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Mahnung mit Stellungnahme MC


07.02.2002 20:26 - Gestartet von dan75
Hallo MC Betroffene

Ich habe Widerspruch gegen meine Mahnung von Mobilcom über die restlichen Monate eingelegt und denen einen Brief gefaxt das mein Verhältnis mit denen nur bis zum Oktober ging und alle Forderungen die MC danach stellt Schwachsinnig sind..Habe auch eine Kundigungsbestätigung vor 2 Monaten von denen bekommen.


Heutige Antwort MC:
Sehr geehrter... nochmals teilen wir Ihnen mit, dass wir uns entschieden haben, der Vertragsauflösung sofort zu entsprechen.
Mit Ihrer Vertragsunterschrift haben Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) akzeptiert. In diesen ist unter 3.Leistungsumfang, Punkt 3.4 folgendes vertraglich festgehalten:
"Werden Änderungen im Leistungsumfang notwendig, ..wird dem Kunden die Leistungsänderung und die Frist bis zur Umsetzung der Änderung bekanntgegeben. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung über die Änderung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung den Vertrag kündigen"
Innerhalb dieser Frist haben wir von Ihnen keine schriftliche Vertragskündigung erhalten.
Bisher gestellte MC Rechnungen werden nicht erstattet.
Achten Sie darauf dass Ihr Kundenkonto ausgeglichen ist.
Grüße aus Büdelsdorf


Das Lustige ist ja das ich denen ja geschrieben habe das ich die Mitteilung zwecks Mindestumsatz nach Erhalt der Rechnung erst erfahren habe...die Kündigung erfolgte auch promt am 31.10.01 nur MC liess sich bis Dezember Zeit darauf zu antworten..und wollen ihr geld bis Januar 2002

Grüße
Daniel
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[1] django antwortet auf dan75
09.02.2002 17:42
Benutzer dan75 schrieb:
>[...].


Heutige Antwort MC:
Sehr geehrter... nochmals teilen wir Ihnen mit, dass wir uns entschieden haben, der Vertragsauflösung sofort zu entsprechen.
Mit Ihrer Vertragsunterschrift haben Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) akzeptiert. In diesen ist unter 3.Leistungsumfang, Punkt 3.4 folgendes vertraglich festgehalten:
"Werden Änderungen im Leistungsumfang notwendig, ..wird dem Kunden die Leistungsänderung und die Frist bis zur Umsetzung der Änderung bekanntgegeben. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung über die Änderung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung den Vertrag kündigen" Innerhalb dieser Frist haben wir von Ihnen keine schriftliche Vertragskündigung erhalten.
Bisher gestellte MC Rechnungen werden nicht erstattet. Achten Sie darauf dass Ihr Kundenkonto ausgeglichen ist.
Grüße aus Büdelsdorf [...]

das ist schlichtweg humbug

gruss
d.
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[2] Crooks antwortet auf dan75
12.02.2002 20:49
Benutzer dan75 schrieb:
Hallo MC Betroffene

Das Lustige ist ja das ich denen ja geschrieben habe das ich die Mitteilung zwecks Mindestumsatz nach Erhalt der Rechnung erst erfahren habe...die Kündigung erfolgte auch promt am 31.10.01 nur MC liess sich bis Dezember Zeit darauf zu antworten..und wollen ihr geld bis Januar 2002


Hast Du denn Kosten verursacht in der Zeit? Wenn ja, ist es doch klar, dass das bezahlt werden muss.
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[2.1] dan75 antwortet auf Crooks
12.02.2002 21:53
Hi

nein habe keine Kosten verursacht habe die Karte nämlich nie genutzt, da ich nur den Vertrag abgeschlossen habe wegen dem Handy...aber die wollen trotzdem Ihre Grundgebühr + Mindestumsatz und zusätzliches...obwohl der Vertrag längst gekündigt worden ist..

Daniel
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[2.1.1] Crooks antwortet auf dan75
12.02.2002 21:58
Benutzer dan75 schrieb:
Hi

nein habe keine Kosten verursacht habe die Karte nämlich nie genutzt, da ich nur den Vertrag abgeschlossen habe wegen dem Handy...aber die wollen trotzdem Ihre Grundgebühr + Mindestumsatz und zusätzliches...obwohl der Vertrag längst gekündigt worden ist..


Service-Provider, die begeistern. Fakt ist, die Frist gilt ab Kenntnisnahme. Und der SP muss auch auf das SoKü explizit hinweisen (obwohl das keiner gerne macht). Einfach mal abwarten. Akzeptiert ist die Kündigung. Schreib auf jeden Fall, dass Du die Einzugsermächtigung entziehst. Dann dürfen die nämlich nichts mehr. Wenn die so kommen ,von wegen Vertragsbestandtei etc....es besteht und bestand ja keiner mehr.
Und dann abwarten.....
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[] Crooks antwortet auf
12.02.2002 22:40
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer Crooks schrieb:

Service-Provider, die begeistern. Fakt ist, die Frist gilt ab Kenntnisnahme. Und der SP muss auch auf das SoKü explizit hinweisen (obwohl das keiner gerne macht). Einfach mal abwarten. Akzeptiert ist die Kündigung. Schreib auf jeden Fall, dass Du die Einzugsermächtigung entziehst. Dann dürfen die nämlich nichts mehr.

Sie dürfen dann, wenn noch offene Forderungen bestehen. Das können sie technisch betrachtet auch.
Nö! Offene Forderungen hat die MobCom eine Menge. ;-) Aber diese Forderungen müssen ja auch einem Vertragsverhältnis stammen und zugleich fällig sein - wo ist das Vertragsverhältnis? Wurde ja beendet.


Ich kündige immer 'mit sofortiger Wirkung oder, falls nicht möglich, zum nächstmöglichen Termin' und lasse mir diesen genauen Termin dann schriftlich bestätigen, das ist wasserdicht :-)

Stimmt - ist ja aber hier nicht passiert.
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[] speed antwortet auf
12.02.2002 22:49
Aber wie Du schon selbst geschrieben hast, Ron: "Der Kunde muss über die Fundstelle der Änderung informiert werden."

cu speed