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Megatech 1. Mahnung


10.12.2001 11:06 - Gestartet von FoxMulder
Hallo!
Ich habe heute wie sicher alle Megatech-Netztel Kunden, die die
199,50DM noch nicht beglichen haben, die 1. Mahnung von der
Firma Megatech erhalten. Ich habe die Beiträge, die vorher zu
diesem Thema gepostet wurden, gelesen und meine daher, dass
die Forderungen unberechtigt sind. Einige von Euch haben ja bereits
die erste Zahlungsaufforderung von Megatech mit einem Fax oder
Brief beantwortet. Hat Megatech daraufhin geantwortet? Habt Ihr
jetzt auch die Mahnung erhalten? Ich würde jetzt einfach einen Brief
aufsetzen, in dem ich Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung
einlege mit der Begründung, dass Megatech gar keinen Anspruch auf
die 199,50DM habe, da sie von Netztel ja bereits die volle Provision
erhalten habe. Oder hat Netztel das Geld evtl. von Megatech
zurückgefordert? Außerdem steht im Vertrag, den ich mit Megatech
abgeschlossen habe, nichts von Rückzahlungen an Megatech bei Pleite
von Netztel. Was denkt Ihr? Hat evtl. schon irgendwer Feedback von
Megatech erhalten oder einen Juristen befragt, der mehr als nur
Mutmaßungen und gutgemeinte Ratschläge erteilen kann?
Vielen Dank für Eure Antworten.


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[1] ststhv antwortet auf FoxMulder
10.12.2001 12:17
Benutzer FoxMulder schrieb:
Hallo!
Ich habe heute wie sicher alle Megatech-Netztel Kunden, die die 199,50DM noch nicht beglichen haben, die 1. Mahnung von der Firma Megatech erhalten. Ich habe die Beiträge, die vorher zu diesem Thema gepostet wurden, gelesen und meine daher, dass die Forderungen unberechtigt sind. Einige von Euch haben ja bereits die erste Zahlungsaufforderung von Megatech mit einem Fax oder Brief beantwortet. Hat Megatech daraufhin geantwortet? Habt Ihr jetzt auch die Mahnung erhalten? Ich würde jetzt einfach einen Brief
aufsetzen, in dem ich Widerspruch gegen die
Zahlungsaufforderung einlege mit der Begründung, dass Megatech gar keinen Anspruch auf die 199,50DM habe, da sie von Netztel ja bereits die volle Provision erhalten habe. Oder hat Netztel das Geld evtl. von Megatech

zurückgefordert? Außerdem steht im Vertrag, den ich mit Megatech abgeschlossen habe, nichts von Rückzahlungen an Megatech bei Pleite von Netztel. Was denkt Ihr? Hat evtl. schon irgendwer Feedback von Megatech erhalten oder einen Juristen befragt, der mehr als nur Mutmaßungen und gutgemeinte Ratschläge erteilen kann?
Vielen Dank für Eure Antworten.


Mit welcher Begründung sollst du DM 199 bezahlen. Wenn du einen Brief schreibst, immer Einschreiben mit RÜCKSCHEIN. Damit hast du etwas in der hnd, ansonsten könnte Megatech? behaupten sie hätten nie einen Brief bekommen.

Viele Firmen wollen Kunden ausboten und probieren es einfach; nur zu oft muß man sich gegen unzulässige Zahlungsaufforderungen wehren.
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[1.1] jrittmeier antwortet auf ststhv
10.12.2001 13:35
Den Anspruch auf diese Zahlung leitet diese Firma aus den nicht zu zahlenden GG ab.
Da aber für den Kunden bei Vertragsabschluss nicht ersichtlich war das die GG Erstattung eventuell zurückzuzahlen wäre ist für mich die Zahlungsaufforderung unbegründet.

Weiter unten ium Forum geht es um die gleiche Geschichte.
Die Argumente für die Nichtzahlung sind sicherlich richtig.
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[1.1.1] Revis antwortet auf jrittmeier
10.12.2001 13:41
Schade das ich keinen Vertrag über Megatech abgeschlossen habe, ich hätte richtig lust denen zu zeigen, das man sowas nicht machen kann :)
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[2] Telefonierer01 antwortet auf FoxMulder
10.12.2001 15:04
Hallo!

Ich habe heute auch die Mahnung bekommen. Zwei Fragen/Bitten:

Gibt es, wie auch schon im ersten Beitrag gefragt, eine klare Auskunft eines Rechtsanwaltes? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und möchte nicht mit "wahrscheinlich"-Aussagen größere Risiken eingehen.

Kann mir jemand eine Kopie des Vertrags mailen? Der war für mich erledigt und ist ins Altpapier gewandert (naja...).
Gibt es tatsächlich, wie weiter unten behauptet, verschiedene Versionen des Vertrags?

Danke!
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[2.1] Rechtsschutz nutzen
mpv3 antwortet auf Telefonierer01
16.12.2001 07:25
Benutzer Telefonierer01 schrieb:
Hallo!

Ich habe heute auch die Mahnung bekommen. Zwei Fragen/Bitten:

Gibt es, wie auch schon im ersten Beitrag gefragt, eine klare Auskunft eines Rechtsanwaltes? Ich habe keine
Rechtsschutzversicherung und möchte nicht mit "wahrscheinlich"-Aussagen größere Risiken eingehen.

Kann mir jemand eine Kopie des Vertrags mailen? Der war für mich erledigt und ist ins Altpapier gewandert (naja...). Gibt es tatsächlich, wie weiter unten behauptet, verschiedene Versionen des Vertrags?

Danke! bitte Rechtsschutz nutzen
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[3] jojo_jens antwortet auf FoxMulder
10.12.2001 15:10
Hallo zusammen!

Auch ich habe heute die Mahnung von Megatech erhalten. Habe eigentlich nicht vor zu zahlen, weil diese Firma schließlich auch keine erhaltenen Provisionen an Netztel zurückzahlen muss.
Trotzdem wäre auch ich sehr dankbar für eine präzise Rechtsauskunft!!!

Gruss Jens.
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[3.1] kifo antwortet auf jojo_jens
12.12.2001 16:11
Hi,

Wenn die das an ein Inkassounternehmen weitergeben wollen, dann muß das rechtlich abgesichert sein, denn kein Inkassounternehmen nimmt nen Auftrag an, der nicht 100%ig was abwirft.
Also denke ich, mal abwarten, ob wirklich was vom Inkassounternehmen kommt... mehr als 20.- Gebühr verlagen die denke ich auch nicht.

Aber trotzdem mal schauen, was von Juristenseite noch beigesteuert wird.... *g*

MfG, kifo...
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[4] sp. antwortet auf FoxMulder
10.12.2001 17:16
Benutzer FoxMulder schrieb:

Vorab: Pech, Megatech, daß ich gerade heute meine letzte Examensklausur für dieses Jahr geschrieben und daher Zeit habe, mich um Euch zu kümmern...

Einige von Euch haben ja bereits die erste Zahlungsaufforderung von Megatech mit einem Fax oder Brief beantwortet. Hat Megatech daraufhin geantwortet?

Ich habe wg. Examen lange nicht mitlesen können. Könnten sich bitte noch mal die Leute outen, die definitiv einen entsprechenden Brief geschrieben haben und bitte auch dazu schreiben, ob sie einen Nachweis darüber haben (Fax-Protokoll oder Einschreibe-Beleg)? Wäre ganz wichtig für den Nachweis des Vorsatzes!

Ich würde jetzt einfach einen Brief aufsetzen, in dem ich Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einlege mit der Begründung, dass Megatech gar keinen Anspruch auf die
199,50DM habe, da sie von Netztel ja bereits
die volle Provision erhalten habe. Oder hat
Netztel das Geld evtl. von Megatech zurückgefordert?

Von mir bekommt jemand ganz anderes einen Brief - die Staatsanwaltschaft. Wenn Du an Megatech schreibst, dann ist das reine Nettigkeit - na ja, und wenn der Anspruch bestünde (was er definitiv nicht tut), dürftest Du denen klar genug gemacht haben, daß sie kein Inkassobüro einschalten und keinen Mahnbescheid beantragen brauchen, weil Du sowieso nur auf ein rechtskräftiges Urteil hin zahlen würdest. Dann kriegt nämlich der Gläubiger selbst eines bestehenden Anspruchs eventuell diese Kosten nicht ersetzt, weil nicht sachdienlich und somit nicht zur Rechtsverfolgung erforderlich.

Ob Netztel von Megatech das Geld zurückgefordert hat, geht mir am Allerwertesten vorbei. Wenn die so dumm waren, solche Verträge abzuschließen, das Risiko aber nicht an ihre KundInnen weiterzugeben - deren Pech. Ich würde aber mal in meiner groben Kenntnis des TK-Marktes behaupten, daß damals solche Storno-Vereinbarungen noch nicht üblich waren und daher sicherlich nicht in dem Megatech-Netztel-Vertrag enthalten waren. Aber sowieso: Das Vertragsverhältnis zwischen Megatech und Netztel (oder war da noch jemand zwischengeschaltet? Wer weiß es, aber auch: wen interessiert es?) hat mich als Endkunden nicht zu interessieren.

Außerdem steht im Vertrag, den ich mit Megatech abgeschlossen habe, nichts von Rückzahlungen an Megatech bei Pleite von Netztel.

Und damit hast Du DAS Argument in der Hand. In dem Vertrag steht nämlich, daß die Kohle die Gegenleistung für den ABSCHLUSS eines 24-Monats-Vertrags ist, nicht für die vollständige Durchführung. (Zudem ist die Megatech-Argumentation nicht mal in sich schlüssig, da die meisten Verträge wohl nicht komplett GG-befreit gewesen sein dürften, sondern davon die Versandkosten abgingen. Aber wie gesagt, darauf kommt es gar nicht an, das ist nur ein Hilfsgutachten ;-)

oder einen Juristen befragt, der mehr als nur Mutmaßungen und gutgemeinte Ratschläge erteilen kann?

Nun ja, ich bin - wie an der Einleitung ersichtlich - nicht Volljurist, sondern nur Examenskandidat. Aber ich behaupte von mir, daß ich zumindest nicht völlig kenntnislos bin, sondern mit erstaunlich gutem Gefühl aus meinen Klausuren gekommen bin.

Wir hatten die Sache hier ja schon mal durchgekaut: Megatech hat keinen Anspruch, da Vertrag von Kundenseite erfüllt - Pflicht des Kunden war nur der reine Abschluß des Vertrages. Hätte es eine Storno-/Pleite-Regelung geben sollen, hätte die vereinbart werden müssen. Eine solche Regelung kann auch nicht als Lückenfüller reingelesen werden. Es ist gerade ein anderer Fall als eine jeweils monatlich erfolgende GG-Erstattung (bei der der Kunde zwar unterm Strich mehr bekommt, aber das Risiko der Insolvenz des und des Betrugs durch den Händlers trägt).

Megatech hat mit den Mahnungen und der Androhung der Einschaltung eines Inkassobüros einen Fehler gemacht: Jetzt bin ich stinkig und an den Fall erinnert...

Es handelt sich meines Erachtens jetzt um einen (ggf. versuchten) Betrug (§ 263 StGB - Anmerkung 1) und zusätzlich um eine (ggf. versuchte) Erpressung (§ 253 StGB - Anmerkung 2). Ich denke mal, wir dürfen Herrn Kühn unterstellen, daß ihm egal ist, ob die Leute täuschungsbedingt oder drohungsbedingt zahlen, d.h. es liegt Tatentschluß auf beides vor. (Zudem kommt noch eine (ggf. versuchte) Nötigung ($ 240 StGB) hinzu, die natürlich ggf. von der Erpressung verdrängt wird.)

Ich werde mich gleich mal an meinen Strafantrag setzen und diesen dann an die Staatsanwaltschaft beim LG Deggendorf, Amanstr. 19, 94469 Deggendorf, schicken. Ich stelle ihn auch hier ins Forum mit der Bitte an alle Betroffenen, ebenfalls gleichlautende oder andere Schreiben zu schicken.
WER NOCH NACHWEISE SEINER FAXE/BRIEFE HAT,
möge die bitte auch rüberschicken - das ist dann der Beweis für den (mindestens bedingten) Vorsatz, den nachzuweisen in den meisten dieser Fälle scheitert!

Wer davor Angst hat: Strafbar ist eine falsche Verdächtigung. Verdächtigen ist das Behaupten von Tatsachen. Wer also nur den objektiv wahren Sachverhalt schildert, braucht überhaupt nichts zu befürchten.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Vielen Dank für Eure entsprechenden Aktivitäten.

Sp.


Anmerkung 1 (alles keine klausurmäßigen Prüfungen):
1. Täuschung über Tatsachen: Bestehen des Anspruchs ist beweisbar. Oder handelt es sich um eine reine Behauptung? Meines Erachtens wird das eindeutig als Tatsache hingestellt. So auch Lackner/Kühl, Rn 9 zu § 263 m.w.N.: "wohl aber die Anforderung einer nichtgeschuldeten Leistung".
2. Irrtum
3. Vermögensverfügung: Zahlung
4. Vermögensschaden: kein Anspruch
5. durchgehende Kausalkette
6. Vorsatz: dafür wären wichtig die Briefe an Megatech, daß der Anspruch nicht besteht
7. rechtswidrige Bereicherungsabsicht mit Stoffgleichheit
natürlich ggf. alles im Versuch

Anmerkung 2:
1. Drohung mit einem empfindlichen Übel - Inkassobüro kann einem besonnen Menschen schon Angst machen, insbesondere weil damit die eigene Kreditwürdigkeit erheblich gefährdet werden kann
2. Nötigung, hier zu einer Vermögensverfügung/nach Rechtsprechung: Geben
3. Vermögensnachteil: kein Anspruch
4. Vorsatz (siehe oben)
5. rechswidrige Bereicherungsabsicht incl. Stoffgleichheit
6. Rechtswidrigkeit allgemein
7. Verwerflichkeit - nun ja, Inkassobüro anzudrohen, um eine nicht bestehende Forderung durchzusetzen...
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[4.1] Konwacht antwortet auf sp.
11.12.2001 10:27
>snip all<

Ungeachtet der Tatsache, daß das Unternehmen manchmal Ansichten haben mag - meinst Du nicht, daß Du hier etwas übertreibst?

Abgesehen davon solltest Du als Jurist (oder angehender) sehr gut wissen, was den Strafbestand von Falschverdächtigungen erfüllt. IMNSHO hättest Du da etwas vorsichtiger formulieren sollen, denn ein "ggf." im Text schützt nicht vor übler Nachrede.
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[4.2] FoxMulder antwortet auf sp.
11.12.2001 12:12
Hallo sp.!

Zunächst mal vielen Dank für die ausführliche Schilderung
deiner Standpunkte. Ich habe leider die Zusatzvereinbarung
zwischen MEAGTECH und mir nicht kopiert und somit auch
nicht schriftlich vorliegen. Aber nach Recherche im Internet
konnte ich in der Newsgroup 'de.comm.anbieter.mobil' ein
Posting finden, in dem diese Zusatzvereinbarung abgetippt wurde.
Dabei fiel mir folgender Satz auf:

'Der Kunde erhält als Gegenleistung für den Abschluß eines Vertrages [...]
mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten eine Einmalzahlung in Höhe von
478,80 DM. Wählt er den Tarif 'Netztels D2 Best' und wünscht keine
Sonderleistungen, so sind mit diesem Betrag die Grundgebühren für die
gesamte Mindestlaufzeit gedeckt.'

Hier steht, dass mit den von MEGATECH gezahlten Betrag die
Grundgebühren für die GESAMTE Mindestlaufzeit abgedeckt sind.
Das könnte man doch so interpretieren, dass MEGATECH, wenn
die Mindestlaufzeit irgendwie nicht erfüllt wird, einen Anspruch auf
den Restbetrag hat, oder? Also ganz so einfach ist das denn doch
nicht, oder wie siehst Du, bzw. wie seht Ihr anderen das??
Danke für Eure Antworten
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[4.2.1] shuregrip antwortet auf FoxMulder
11.12.2001 13:05
Hallo,

ich bin kein Jurist,
aber der entscheidende Satz ist meiner Meinung nach:

'Der Kunde erhält als Gegenleistung für den Abschluß eines Vertrages [...]
mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten eine Einmalzahlung in Höhe von 478,80 DM.

Daraus ergibt sich absolut kein Rückforderungsanspruch, weil ich meinen Teil der Vereinbarung schon mit dem Abschluß des Vertrages erfüllt habe.

Wählt er den Tarif 'Netztels D2 Best' und wünscht keine Sonderleistungen, so sind mit diesem Betrag die Grundgebühren für die gesamte Mindestlaufzeit gedeckt.'

... oder die Leberwurst, die ich während dieser Zeit allabendlich auf´s Brot schmiere!
... oder die 4 Jeans, die ich in der Zeit abtrage!
... oder...
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[4.3] tik antwortet auf sp.
12.12.2001 20:54
Hallo,
ist ja schön, dass man mit solchen Geschichten nicht ganz allein auf weiter Flur ist.....
Diesen Brief habe ich eben an Megatech losgeschickt:

Sehr geehrter Herr Kühn,
dass Sie den Versuch unternehmen, einen Teil der an die Kunden Ihrer Aktion „free24“ gezahlten 478,80 DM zurück zu erlangen, ist ja durchaus verständlich. Ich denke jedoch, dass Sie durchaus auch Verständnis dafür aufbringen werden, dass ich und wohl eine größere Zahl ähnlich Betroffe-ner nicht gewillt sind, Ihrer etwas in Wild-West Manier formulierten Zahlungsaufforderung nach-zukommen, da sie meines Erachtens nach einer rechtlichen Grundlage entbehrt.

1. In dem abgeschlossenen Vertrag ist die Möglichkeit
einer Rückerstattung an Ihre Fa. nicht vorgesehen.
2. gehe ich wohl zu Recht davon aus, dass die Fa. Netztel
oder Ihre Gläubiger nicht die an die Fa. Megatech
ausgezahlten Provisionen zurückgefordert haben.
3. Geht aus Ihrem Anschreiben vom 19.10. diesen Jahres
nicht schlüssig hervor, wie Sie den Anspruch auf eine
Rückzahlung begründen. In Ihrem Angebot, dass ich mir
am 30.08.2000 ausgedruckt habe, heißt es: „Wir
überweisen Ihnen als Gegenleistung für den Abschluß des
Mobilfunkvertrages 478,80 DM (Das entspricht der
Grundgebühr für 24 Monate) auf Ihr Konto....“ Da Sie
die Zahlung nicht als eine in Summe erstattete
Grundgebühr bezeichnen, sondern als Gegenleistung für
den Abschluss, können Sie aus dem Wegfall der
Grundgebühr nach ca. 1 Jahr nicht den zwingenden
Schluss ableiten, die nicht mehr zu an Netztel zu
zahlende Grundgebühr sei an Sie zu erstatten.

Hiermit lege ich deshalb Widerspruch gegen Ihre Zahlungsaufforderung vom 19.10.2001 ein.
Wenn Sie einen Zahlungsanspruch aus Ihrer Rechnung durchsetzen wollen, werden Sie um eine (für Sie wohl wenig aussichtsreiche) Auseinandersetzung vor Gericht nicht umhin können.

Mit freundlichen Grüßen


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[4.3.1] kifo antwortet auf tik
12.12.2001 22:38
Benutzer tik schrieb:
Hallo, ist ja schön, dass man mit solchen Geschichten nicht ganz allein auf weiter Flur ist.....
Diesen Brief habe ich eben an Megatech losgeschickt:

Hab heute mit Netztel telefoniert und eine nette Dame (ein Herr vorher sah das alles wohl als Witz und kam aus dem Lachen nicht mehr herraus) nach der rechtlichen Grundlage Ihrere Vorderung gefragt. Da hat die mir die gleiche Geschichte erzählt, wie sie damals in dieser Ominösen Rechnung stand. Als ich dann fragte, auf welche Klausel des Vertrags die Ansprüche gründen, naja, da hat sie mich auf jemanden verwiesen, der mir da wohl Auskunft geben könne, der aber gerade nicht da sei (naja, wers glaubt).

Sehr geehrter Herr Kühn, dass Sie den Versuch unternehmen, einen Teil der an die Kunden Ihrer Aktion „free24“ gezahlten 478,80 DM zurück zu erlangen, ist ja durchaus verständlich. Ich denke jedoch, dass Sie durchaus auch Verständnis dafür aufbringen werden, dass ich und wohl eine größere Zahl ähnlich Betroffe-ner nicht gewillt sind, Ihrer etwas in Wild-West Manier formulierten Zahlungsaufforderung nach-zukommen, da sie meines Erachtens nach einer rechtlichen Grundlage entbehrt.

1. In dem abgeschlossenen Vertrag ist die Möglichkeit einer Rückerstattung an Ihre Fa. nicht vorgesehen.
2. gehe ich wohl zu Recht davon aus, dass die Fa. Netztel oder Ihre Gläubiger nicht die an die Fa. Megatech ausgezahlten Provisionen zurückgefordert haben.
3. Geht aus Ihrem Anschreiben vom 19.10. diesen Jahres nicht schlüssig hervor, wie Sie den Anspruch auf eine

Rückzahlung begründen. In Ihrem Angebot, dass ich mir

am 30.08.2000 ausgedruckt habe, heißt es: „Wir überweisen Ihnen als Gegenleistung für den Abschluß
des
Mobilfunkvertrages 478,80 DM (Das entspricht der Grundgebühr für 24 Monate) auf Ihr Konto....“ Da Sie

die Zahlung nicht als eine in Summe erstattete Grundgebühr bezeichnen, sondern als Gegenleistung für

den Abschluss, können Sie aus dem Wegfall der Grundgebühr nach ca. 1 Jahr nicht den zwingenden Schluss ableiten, die nicht mehr zu an Netztel zu zahlende Grundgebühr sei an Sie zu erstatten.

Hiermit lege ich deshalb Widerspruch gegen Ihre Zahlungsaufforderung vom 19.10.2001 ein. Wenn Sie einen Zahlungsanspruch aus Ihrer Rechnung durchsetzen wollen, werden Sie um eine (für Sie wohl wenig aussichtsreiche) Auseinandersetzung vor Gericht nicht umhin können.

Mit freundlichen Grüßen



Also hab ich mich entschlossen eine E-Mail ähnlicher Form zu verfassen und an Megatech zu schicken (die nette Dame, deren Namen ich mir notiert habe) hat mir zugesichert, eine Antwort innerhalb von zwei Tagen zu erhalten. Na dann bin ich ja mal gespannt.

MfG, kifo....
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[4.4] RE: Megatech 1. Mahnung - Meine Mail
murray antwortet auf sp.
17.12.2001 21:00
Widerspruch Rechnung 140236

Sehr geehrter Her Kühn,
mit Schreiben vom 19.10.2001 schickten Sie mir die Rechnung 140236, mit
der Sie eine "Grundgebühr-Rückbelastung" einfordern. Ich habe herzlich
darüber gelacht, daß mal wieder eine Firma so etwas probiert und mir
gedacht, bei einer so ungerechtfertigten Dreistigkeit wird schon nichts
weiter passieren.
Am 5.12.2001 haben Sie sich jedoch dazu hinreissen lassen, eine Mahnung
mit Androhung eines Inkassobüros abzuschicken.
Da hört jeder Spass auf und mein Rechtsanwalt und die Staatsanwaltschaft
werden sich freuen, etwas zu tun zu bekommen.

In der Zusatzvereinbarung zum Abschluss des Mobilfunkvertrages "free24"
steht nichts von Vorbehalt. Es ist dort eindeutig geschrieben:

"Der Kunde erhält als Gegenleistung für den Abschluss einesVertrages
"Netztel's D2 Best mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten eine
Einmalzahlung in Höhe von 478,00 DM. Wählt er den Tarif "Netztel's D2
Best" und wünscht keine Sonderleistungen, so sind mit diesem Betrag die
Grundgebühren für die gesamte Mindestvertragslaufzeit gedeckt."
Es ist festzuhalten:
1. Einmalzahlung für den Abschluss
(Üblicherweise erhält der Händler eine Provision des Anbieters, wodurch
diese Auszahlung gedeckt ist)
2. Zahlung deckt die Grundgebühr ab, keine Vorauszahlung oder ähnliches,
kein Vorbehalt
3. Ich habe Sonderleistung erhalten (Handy mit Zuzahlung), so daß der
Passus mit der Grundgebühr Abdeckung sowieso nicht zutreffen kann.

Es ist schade, wie Sie den seriösen Anspruch, den Sie zu Anfang der
Geschäftsbeziehung hatten, mit diesem Vorgehen ad absurdum führen.
Wie Ihnen aus der heissen Phase sicherlich bekannt ist, wissen Sie um die
Multiplikatorwirkung des Internets. In Ihrem Interesse hoffe ich, daß Sie
sich bis zum 20.12.2001 schriftlich der per E-Mail bei mir melden und
schriftlich die Rechnung zurückziehen.

Ich zitiere noch den Beitrag eines Rechtskundeigen:
"
Von mir bekommt jemand ganz anderes einen Brief - die Staatsanwaltschaft.
Wenn Du an Megatech schreibst, dann ist das reine Nettigkeit - na ja, und
wenn der Anspruch bestünde (was er definitiv nicht tut), dürftest Du denen
klar genug gemacht haben, daß sie kein Inkassobüro einschalten und keinen
Mahnbescheid beantragen brauchen, weil Du sowieso nur auf ein
rechtskräftiges Urteil hin zahlen würdest. Dann kriegt nämlich der
Gläubiger selbst eines bestehenden Anspruchs eventuell diese Kosten nicht
ersetzt, weil nicht sachdienlich und somit nicht zur Rechtsverfolgung
erforderlich.
[..]
Es handelt sich meines Erachtens jetzt um einen (ggf. versuchten) Betrug
(§ 263 StGB - Anmerkung 1) und zusätzlich um eine (ggf. versuchte)
Erpressung (§ 253 StGB - Anmerkung 2). Ich denke mal, wir dürfen Herrn
Kühn unterstellen, daß ihm egal ist, ob die Leute täuschungsbedingt oder
drohungsbedingt zahlen, d.h. es liegt Tatentschluß auf beides vor. (Zudem
kommt noch eine (ggf. versuchte) Nötigung ($ 240 StGB) hinzu, die
natürlich ggf. von der Erpressung verdrängt wird.)

Ich werde mich gleich mal an meinen Strafantrag setzen und diesen dann an
die Staatsanwaltschaft beim LG Deggendorf, Amanstr. 19, 94469 Deggendorf,
schicken.
"

Adresse
Kundennummer
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[4.4.1] MegaMaster antwortet auf murray
17.12.2001 23:05
MEGATECH Computer + Electronic


Anschrift: Englfinger Straße 56, 94508 Schöllnach

Ansprechpartner: Herr Rigobert Kühn

Tel.: (0 99 03) 93 24-0
Fax: (0 99 03) 93 24-20
E-Mail: rkuehn@megatech-computer.de

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[4.4.2] murray antwortet auf murray
19.12.2001 14:22
Hallo,
Herr Kühn hat sogar geantwortet und wird meinen Standpunkt prüfen. Allerdings könnte er mein Schreiben als üble Nachrede deuten...

Meine Antwort:
Sehr geehrter Her Kühn,
ich habe Ihnen nicht Nötigung etc. vorgeworfen, sondern nur einen Beitrag zitiert, in dem Gesetzesgrundlagen für solche Tatbestände angeführt wurden. Es handelt sich somit um eine gesetzesbasierte Meinungsäusserung des anderen Autoren.
Ich habe gegen die Rechnungen aus den vorher geschilderten Gründen keine Einwände erhoben: Ich habe Sie für einen schlechten Scherz gehalten, weil sie so offensichtlich ohne jeden Grund ist und Sie sich über diejenigen freuen, die ungeprüft und aus Unwissenheit jede Rechnung bezahlen, es jedoch nicht auf einen aussichtslosen Rechtstreit ankommen lassen würden.
Ausserdem habe ich noch einen Ausdruck Ihrer Webseite, wo Sie ausdrücklich schreiben, daß die 478 DM für den Abschluß des Vertrages ausgezahlt werden.

Mit freundlichen Wünschen für eine baldige Beilegung der Angelegenheit,

Unterschrift
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[4.4.2.1] MegaMaster antwortet auf murray
19.12.2001 16:07
Hallo Murray,

der "Herr Kühn" könnte alles mögliche Aussagen, Deuten, jedoch nach wie vor ist die Grundlage seine "Rechnung" unklar.

Deine Bemühungen in allen Ehren, aber sinnvoll sind sie nicht.

Leider wird der oben genannte Mensch auf seine Kosten kommen, und trotz Porto auch noch Gewinn machen.

Falls er mit Inkasso und Gericht weitermachen will, sehr gut.

Ich wäre hocherfreut die Argumentation für die Anforderung von fremdem Geld, mein Geld, vor Gericht zu Hören.

Ich warte lieber ab und geniesse das kommende Weihnachtsfest.

Leider werden all diejenigen die diese Rechnung Bezahlen, ohne eigene Anstrengungen, das Geld nie Wiedersehen.
Schade, aber war.
Schade auch das diese Gattung von "Rechnungspezialisten" nicht so einfach Auszutrocknen ist. Stelle dir einfach vor, keine hätte Bezahlt. Glaust Du das er dann weitergemacht hätte.
Ich glaube nicht.

Zu dem Thema "üble Nachrede" habe ich in deinem Beitrag nichts gefunden. Falls der "Herr > sieh oben" etwas finden sollte, viel Spass. Das müsste er nämlich auch Begründen.

Freundlicher Gruss

MegaMaster



Benutzer murray schrieb:
Hallo, Herr Kühn hat sogar geantwortet und wird meinen Standpunkt prüfen. Allerdings könnte er mein Schreiben als üble Nachrede deuten...

Meine Antwort:
Sehr geehrter Her Kühn, ich habe Ihnen nicht Nötigung etc. vorgeworfen, sondern nur einen Beitrag zitiert, in dem Gesetzesgrundlagen für solche Tatbestände angeführt wurden. Es handelt sich somit um eine gesetzesbasierte Meinungsäusserung des anderen Autoren. Ich habe gegen die Rechnungen aus den vorher geschilderten Gründen keine Einwände erhoben: Ich habe Sie für einen schlechten Scherz gehalten, weil sie so offensichtlich ohne jeden Grund ist und Sie sich über diejenigen freuen, die ungeprüft und aus Unwissenheit jede Rechnung bezahlen, es jedoch nicht auf einen aussichtslosen Rechtstreit ankommen lassen würden.
Ausserdem habe ich noch einen Ausdruck Ihrer Webseite, wo Sie ausdrücklich schreiben, daß die 478 DM für den Abschluß des Vertrages ausgezahlt werden.

Mit freundlichen Wünschen für eine baldige Beilegung der Angelegenheit,

Unterschrift
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[4.4.2.1.1] murray antwortet auf MegaMaster
19.12.2001 16:24
Hi MegaMaster,
Danke für Dein Posting.
Was ich bzgl Nachrede ausdrücken wollte:
Herr Kühn schrieb, er könnte meine Mail als üble Nachrede auslegen. Wohl weil ich den Abschnitt mit Betrug etc. zitiert habe.
Ich habe keine Lust, zu einem Anwalt zu gehen, wenn Megatech auch so zurückzieht.
Mehr Gedanken dazu mach ich mir nächst Jahr.

Tschau,
Murray
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[4.4.2.1.1.1] Megatech 1. Mahnung - Meine Antwort
jokete antwortet auf murray
19.12.2001 22:42
Rechnung xxxxxxxxx / 1.Mahnung vom 05.12.2001

Sehr geehrte Damen und Herren,
am xxxxxxxxxx erhielt ich aus Ihrem Hause eine '1. Mahnung' zur o.g. Rechnung in Höhe von 199,50 DM. Ich habe von Ihnen bisher keinerlei Waren oder Dienstleistungen erhalten, die eine Rechnungsstellung Ihrerseits begründet. Ich weise auch darauf hin, daß ich bisher keine ordentliche Rechnung aus Ihrem Hause erhielt, die auf eine Zahlungsverpflichtung hinweist. Daher gehe ich von einem Irrtum Ihrerseits aus.
Sollte Ihre Forderung in Zusammenhang mit der Insolvenz der Fa. Netztel stehen, weise ich Sie auf die 'Zusatzvereinbarung zum Mobilfunkvertrag 'free24' ' vom 03.09.2000 hin. Eine Kopie dieses Vertrages, die ich selbstverständlich vorliegen habe, füge ich diesem Schreiben im Anhang bei.
Sollte meine Vermutung zutreffen, daß Ihre Rechnungsstellung mit der Insovenz der Fa. Netztel zusammenhängt, und Sie trotz dieser Zusatzvereinbarung auf einer Zahlung bestehen, steht Ihnen natürlich offen, Ihre finanziellen Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen.
Außerdem fordere Sie hiermit auf, mir
1.) In schriftlicher Form Ihre finanziellen Forderungen zu begründen (ordentliche Rechnung)
2.) Bis zum 31.12.2001 Ihre geschätzte Antwort zuzusenden.

Sollte bis zum 31.12.2001 kein Antwortschreiben bei mir eingegangen sein, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt.
Werden zu einem späteren Zeitpunkt nochmals finanzielle Leistungen von Ihnen oder in Ihrem Auftrag eingefordert, übergebe ich die Angelegenheit sofort einem Juristen. Sollte sich dann herausstellen, daß Ihre Forderungen unbegründet sind, werden Ihnen in diesem Fall sämtliche Unkosten in Rechnung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Menü
[4.4.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf jokete
20.12.2001 19:02
Du hast etwas wichtiges vergessen:

Den Gesamtsachverhalt habe ich der zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Bitte um strafrechtliche Würdigung zugesandt. Es steht hier der Anfangsverdacht eines versuchten Betruges und Nichtbeachtung steuerlicher Vorschriften im Raum.


peso


Benutzer jokete schrieb:
Rechnung xxxxxxxxx / 1.Mahnung vom 05.12.2001

Sehr geehrte Damen und Herren, am xxxxxxxxxx erhielt ich aus Ihrem Hause eine '1. Mahnung' zur o.g. Rechnung in Höhe von 199,50 DM. Ich habe von Ihnen bisher keinerlei Waren oder Dienstleistungen erhalten, die eine Rechnungsstellung Ihrerseits begründet. Ich weise auch darauf hin, daß ich bisher keine ordentliche Rechnung aus Ihrem Hause erhielt, die auf eine Zahlungsverpflichtung hinweist. Daher gehe ich von einem Irrtum Ihrerseits aus. Sollte Ihre Forderung in Zusammenhang mit der Insolvenz der Fa. Netztel stehen, weise ich Sie auf die 'Zusatzvereinbarung zum Mobilfunkvertrag 'free24' ' vom 03.09.2000 hin. Eine Kopie dieses Vertrages, die ich selbstverständlich vorliegen habe, füge ich diesem Schreiben im Anhang bei.
Sollte meine Vermutung zutreffen, daß Ihre Rechnungsstellung mit der Insovenz der Fa. Netztel zusammenhängt, und Sie trotz dieser Zusatzvereinbarung auf einer Zahlung bestehen, steht Ihnen natürlich offen, Ihre finanziellen Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen.
Außerdem fordere Sie hiermit auf, mir 1.) In schriftlicher Form Ihre finanziellen Forderungen zu begründen (ordentliche Rechnung) 2.) Bis zum 31.12.2001 Ihre geschätzte Antwort zuzusenden.

Sollte bis zum 31.12.2001 kein Antwortschreiben bei mir eingegangen sein, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt.
Werden zu einem späteren Zeitpunkt nochmals finanzielle Leistungen von Ihnen oder in Ihrem Auftrag eingefordert, übergebe ich die Angelegenheit sofort einem Juristen. Sollte sich dann herausstellen, daß Ihre Forderungen unbegründet sind, werden Ihnen in diesem Fall sämtliche Unkosten in Rechnung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Menü
[4.4.2.2] tcsmoers antwortet auf murray
20.12.2001 19:05
ich habe Ihnen nicht Nötigung etc. vorgeworfen, sondern nur einen Beitrag zitiert, in dem Gesetzesgrundlagen für solche Tatbestände angeführt wurden.

Wieso ? Der Anfangsverdacht steht doch im Raum.

peso
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[4.4.2.2.1] MegaMaster antwortet auf tcsmoers
20.12.2001 19:25
Und welches ist die zuständige Staatsanwaltschaft ?
Im Anbetracht dessen, das möglicherweise mehrere Familien mit Kinder in der Vorweihnachtszeit an Geschänke Sparen müssen, möchte ich auch meinen Beitrag dazu Leisten.

Gruss MegaMaster


Benutzer tcsmoers schrieb:
ich habe Ihnen nicht Nötigung etc. vorgeworfen, sondern nur einen Beitrag zitiert, in dem Gesetzesgrundlagen für solche
Tatbestände angeführt wurden.

Wieso ? Der Anfangsverdacht steht doch im Raum.

peso
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[4.4.2.2.1.1] tcsmoers antwortet auf MegaMaster
20.12.2001 20:06
Da, wo Du wohnst. Einfach beim Amtsgericht in den Briefkasten werfen. Die leiten das schon richtig weiter.

peso


Benutzer MegaMaster schrieb:
Und welches ist die zuständige Staatsanwaltschaft ? Im Anbetracht dessen, das möglicherweise mehrere Familien mit Kinder in der Vorweihnachtszeit an Geschänke Sparen müssen, möchte ich auch meinen Beitrag dazu Leisten.

Gruss MegaMaster


Benutzer tcsmoers schrieb:
ich habe Ihnen nicht Nötigung etc. vorgeworfen,
sondern
nur einen Beitrag zitiert, in dem Gesetzesgrundlagen
für
solche Tatbestände angeführt wurden.

Wieso ? Der Anfangsverdacht steht doch im Raum.

peso
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[5] franki* antwortet auf FoxMulder
16.12.2001 11:21
Wer hat denn wegen dieser Geschichte schon einmal mit einem Anwalt, einer Rechtsberatung oder einer Verbraucherzentrale Kontakt aufgenommen? Und was sagen die? Das würde mich ja mal interessieren. Denn daß sich da noch gar keine Verbraucherzentrale eingeschaltet hat, kann ich mir gar nicht vorstellen, wo es doch so viele betrifft.

MfG
franki
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[5.1] kifo antwortet auf franki*
16.12.2001 13:35
Die Idee mit der Verbraucherzentrale ist gut, leider habe ich den Vertrag nicht hier. Vielleicht kann jemand mal am Montag die Rechnung, die Mahnung und den Vertrag mit einem kleinen Brief an eine Verbraucherzentrale faxen. Die können da bestimmt Auskunft geben!

MfG, kifo...