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Neue Rechtslage schützt uns


18.03.2004 21:47 - Gestartet von aufgemischt
Hallo wackere Streiter für Recht und Richtigkeit!

Ich habe auch eine größere Position von BT (Germany) auf meiner Telefonrechnung entdeckt und habe bei Oleco.de (über die wähle ich kch zum surfen ein) nachgefragt, ob sie mit dieser Firma zu tun haben. Ihre Antwort (nein) hat mich auf dies Forum geführt und einen weiteren Link zur Info über die seit kurzem geänderte Rechtslage haben sie auch mitgeschickt. Den möchte ich euch hier zur Verfügung stellen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,289237,00.html

Damit hat BT schlecht Karten. Ich denke, die neue Rechtslage betrifft auch "alte" Streitigkeiten, die vor der Entscheidung begannen.

Alles Gute

Reinhard
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[1] BGH-Urteil RE: Neue Rechtslage schützt uns
pistazienfresser antwortet auf aufgemischt
19.03.2004 11:54
Hi "aufgemischt"!
Das BGH-Urteil ist bereits bei teltarif eine Meldung wert gewesen:
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw10/...
Zudem wurde es auch noch (wie ich meine recht gut!) bei teltarif kommentiert:
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw10/...
Zudem ist auch auf der offiziellen Seite www.bundesgerichtshof.de zwar noch nicht das Urteil (Aktenzeichen: III ZR 96/03)im Volltext zu lesen, der Bundesgerichtshof hat aber schon eine ausführliche Pressemitteilung zu dem Urteil veröffentlicht:
unter www.bundesgerichtshof - Presse - Pressemitteilungen - Nr. 27/04 vom 5.3.2004, Titel: "Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes Anwahlprogramm (sogenannter Dialer)".

Hast du schon bei deiner Telefongesellschaft und bei der BT der Postition widersprochen, z.B. per Fax? Hast du schon einen Einzelnachweis gefordert? Hast du dich mal bei einem Rechtsanwalt oder im Internet (z.B. bei teltarif oder bei www.dialerundrecht.de) über die Verteidigungsmöglichkeiten informiert?

Das BGH-Urteil hat sich offenbar (noch nicht im Volltext zugänglich, s.o.) nicht zu der Beweislast geäußert. Daher bleibt noch zwischen den Instanzgerichten umstritten, wer beweisen muss, dass ein Vertrag zustandegekommen ist bzw. dass sich ein dialer unbemerkt eingewählt hat. Weitere Verteidigungsmöglichkeiten ergeben sich z.B. aus den Regeln über AGB und den Fernabsatz.

Meine unverbindliche Meinung hierzu kannst du meinen früheren Beiträgen entnehmen.

Viel Erfolg
pistazienfresser
Benutzer aufgemischt schrieb:
Hallo wackere Streiter für Recht und Richtigkeit!

Ich habe auch eine größere Position von BT (Germany) auf meiner Telefonrechnung entdeckt und habe bei Oleco.de (über die wähle ich kch zum surfen ein) nachgefragt, ob sie mit dieser Firma zu tun haben. Ihre Antwort (nein) hat mich auf dies Forum geführt und einen weiteren Link zur Info über die seit kurzem geänderte Rechtslage haben sie auch mitgeschickt. Den möchte ich euch hier zur Verfügung stellen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,289237,00.html

Damit hat BT schlecht Karten. Ich denke, die neue Rechtslage betrifft auch "alte" Streitigkeiten, die vor der Entscheidung begannen.

Alles Gute

Reinhard
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[2] TSCoreNinja antwortet auf aufgemischt
21.03.2004 18:41
Bei BT Forderung ist evt folgende Nachricht hilfreich, wenn es sich um eine 0193 Nummer handelt, und keine 09009
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=4556
Gruesse,
TSCoreNinja