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57 Gigabyte Kosten 588,88 Bei Netcologne


10.06.2006 22:43 - Gestartet von brunhildems
Erfahrungs-Bericht-
Meine Nichte hat aufgrund, finanzieller Probleme versucht frühzeitig aus dem Netcologne 2 GMbyte Flatrate Vertrag auszusteigen. Hat natürlich nicht geklappt, da habe ich auch Verständnis für Netcologne, denn schließlich ist Netcologne ja ein Gewinn orientiertes Unternehmen. Aber der Nette Netcologne Berater in einer Filiale in Bonn, machte folgenden vorschlag von 2 Gb Flatrate Leitung für 29,80 auf 1 GM Download Flatrate umzusteigen. Sie könnte dann ja Ca. 8 Euro pro Monat einsparen. Sie hat dem so zugestimmt, in der annahme jetzt statt einer 2 GM Byte Flat eine Langsame 1 GMbyte Flat zu haben. Warum der Berater obwohl im mitgeteit worden ist das das Surf verhalten das gleiche bleibt er auf die unbezahlbare superteure internettarif Volumen 1 GB Freivolumen/Monat inkl., danach 1 Cent.pro MB, umgestellt hat , entzieht sich unserer Kenntnis. Jedes MB Download Kostet 1 Cent und meine Nichte die von Traffic keine Ahnung hat surft wie in den Monaten vorher, Dabei sind wieder einmal über 50 G MByte Traffic entstanden. In nächsten Abschluss-Rechnung Fordert dann Netcologne für 57 GMByte = 58368 MB Download x 1 cent 588,88 Euro dafür. Verständnis dafür das es sich hier um einen Fehler gehandelt haben muss, gleich null, ob wohl es sicherlich auf der Hand liegt das hier um ein Missverständnis handelt, denn meine Nichte wollte doch sparen und sich nicht verschulden. Ich habe bei Netcologne angerufen und nur Kaltens , teilweise Arrogant wirkendes BlaBla erhalten. Man wahr zwar jetzt, in der Lage ganz deutlich auf das Surfverhalten einzugehen und auf das Risiko eines zu Höhen Traffics hin zuweisen aber natürlich klare Schuld nur beim Kunden.Ich habe mich gefragt, wie kann ein Berater ( das Geschäft gibt es übrigens nicht mehr ) so etwas jemanden antun. Und wie kann Netcologne hier mit aller Härte Fordern und anmahnen und mit der Pfändung drohen.
So wird eine Junge Frau mit einem 3 Jährigen Kind ins Unglück gestürzt.
Bezahlen kann sie dann sicher nicht, also wird folgendes passieren. Ein Titel wird erwirkt, mehrkosten sind dabei fällig, dann wird der Titel einer Inkasso übergeben. Netcologne verkauft den Titel an die Inkasso bekommt von der Inkasso eine Betrag XXX . Und kümmert sich nicht mehr darum.
Eventuell wird aber auch eine Zahlungs vereinbarung angeboten aber aufgrund der Finanzielen situation meiner Nichte ohne echte Grundschuld Tilgung. So kann man kann 30 Jahre lang 20 euro im Monat an Netcolonge zahlen. Das sind aber jetzt nur vermutungen, die ich aus dem Komischen Verhalten der netcologne Mitarbeiter in dieser Angelegenheit ableite. Ich brauche Hilfe um Netcologne zu zeigen das man das so nicht machen darf. Schön währe natürlich wenn Netcologne selbst Feststellt das Moral und Kundenberatungspflicht ein Wichtiger Teil eines Ehrvollen, Achtungswürdigen Geschäftsgebaren ist. Ich selber bin Netcologne -Kunde,
Ich habe diese Probleme nicht. Ich kann mir eine Flatrate mit 18 GMbyte Download und Telefon Joker für insgesamt ca. 80 Euro im Monat leisten. Ich bin sogar Zufrieden weil ich das ja auch bekomme was ich Bezahlen. Aber bitte meine Damen und Herren von Netcologne, es gibt auch sehr unerfahrene und nicht so bemittelte Netcologne Kunden. Es kommen doch alle um bei Netcologne zu sparen. Es kommt sicherlich keiner um für 57 GigaByte 600 Euro zu Bezahlen, das sind 57 Gigabyte mit sicherheit nicht wert. Also Leute von Netcolonge, macht mal innere Einkehr, versetzt euch in diese Lage und bietet doch einfach eine zurückstellung in den alten ürsprüngliche 2 Gigabyte Flatrate Tari an, ich glaube das währe Fair.
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[1] Dragen antwortet auf brunhildems
10.06.2006 23:29
Benutzer brunhildems schrieb:
Erfahrungs-Bericht- Meine Nichte hat aufgrund, finanzieller Probleme versucht frühzeitig aus dem Netcologne 2 GMbyte Flatrate Vertrag auszusteigen. Hat natürlich nicht geklappt, da habe ich auch Verständnis für Netcologne, denn schließlich ist Netcologne ja ein Gewinn orientiertes Unternehmen. Aber der Nette Netcologne Berater in einer Filiale in Bonn, machte folgenden vorschlag von 2 Gb Flatrate Leitung für 29,80 auf 1 GM Download Flatrate umzusteigen. Sie könnte dann ja Ca. 8 Euro pro Monat einsparen. Sie hat dem so zugestimmt, in der annahme jetzt statt einer 2 GM Byte Flat eine Langsame 1 GMbyte Flat zu haben. Warum der Berater obwohl im mitgeteit worden ist das das Surf verhalten das gleiche bleibt er auf die unbezahlbare superteure internettarif Volumen 1 GB Freivolumen/Monat inkl., danach 1 Cent.pro MB, umgestellt hat , entzieht sich unserer Kenntnis. Jedes MB Download Kostet 1 Cent und meine Nichte die von Traffic keine Ahnung hat surft wie in den Monaten vorher, Dabei sind wieder einmal über 50 G MByte Traffic entstanden. In nächsten Abschluss-Rechnung Fordert dann Netcologne für 57 GMByte = 58368 MB Download x 1 cent 588,88 Euro dafür. Verständnis dafür das es sich hier um einen Fehler gehandelt haben muss, gleich null, ob wohl es sicherlich auf der Hand liegt das hier um ein Missverständnis handelt, denn meine Nichte wollte doch sparen und sich nicht verschulden. Ich habe bei Netcologne angerufen und nur Kaltens , teilweise Arrogant wirkendes BlaBla erhalten. Man wahr zwar jetzt, in der Lage ganz deutlich auf das Surfverhalten einzugehen und auf das Risiko eines zu Höhen Traffics hin zuweisen aber natürlich klare Schuld nur beim Kunden.Ich habe mich gefragt, wie kann ein Berater ( das Geschäft gibt es übrigens nicht mehr ) so etwas jemanden antun. Und wie kann Netcologne hier mit aller Härte Fordern und anmahnen und mit der Pfändung drohen. So wird eine Junge Frau mit einem 3 Jährigen Kind ins Unglück gestürzt.
Bezahlen kann sie dann sicher nicht, also wird folgendes passieren. Ein Titel wird erwirkt, mehrkosten sind dabei fällig, dann wird der Titel einer Inkasso übergeben. Netcologne verkauft den Titel an die Inkasso bekommt von der Inkasso eine Betrag XXX . Und kümmert sich nicht mehr darum. Eventuell wird aber auch eine Zahlungs vereinbarung angeboten aber aufgrund der Finanzielen situation meiner Nichte ohne echte Grundschuld Tilgung. So kann man kann 30 Jahre lang 20 euro im Monat an Netcolonge zahlen. Das sind aber jetzt nur vermutungen, die ich aus dem Komischen Verhalten der netcologne Mitarbeiter in dieser Angelegenheit ableite. Ich brauche Hilfe um Netcologne zu zeigen das man das so nicht machen darf. Schön währe natürlich wenn Netcologne selbst Feststellt das Moral und Kundenberatungspflicht ein Wichtiger Teil eines Ehrvollen, Achtungswürdigen Geschäftsgebaren ist. Ich selber bin Netcologne -Kunde,
Ich habe diese Probleme nicht. Ich kann mir eine Flatrate mit 18 GMbyte Download und Telefon Joker für insgesamt ca. 80 Euro im Monat leisten. Ich bin sogar Zufrieden weil ich das ja auch bekomme was ich Bezahlen. Aber bitte meine Damen und Herren von Netcologne, es gibt auch sehr unerfahrene und nicht so bemittelte Netcologne Kunden. Es kommen doch alle um bei Netcologne zu sparen. Es kommt sicherlich keiner um für 57 GigaByte 600 Euro zu Bezahlen, das sind 57 Gigabyte mit sicherheit nicht wert. Also Leute von Netcolonge, macht mal innere Einkehr, versetzt euch in diese Lage und bietet doch einfach eine zurückstellung in den alten ürsprüngliche 2 Gigabyte Flatrate Tari an, ich glaube das währe Fair.
Ich verstehe Deine Verwunderung über die hohe Rechnung zu 100%.
Trotzdem muß ich aber sagen, sobald jemand volljährig und sogar schon die Verantwortung für ein Kind hat, muß er/sie für Verträge einstehen.
Wie so oft im Leben, ist es oftmals ein "Sender"<=>"Empfänger" Problem.
Du weißt bestimmt nicht, wie sich Deine Nichte am Telefon ausgedrückt bzw. ihr Anliegen formuliert hat. Da hat einer am anderen Ende der leitung etwas "verstanden" was gar nicht so gemeint war.
Wer schon so im Leben steht wie Deine Nichte, der sollte doch Dinge, die insbesondere mit Verträgen und somit mit Geld zu tuen haben, sich schriftlich bestätigen lassen.
Ich sehe, so wie Du es geschilder hast, nicht unbedingt den Fehler bei Netcologne.
Was soll den an dem Verhalten von Netcologene "komisch" sein, wenn sie das getan haben, was sie telefonisch verstanden haben?
Was jetzt Moral und Kundenberatungspflicht im Kontext eines "wichtigen Teils eines Ehrvollen, Achtungswürdigen Geschäftsgebaren ist" verstehe ich leider nicht.
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[1.1] Vesko antwortet auf Dragen
11.06.2006 00:37
Hallo brunhildems,

das ist eine kalte Dusche für Dich und Deine Nichte, zumal das eine Menge Geld ist.

Jedoch kann ich – nach Deiner Beschreibung – NetCologne nichts ankreiden, denn die Fehler, die Deine Nichte gemacht hat, hätte sie mit (nur) etwas mehr Nachdenken und Lesen locker vermeiden können.

- Der Berater im Shop hat den Wechsel von 2 GB auf 1 GB doch nur deswegen vorgeschlagen, weil ihm Deine Nichte gesagt hat, sie möchte sparen. Dabei handelt es sich nicht um eine "langsamere" Variante, sondern um einen kleineren Freivolumen-Tarif (statt 2 GB Download nur 1 GB Download). So wie Du schreibst, ist die Bandbreite diesselbe geblieben. Oder? Ich sehe hier ein korrektes Verhalten seitens des Beraters.

- Zweites, 57 GB im Monat ist längst kein "Surfen" mehr, sondern ein "Saugen". Was hat sie denn so gesurft, um darauf zu kommen?

Außerdem kann Deine Nichte nicht erwarten, daß alles beim Alten bleibt, aber 8 EUR weniger gezahlt werden. Wo gibt es sowas?

Ich finde, Ihr habt Euch nicht ausreichend informiert. Das ist aber bei jedem Vertragsabschluss unabdingbar. Zumal man sich für längere Zeit bindet.

Meine Empfehlung ist, das Geld – wie auch immer – zu sammeln und zu bezahlen. Wenn Ihr nett bei NetCologne nachfragt, könnt Ihr vielleicht auch eine Ratenzahlung vereinbaren. "Aussitzen" wollen wird für Deine Nichte nur Nachteile bringen. Denn sie wird auch die Inkasso-Gebühren bzw. Mahn-/Gerichtskosten tragen müssen.

Grüße
Vesko

P.S. für die nächsten Monate einen Traffic-Zähler auf dem PC installieren. Gibts einige kostenlose im Netz.
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[1.2] qw antwortet auf Dragen
11.06.2006 00:43
Was soll den an dem Verhalten von Netcologene "komisch" sein, wenn sie das getan haben, was sie telefonisch verstanden haben?

Telefonisch?

Tja man lässt sich halt nicht beraten um statt 29 Euro bei ungeändertem Nutzungsverhalten 590 Euro bezahlen zu dürfen.
Wenn sie den Irrtum darlegen kann (und das ungeänderte Surfverhalten spricht ja dafür).
Ich würde per Einschreiben eine Anfechtigung wegen Irrtums (in der Sache über den Gegenstand der Vertragsänderung oder so, )eingeschicken, zeitgleich einen Widerspruch mit Verweis auf den Irrtum und der Anfechtung). Bitten nur die 29 Euro vom Konto abzubuchen und im anderen Fall mit Stornierung drohen (und ggf dann auch bei der Bank die Lastschrift zu stornieren und die unstrittigen 29 Euro an Netcologne zu überweisen, sofern schon abgebucht wurde) .
Damit ist die Änderung angefochten. Ob die Anfechtung gültig ist oder nicht hat sowieso dann das Gericht zu entscheiden, welches Netcologne ggf. einschalten wird, da sie ja Geld wollen und die Berechtigung ihrer Forderung gegenüber der Anfechtung beweisen müssen. Anfechtungen sind meist schwierig, aber mit Verbraucherschutz und diesen offensichtlichen Fall (vorher Beratung bei Netcologne und dann 20facher Rechnungsbetrag trotz gleichem Nutzungsverhalten) scheint sicherlich ein klass. Fall von Irrtum (beide Vertragspartner meinten was anderes und wollten was bei der Änderung) zu sein. Nach Anfechtung und anschließenden Rechnungswiderpruch wird kein Inkassounternehmen kommen. Ob Netcologne dann auch wirklich klagen wird (nach Druck von Anwälten o.Ä. wird man dann sehen müssen). Es würde mich wundern, wenn ein unteres Gericht nicht zugunsten des Verbraucherschutzes urteilt, immerhin liegt hier kein Neuvertrag vor, sondern die Nutzung und das Ausmass der Nutzung war schon zwischen beiden Parteien vorher vertraglich geregelt worden. Wann soll denn ein Irrtum über einen Vertrag vorliegen, wenn nicht bei solch einem Fall?
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[2] brummdorle antwortet auf brunhildems
12.06.2006 09:13
Da zahlt die Nichte halt auf dem Weg für schwarz gesaugte Musik und Filme. Und wenn es Dir um "Ehre" und "Würde" tralala geht, dann hilf Deiner Nichte doch mit ein paar Euro, Du kannst es Dir doch leisten!
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[2.1] rotella antwortet auf brummdorle
20.10.2006 13:44
Benutzer brummdorle schrieb:
Da zahlt die Nichte halt auf dem Weg für schwarz gesaugte Musik und Filme. Und wenn es Dir um "Ehre" und "Würde" tralala geht, dann hilf Deiner Nichte doch mit ein paar Euro, Du kannst es Dir doch leisten!

Ziemlich zynischer Kommentar.
Die Frage ist doch, ob bei dem Beratungsgespräch auf das 1 GB Inklusivvolumen hingewiesen oder nicht.
Letztendlich sehe ich aber auch nur die Möglichkeit einer gütlichen Einigung mit dem Anbieter.
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[2.2] off topic
spaceman antwortet auf brummdorle
18.03.2007 11:42
Da zahlt die Nichte halt auf dem Weg für schwarz gesaugte Musik und Filme.
Wieder ein von der Musik und Film-Mafia verblendeter Mensch...

Schon mal dran gedacht, dass man selbst mit legalem Downloadverhalten auf so eine Zahl kommt? Sicher nicht, oder?
Mensch, erweitere deinen Horizont und poste hier nicht so ein Müll.

Gruß
Spaceman
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[3] THBB antwortet auf brunhildems
20.10.2006 13:00
Naja, ich will mal sagen, dass wir uns in der Marktwirschaft und nicht im Sozialismus befinden. Verwundelich ist, dass Du (oder deine Nichte) genau mit dem Tarif 1GB anfängst zu saugen. Wenn wir die 5x GB einmal in Filme oder Musik umrechnen (ohne Mahn- und Anwaltsgebühren) dann habt Ihr ja noch einen guten Schnitt gemacht.

Wer mit völliger Hingabe dem "Geiz ist Geil" verfällt, sollte auch nach dem Kleingedruckten schauen. Scheinbar wolltet Ihr nicht nur an der Internetverbindung sparen.

Das Euch dieses der Berater nicht mitgeteilt hat ist eine Streitfrage - vielleicht wolltet Ihr es nur nicht hören. Letztendlich seit Ihr für die Verträge zuständig da Netcologne nur verpflichtet ist, Euch die AGB bereitzustellen.

Mich persönlich ärgert es sehr, dass viele es immer nur "billig" haben wollen und wenn dann mal ein Fehler unterläuft mit dem Argument zu kommen "Frau mit 3-jährigem Kind in Ruin gestürtzt".
Wenn man von bestimmten Dingen keine Ahnung hat, dann sollte man sich einen Berater kommen lassen. Wenn man aber das Geld auch sparen möchte, dann steigt halt das Risiko. Immer nur auf "ich bin blöd" zu machen hat auch seinen Preis.
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[4] lpi antwortet auf brunhildems
02.11.2006 15:19
Hi, habe ich das richtig gelesen: telefonisch umgestellt??? Oder hat deine Nichte in der Filiale einen Antrag unterschrieben (immerhin ein kleiner, aber bedeutsamer Unterschied)...

lpi
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[5] telefonwurm antwortet auf brunhildems
22.11.2006 13:33
Ich verstehe die Aufregung nicht *kopfkratz*
Genaugenommen reden wir hier über 2 Euro !!!
Du schreibst das von 2GB incl. Volumen auf 1GB incl. Volumen umgestellt wurde.
Um auf die 2GB zu kommen muss man also 10Euro (1000x1kB=1000x1ct.=10Euro) mehr ausgeben.
Dafür werden Monatlich 8Euro weniger Grundgebühr bezahlt.
Wenn mal also bisher exakt 2GB Volumen Verbraucht hat und jetzt ebenfalls 2 GB Volumen verbraucht, dann kostet das genau 2 Euro mehr.
Wenn Netcologne also darauf eingeht könnte deine Nichte 2 Euro zurück verlangen.
Das sie aber statt 1 oder 2 GB satte 58GB aus dem Netz gepumpt hat, das ist ja offensichtlich unstrittig.
Also sind die 56GB ebenfalls unstrittig und somit eine Forderung von min. 560€.
Wer ein derartiges "aus dem Netzt pump" surfverhalten hat, der braucht eben eine vollflatrate.
Die ist natürlich von der Grundgebühr wesentlich teurer.
Bleib nur die Variante, weniger pumpen und aus dem Fehler lernen.