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kazaa-lite dialer


11.09.2003 18:41 - Gestartet von kobold04
Hallo
Bin im Juli bei kazaa-lite duf den dialer draufreingefallen.
Inzwichen habe ich die normale prozedur (Mahnung - einspruch)
fast hinter mir.
Ich überlege mir Strafanzeige gegen den betreiber zu stellen.
Ich habe nur das problem das ich den dialer nicht mehr habe.

Daher benötige ich folgende Dinge:
- Den Dialer von www.kazaa-lite.de (am besten mit
datum des download (Findet ihr auf der telrechnung :-)
- Eure erfahrung mit in-tele.. dingsbuns.

Währe nett wenn ihr mir helfen könntet. Tot diesen Dialeranbietern.

Kobold04@surf25.de

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[1] Hoernchen80 antwortet auf kobold04
26.09.2003 14:44
Hallo ,

mir ist jetzt das gleiche passiert, ich wollte mir ein Update für Kazaa holen und bin an die 0190095639 gelangt und mir sind gestern zweimal 26 Euro in Rechnung gestellt worden. Ich habe erst mal bei dieser In-telegence Firma angerufen, die nannten mir Worldlines GmbH als Betreiber und ich müsse schriftlichen Einspruch erheben.
Was hast du gemacht? Seit wann hast du das Problem? Kriegst du Probleme mit In-telegence, weil du das nicht bezahlen willst? Mußt du vor Gericht ziehen? Ich wüßte gerne, was da auf einen zukommen kann.
Diesen Dialer hab ich aber leider auch nicht mehr... :-(

Gruß, Hörnchen
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[1.1] Hallo antwortet auf Hoernchen80
28.09.2003 14:13
hallo
Du hast auf mein posting über in-telegence geantwortet.
Wann war das bei dir? Am 1.8.03 hat es eine gesätzesänderung
gegeben.
- Wenn es vorher war sehe ich nicht viele Möglichkeiten das du da wieder rauskommst. Sie können dir nachweisen das du die nummer gewählt hast. Du kannst ihnen aber, "ohne den dailer" nicht nachweisen, das es ungewollt war. Wenn du jetzt nichts unternimmst wirst du bald eine mahnung mit ca 30? Mahngebühr erhalten.
Ich musste leider zahlen, da es nicht mein Telefonanschluss war.
Mein mitbewohner hat darauf bestanden, das ich bezahle weil er für sich befürchtete das er dadurch Ärger bekommt.
Du hast natürlich die möglichkeit die Mahnungen zu ignorieren.
Das kann aber auch schiefgehen. Wenn du das machst, stell dich drauf ein, dass du "Sehr bedrohlich anhörende Mahnungen" bekommst.
- Wenn es nach diesem 1.8.03 passiert ist: keine Ahnung Die gesetzeslage hat sich wohl etwas gebessert. Genau weiß ich es aber nicht. Ich denke aber auch dann hast du ohne den Dailer wenig möglichkeiten.
Währe nett wenn du mich über deine Sache auf dem laufenden hällst

kobold04@surf25.de

Schönen Gruß
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[1.1.1] Swagger-Jacky antwortet auf Hallo
28.09.2003 17:24
Hallo kazzalight User

Ich möchte euch einpaar Anregungen zu den Mahnungen geben.
Die Seite kazzalight.de wurde, wie in meinem Link unten zu lesen, geschlossen und von windigen Geschäftemachern mit dem selben Dominename wieder eröffnet.

http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1464360&d=90&a=1&t=1530006

Der Dialer wurde als Softwareupdate eingefügt.
Vielleicht solltet ihr bei euren Einspruchschreiben mehr Bezug auf die arglistige Täuschung (selber Dominename und Softwareupdate) und Betrug nehmen.
Informiert euch über eure Möglichkeiten eines Einspruches bei

www.dialerschutz.de und
www.computerbetrug.de

Die Postings und Anregungen von "Jurist" und "Comedian" dort in den Foren sind eine Augenweite und zeigen, das man nicht unbedingt den direkten Weg gehen muß. "Jurist" hat die Firmen wegen Geldwäsche (Einteiben von Forderungen aus Betrugshandlungen = Hehlerei)und vieler anderer "Straftaten" (keine Inkassoerlaubnis usw.) verklagt und einigen Firmen das fürchten gelehrt.


Es gibt nach meiner Erkenntnis auch Programme, die von der Festplatte gelöschte Datein wieder herstellen können. Vielleicht kennt jemand solche Programme und kann mehr dazu sagen.
So könnte man eventuell den gelöschten Dialer wieder herstellen. Ob er dann noch als Beweismittel zählt, weis ich leider nicht.

Gruß Jacky
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[1.1.2] Sylli antwortet auf Hallo
06.10.2003 18:44
Benutzer Hallo schrieb:
hallo Du hast auf mein posting über in-telegence geantwortet. Wann war das bei dir? Am 1.8.03 hat es eine gesätzesänderung gegeben.
- Wenn es vorher war sehe ich nicht viele Möglichkeiten das du da wieder rauskommst. Sie können dir nachweisen das du die nummer gewählt hast. Du kannst ihnen aber, "ohne den dailer" nicht nachweisen, das es ungewollt war. Wenn du jetzt nichts unternimmst wirst du bald eine mahnung mit ca 30? Mahngebühr erhalten. Ich musste leider zahlen, da es nicht mein Telefonanschluss war.
Mein mitbewohner hat darauf bestanden, das ich bezahle weil er für sich befürchtete das er dadurch Ärger bekommt. Du hast natürlich die möglichkeit die Mahnungen zu ignorieren. Das kann aber auch schiefgehen. Wenn du das machst, stell dich drauf ein, dass du "Sehr bedrohlich anhörende Mahnungen" bekommst.
- Wenn es nach diesem 1.8.03 passiert ist: keine Ahnung Die gesetzeslage hat sich wohl etwas gebessert. Genau weiß ich es aber nicht. Ich denke aber auch dann hast du ohne den Dailer wenig möglichkeiten.
Währe nett wenn du mich über deine Sache auf dem laufenden hällst

kobold04@surf25.de

Schönen Gruß

Kleine Info: Das Gesetz gegen den Missbrauch der 0190 und 0900-Nummern ist am 09.08.03 entstanden, aber am 15.08.03 verkündet und daher erst ab 15.08.03 gültig.

Ich habe erst den Hinweis auf Worldlines GmbH erhalten und rechne durch eure Infos also dann mit Mainpean. Mal abwarten.

Meine Frage allgemein: Hatte jemand Probleme trotz Sperrung der 0190-Nummern über die Telekom? Die Überlegung ist natürlich, ob sich die Installation eines Dialer-Schutzsystems (Tests von der Verbraucherzentrale anschauen) rentiert, bzw. nötig ist.

2. Frage: Kann eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden, wenn noch kein Beweis (Screenshot ect.) vorhanden ist? Was kommt dann danach?

Gruß Sylli