Benutzer mhnews schrieb:
Welche "Abstandszahlung" kann man erreichen, wenn man aus einem 24 Monats-Vertrag aussteigen moechte?
Bsp: Restlaufzeit * (Monatsgrundgebühr - ersparte Kosten bei
Debitel)
Da dürfte es keine grundsätzliche Aussage zu geben. Ich würde den Betrag abzüglich 10 % (Klagewert gering halten) überweisen. Wenn die sich rühren, kann man daraufhinweisen, dass bestimmte Leistungen nicht mehr erbracht werden müssen und dafür eine Entschädigung anfällt.
1. Das Bereithalten des Anschlusses entfällt.
2. Es brauchen keine Rechnungen mehr erstellt und geprüft werden.
3. Abbuchungsvorgänge entfallen
4. Der Anschluss kann sofort weitervermarktet werden (Analog zu der Rechtsprechung über Vorfälligkeitsentschädigung).
peso