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FAZ: O2 kündigen


29.01.2007 15:56 - Gestartet von kris781
Stand heute in der Frankfurter Allgemeinen:

"...wenn man ohnehin aus seinem O2-Vertrag heraus möchte, außerordentlich, also sofort, kündigen..."

http://img259.imageshack.us/my.php?image=o2faz001kb3.jpg
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[1] SteveStifler antwortet auf kris781
30.01.2007 14:31
Benutzer kris781 schrieb:
Stand heute in der Frankfurter Allgemeinen:

"...wenn man ohnehin aus seinem O2-Vertrag heraus möchte, außerordentlich, also sofort, kündigen..."

http://img259.imageshack.us/my.php?image=o2faz001kb3.jpg


Kannst du das hier nicht direkt etwas detailierter auflisten?
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[1.1] RE: FAZ: o2 kündigen wegen 0180er-Tariferhöhung
nicmar antwortet auf SteveStifler
30.01.2007 14:32
Ach, es geht um die 01805er Nummern. Coole Sache, dass das auch in der FAZ steht.

Vielleicht rollt ja eine Welle an und o2 bekommt kalte Füße... ;-)
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[1.1.1] nova antwortet auf nicmar
30.01.2007 15:06
Benutzer nicmar schrieb:
Ach, es geht um die 01805er Nummern. Coole Sache, dass das auch in der FAZ steht.

Vielleicht rollt ja eine Welle an und o2 bekommt kalte Füße... ;-)

Ich habe O2 einen netten Brief geschrieben. Nach 1,5 Wochen bislang noch keine Antwort erhalten. So langsam werde ich ein wenig sauer. Habe keine Kündigung sondern einen Widerspruch eingereicht. Den Posteingang habe ich per SMS mitgeteilt bekommen. Seitdem nix mehr.
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[1.1.1.1] dominic antwortet auf nova
31.01.2007 10:20
Moin zusammen,

mal eine Frage, ist es besser (Vertragskunde mit ganz altem Genion Duo) zu warten, bis ich mal ne 0180 wähle, O2 dies dann "falsch" berechnet, ich dies auf der Rechnung bemerke und dann reklamiere.

Oder soll ich heute schon widersprechen und/ ggf. kündigen?

Weis jetzt auch nicht, welcher Weg besser ist. Habe bis heute ja noch keine offizielle Info von O2 bekommen und weiß event. noch nichts von der Presierhöhung ;-)


Gruß
Dominic
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[1.1.1.1.1] kris781 antwortet auf dominic
31.01.2007 11:59
Du kannst schon kündigen, bevor einmal "falsch" abgerechnet wurde.

Voraussetzung ist aber, dass Du o2 eine Frist setzt, sich wieder vertragstreu zu verhalten (Widerspruch) oder dass sich o2 Dir gegenüber ernsthaft weigert, ihre Leistungen zu den ursprünglich vereinbarten Tarifen zu erbringen.
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[1.1.1.1.1.1] dominic antwortet auf kris781
31.01.2007 17:23
Moin,

jaja, das ich jetzt "vorsorglich" kündigen (mit Fristsezung) kann ist schon klar. Bloß weiß ich offiziell (von O2) noch nicht, dass die die Tel.-Nr. entsprechend teuer gemacht haben.

Von daher meine Frage, reicht es nicht erst dann zu kündigen wenn die "falsch" abrechnen (habe nämlich noch ein nettes Gesprächsguthaben).

Gruß
Dominic

Benutzer kris781 schrieb:
Du kannst schon kündigen, bevor einmal "falsch" abgerechnet wurde.

Voraussetzung ist aber, dass Du o2 eine Frist setzt, sich wieder vertragstreu zu verhalten (Widerspruch) oder dass sich o2 Dir gegenüber ernsthaft weigert, ihre Leistungen zu den
ursprünglich vereinbarten Tarifen zu erbringen.
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[1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf dominic
31.01.2007 17:53
Benutzer dominic schrieb:
Moin,

jaja, das ich jetzt "vorsorglich" kündigen (mit Fristsezung) kann ist schon klar. Bloß weiß ich offiziell (von O2) noch nicht, dass die die Tel.-Nr. entsprechend teuer gemacht haben.

Von daher meine Frage, reicht es nicht erst dann zu kündigen wenn die "falsch" abrechnen (habe nämlich noch ein nettes Gesprächsguthaben)

du kannst es mal probieren. könntest dann aber schlechte karten haben

.

Gruß
Dominic

Benutzer kris781 schrieb:
Du kannst schon kündigen, bevor einmal "falsch" abgerechnet wurde.

Voraussetzung ist aber, dass Du o2 eine Frist setzt, sich wieder vertragstreu zu verhalten (Widerspruch) oder dass sich o2 Dir gegenüber ernsthaft weigert, ihre Leistungen zu den
ursprünglich vereinbarten Tarifen zu erbringen.
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[2] DocWirsIng antwortet auf kris781
31.01.2007 14:35
Leider findet man nirgends ein passendes, rechtsfestes Vorlageschreiben dazu.

Die VZ Baden-Württemberg sagt zur ganzen O2-Sache auf ihrer eigenen Homepage aber überhaupt nichts.

Natürlich würde ich auch gern zur Konkurrenz gehen und den Vertrag kündigen. Allerdings: Selbst wenn das klappte, was wäre mit meinen Rufnummern, heißt, könnte ich die portieren?
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[2.1] kris781 antwortet auf DocWirsIng
31.01.2007 14:48
Da gibt's etliche... Hier im Forum, oder zB auch hier:

http://www.telefon-treff.de/showthread.php?postid=2230669#post2230669

Zur Rufnummernportierung: Rechtlich sehe ich da keine Probleme. Wenn man wirksam gekündigt hat (egal ob außerordentlich oder nach der regulären Kündigungsfrist) ist O2 gesetzlich dazu verpflichtet, die Nummer "rauszurücken".

Ich sehe aber praktische Probleme, die zumindest (vorübergehend) dazu führen, dass man auf eine andere Nummer ausweichen muss.

Wenn Du zB außerordentlich zum 7. Februar kündigst, darfst Du die O2-Karte danach nicht mehr benutzen. Ansonsten widersprichst Du Dir ja selber und die weitere Nutzung der SIM-Karte kann als Rücknahme der Kündigung gewertet werden. O2 wird höchstwahrscheinlich davon ausgehen, dass kein Kündigungsrecht besteht und den Vertrag zunächst weiterlaufen lassen. Die gerichtliche Klärung (falls O2 nicht doch vorher klein bei gibt) wird natürlich etwas auf sich warten lassen. Dann wird zwar irgendwann festgestellt, dass seit dem 8. Februar kein Vertrag besteht und Du O2 muss die Nummer freigeben. Aber in der Zwischenzeit muss man wohl oder übel auf eine andere Nummer umsteigen.
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[2.1.1] tcsmoers antwortet auf kris781
31.01.2007 16:32
Benutzer kris781 schrieb:
Da gibt's etliche... Hier im Forum, oder zB auch hier:

http://www.telefon-treff.de/showthread.php?postid=2230669#post2
230669

Zur Rufnummernportierung: Rechtlich sehe ich da keine Probleme. Wenn man wirksam gekündigt hat (egal ob außerordentlich oder nach der regulären Kündigungsfrist) ist O2 gesetzlich dazu verpflichtet, die Nummer "rauszurücken".

Ich sehe aber praktische Probleme, die zumindest (vorübergehend) dazu führen, dass man auf eine andere Nummer ausweichen muss.

Wenn Du zB außerordentlich zum 7. Februar kündigst, darfst Du die O2-Karte danach nicht mehr benutzen. Ansonsten widersprichst Du Dir ja selber und die weitere Nutzung der SIM-Karte kann als Rücknahme der Kündigung gewertet werden.

Das ist rechtlich äusserst fraglich und sollte von einem Rechtsgelehrten beantwortet werden.

Wenn Du z.b. als Geschäftsmann darüber Deine Aufträge abwickelst, kannst Du den Anschluss nicht einfach ruhen lassen.

M.E. kann man den Anschluss unter Vorbehalt weiterbenutzen (und das klar im Kündigungsschreiben darlegen). Man muss ja auch Schadenminderung betreiben.

peso

O2
wird höchstwahrscheinlich davon ausgehen, dass kein Kündigungsrecht besteht und den Vertrag zunächst weiterlaufen lassen. Die gerichtliche Klärung (falls O2 nicht doch vorher klein bei gibt) wird natürlich etwas auf sich warten lassen. Dann wird zwar irgendwann festgestellt, dass seit dem 8. Februar kein Vertrag besteht und Du O2 muss die Nummer freigeben. Aber in der Zwischenzeit muss man wohl oder übel auf
eine andere Nummer umsteigen.
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[2.2] tcsmoers antwortet auf DocWirsIng
31.01.2007 16:28
Benutzer DocWirsIng schrieb:
Leider findet man nirgends ein passendes, rechtsfestes Vorlageschreiben dazu.


Wozu brauchst Du ein Vorlageschreiben ? Du schreibst einfach eine Sachverhaltsschilderung auf.

Es ist immer das gleiche :-((


peso


Die VZ Baden-Württemberg sagt zur ganzen O2-Sache auf ihrer eigenen Homepage aber überhaupt nichts.

Natürlich würde ich auch gern zur Konkurrenz gehen und den Vertrag kündigen. Allerdings: Selbst wenn das klappte, was wäre
mit meinen Rufnummern, heißt, könnte ich die portieren?
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[2.2.1] tcsmoers antwortet auf tcsmoers
31.01.2007 16:29
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DocWirsIng schrieb:
Leider findet man nirgends ein passendes, rechtsfestes Vorlageschreiben dazu.


Wozu brauchst Du ein Vorlageschreiben ? Du schreibst einfach eine Sachverhaltsschilderung auf.

Es ist immer das gleiche :-((


peso


Die VZ Baden-Württemberg sagt zur ganzen O2-Sache auf ihrer eigenen Homepage aber überhaupt nichts.

Natürlich würde ich auch gern zur Konkurrenz gehen und den Vertrag kündigen. Allerdings: Selbst wenn das klappte, was wäre mit meinen Rufnummern, heißt, könnte ich die portieren?

Nein - O 2 wird Dir die Rufnummer niemals freiwillig mitgeben.

peso