Benutzer kris781 schrieb:
Da gibt's etliche... Hier im Forum, oder zB auch hier:
http://www.telefon-treff.de/showthread.php?postid=2230669#post2
230669
Zur Rufnummernportierung: Rechtlich sehe ich da keine Probleme. Wenn man wirksam gekündigt hat (egal ob außerordentlich oder nach der regulären Kündigungsfrist) ist O2 gesetzlich dazu verpflichtet, die Nummer "rauszurücken".
Ich sehe aber praktische Probleme, die zumindest (vorübergehend) dazu führen, dass man auf eine andere Nummer ausweichen muss.
Wenn Du zB außerordentlich zum 7. Februar kündigst, darfst Du die O2-Karte danach nicht mehr benutzen. Ansonsten widersprichst Du Dir ja selber und die weitere Nutzung der SIM-Karte kann als Rücknahme der Kündigung gewertet werden.
Das ist rechtlich äusserst fraglich und sollte von einem Rechtsgelehrten beantwortet werden.
Wenn Du z.b. als Geschäftsmann darüber Deine Aufträge abwickelst, kannst Du den Anschluss nicht einfach ruhen lassen.
M.E. kann man den Anschluss unter Vorbehalt weiterbenutzen (und das klar im Kündigungsschreiben darlegen). Man muss ja auch Schadenminderung betreiben.
peso
O2
wird höchstwahrscheinlich davon ausgehen, dass kein Kündigungsrecht besteht und den Vertrag zunächst weiterlaufen lassen. Die gerichtliche Klärung (falls O2 nicht doch vorher klein bei gibt) wird natürlich etwas auf sich warten lassen. Dann wird zwar irgendwann festgestellt, dass seit dem 8. Februar kein Vertrag besteht und Du O2 muss die Nummer freigeben. Aber in der Zwischenzeit muss man wohl oder übel auf
eine andere Nummer umsteigen.