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Mobilcom, Klarmobil usw.


01.07.2021 08:21 - Gestartet von SamHawkins
sind immer noch kundenunfreundlich. Wenn man kündigen will, soll man anrufen. Wenn man dort die Kündigung bestätigt bekommt man keine Bestätigung . Irgendwie soll die Kündigung per E-Mail bei meinem Vertrag über info@klarmobil.de möglich sein. Dort habe ich gekündigt. Es kommt aber weder eine automatische Eingangsbestätigung noch irgendeine andere Reaktion.

Das klappt aber bei der Drillisch AG besser. Dort soll man auch anrufen und es kommt dann auch sehr schnell die Bestätigung per Mail. Auch wenn man eine Mail schickt kommt sofort die automatische Eingangsbestätigung.

Mobilcom hält sich immer noch nicht an die gesetzlichen Vorgaben!
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[1] Unkel Sam antwortet auf SamHawkins
22.07.2021 20:12
Benutzer SamHawkins schrieb:
sind immer noch kundenunfreundlich. Wenn man kündigen will, soll man anrufen.

Bin froh das ich weg bin von denen, besser nimmer, schlimmer immer.

Das mit dem Anrufen stimmt, bin vor paar Tagen auch weg.
Freenet über Klarmobil :-( alles läuft über Klarmobil :-( da wurde ich auch mal angerufen obwohl ich nicht dafür gestimmt hatte, Datenschutz Einhaltung, sehr fragwürdig und wurde irgendwie überrumpelt für 5 € monatlich zusätzlich einen Virusschutz zu nehmen. Meine Fresse musste hinter laufen das sie das löschen.

Sehr viel Auswahl an Seriösen Anbieter gibt es kaum, bin jetzt bei fraenk ohne Vertrag + monatlich Kündbar ohne Krämpfe mit undurchsichtigen AGBs. Gibt es keine böse Überraschungen.
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[2] Wechseler antwortet auf SamHawkins
12.08.2021 14:33
Benutzer SamHawkins schrieb:
sind immer noch kundenunfreundlich. Wenn man kündigen will, soll man anrufen.

Man kann Verträge seit einigen Jahren wirksam per E-Mail kündigen, Zugang genügt. Irgendwelche Anrufe und Bestätigungen braucht es nicht.

Wenn du unbedingt eine Bestätigung brauchst, läßt du eine Kündigung vom Gerichtsvollzieher zustellen. Der stellt dir dann eine gerichtsfeste Zugangsbestätigung über den Inhalt der Kündigungserklärung aus.
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[2.1] hustensaftheinz antwortet auf Wechseler
13.08.2021 06:45
Benutzer Wechseler schrieb:

Wenn du unbedingt eine Bestätigung brauchst, läßt du eine Kündigung vom Gerichtsvollzieher zustellen. Der stellt dir dann eine gerichtsfeste Zugangsbestätigung über den Inhalt der Kündigungserklärung aus.

Schriftlich per Einwurf-Einschreiben wäre ein Kompromiss.

Natürlich im Schreiben auf eine Bestätigung anfordern.