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Außerord.Kündig. o2 schaltet Anwalt ein!


14.07.2007 15:46 - Gestartet von Enrico76
Hallo. Ich habe ja schon zu Ende Januar außerordentlich gekündigt. Nach Mahnungen und Inkasso ist jetzt ein Schreiben von einem Anwalt gekommen (wieder eine Zahlungsaufforderung). Ist hier zufällig jemand Volljurist und kann mir einen Rat geben, wie er sich jetzt verhalten würde.
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[1] Zulu antwortet auf Enrico76
14.07.2007 16:37
Benutzer Enrico76 schrieb:
Hallo. Ich habe ja schon zu Ende Januar außerordentlich gekündigt. Nach Mahnungen und Inkasso ist jetzt ein Schreiben von einem Anwalt gekommen (wieder eine Zahlungsaufforderung). Ist hier zufällig jemand Volljurist und kann mir einen Rat geben, wie er sich jetzt verhalten würde.

Schriftlich per Einschreiben widersprechen. Fertig.

Zulu


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[2] ergobarbus antwortet auf Enrico76
16.07.2007 16:28
Benutzer Enrico76 schrieb:
Hallo. Ich habe ja schon zu Ende Januar außerordentlich gekündigt.

Aus welchem Grund hast Du eine AOK eingereicht? Wurde die Kündigung akzeptiert oder bestätigt? Was genau wurde Dir in Rechnung gestellt? Ohne den genauen Sachverhalt kann Dir wohl keiner Tipps geben.
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[2.1] Enrico76 antwortet auf ergobarbus
16.07.2007 17:13
Gekündigt wegen der 0180 Preiserhöhung. Geltend macht der Anwalt die Grundgebühren seit meiner außerordentlichen Kündigung und die Gebühren für die Sperrung der Karte. Letzten Endes geht es mir auch nicht ums Geld, sondern darum, dass ich mich schon zu oft über o2 und deren Praktiken ärgern musste. Wenn ich jetzt zahle, dann werden die Karten und Verträge ganz normal weiter laufen. Dann zahl ich doch lieber SE statt der Leistung und habe in Zukunft meine Ruhe von dem Verein. Problem ist nur, dass es wohl Einträge bei der Schufa und noch einer anderen Vereinigung geben wird und dann trage ich wohl wieder die Klagelast und muss auf Feststellung klagen, dass die Kündigung rechtmäßig erfolgte.

Danke und Grüße
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[2.1.1] kris781 antwortet auf Enrico76
16.07.2007 17:48
Benutzer Enrico76 schrieb:
Gekündigt wegen der 0180 Preiserhöhung. Geltend macht der Anwalt die Grundgebühren seit meiner außerordentlichen Kündigung und die Gebühren für die Sperrung der Karte. Letzten Endes geht es mir auch nicht ums Geld, sondern darum, dass ich mich schon zu oft über o2 und deren Praktiken ärgern musste. Wenn ich jetzt zahle, dann werden die Karten und Verträge ganz normal weiter laufen. Dann zahl ich doch lieber SE statt der Leistung und habe in Zukunft meine Ruhe von dem Verein. Problem ist nur, dass es wohl Einträge bei der Schufa und noch einer anderen Vereinigung geben wird und dann trage ich wohl wieder die Klagelast und muss auf Feststellung klagen, dass die Kündigung rechtmäßig erfolgte.

SE musst Du ja nur dann zahlen, wenn O2 die Klage gewinnt. Davon gehen wir im Moment ja mal nicht aus. In Berlin sind die Richter ja anscheinend etwas O2 kritischer als in München... ;)

Zur Schufa: Der Schufaeintrag ist ain jedem Fall rechtswidrig. Das hat auch gar nichts damit zu tun, dass die Kündigung rechtmäßig erfolgte, dementsprechend müsstest Du das in diesem Rahmen auch gar nicht erstreiten. Schufaeinträge sind nämlich schon dann rechtswidrig, wenn die Forderung bestritten war. Und das ist sie ja in jedem Fall.
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[2.1.1.1] Enrico76 antwortet auf kris781
16.07.2007 18:16
Danke sehr, dass mit dem Schufaeintrag finde ich besonders wissenswert. Ciao Enrico