Benutzer Heissluft schrieb:
Benutzer Barbara_Bodenbach schrieb:
Hallo Ihr, jetzt bin ich also auch ein Geschädigter! Habe letzten Freitag die Telekom-Rechnung bekommen und da soll ich doch - sage und schreibe - 519,47 Euro an In-telegence zahlen. Habe auch schon nen Einzelverbindungsnachweis über die Homepage bekommen und da ist die 0190-069565 als Zielrufnummer angegeben. Hat schon mal einer die Nummer gehabt? Als Dienstanbieter ist die Firma Interne Clearing B.V. in Holland angegeben. Ich werde den Betrag natürlich von der Telekom-Rechnung abziehen und werde noch heute Einspruch gegen diese Rechnung einlegen. Hat schon jemand mit dieser Nummer und Firma "Erfahrung" gemacht?
Liebe Grüße
Barbara
Hallo Barbara,
ich gehöre auch zu den durch IN-telegence und Internet Cleaning BV Betroffenen, der natürlich nichts gezahlt hat. Nur ist es bei mir die Nummer 09005655656. Dazu liegt eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes Köln vom 02.05.03 gegen IN-telegence mit Verpflichtung zur Sperrung von allen Nummern, die an Internet Cleaning BV überlassen wurden. Diese Verfügung wurde durch Gerichtsurteil des Landgerichtes Köln vom 03.07.03 voll bestätigt. (Aktenzeichen 31 O 287/03) Streitwert 100.000,00 Euro. Wenn die obige Nummer 0190-069565 auch von IN-telegence an Internet Cleaning BV überlassen wurde, hätte sie bei Strafandrohung gelöscht werden müssen. Die genannte kostenpflichtige Verbindung hätte demnach überhaupt nicht zustande kommen dürfen. Näheres unter Forum IN-telegence und Thread: 09005655656 Internet Clearing BV. Das Gerichtsurteil ist abrufbar unter www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/lgkoeln030703.html. (der Internetfassung sind aus Datenschutzgründen die konkreten Namen weggelassen oder verändert)
Viel Erfolg
Frank (Heissluft)
Und hat schon einer an Beate Use geschrieben, ob sie jetzt in die Vollstreckung gehen will? Wurde schon ein Zwangsgeld vom Landgericht festgesetzt? Hat jemand Beweise dafür, dass das Ganze durch einen Dialer geschah, bei dem Angaben fehlen zu:
# die Art und Weise des Verbindungsaufbaus
# die anzuwählende Premium Rate Dienste-Nummer
# die Höhe der bei einer Verbindung zu den Premiumrate Dienste-Nummern
# anfallenden Verbindungsentgelte
# die Indentität und die ladungsfähige Anschrift des Diensteanbieters
???
Finde ich auf jedenfall toll von der Beate Uhse New Medi@ GmbH,, dass diese eine solche einstweilige Verfügung erwirkt hat.
Wünsche allen Geschädigten viel Erfolg!
pistazienfresser