illegale Dialersoftware nicht verbreitet werden darf. Nachzulesen unter www.dialerundrecht.de/aktuell.htm

Allerdings ist IN-telegence damit längst nicht die Verbindungsherstellung zu Dialern untersagt. Deren unlautere Machenschaften müssen im jeweiligen Fall nachgewiesen werden. Was IN-telegence aber nicht davon entbindet, die nötigen Beweise für deren Rechtmäßigkeit vorzulegen. Genau davor hüten sich die Herrschaften von IN-telegence, weil sie auch an der ungewollten Dialereinwahl kräftig verdienen.