Benutzer Geschke schrieb:
Benutzer Willi26 schrieb:
Hallo Freunde, ist dieses Urteil nicht toll. Sicher muß man sich die Details nochmal genau ansehen, aber wir müssen nicht für diese verbrecherischen Dialer-Einwahlen zahlen.
Schönen Gruß
Willi
Ist mit Sicherheit toll! Aber es gilt etwas zu beachten:
Ist der Dialer bei der RegTP registriert, besteht eine Zahlungspflicht!
Das Urteil bezieht sich auch nach der BGH-eigenen Pressemitteilung (unter www.bundesgerichtshof.de zu finden) auf einen Dialer, der sich unbemerkt statt der Standartverbindung ins Internet eingewählt hat. Ein solcher Dialer sollte keine Registrierung bei der RegTP bekommen; sollte er aus Versehen registriert werden, kann die RegTP noch immer rückwirkend Verbote aussprechen.
Mehr zu dem Urteil im teltarif-Editional
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw10/...oder unter www.bundesgerichtshof.de in der BGH-Pressemitteilung Nr.27 aus 2004 vom 5.3.2004
Gruß pistzienfresser