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Ärger mit MC


13.03.2003 19:49 - Gestartet von nseebach
Leider Gottes hat meine Frau einen Vertrag mit MC abgeschlossen. Damals zur günstigen Grundgebühr von 9.95DM. Vor einiger Zeit kam eine MC-Postille ins Haus, die ich "saublöderweise" nur diagonal überflogen und dann im Altpapier entsorgt habe. War dort doch von einem neuen Tarif die Rede, um auch weiter günstig telefonieren zu können etc.etc.
Interessierte mich nicht weiter, denn ich war mit meiner Grundgebühr recht zufrieden. Nun erlebte ich mein blaues Wunder: Seit Jahresbeginn wird mir die satte Grundgebühr von 11€ abgebucht, ohne daß ich ausdrücklich zugestimmt hätte. Kann mir jemand weiterhelfen, ob eine Vertragsänderung ohne ausdrückliche Zustimmung zulässig ist? Wie verhält es sich in díesem Fall mit Kündigungsfristen?

MfG
N.Seebach
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[1] django antwortet auf nseebach
14.03.2003 09:59
Benutzer nseebach schrieb:
Leider Gottes hat meine Frau einen Vertrag mit MC abgeschlossen. Damals zur günstigen Grundgebühr von 9.95DM. Vor einiger Zeit kam eine MC-Postille ins Haus, die ich 'saublöderweise' nur diagonal überflogen und dann im Altpapier entsorgt habe. War dort doch von einem neuen Tarif die Rede, um auch weiter günstig telefonieren zu können etc.etc. Interessierte mich nicht weiter, denn ich war mit meiner Grundgebühr recht zufrieden. Nun erlebte ich mein blaues Wunder: Seit Jahresbeginn wird mir die satte Grundgebühr von 11€ abgebucht, ohne daß ich ausdrücklich zugestimmt hätte. Kann mir jemand weiterhelfen, ob eine Vertragsänderung ohne ausdrückliche Zustimmung zulässig ist? Wie verhält es sich in díesem Fall mit Kündigungsfristen?

MfG
N.Seebach

Hallo N.Seebach,
Wann hast du das ominöse Schreiben von MC bekommen?
Hast du es überhaupt bekommen?
Bist du dir ganz sicher?
Kann MC den Zugang dieses Schreibens beweisen?

Wenn nicht, können die nicht so einfach den vertrag ändern. Eine Vertragsänderung zu deinen Ungunsten beinhaltet ein Sonderkündigungsrecht und zwar ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch dich, z.b. auf der letzten Rechnung mit der höheren Grundgebühr.
Weiteres zu diesem Thema hier im Forum Anfang letzten Jahres (wenn die Threads noch da sind?).
Also, blättere, lies, und mach was. Mein Tipp.
So bin ich sie jedenfalls losgeworden.

Gruss
d.
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[2] daneben antwortet auf nseebach
01.04.2003 00:20
An nseebach
Ich habe das besagte Schreiben bewußt erhalten und mit einer Kündigung Anfang Dezember 2002 per Einschreiben reagiert. Um 10.Februar freut sich MobilCom darüber, dass ich den neuen Tarif akzeptiert habe und ihr treuer Kunde geblieben bin, mit der Rechnung für Januar und Februar. Ich faxe zurück, Mißverständnis, korrigiert doch gefälligst Eure Papiere, der Vertrag wurde zum 31.12.2002 gekündigt. Als Antwort bekomme ich die Rechnung für März, gleich mit Mahngebühren. Gott sei dank besitzt die MobilCom keine Einzugsermächtigung! Diese Firma hat bereits einen Schuldeintreiber auf mich gehetzt, weil ich ihr die Recherche nach meiner neuen Anschrift nicht bezahlen wollte, die ich der Firma nachweisbar selber mitgeteilt habe. Ein Schutzverein wäre keine schlechte Idee. Viel Mut, viel Ausdauer, viel Erfolg!
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[3] Saschka antwortet auf nseebach
07.04.2003 18:28
Kein Beitrag
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[4] Saschka antwortet auf nseebach
07.04.2003 18:33
Mein Tipp: melde Dich bei MC und reiche jetzt die fristlose Kündigung wegen Tarifänderung ein. Nach den bisherigen Erfahrungen haben die Kunden, die ihr Sonderkündigungsrecht nicht bis zum 31.12.02 wahrgenommen und später erst gekündigt haben, eine Vertragsbeendigung zum Ende des jeweils laufenden Monates bekommen. Die bis dahin aufgelaufenen Gebühren musst Du zwar noch zahlen, aber besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Es empfiehlt sich halt immer, die Post seines Serviceproviders genau durchzulesen...