Benutzer Enrico76 schrieb:
Gekündigt wegen der 0180 Preiserhöhung. Geltend macht der Anwalt die Grundgebühren seit meiner außerordentlichen Kündigung und die Gebühren für die Sperrung der Karte. Letzten Endes geht es mir auch nicht ums Geld, sondern darum, dass ich mich schon zu oft über o2 und deren Praktiken ärgern musste. Wenn ich jetzt zahle, dann werden die Karten und Verträge ganz normal weiter laufen. Dann zahl ich doch lieber SE statt der Leistung und habe in Zukunft meine Ruhe von dem Verein. Problem ist nur, dass es wohl Einträge bei der Schufa und noch einer anderen Vereinigung geben wird und dann trage ich wohl wieder die Klagelast und muss auf Feststellung klagen, dass die Kündigung rechtmäßig erfolgte.
SE musst Du ja nur dann zahlen, wenn O2 die Klage gewinnt. Davon gehen wir im Moment ja mal nicht aus. In Berlin sind die Richter ja anscheinend etwas O2 kritischer als in München... ;)
Zur Schufa: Der Schufaeintrag ist ain jedem Fall rechtswidrig. Das hat auch gar nichts damit zu tun, dass die Kündigung rechtmäßig erfolgte, dementsprechend müsstest Du das in diesem Rahmen auch gar nicht erstreiten. Schufaeinträge sind nämlich schon dann rechtswidrig, wenn die Forderung bestritten war. Und das ist sie ja in jedem Fall.