Benutzer tika schrieb:
Hallo, Ksp hat mir heute mitgeteilt, dass sich Ihre Forderung erledigt hat. Bei mir hat es funktioniert hinzuweisen auf:
-fehlende Rechnung,
-fehlende Leistungserbringung, -Zusage von Netztel der Rückzahlung der 10,20 Euro GG -meine finanzielle Forderungen wegen Beleidigung wegen unberechtigten Vorwurf zur Mitschuld an Insolvenz -fehlende Vorlage der Vollmacht
Wichtig: Wenn Ksp nur Rechnungsdatum und Rechnungsnummer einer bisher nicht erhaltenen nennt, unbedingt darauf hinweisen, dass man immer noch nicht die Rechnung von Netztel erhalten hat!
Bei mir hat ksp eine Kombination von Rechnungsnummer und Rechnungsdatum genannt, die unglaubwürdig ist. Die von ksp genannte Rechnungsnummer war höher als die letzte von mir erhaltene Rechnung aber gleichzeitig nannte ksp ein späteres Datum...
Kein Wunder, dass ksp die Rechnung dann nicht vorlegte...
Viel Erfolg.
tika
Benutzer DJg450 schrieb:
Hat jemand Ahnung, ob die Betroffenen (also wir)mit einer Gemeinschaftsklage gegen den Anwalt Erfolgsaussichten hätten? Gründe wurden in diesem Forum ja einige genannt.
Wäre jemand dazu bereit?
Hat sich bei euch noch etwas ergeben?
Tschaui
MFG
Hallo,
auch ich fand heute im meinen Briefkasten ein zweites Schreiben von der ksp mit folgendem Inhalt:
'[...] in der vorbezeichneten Angelegenheit bestätigen wir Ihnen hiermit, dass die zum o.a. Aktenzeichen geltend gemachte Forderung hier ihre Erledigung gefunden hat.'
Im Prinzip war meine Reaktion auf das erste Schreiben der ksp ähnlich geartet wie die von tika:
- Hinweis auf fehlende Leistungserbringung
- Hinweis auf fehlende Abschlussrechnung
- Begründung der Veranlassung der Rücklastschrift
- Bereitschaftsbekundung zur Zahlung der anteiligen Grundgebühr
- Zurückweisung der Mitschuld an der Insolvenz
- Hinweis auf Vorbehalt weiterer Schritte gegen die ksp
Im Ganzen hatte ich zwar recht viel geschrieben, aber dabei darauf geachtet, nicht allzuviel Detailinformation preiszugeben.
Wollen wir hoffen, dass die ksp noch mehr solcher Schreiben verschickt!
Viele Grüße
Thomas