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Keine Chance


08.01.2004 18:05 - Gestartet von MF38
Vor über 5 Monaten tappte ich auch in die Falle.
Nach ein paar Briefchen hin und her ist die Forderung von 719 auf 823 Euro gestiegen.
Heute bekam ich ein Schreiben wo man mich bat zwecks Prüfung der Forderungsangelegenheiten um Zusendung von Belegen u.s.w.
Weiter soll ich bedenken, dass ich nach der deutschen Rechtsprechung dazu verpflichtet bin, entlastende Nachweise der Fa. acoreus zur Verfügung zu stellen.
Sollte ich keine Information weiterleiten wird das Mahnverfaren fortgesetzt.

Hier meine Antwort an den Sachbearbeiter:

Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter HT,

die von Ihnen geforderten Belege zwecks Prüfung der Forderungsangelegenheiten sollten Sie nach dem Beweislast-Umkehr-Gesetz schon von Ihren Auftraggeber selber anfordern.
Normalerweise setzt sich der Forderung Ihrerseits voraus, das alle zum Erfolg führende Belege Ihnen bereits vorliegen - oder nicht ?

Weiterhin sollten Sie die gesammelten Unterlagen der für Sie zuständigen Staatsanwalschaft zusenden
und mit der Prüfung folgender Straftatbestände Ihren Auftraggeber, zu einer Selbstanzeige raten:

Bildung einer krimminellen Vereinigung
Gewerbsmässiger Betrug
Gewerbsmässiger Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz

Ich bitte Sie nun die erforderlichen Schritte einzuleiten
________________­__________­__________­_________________
AN ALLE - DURCHHALTEN !!!
Keiner von denen bekommt auch nur einen cent.
Gruß Martin
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[1] tcsmoers antwortet auf MF38
08.01.2004 18:46
Benutzer MF38 schrieb:
Vor über 5 Monaten tappte ich auch in die Falle. Nach ein paar Briefchen hin und her ist die Forderung von 719 auf 823 Euro gestiegen.



Heute bekam ich ein Schreiben wo man mich bat zwecks Prüfung der Forderungsangelegenheiten um Zusendung von Belegen u.s.w. Weiter soll ich bedenken, dass ich nach der deutschen Rechtsprechung dazu verpflichtet bin, entlastende Nachweise der Fa. acoreus zur Verfügung zu stellen.

Könntest Du mir dieses Schreiben zur Verfügung stellen ?

So einen Schmarrn habe ich noch nie gehört.

peso


Sollte ich keine Information weiterleiten wird das Mahnverfaren fortgesetzt.

Hier meine Antwort an den Sachbearbeiter:

Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter HT,

die von Ihnen geforderten Belege zwecks Prüfung der Forderungsangelegenheiten sollten Sie nach dem Beweislast-Umkehr-Gesetz schon von Ihren Auftraggeber selber anfordern.
Normalerweise setzt sich der Forderung Ihrerseits voraus, das alle zum Erfolg führende Belege Ihnen bereits vorliegen - oder nicht ?

Weiterhin sollten Sie die gesammelten Unterlagen der für Sie zuständigen Staatsanwalschaft zusenden und mit der Prüfung folgender Straftatbestände Ihren Auftraggeber, zu einer Selbstanzeige raten:

Bildung einer krimminellen Vereinigung
Gewerbsmässiger Betrug Gewerbsmässiger Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz

Ich bitte Sie nun die erforderlichen Schritte einzuleiten ________________­__________­__________­_________________
AN ALLE - DURCHHALTEN !!!
Keiner von denen bekommt auch nur einen cent.
Gruß Martin