Benutzer Freesisch schrieb:
Vielen DAnk an alle !
Jetzt habe ich zumindestens die AGB´s. das Hilft mir schon mal weiter.
An Leander: In der letzten Rechnung wurden die gesprächsgebühren und Grundgebühr für Oktober und November verlangt. Diesen betrag habe ich nach abbuchung zurückgehen lassen, da ich es mit dem gekauften Handy verrechnen wollte, klappt aber nicht ! Nun muss ich mal schauen was auf mich zukommt.
Gar nichts. Einfach lächeln und freuen.
Du hast erst mal ein Recht auf eine ordnungsgemäße Rechnung, d.h. bei einem GG freien Vertrag, dass auch keine GG berechnet wird. KSP wird daher den Prozess verlieren.
Als nächstes kommt dann eine ordentliche Rechnung (ohne GG), die bezahlst du. (Man könnte zur Sicherheit auch darüber nachdenken, die Gesprächsgebühren gleich zu bezahlen, um einem Prozesskostenrisiko ganz aus dem Wege zu gehen).
Eine Verrechnung mit 'entgangener' Handysubvention funktioniert nicht. Du hast erstens darauf keinen Anspruch und zweitens ist eine Aufrechnung nur mit Forderungen möglich, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Schadenersatz wg. schlechteren neuen Tarif ab der Abschaltung wäre möglich, dieser ist aber eine Insolvenzforderung (= keine Aufrechnung =PGH, siehe voranstehender Satz).