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Rufnummernmitnahme Aufwandspauschale


12.11.2003 19:25 - Gestartet von minkelner
Sieben Monate, nachdem der Vertrag meiner Frau bei Mobilcom endete und Sie bei Vodafone einen neuen Vertrag einging, meldet sich nun Mobilcom. Man teilt mit, dass man auf dem Wege des Einzugsverfahrens 24,95 Euro von unserem Konto abbuchen wird. Diese Summe soll als Aufwandspauschale wegen der Rufnummernmitnahme fällig werden.

Dürfen die das??

Sicherheitshalber habe ich gleich per Email und schriftlich die Einzugsermächtigung gekündigt.
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[1] filmin antwortet auf minkelner
12.11.2003 20:06
Benutzer minkelner schrieb:
Sieben Monate, nachdem der Vertrag meiner Frau bei Mobilcom endete und Sie bei Vodafone einen neuen Vertrag einging, meldet sich nun Mobilcom. Man teilt mit, dass man auf dem Wege des Einzugsverfahrens 24,95 Euro von unserem Konto abbuchen wird. Diese Summe soll als Aufwandspauschale wegen der Rufnummernmitnahme fällig werden.

Dürfen die das??

Sicherheitshalber habe ich gleich per Email und schriftlich die Einzugsermächtigung gekündigt.

Steht es in den AGBs / der Preisliste drin? Wenn ja, dann schon. Die meisten Anbieter verlangen Geld für die Rufnummermitnahme.

filmin
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[1.1] Hassan antwortet auf filmin
12.11.2003 21:48
Benutzer filmin schrieb:
Benutzer minkelner schrieb:
Sieben Monate, nachdem der Vertrag meiner Frau bei Mobilcom endete und Sie bei Vodafone einen neuen Vertrag einging, meldet sich nun Mobilcom. Man teilt mit, dass man auf dem Wege des Einzugsverfahrens 24,95 Euro von unserem Konto abbuchen wird. Diese Summe soll als Aufwandspauschale wegen der Rufnummernmitnahme fällig werden.

Dürfen die das??

Ja, mobilcom berechnet für die Mitnahme der Rufnummer 24,95 EUR!

Einige Anbieter (z.B. O2) erstatten dem Neukunden diese Gebühr.



Sicherheitshalber habe ich gleich per Email und schriftlich die Einzugsermächtigung gekündigt.

Steht es in den AGBs / der Preisliste drin? Wenn ja, dann schon. Die meisten Anbieter verlangen Geld für die Rufnummermitnahme.

filmin
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[2] Saschka antwortet auf minkelner
19.11.2003 20:01
Dass die Rufnummernmitnahme bei mobilcom kostenpflichtig ist, wurde in der November- oder Dezember-Rechnung von 2002 mitgeteilt. Schau einfach mal nach, die Berechnung ist schon richtig.
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[3] Nanni_Poldy antwortet auf minkelner
01.06.2007 21:04
Nein. Bei der Portierung von Rufnummern von Rufnummern gilt m.E:

Der Wunsch nach Beibehaltung einer bekannten Rufnummern kann die Entstehung von Wettbewerb verhindern, weil Endkunden eventuell nicht bereit sind, ohne ihre bisherigen Rufnummern zu einem neuen Anbieter von Telekommunikation­sdienstleistungen zu wechseln. Das TKG sieht daher in § 43 Abs. 5 vor, dass Kunden ihre Rufnummern auch dann behalten dürfen, wenn sie zu einem neuen Netzbetreiber wechseln (Rufnummernportabilität). Ein Entgelt für die Rufnummernmitnahme darf mangels Rechtsgrundlage nicht erhoben werden, da der Netzbetreiber insoweit keine "Leistung" erbringe (RegTP, MMR 1998, Seite 383).

Abweichende Vereinbarungen in AGB sind ungültig.

Schöne Grüße
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[3.1] stefanniehaus antwortet auf Nanni_Poldy
18.06.2007 18:29
Dies ist definitiv falsch!
Im Jahre 2002 hat die RegTP, heute Bundesnetzagentur, die Möglichkeit geschaffen, Mobilfunknummern zu portieren. Gleichzeitig hat die RegTP festgelegt, dass der Mobilfunkanbieter für die Portierung ein Entgelt verlangen darf. Ich glaube bis maximal 30 Euro.
Ist auch auf der Homepage der Bundesnetzagentur nachzulesen.
Die Forderung von Mobilcom ist also vollkommen berechtigt.

Gruß
Stefan
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[4] arnegu antwortet auf minkelner
04.05.2009 20:04
Das macht jeder Betreiber so, selbst Vodafone, T-Mobile, E-Plus und O2 und die 24,95€ sind normal. Das müsste man tatsächlich überall bezahlen