Benutzer platon schrieb:
Als interessierter Laie (und von der Rechtsordnung Betroffener)
Ich war heute auf einer rechtsphilosophischen Veranstaltung, wo tatsächlich die These aufgestellt wurde, Adressat von Gesetzen sei nicht das Volk, sondern nur Juristen. Das Volk würde nämlich Gesetze weder verstehen, noch würde es sich für sie interessieren, noch habe es die Macht der Gerichte über ihre verbindliche Auslegung und Anwendung zu entscheiden.
kommt man da schon mal schnell ins Grübeln oder auf Verständnisabwege ;-)
Man darf sich von juristischen Texten oder uns Juristen nicht blenden und sich das (kritische) Denken verbieten lassen.
Verstehe ich dich insofern richtig, daß ein Wunschtermin quasi die explizite Zustimmung wäre?
Würde ich so sehen. Ich hatte quasi den Gesetzestext schon in die TK-Praxis übersetzt, um ihn verständlich zu machen.
Müsste dann nicht auch bis zum genannten Wunschtermin noch widerrufen werden können?
Das auf jeden Fall.
Davon ab ist doch ein Tarifwechsel oft komplett reversibel, will sagen selbst eine schon erstellte Rechnung könnte rückwirkend nach einem anderen/alten Tarif neu berechnet werden. Nur selten werden ja wirklich neue/andere Dienstleistungen bzw. -merkmale benutzt. Mithin könnte man doch auch argumentieren, daß keine wirklich neue Dienstleistung erbracht/ausgeführt wird. Die Rechnungserstellung wäre der früheste Zeitpunkt zu dem sich faktisch etwas ändert.
Das Gesetz stellt aber darauf ab, wann rechtlich mit der Ausführung der Leistung begonnen wurde. Das ist schon mit der Freischaltung des neuen Tarifs der Fall, nicht erst mit Rechnungsversand. Wie sich diese Dienstleistung nach außen hin auswirkt, hat der Gesetzgeber halt nicht als entscheidend angesehen.
Natürlich kannst du politisch hinterfragen, ob das in jedem Fall so sinnvoll ist, wobei hier auch noch eine EG-Richtlinie reinspielt, zu deren Umsetzung der Gesetzgeber verpflichtet war. In diesem Unterfall könnte man das in der Tat anzweifeln. Aber was nützt das? :) Das Gesetz kann niemals alle Unterfälle vorhersehen, sonst wäre es unendlich lang.
Im Allgemeinen Preußischen Landrecht (http://
de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Landrecht ) im 18. Jh. hat Friedrich II. das mal versucht und wollte alle möglichen Streitkonstellationen in ca. 20.000 Paragraphen regeln, um die Macht der das Gesetz auslegenden Juristen einzudämmen (es gibt ja manchmal Entscheidungsspielräume). Trotzdem sind immer wieder neue, unvorhergesehene Konstellationen aufgetreten.
Nun wollen wir aber nicht die O2-Kunden übermäßig zum Denken bringen. Sonst fangen sie noch an, an ihrer Anbieterwahl zu zweifeln. Und das will ich nicht, denn sonst haben ja die Betreiber der vernünftigen Netze endgültig keine Konkurrenz mehr und ziehen mir die Preise an. Außerdem ist O2 der ultimative Garant dafür, dass wir armen Juristen nicht arbeitslos werden.
spl