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Mahnung


16.01.2002 17:50 - Gestartet von dan75
Hi leute

ich habe mal ne frage und zwar habe ich bei Mobilcom ausserordentlich gekündigt zum 1.10.01. MC hat mir daraufhin eine Bestätigung der Kündigung geschickt.. Aber jetzt kriege ich laufend Mahnungen: und zwar das ich den Oktober und den Dezember bezahlen soll jeweils mit 10,20 EURO und neuerdings wollen die 1,32 Euro für den Januar 2002 (auf der Rechnung steht nichts aufgelistet nur das das der Mindestumsatz wäre). Wer kann mir helfen ? oder was soll ich jetzt tun ? Soll ich einen Anwalt einschalten, aber das wäre am Ende viel viel teuerer und dass für eine Sache die eigentlich schon klar und abgehakt sein sollte.

danke schonmal im voraus
--Daniel--
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[1] edm antwortet auf dan75
16.01.2002 18:12
einfach abwarten was kommt, Die Kündigungsbestätigung reicht-ist rechtlich alles klar!
Sollen sie doch klagen, dann erst den Anwalt einschalten. Jetzt bezahlt die Kosten M.Com
Gruß
edm
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[2] django antwortet auf dan75
17.01.2002 17:51
Benutzer dan75 schrieb:
Hi leute

ich habe mal ne frage und zwar habe ich bei Mobilcom ausserordentlich gekündigt zum 1.10.01. MC hat mir daraufhin eine Bestätigung der Kündigung geschickt.. Aber jetzt kriege ich laufend Mahnungen: und zwar das ich den Oktober und den Dezember bezahlen soll jeweils mit 10,20 EURO und neuerdings wollen die 1,32 Euro für den Januar 2002 (auf der Rechnung steht nichts aufgelistet nur das das der Mindestumsatz wäre). Wer kann mir helfen ? oder was soll ich jetzt tun ? Soll ich einen Anwalt einschalten, aber das wäre am Ende viel viel teuerer und dass für eine Sache die eigentlich schon klar und abgehakt sein sollte.

danke schonmal im voraus
--Daniel--


hallo daniel,

hab heut auch ne mahnung bekommen. die wollen für oktober, dezember und januar 2002 (0,28 EUR für 01.12 bis 02.12, mit 0,28 EUR mindestumsatz) insgesamt über 50 EUR, obwohl ich auch ne kündigungsbestätigung erhalten habe. ich werde zunächst einmal nicht darauf regieren. sollte mobilcom meinen, die forderung wäre berechtigt, dann sollen sie mal einen mahnbescheid schicken. nach einem widerspruch wird sich zeigen, ob sie das noch weitervolgen wollen.
also, ist des wedder noch so trieb, immer hoch die gellerrieb! (das war pfälzisch)
du bist nicht allein.

gruss
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[2.1] mensch25 antwortet auf django
31.01.2002 14:30
Einfach anrufen unter 0431-9022068 und denen schilder, daß vergessen wurde den Mindestumsatz zu stornieren trotz Kündigund. Danach sollte alles geregelt sein.
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[2.1.1] django antwortet auf mensch25
31.01.2002 16:52
Benutzer mensch25 schrieb:
Einfach anrufen unter 0431-9022068 und denen schilder, daß vergessen wurde den Mindestumsatz zu stornieren trotz Kündigund. Danach sollte alles geregelt sein.

hallo,
und was was sollte deiner meinung nach dann geregelt sein?
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[2.1.1.1] mensch25 antwortet auf django
31.01.2002 18:02
Benutzer django schrieb:
Benutzer mensch25 schrieb:
Einfach anrufen unter 0431-9022068 und denen schilder, daß
vergessen wurde den Mindestumsatz zu stornieren trotz Kündigund. Danach sollte alles geregelt sein.

hallo,
und was was sollte deiner meinung nach dann geregelt sein?
Hallo!

Zum einen bekommst du eine Gutschrift über die falsch kassierten Beträge und es finden keine weiteren Abbuchungen mehr statt. Hat zumindest bei mir einwandfrei geklappt.
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[2.1.1.1.1] django antwortet auf mensch25
01.02.2002 11:34
Benutzer mensch25 schrieb:
Benutzer django schrieb:
Benutzer mensch25 schrieb:
Einfach anrufen unter 0431-9022068 und denen
schilder,
daß vergessen wurde den Mindestumsatz zu stornieren
trotz
Kündigund. Danach sollte alles geregelt sein.

hallo,
und was was sollte deiner meinung nach dann geregelt sein?
Hallo!

Zum einen bekommst du eine Gutschrift über die falsch kassierten Beträge und es finden keine weiteren Abbuchungen mehr statt. Hat zumindest bei mir einwandfrei geklappt.

hallo!
was hast du denn gekündigt? den ganzen vertrag oder nur den mindestumsatz? aus deinen ausführungen ist das nicht klar zu erkennen.
ich z.b. habe den ganzen vertrag gekündigt und habe dazu eine bestätigung erhalten und werde trotzdem gemahnt über die gasamten beträge seit dem oktober 2001.
deshalb bin ich der meinung, dass ein anruf nix bringt, da ich wirksam gekündigt habe und mobilcom keine forderungen mehr bei mir anmahnenen kann.

gruss
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[2.1.1.1.1.1] mensch25 antwortet auf django
01.02.2002 12:18
Benutzer django schrieb:
Benutzer mensch25 schrieb:
Benutzer django schrieb:
Benutzer mensch25 schrieb:
Einfach anrufen unter 0431-9022068 und denen
schilder,
daß
vergessen wurde den Mindestumsatz zu
stornieren
trotz
Kündigund. Danach sollte alles geregelt
sein.

hallo,
und was was sollte deiner meinung nach dann
geregelt
sein?
Hallo!

Zum einen bekommst du eine Gutschrift über die falsch kassierten Beträge und es finden keine weiteren Abbuchungen mehr statt. Hat zumindest bei mir einwandfrei geklappt.

hallo!
was hast du denn gekündigt? den ganzen vertrag oder nur den mindestumsatz? aus deinen ausführungen ist das nicht klar zu erkennen.
ich z.b. habe den ganzen vertrag gekündigt und habe dazu eine bestätigung erhalten und werde trotzdem gemahnt über die gasamten beträge seit dem oktober 2001.
deshalb bin ich der meinung, dass ein anruf nix bringt, da ich wirksam gekündigt habe und mobilcom keine forderungen mehr bei mir anmahnenen kann.

gruss

Hallo!

Ich hatte den kompletten Super9 Vertrag gekündigt er hielt eine Bestätigung, bekam aber darüber hinaus noch 2 Rechnungen wo merkwürdigerweise nur noch etwas von Mindestumsatz stand.
wie gesagt nach dem Anrzf war dann Schluß damit

cu