Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer Crooks schrieb:
Service-Provider, die begeistern. Fakt ist, die Frist gilt ab Kenntnisnahme. Und der SP muss auch auf das SoKü explizit hinweisen (obwohl das keiner gerne macht). Einfach mal abwarten. Akzeptiert ist die Kündigung. Schreib auf jeden Fall, dass Du die Einzugsermächtigung entziehst. Dann dürfen die nämlich nichts mehr.
Sie dürfen dann, wenn noch offene Forderungen bestehen. Das können sie technisch betrachtet auch.
Nö! Offene Forderungen hat die MobCom eine Menge. ;-) Aber diese Forderungen müssen ja auch einem Vertragsverhältnis stammen und zugleich fällig sein - wo ist das Vertragsverhältnis? Wurde ja beendet.
Ich kündige immer 'mit sofortiger Wirkung oder, falls nicht möglich, zum nächstmöglichen Termin' und lasse mir diesen genauen Termin dann schriftlich bestätigen, das ist wasserdicht :-)
Stimmt - ist ja aber hier nicht passiert.