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Mahnung von Schwarz & Anwälte bezüglich Rechnung von 2006


31.05.2008 16:29 - Gestartet von handrij
Hallo Forum-Nutzer,

heute ist Forderungsstellung von der RA Kanzlei "Schwarz und Anwälte" in den Briefkasten geflattert. Zu den angeblichen Hauptforderungen von 3,06 Euro (aus dem Jahr 2006 - 2.11.2006)kommen Zinsen von 0,36 Euro hinzu. Obendrein verlangen die Herrschaften sagenhafte 44 Euro Anwaltskosten.

Möchte nun nach weiteren Betroffenen fragen. Habe natürlich die Rechnungen nicht mehr.

Wie soll ich mich verhalten?

Achja, genutzt wurden angeblich die Dienste der Intelicom Networks GmbH.

Gruß

André
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[1] stephanobb antwortet auf handrij
01.06.2008 09:16
Guten Morgen André,

gab es vorher eine Mahnung von intelicom die als Absender über Empfängeradresse Intelicom p. Adr. Facturea Chemnitz enthielt und wenn ja, wie ali ist dieses Schreiben?

Gruß

St.
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[1.1] handrij antwortet auf stephanobb
01.06.2008 09:37
Danke zunächst für die rasche Antwort,

also ein Mahnschreiben von dieser Firma habe bis dato ich nicht erhalten, zumindest nicht per Einschreiben. Ob anderweitige Schreiben zugestellt wurden weiß ich nicht mehr, liegt ja schließlich eine Weile zurück.

Eine Nichbeachtung unsererseits(also die Mahnung)kann ich mir nicht vorstellen, diese würde nicht achtlos entsort werden.

Habe jedoch die Telekom gestern zur betroffenen Rechnung (welche in der Mahnung angegeben war) angerufen.
Die nette Mitarbeiterin hat lange recherchiert. Letztendlich war die Rechnungshöhe 56 Euro.
Überwiesen wurden meinerseits jedoch nur ca. 25 Euro, jedoch nachdem die Telekom mich gemahnt hat.

Scheinbar wurde die Hauptrechnung meinerseits nicht rechtzeitig beglichen. Die Telekom hat dann ihren Betrag angemahnt, welcher von mir entsprechend überwiesen wurde. Der Rest blieb sozusagen offen. Demnach scheint zumindest diese Forderung nicht haltlos zu sein. Ich weiß nur, dass ich diverse Einzelrechnungen von Drittanbietern in den letzten Jahren beglichen habe. Ob Rechnungen der Intelicom dabei waren kann ich nicht sagen bzw. muss recherchiert werden.

Mein Anliegen ist es nun zu klären, warum nicht vorher gemahnt wurde.

K.A., wie es weitergehen soll, werde mal am Montag Intelicom kontaktieren. Vielleicht hat wer Erfahrungen mit solch einem Verfahrensablauf.

Gruß Andre
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[1.1.1] stephanobb antwortet auf handrij
01.06.2008 11:12
Hallo André,

zahle nur die offene Forderung an die Telekom oder intelicom mit dem Verwendungszweck Carrier intelicom.

Gruß

St.

P.S. war dem Mahnschreiben eine Vollmacht mit Originalunterschrift beigefügt!
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[1.1.1.1] handrij antwortet auf stephanobb
01.06.2008 11:18
Hiho,

dem Schreiben lag keine vollmacht bei, kann aber vorgelegt werden, laut dem Schreiben.

Die Frage lautet, ob es ok ist, einfach nur den offenen Betrag nebst zinsen zu begleichen. Letztendlich kann die Inklassofirma doch weiter vorgehen, oder?

Gruß

Andre
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[1.1.1.1.1] stephanobb antwortet auf handrij
01.06.2008 18:46
Guten Abend André,

die Vollmacht muß zusammen mit dem Mahnschreiben vorgelegt werden.
Ansonsten ist die Forderung unvollständig.
Wie bereits mitgeteilt Betrag an die Telekom überweisen .

Gruß

St.

P.S. Sofern es bisher keine Mahnschreiben gab, so liegt die Sache mit den Zinsen auch etwas im argen, dann die Zinsen mit dem Vermekr ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kennzeichnen!
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[1.1.1.1.1.1] handrij antwortet auf stephanobb
01.06.2008 20:15
Hiho,

sollte ich nun noch die Vollmacht anfordern oder nur darauf pochen, dass diese nicht mitgeschickt wurde und das Schreiben somit nicht gültig ist.

Gruß

Andre
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[1.1.1.1.1.1.1] 52NORD antwortet auf handrij
26.08.2008 17:40
Hallo, same story same problem. Ich habe gestern auch eine exorbitant hohe Rechnung von der Intelicom über die Rechtsanwälte Schwarz bekommen. Offensichtlich ist bei mir die Forderung der Intelicom bei meinem Umzug in 2007 auf der Strecke geblieben...

Nach Rückfrage bei der Intelicom zeigte sich die Dame überhaupt nicht verständig - wie einige hier in dem Forum berichten konnten - obwohl ich auf die rechtlichen Lücken und die Unvollständigkeit des Schreibens hingewiesen habe.

Was ist nun der richtige Weg?

Ich habe ein Schreiben aufgesetzt und würde nun erstmal mal einen Einzelentgeltnachweis(EEN) nach § 16 TKV sowie das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung und die Bevollmächtigung des Auftraggebers anfordern.

Soll ich erstmal die og. Dinge anfordern und dann zahlen oder lieber gleich zahlen?
Ich würde außerdem gerne wissen, ob es tatsächlich rechtlich in Ordnung ist NUR die Hauptforderung zu überweisen?? Und wie begründe ich dann, daß ich nur diese zahle??
Können sie mich dann weiter belangen bzw. haben die sogenannten Anwaltskosten eine rechtliche Basis?

Fragen über Fragen, vielen Dank für HILFE hierzu im Voraus!!!

Viele Grüße
Christina


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[1.1.1.1.1.2] CGa antwortet auf stephanobb
02.06.2008 00:18
Benutzer stephanobb schrieb:
Guten Abend André,

die Vollmacht muß zusammen mit dem Mahnschreiben vorgelegt werden.
Ansonsten ist die Forderung unvollständig.
Wie bereits mitgeteilt Betrag an die Telekom überweisen .

Gruß

St.


Überweise den Betrag nicht an die Telekom da diese Forderung schon längst ausgebucht sein wird. Du musst das Geld eher an den Carrier oder die beauftragten Inkassofirmen oder RAe überweisen.

cu ChrisX
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[1.1.1.1.1.2.1] stephanobb antwortet auf CGa
02.06.2008 06:48
Guten Morgen ChrisX,

das die Forderung schon ausgebucht ist dürfte klar sein, nur an dieser Stelle ist sehr schnell eine Bestätigung für die Zahlung der Hauptforderung zu bekommen, während an den beiden anderen Stellen eher keine Reaktion erfolgt.

Gruß

St.

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[1.1.1.1.1.2.1.1] handrij antwortet auf stephanobb
05.06.2008 18:59
Hallo,

habe mit Intelicom gesprochen. Die Forderung ist tatsächlich existent. Die Telekom hat dies ja auch bestätigt.

Dire nette Dame meinte, dass sie nicht machen könnte, bezüglich dem Schreiben der Anwälte.

Nun stellt sich abschließend die Frage, zahlen oder nicht zahlen. Gegenteiliges kann ich ja nicht beweisen (keine Mahnung eingetroffen etc.).

mfg

Strelow
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1] tekasiko antwortet auf handrij
04.12.2008 11:21
Hallo an alle betroffenen,

ich hatte das selbe Problem,

hab dann bei den Herrn Anwälten angerufen.

Ich hab ihnen gesagt das Sie eine Volmacht brauchen und das sie mir diese mit der Hauptforderung und den einzelverbindungsnachweisen schicken sollen.

Sie sagt ist kein problem bekomme ich.

Sagte ihnen auch das ich mit dem Anwalt gesprochen hätte und das ich rechtlich erst 2 mal angemahnt werden muss.

Was ich noch gesagt habe war das sie kein unbeschollenes Blatt im Internet sind und das der Verdacht auf betrug sehr hoch ist für mich und das mein Anwalt dies Prüfen wird.

Sie sagte das es rechtens ist und wurde immer unfreundlicher :-) sie sagte mir sie schickt mir alles und dann muss ich bezahlen.

ca. 2 Std später bekam ich einen Anruf und die Dame sagte mir das es ihnen leid tue und das sie einen Fehler gemacht haben was die Rechnung angeht.

Sie sagte ich soll die Sache als erledigt ansehen.

Also es gibt hoffnung für euch.

Droht mit dem Anwalt und einer Klage.

Veleicht hilft es ja auch bei euch.

Lg Kai
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] JoergGreeny antwortet auf tekasiko
01.12.2009 14:13
Also da dieser Beitrag bei google, alleine schon nach suche der Anwälte ganz oben auftaucht, die scheinen offentlich weiter zu machen. Mir flatterte vor knapp 4 Wochen auch nen Schreiben in Briefkasten...

Und da gibts gar lustige Stellen:

"wir hatten Ihnen BEREITS EINE MAHNUNG ... geschickt"

nur komisch das die mir nicht vorliegt, desweiteren gibts auch keine Aufstellung über die Zusammensetzung des Betrags.

Ich werd mal noch nen bisschen meine Füsse stillhalten, da ich bis 12.11 zahlen sollte, aber bis jetzt nix weiter gekommen ist, werd ich mal noch ne Runde warten ob da nicht noch was kommt *g*