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Werde Dich auf den laufenden halten..


10.02.2002 19:57 - Gestartet von dan75
Hi Django,

danke für die Hilfe wenigstens stehe ich hier nicht allein mit MC..werde dich auf den laufenden halten mal gucken was passiert.. ja Widerspruch werde ich auf jeden Fall einlegen..Nur müsste ich noch einen schönen Brief an MC faxen damit die mich nie wieder belästigen!!!

Gruß
Daniel
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[1] django antwortet auf dan75
21.03.2002 13:49
Benutzer dan75 schrieb:
Hi Django,

danke für die Hilfe wenigstens stehe ich hier nicht allein mit MC..werde dich auf den laufenden halten mal gucken was passiert.. ja Widerspruch werde ich auf jeden Fall einlegen..Nur müsste ich noch einen schönen Brief an MC faxen damit die mich nie wieder belästigen!!!

Gruß
Daniel

Hallo Daniel!
Und? Geht die "unendliche Geschichte" auch bei dir weiter?
Heute ist mir eine MFI-Inkasso-Zahlungsaufforderung ins Haus geflattert. Jetzt sind die schon bei knapp 99,- EUR. Ob sich da wohl ne Gerichtsverhandlung lohnt?

fragt sich
d.
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[1.1] dan75 antwortet auf django
21.03.2002 15:52
Hallo Django,

bis jetzt ist von MC nichts neues gekommen, aber wenn du gerade was bekommen hast, dann müsste ich auch in den nächsten tagen Post von denen bekommen.

Wie gedenkst du denn weiter zu verfahren ? einfach abwarten oder sich schon mal bei einem Anwalt(Verbraucherschutz) beraten zu lassen?

Ps. 99 Euro schon ich glaub die spinnen!!

Gruß
Daniel
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[1.1.1] django antwortet auf dan75
21.03.2002 16:01
Benutzer dan75 schrieb:
Hallo Django,

bis jetzt ist von MC nichts neues gekommen, aber wenn du gerade was bekommen hast, dann müsste ich auch in den nächsten tagen Post von denen bekommen.

Wie gedenkst du denn weiter zu verfahren ? einfach abwarten oder sich schon mal bei einem Anwalt(Verbraucherschutz) beraten zu lassen?

Ps. 99 Euro schon ich glaub die spinnen!!

Gruß
Daniel

Hallo Daniel!

Ich werde ein nettes Schreiben an dieses Inkasso-unternehmen schreiben, in dem ich sie darauf hinweise, dass die forderungen von mobilcom unberechtigt sind. Ich habe schliesslich gekündigt und meine Kündigung wurde auch von MC bestätigt. wenn ich also zum 01.10.01 gekündigt habe, dann hat MC seit oktober2001 keine Forderungen mehr an mich. Dann kommt natürlich das Inkassounternehmen und will auch Geld: Säumniszuschlag 10,-EUR und Bearbeitungsgebühr knapp 26,-EUR (die müssen schliesslich auch leben!), deshalb sind die jetzt insgesamt bei 99,-EUR.
Wenn die sich dann mit MC kurzgeschlossen haben, dann müssten sie es ja merken. Und wenn nicht, dann warte ich den Mahnbescheid ab, lege Widerspruch ein und gehe zu nem Anwalt. Dann werden wir ja sehen...

Gruss
Steffen
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[1.1.1.1] wildflame antwortet auf django
23.03.2002 14:03
Natürlich kann sie auf dich noch zurück greifen, wenn offene Rechnungen vorhanden sind!.........sonst hättest du ja kein Ärger mit dem Inkaso Unternehmen oder nicht?
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[1.1.1.1.1] django antwortet auf wildflame
23.03.2002 15:22
Benutzer wildflame schrieb:
Natürlich kann sie auf dich noch zurück greifen, wenn offene Rechnungen vorhanden sind!.........sonst hättest du ja kein Ärger mit dem Inkaso Unternehmen oder nicht?

Hallo wildflame!
Kann es sein, dass du wirres Zeug von dir gibst? Hast du dir schon mal die Mühe gemacht und die alten Threads gelesen? Weisst du überhaupt um was es hier geht?
Welche offenen Rechnungen meinst du denn?

fragt sich
d.
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[1.1.2] django antwortet auf dan75
28.03.2002 13:27
Benutzer dan75 schrieb:
Hallo Django,

bis jetzt ist von MC nichts neues gekommen, aber wenn du gerade was bekommen hast, dann müsste ich auch in den nächsten tagen Post von denen bekommen.

Wie gedenkst du denn weiter zu verfahren ? einfach abwarten oder sich schon mal bei einem Anwalt(Verbraucherschutz) beraten zu lassen?

Ps. 99 Euro schon ich glaub die spinnen!!

Gruß
Daniel

Hallo Daniel!
Nach meinem Einspruch bei dem Inkassounternehmen ist der schwarze Peter jetzt wieder bei der Mobilcom gelandet. Die wurden jetzt mit der Überprüfung des Sachverhalts beauftragt und müssen natürlich die kosten des Inkassounternehmens tragen.
Ich harre der Dinge...

Gruss
d.
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[1.1.2.1] django antwortet auf django
03.06.2002 17:42
Hallo Daniel!

Nach über 2 Monaten gibt es nix neues. MC hat sich nicht mehr gemeldet. Scheint so als geben sie jetzt endlich auf. Meine Kohle hab ich jedenfalls und keinen cent zu viel bezahlt.

bis dann
D.
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[1.1.2.1.1] MobilCom hat Prozeß verloren !!!
sailor8 antwortet auf django
01.07.2002 19:56
Wem es durch die Lappen gegangen ist. Die WDR Sendung "Sevicezeit" vom 20.06.2002 brachte ausführlichen Bericht über MobilCom Methoden zum Thema Vertragsänderung auf Mindestumsatz.

MobilCom hat einen Prozeß genau zu diesem Fall verloren!!! Juheee!!!

Es wird geraten zu Verbraucherschutzverein oder Anwalt zu gehen und sich auf dieses Gerichtsurteil zu berufen. Leider versucht MobilCom weiter von Unwissenden trotz des Urteils abzukassieren. Traurig was in Deutschland möglich ist. Emails an Verbraucherschutzministerin - immer raus damit.

Zum Glück ist der Inhalt der Sendung auch im Internet wiedergegeben. Bitte folgenden Link anklicken:

http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020620/b_3.phtml

Da dieser Link vielleicht irgendwann einmal aus zeitlichen Gründen rausgenommen wird - gebe ich im folgenden den Text hier als Kopie wieder:

Sendung vom 20. Juni 2002

Ärger mit Mobilfunkverträgen

Von H. C. Schultze


Man muss nicht mehr beweisen, dass der Service in Deutschland eine „Wüste“ ist. Immer wieder erschütternd ist jedoch, wie dreist Firmen mit ihren Kunden umspringen. Dabei interessiert es sie nicht einmal, dass Richter in gleichen Fällen schon gegen sie entschieden haben. Ganz nach der Devise: „Vielleicht kommen wir ja diesmal damit durch“, versuchen sie es immer aufs Neue.

Der Fall: Tim Klosterkamp, Zuschauer von ServiceZeit Geld, geht mit seinem Handy äußerst sparsam um. Und ganz in diesem Sinne hat er auch seinen Mobilfunkvertrag mit der MobilCom abgeschlossen: Mit einer moderaten Grundgebühr und dafür etwas höheren Telefoneinheiten. Nur wenn es gar nicht anders geht, ruft er selbst mal jemanden an. Normalerweise braucht er sein Handy nur, um für andere erreichbar zu sein.

Wenn ein Kunde wie Tim Klosterkamp so wenig selbst telefoniert, bleiben die Gebührenrechnungen niedrig. Das aber passte offensichtlich seinem Netzbetreiber nicht: Die MobilCom änderte dessen Handy- Vertrag. Plötzlich fand der Kölner Student auf seiner monatlichen Rechnung einen neuen Rechnungsposten: Mindestumsatz 4,41 Euro. Diese Summe, so wurde ihm auf Nachfrage erläutert, werde immer fällig – auch wenn Tim Klosterkamp gar nicht telefoniere.

So einen Vertrag mit Zwangsumsatz hätte Tim Klosterkamp jedoch niemals abgeschlossen. Folgerichtig besann sich der Kölner Student darauf, dass er bei so einer Vertragsänderung ein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Das nahm er in Anspruch und kündigte.

Dies ließ MobilCom aber nicht zu. Zunächst einmal versuchte sie es mit dem Argument „Verjährung“: Für die außerordentliche Kündigung sei es jetzt zu spät, da ihm die Änderung des Vertrages bereits im September vergangenen Jahres per Brief mitgeteilt worden sei. Und dieses Schreiben habe er auch ganz bestimmt erhalten, denn – Zitat: „Die Zustellung des Schreibens erfolgte an die von uns gespeicherte Anschrift von Ihnen. Eine Unzustellbarkeitserklärung beziehungsweise ein Rückläufer konnte seitens der Post nicht festgestellt werden. Daher sind wir davon ausgegangen, dass Ihnen das Schreiben korrekt zugestellt worden ist.“ Und: „Nach Erhalt dieses Schreibens stand Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats zu.“ Jetzt aber nicht mehr, denn: „Da uns von Ihnen innerhalb der genannten Frist keine schriftliche Kündigung vorlag, kann einer fristlosen Kündigung Ihres Mobilfunkvertrages nicht entsprochen werden.“

Nun hatte Tim Klosterkamp aber ein derartiges Änderungsschreiben nach seinen Angaben nie erhalten. Und eine einseitige Vertragsänderung seitens MobilCom ohne seine Zustimmung wollte er sich nicht gefallen lassen. Also setzte er sich wieder an seinen Computer, um der MobilCom die Sache noch einmal zu erläutern, noch einmal zu kündigen und für den Fall, dass man sich nicht einig werde, mit dem Entzug der Einzugsermächtigung zu drohen. Denn das wollte er nicht hinnehmen, dass von seinem Konto munter abgebucht wurde, obwohl er dies mit MobilCom nie vertraglich vereinbart hatte.


Die Antwort der MobilCom: „Ihrer jetzt vorliegenden Kündigung werden wir nach der noch verbleibenden Laufzeit gerne entsprechen.“ Soll heißen: Der Vertrag läuft noch lange und bis dahin verlangt MobilCom weiter den Mindestumsatz.


Etwas später dann die nächste Rechnung für den Vormonat – wieder mit Mindestumsatz. Jetzt hörte für Tim Klosterkamp der Spaß endgültig auf. Er entzog der MobilCom die Einzugsermächtigung. Eine wirkungsvolle Methode, um schnell eine Antwort zu bekommen. Dafür ist der Inhalt für Tim Klosterkamp wenig erfreulich: Zur Strafe dafür, dass er nur noch per Rechnung zahlen will, verlangt MobilCom jetzt zusätzlich 7 Euro und 67 Cent plus Mehrwertsteuer.


Für Tim Klosterkamp war jetzt das Maß überschritten. Was ihn am meisten ärgerte: Der Mobilfunkbetreiber hatte sich in keinem Fall wirklich mit seinen Argumenten auseinander gesetzt. Die Antworten wirkten, so sagte er, wie abgerufen aus einem Standardprogramm. Eine Einschätzung, die offenbar viele teilen. Im Internet lässt sich nachlesen, dass sich viele andere MobilCom-Kunden über ein solches Vorgehen ihres Netzbetreibers auch geärgert haben.

Dabei hatte die Düsseldorfer Verbraucher-Zentrale längst einen ganz einfachen Weg gefunden, die MobilCom zur Zurücknahme ihrer Vertragsänderungen zu zwingen: per Gerichtsurteil. Das Gericht verbot es MobilCom, im Nachhinein Verträge zu ändern, ohne die Kunden zu informieren. Die Vertragsänderungen waren somit unwirksam.

Aber erst, nachdem ServiceZeit Geld mit den Recherchen zu diesem Thema begonnen hatte, war die MobilCom plötzlich, jedenfalls gegenüber Tim Klosterkamp, wieder kulant. Zitat aus einem freundlichen Schreiben an die Redaktion: „Bezüglich unseres Kunden Tim Klosterkamp freue ich mich, Ihnen mitzuteilen, dass wir ihn per sofort aus dem Vertrag entlassen.“


Betroffene MobilCom-Kunden bekommen Hilfe bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale
NRW. Die Adressen finden Sie im Telefonbuch oder können erfragt werden über:

Verbraucher-Zentrale NRW
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
Tel. (02 11) 38 09-0
Fax (02 11) 38 09-216
Internet: www.vz-nrw.de/SES98471302/dir20A.html
E-Mail: vz.nrw@vz-nrw.de

In allen Fällen, in denen die Verbraucherzentrale sich eingeschaltet hatte, nahm MobilCom die nachträgliche Vertragsänderung bei ihren Kunden zurück.

[ zum Anfang ]

Dieser Text gibt den Inhalt des Beitrags der ServiceZeit Geld vom 20. Juni 2002 wieder.

Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

– Alle Angaben ohne Gewähr –

Wer in anderen Foren diesen Tipp posten kann, den bitte ich audrücklich darum. Die betrügerischen Machenschaften der Fa. MobiCom müssen so weit wie möglich aufgedeckt werden.

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[1.1.2.1.1.1] Keine Angst: vor MFi Inkasso - die machen ganz schnell Rückzieher
sailor8 antwortet auf sailor8
20.07.2002 14:36
Ich habe auch von MFi Inkasso GmbH Post bekommen.

Ich habe unter Hinweis

auf das Gerichtsurteil (siehe mein Posting oben)
und
meinen Schriftverkehr mit MobilCom die angegebene Forderung als
falsch bestritten.

Außerdem habe ich um Löschung der über mich bei MFi gespeicherten Daten verlangt. Zudem habe ich Beschwerde über die Methoden der MFi bei der Zulassungs Selle (Präsident des Landgerichtes Flensburg) angedroht.

Das ganze mit Einschreiben + Rückschein.

Postwendend kam der Rückziehr - diese Antwort:

in vorgerichtlichen Einzugsverfahren sind wir gehalten nur unbestrittene Forderungsangelegenheiten abzuwickeln.

Durch Ihre Eingabe sind die Forderungsansprüche in dieser Angelegenheit streitig geworden. Wir stellen damit das vorgerichtliche Inkassoverfahren ein und werden unsere Gebühren der Auftraggeberin auferlegen.
Sollte unsere Auftraggeberin weiterhin aaaaaauf Geltendmachung der Ansprüche bestehen, so wird sich diese direkt mit Ihnen Verbindung setzen, bwzw. direkte Maßnahmen einleiten.

Mit freundlichen Grüßen
.....


Natürlich hat MobilCom Null Chance ihre falschen Forderungen durchzusetzen und weiß dies auch.

Seit 3 Wochen ist nichts weiter passiert.

Wegen der Datenlöschung habe ich seperate Post bekommen. Dies sei nicht möglich , blablabla.

Das scheint mir noch ein schwacher Punkt bei MFi zu sein. Zumindest überlege ich, ob ich tatsächlich Beschwerde beim Landgericht Flensburg + Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig Holstein/ Bundes einlege.

Es kann ja nicht angehen, daß 1000nde unbescholtene Bürger bei einer Inkasso Klitsche aufgrund von erfundenen Fantasieforderungen abgespeichert werden. Zumal oben erwähntes Gerichtsurteil zum Thema nachträgliche Einführung von Mindestumsatz bereits gegen die Firma MobilCom erlassen wurde.

Mal sehen ob ich die genannte Beschwerde noch loslasse. Wenn ja - dann werde ich über die Reaktion noch posten.

Je mehr so handeln wie ich , um so besser.

Die Strafanzeige gegen Telecom Chef Tenzer wegen systematisch falscher Rechnungen finde ich übrigens Klasse...

Hoffentlich geht wegen der systematisch falschen MobilCom Rechnungen und dem immer noch weiter betriebenen MobilCom Machenschaften auch mal jemand ganz einfach zum Staatsanwalt.
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[1.1.2.1.1.1.1] django antwortet auf sailor8
20.07.2002 18:24
Benutzer sailor8 schrieb:
Ich habe auch von MFi Inkasso GmbH Post bekommen.

Ich habe unter Hinweis

auf das Gerichtsurteil (siehe mein Posting oben) und
meinen Schriftverkehr mit MobilCom die angegebene Forderung als falsch bestritten.

Außerdem habe ich um Löschung der über mich bei MFi gespeicherten Daten verlangt. Zudem habe ich Beschwerde über die Methoden der MFi bei der Zulassungs Selle (Präsident des Landgerichtes Flensburg) angedroht.

Das ganze mit Einschreiben + Rückschein.

Postwendend kam der Rückziehr - diese Antwort:

in vorgerichtlichen Einzugsverfahren sind wir gehalten nur unbestrittene Forderungsangelegenheiten abzuwickeln.

Durch Ihre Eingabe sind die Forderungsansprüche in dieser Angelegenheit streitig geworden. Wir stellen damit das vorgerichtliche Inkassoverfahren ein und werden unsere Gebühren der Auftraggeberin auferlegen.
Sollte unsere Auftraggeberin weiterhin aaaaaauf Geltendmachung der Ansprüche bestehen, so wird sich diese direkt mit Ihnen Verbindung setzen, bwzw. direkte Maßnahmen einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Genau dasselbe haben die mir auch geschrieben, nachdem ich widerspruch gegen die von MFI aufgestellten Forderungen eingelegt habe. und seitedem ist nix mehr passiert.

.....


Natürlich hat MobilCom Null Chance ihre falschen Forderungen durchzusetzen und weiß dies auch.

Allerdings.

Seit 3 Wochen ist nichts weiter passiert.

Wegen der Datenlöschung habe ich seperate Post bekommen. Dies sei nicht möglich , blablabla.

Das scheint mir noch ein schwacher Punkt bei MFi zu sein. Zumindest überlege ich, ob ich tatsächlich Beschwerde beim Landgericht Flensburg + Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig Holstein/ Bundes einlege.

Es kann ja nicht angehen, daß 1000nde unbescholtene Bürger bei einer Inkasso Klitsche aufgrund von erfundenen Fantasieforderungen abgespeichert werden. Zumal oben erwähntes Gerichtsurteil zum Thema nachträgliche Einführung von Mindestumsatz bereits gegen die Firma MobilCom erlassen wurde.

Mal sehen ob ich die genannte Beschwerde noch loslasse. Wenn ja
- dann werde ich über die Reaktion noch posten.

Also das mit meiner Adresse bei MFI hat mir auch komisch aufgestossen. Aber auf die Idee, meine datenlöschung dort zu verlangen, bin ich nicht gekommen. Interessieren würde mich das schon, ob soetwas Erfolg hat. Was hast du denn genau gesschrieben?



Je mehr so handeln wie ich , um so besser.

Die Strafanzeige gegen Telecom Chef Tenzer wegen systematisch falscher Rechnungen finde ich übrigens Klasse...

Hoffentlich geht wegen der systematisch falschen MobilCom Rechnungen und dem immer noch weiter betriebenen MobilCom Machenschaften auch mal jemand ganz einfach zum Staatsanwalt.


Grüsse
d.
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[1.1.2.1.2] django antwortet auf django
10.07.2002 16:25
Hallo daniel!

Ich hab dir mal meinen text geschickt.

grüsse
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[1.1.2.1.2.1] hansi2003 antwortet auf django
27.08.2003 17:01
Hallo django

ich würde den Text auch gerne haben...

Vielen Dank
Hansi
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[] RE: Keine Angst: vor MFi Inkasso - die machen ganz schnell Rückzieher
sailor8 antwortet auf
11.09.2002 21:07
Hallo Ninja,

ich wünschte MobilCom würde seiner gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für alle Schriftstücke nachkommen.

Unter der Leitung vom aufgedunsenen Schmid hatte man aber bei dieser Firma das Gefühl, daß alle Kündigungs- und Protestschreiben in den Reißwolf geschoben werden.

Verfälschte bzw. gefälschte Daten über Kunden elektronisch zu speichern ist und bleibt unrechtmäßig. Z.B. Fantasie Schulden von Kunden aufgrund von Mobilcoms Fantasie Verträgen - dagegen kann man sich sehr wohl wehren.

Je mehr Beschwerde Briefe über MFi Inkasso beim Landgericht Flensburg eintreffen, desto eher merken die, daß da was oberfaul ist. Also immer Beschwerde - Briefe über die MobilCom / MFi Machenschaften an den "Präsident des Landgerichtes Flensburg" schreiben.

Der Fall Mobilcom scheint sich übrigens von selbst zu erledigen. Die Firma steht nach Presseberichten kurz vor der Pleite. Schmid kann bald mit seinen wertlosen Mobilcom Aktien in Büdelsdorf tapeziern gehen (...wenn er Ausgang bekommt).

Von MFi / Mobilcom ich seit dem Rückzieher Schreiben keinen Mucks mehr gehört.