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Kundenunfreundliches Verhalten beim EVN


26.10.2001 13:58 - Gestartet von mhnews
Nachdem den Debitel D1-Rechnungen kein EVN beilag hat die
Nachforschung ergeben, dass dies explizit beantragt werden
muss.

Kundenunfreundlich ist der Umstand, dass in den Formularen
die z.B. von Debitel in MediaMark-Filialen verwendet werden,
zwar die Frage nach dem kostenpflichtigen Tele-Info-Paket
auftaucht, doch weit gefehlt, wer annimmt, dass ein Verzicht
auf dieses Paket automatisch den kostenlosen EVN auslöst ...
und zur Vermeidung der durch den EVN entstehenden Kosten wird
dann wohl auf eine Nachfrage verzichtet.

Dasselbe gilt für die vollständige Speicherung der
Rufnummern, auch hierzu kein Hinweis im Antrag (und im
vorliegenden Fall erfolgte auch kein Hinweis durch den
Debitel-Mitarbeiter).

Das scheint zum Vorgehen von Debitel aus 1998 rund um den
Inhalt des EVN und den sogenannten Comfort EVN zu passen!
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[1] marcelm antwortet auf mhnews
26.10.2001 14:53
Benutzer mhnews schrieb:
Nachdem den Debitel D1-Rechnungen kein EVN beilag hat die Nachforschung ergeben, dass dies explizit beantragt werden muss.

Kundenunfreundlich ist der Umstand, dass in den Formularen die z.B. von Debitel in MediaMark-Filialen verwendet werden,
zwar die Frage nach dem kostenpflichtigen Tele-Info-Paket auftaucht, doch weit gefehlt, wer annimmt, dass ein Verzicht auf dieses Paket automatisch den kostenlosen EVN auslöst ...
und zur Vermeidung der durch den EVN entstehenden Kosten wird dann wohl auf eine Nachfrage verzichtet.

Das ein Kunde keinen EVN bekommt, wenn er dies nicht explizit wünscht ist doch sehr wichtig. Viele Kunden wollen sowas nicht, da z.B. der Lebenspartner nicht jedes Telefonat zurückvervolgen können soll.
Wenn Du, oder jeder andere Kunde von Debitel, einen EVN wünschst, dann einfach ein Formloses schreiben mit Rufnummer, Name und Unterschrift an Debitel faxen (01805-123120 oder 0711-7218090) und fertig. Wo ist da das Problem? Und wer kein Fax hat oder sich die Telefonkosten sparen will, der geht einfach zu einem Debitel-Outlet (MediaMarkt, Saturn, Kaufhof, etc.) und bittet den Mitarbeiter von Debitel darum. Das ist auch kein Problem. Also wo ist das Problem? Ah, verstehe, hauptsache mal gemeckert :-)

Grüße, Marcel

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[1.1] Kundenunfreundliches Verhalten beim EVN
mhnews antwortet auf marcelm
26.10.2001 22:36
Benutzer marcelm schrieb:
Benutzer mhnews schrieb:
Nachdem den Debitel D1-Rechnungen kein EVN beilag hat die Nachforschung ergeben, dass dies explizit beantragt werden muss.

Kundenunfreundlich ist der Umstand, dass in den Formularen die z.B. von Debitel in MediaMark-Filialen verwendet werden, zwar die Frage nach dem kostenpflichtigen Tele-Info-Paket auftaucht, doch weit gefehlt, wer annimmt, dass ein Verzicht auf dieses Paket automatisch den kostenlosen EVN auslöst ... und zur Vermeidung der durch den EVN entstehenden Kosten wird dann wohl auf eine Nachfrage verzichtet.

Das ein Kunde keinen EVN bekommt, wenn er dies nicht explizit wünscht ist doch sehr wichtig.

Ich möchte - insbesondere wenn auf kostenpflichtige Leistungen
durchaus hingewiesen wird - auch auf solche hingewiesen werden,
die kostenlos sind. Dies ist z.B. bei den mir bekannten
T-Online-Formularen der Fall.

Viele Kunden wollen sowas nicht, da z.B. der Lebenspartner nicht jedes Telefonat zurückvervolgen können soll.

Zum einen gibt es die verkürzte Variante des EVN und
zum anderen - wenn denn so ein Fall gilt - hilft auch hier
ein klarer Hinweis zur richtigen Entscheidung.

Was wäre denn, wenn der Standard-EVN OHNE jeden Hinweis
mitgeliefert würde, dann würde doch die Lebenspartner-
Verheimlichaktion daneben gehen?

Wenn Du, oder jeder andere Kunde von Debitel, einen EVN wünschst, dann einfach ein Formloses schreiben mit Rufnummer, Name und Unterschrift an Debitel faxen (01805-123120 oder 0711-7218090) und fertig. Wo ist da das Problem?

Kein Problem, dies im Nachhinein zu tun - sehr wohl eines,
das von vornherein verhindert werden kann.

Und wer kein Fax hat oder sich die Telefonkosten sparen will, der geht einfach zu einem Debitel-Outlet (MediaMarkt, Saturn, Kaufhof, etc.) und bittet den Mitarbeiter von Debitel darum. Das ist auch kein Problem. Also wo ist das Problem?

Der Mitarbeiter von Debitel, der das Vertragsgespräch
geführt hat, war unter anderem der Ansicht, dass die
Übermittlung der Rufnummer (abgehende Gespräche) unbedingt
beantragt werden muss, "sonst kann man das später nicht
mehr unterdrücken" - d.h. Standard ist Rufnummer wird
übermittelt. Soweit hierzu, kein Problem, aber mit Zusatz-
aufwand verbunden.

Ah, verstehe, hauptsache mal gemeckert :-)

Grüße, Marcel

Es mag ganz praktisch sein, Kritik unter das Motto
"Nur gemeckert" zu stellen, doch lernt schon jeder gute
Vertriebsmitarbeiter, wie aus Kritik z.B. besserer
Kundenkontakt und weniger Nacharbeit wird - hier durch
das Ergänzen eines Online-Formulars - die Kollegen von
T-Mobil zeigen wie es geht:

http://www.fonmarkt.de/vertrag_agb/d1.htm