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Prepaidguthaben O2 Loop verfällt (wieder)


14.04.2007 16:15 - Gestartet von wanze1965
Hallo zusammen,

nachdem ich hier auf teltarif.de des öfteren gelesen habe, dass Guthaben bei Prepaidkarten der Mobilfunkanbieter nicht mehr verfallen darf, habe ich heute morgen nicht schlecht gestaunt. Am Dienstag noch damit telefoniert (keine Ansage wie früher von wegen "laden Sie auf" oder "läuft ab") heute morgen höre ich dann plötzlich: "Die Gültigkeitsdauer ihres Guthabens ist abgelaufen ..." - nix telefonieren.

Bei zwei Vodafone-CallYa-Verträgen hat das bisher in unserer Familie keine Probleme gegeben ... irgendwann gab es keine Gültigkeitsdauerabfrage mehr und alles Guthaben blieb einfach stehen, egal wie lange es schon drauf war (zum Teil seit Freischaltung) ... aber jetzt bei O2 plötzlich das.

Habe ich da irgendetwas verpaßt und ist es inzwischen - zumindest bei O2 - wieder rechtens, Guthaben zeitlich zu begrenzen und verfallen zu lassen ?

Zumindest schon mal eine Warnung an alle O2 Loop Benutzer !!!

Habe direkt eine email an O2 geschickt ... wenn ich eine Antwort habe (innerhalb 5 Tagen versprechen sie zu antworten) gibt es hier eine Fortsetzung.

Gruß,

Stephan
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[1] mungojerrie antwortet auf wanze1965
14.04.2007 16:19
Das _ersatzlose_ Verfallenlassen von Guthaben ist nicht mehr erlaubt. Natürlich kann o2 die Gültigkeit begrenzen, sie müssen dir aber restliches Guthaben auszahlen.

Mungojerrie
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[2] mobilfalke antwortet auf wanze1965
14.04.2007 17:46
Benutzer wanze1965 schrieb:
Hallo zusammen,

nachdem ich hier auf teltarif.de des öfteren gelesen habe, dass Guthaben bei Prepaidkarten der Mobilfunkanbieter nicht mehr verfallen darf, habe ich heute morgen nicht schlecht gestaunt. Am Dienstag noch damit telefoniert (keine Ansage wie früher von wegen "laden Sie auf" oder "läuft ab") heute morgen höre ich dann plötzlich: "Die Gültigkeitsdauer ihres Guthabens ist abgelaufen ..." - nix telefonieren.

Hatte noch ne alte Loopkarte mit 2€ Guthaben.Hatte vor einen Jahr das letzte mal aufgeladen.o2 schrieb mich vor 4 Wochen an das die Karte aufgeladen werden sollte oder abgeschaltet wird.

Vor ca 2 jahren hatte ich das auch schon mal gehabt.Auch hier schieb o2 4 Wochen vorher.

Bei zwei Vodafone-CallYa-Verträgen hat das bisher in unserer Familie keine Probleme gegeben ... irgendwann gab es keine Gültigkeitsdauerabfrage mehr und alles Guthaben blieb einfach stehen, egal wie lange es schon drauf war (zum Teil seit Freischaltung) ... aber jetzt bei O2 plötzlich das.

Habe ich da irgendetwas verpaßt und ist es inzwischen - zumindest bei O2 - wieder rechtens, Guthaben zeitlich zu begrenzen und verfallen zu lassen ?

Zumindest schon mal eine Warnung an alle O2 Loop Benutzer !!!

Habe direkt eine email an O2 geschickt ... wenn ich eine Antwort habe (innerhalb 5 Tagen versprechen sie zu antworten) gibt es hier eine Fortsetzung.

Gruß,

Stephan
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[2.1] wanze1965 antwortet auf mobilfalke
14.04.2007 18:35
Hallo zusammen,

inzwischen bin ich schlauer geworden ... auch durch weitere Recherchen hier.

Fazit: O2 kümmert sich einen "Sch...dreck" um rechtskräftige Gerichtsurteile ... im Gegensatz z.B. zu Vodafone ... obwohl O2 sogar zuerst verurteilt wurde und die anderen Anbieter dann folgten.

Das läuft wie früher ... Guthaben läuft ab ... und wenn du nicht rechtzeitig auflädst ist es weg ... und, damit das ganze noch abendteuerlicher wird: Keine Hinweise/Ansagen im Vorfeld ... so wie ich das von D2 z.B. her kannte.

Habe mich eben zur Kreditkartenaufladung angemeldet und da waren plötzlich meine 5,97 Euro wieder da ... aber nicht auf dem Handy verfügbar. Nach Aufladung von 15 Euro sind es nun 20,97 Euro ... also so, wie es VOR den Urteilen üblich war.

Und nach dem was ich hier gelesen habe ist auch die Reaktivierung von Altguthaben nicht immer erfolgreich.

Das Restguthaben kriegt man vielleicht mal wieder, wenn man die Karte noch während der Laufzeit deaktivieren läßt ... dann funktioniert zumindest der O2-Trick mit der aktiven Karte mit 0 - weil verfallen - Guthaben nicht.

Jedes Jahr rechtzeitig 1 Euro per Banküberweisung aufzuladen wäre auch noch eine Idee ... dann ist man nicht an die mindestens 15 Euro gebunden ... Versuch im nächsten Jahr ist es wert.

... aber vielleicht wird O2 demnächst ja nochmal ... und erfolgreicher als zuletzt ... verknackt ... kann man nur hoffen.

Gruß,

Stephan.
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[2.1.1] fantflip antwortet auf wanze1965
14.04.2007 18:48
So langsam wird es langweilig hier im Forum....

Wenn Du Dich schon auf ein Urteil berufst, dann lies es vorher einfach.

Natürlich darf der Betreiber die Karte abschalten ist doch vollkommen legitim. Das Geld muss der Betreiber Dir aber auf Wunsch auszahlen.

Sprich sende Deine Karte inkl. deiner Kontonummer an o2 und schon bekommst du innehalb von wenigen Tagen das Geld überwiesen. Dieses Vorgehen ist neu und ist 100 % zu dem Urteil konform.

Gruß

Fantflip
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[2.1.1.1] Mogul antwortet auf fantflip
14.04.2007 21:54
Benutzer fantflip schrieb:
Sprich sende Deine Karte inkl. deiner Kontonummer an o2 und schon bekommst du innehalb von wenigen Tagen das Geld überwiesen. Dieses Vorgehen ist neu und ist 100 % zu dem Urteil konform.

Gruß

Fantflip


Und wenn jemand die SIM-Karte nicht mehr hat ?

Kontostand ist online abrufbar, der Beleg des Handyladens liegt auf meinem Schreibtisch. O2 besteht auf die SIM-Karte hat jemand eine Idee warum ?
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[2.1.1.1.1] tom_sabi antwortet auf Mogul
15.04.2007 14:19

Und wenn jemand die SIM-Karte nicht mehr hat ?

Kontostand ist online abrufbar, der Beleg des Handyladens liegt auf meinem Schreibtisch. O2 besteht auf die SIM-Karte hat jemand eine Idee warum ?

Wer sagt o2, dass du die Karte nicht verkauft hast?

Vielleicht kannst du das Guthaben ja nach der Löschung einfordern.
Abgesehen davon könntest du das Gutaben ohne Karte ehh nicht nutzen!!!

Gruß
Tom
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[2.1.1.1.1.1] Mogul antwortet auf tom_sabi
17.04.2007 03:05
Benutzer tom_sabi schrieb:

Und wenn jemand die SIM-Karte nicht mehr hat ?

Kontostand ist online abrufbar, der Beleg des Handyladens liegt auf meinem Schreibtisch. O2 besteht auf die SIM-Karte hat jemand eine Idee warum ?

Wer sagt o2, dass du die Karte nicht verkauft hast?

Vielleicht kannst du das Guthaben ja nach der Löschung einfordern.
Abgesehen davon könntest du das Gutaben ohne Karte ehh nicht nutzen!!!

Gruß
Tom


Ist schon 2 jahre her das Ganze...und ich bestehe auf Gutschrift, nicht auf Gesprächsguthaben bei dem Verein
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[2.1.2] Eplusler antwortet auf wanze1965
15.04.2007 15:50
Benutzer wanze1965 schrieb:
Hallo zusammen,

inzwischen bin ich schlauer geworden ... auch durch weitere Recherchen hier.

Fazit: O2 kümmert sich einen "Sch...dreck" um rechtskräftige Gerichtsurteile ... im Gegensatz z.B. zu Vodafone ... obwohl O2 sogar zuerst verurteilt wurde und die anderen Anbieter dann folgten.

Das läuft wie früher ... Guthaben läuft ab ... und wenn du nicht rechtzeitig auflädst ist es weg ... und, damit das ganze noch abendteuerlicher wird: Keine Hinweise/Ansagen im Vorfeld ... so wie ich das von D2 z.B. her kannte.

Meine Elter nutzen Loop seit 3 jahren und telefonieren seehr wenig.Die haben in den letzten Jahren jewals 4 Wochen vorher eine schriftliche Benachrichtigung bekommen dass das Gutenhaben abläuft.Die letzte gerade vor 2 Wochen.

Habe mich eben zur Kreditkartenaufladung angemeldet und da waren plötzlich meine 5,97 Euro wieder da ... aber nicht auf dem Handy verfügbar. Nach Aufladung von 15 Euro sind es nun 20,97 Euro ... also so, wie es VOR den Urteilen üblich war.

Und nach dem was ich hier gelesen habe ist auch die Reaktivierung von Altguthaben nicht immer erfolgreich.

Das Restguthaben kriegt man vielleicht mal wieder, wenn man die Karte noch während der Laufzeit deaktivieren läßt ... dann funktioniert zumindest der O2-Trick mit der aktiven Karte mit 0
- weil verfallen - Guthaben nicht.

Jedes Jahr rechtzeitig 1 Euro per Banküberweisung aufzuladen wäre auch noch eine Idee ... dann ist man nicht an die mindestens 15 Euro gebunden ... Versuch im nächsten Jahr ist es wert.

... aber vielleicht wird O2 demnächst ja nochmal ... und erfolgreicher als zuletzt ... verknackt ... kann man nur hoffen.

Gruß,

Stephan.
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[2.1.2.1] weißnix antwortet auf Eplusler
16.04.2007 12:04
Das setz natürlich voraus, das die Adress angaben bei O2 noch aktuell sind. Wenn ich nach einem Umzug dies O2 nicht mitteile weil ich es für unnötig erachte dann erfolgt auch keine Benachrichtigung.
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[2.1.2.1.1] fantflip antwortet auf weißnix
16.04.2007 15:10
...und wessen schuld ist das dann ???
Sollen die riechen das du umgezogen bist ??
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[2.1.3] Spocky75 antwortet auf wanze1965
17.04.2007 10:41
Benutzer wanze1965 schrieb:
Hallo zusammen,

inzwischen bin ich schlauer geworden ... auch durch weitere Recherchen hier.

Fazit: O2 kümmert sich einen "Sch...dreck" um rechtskräftige Gerichtsurteile ... im Gegensatz z.B. zu Vodafone ... obwohl O2 sogar zuerst verurteilt wurde und die anderen Anbieter dann folgten.

Man sollte die Sachen die man liest und hört schon auch verstehen, bevor man hier so lospoltert. Guthaben verfällt auch nicht, es wird nach Ablauf der Frist nur "eingefroren" und zu der nächsten Aufladung wieder addiert.


Das läuft wie früher ... Guthaben läuft ab ... und wenn du nicht rechtzeitig auflädst ist es weg ... und, damit das ganze noch abendteuerlicher wird: Keine Hinweise/Ansagen im Vorfeld ... so wie ich das von D2 z.B. her kannte.

Habe mich eben zur Kreditkartenaufladung angemeldet und da waren plötzlich meine 5,97 Euro wieder da ... aber nicht auf dem Handy verfügbar. Nach Aufladung von 15 Euro sind es nun 20,97 Euro ... also so, wie es VOR den Urteilen üblich war.

Siehe oben.


Und nach dem was ich hier gelesen habe ist auch die Reaktivierung von Altguthaben nicht immer erfolgreich.

Eigentlich schon.


Das Restguthaben kriegt man vielleicht mal wieder, wenn man die Karte noch während der Laufzeit deaktivieren läßt ... dann funktioniert zumindest der O2-Trick mit der aktiven Karte mit 0
- weil verfallen - Guthaben nicht.

Jedes Jahr rechtzeitig 1 Euro per Banküberweisung aufzuladen wäre auch noch eine Idee ... dann ist man nicht an die mindestens 15 Euro gebunden ... Versuch im nächsten Jahr ist es wert.

... aber vielleicht wird O2 demnächst ja nochmal ... und erfolgreicher als zuletzt ... verknackt ... kann man nur hoffen.

Ja genau, die sind ja so böse. Man man, was manch einer hier so von sich gibt, o wei o wei! Manchmal echt schrecklich... Und gleich melden sich bestimmt wieder die Juristen unter den Forum- Usern und dann geht's wieder los mit einem weiteren sinnfreien Thread über die ach so bösen Leute von O2.



Gruß,

Stephan.
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[2.1.3.1] Spocky75 antwortet auf Spocky75
17.04.2007 12:21
Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer Spocky75 schrieb:
Benutzer wanze1965 schrieb:
Hallo zusammen,

inzwischen bin ich schlauer geworden ... auch durch weitere Recherchen hier.

Fazit: O2 kümmert sich einen "Sch...dreck" um
rechtskräftige Gerichtsurteile ... im Gegensatz z.B. zu Vodafone ...
obwohl O2 sogar zuerst verurteilt wurde und die anderen Anbieter dann folgten.

Man sollte die Sachen die man liest und hört schon auch verstehen, bevor man hier so lospoltert. Guthaben verfällt auch nicht, es wird nach Ablauf der Frist nur "eingefroren" und zu
der nächsten Aufladung wieder addiert.


Das läuft wie früher ... Guthaben läuft ab ... und wenn du nicht rechtzeitig auflädst ist es weg ... und, damit das ganze noch abendteuerlicher wird: Keine Hinweise/Ansagen im Vorfeld ... so wie ich das von D2 z.B. her kannte.

Habe mich eben zur Kreditkartenaufladung angemeldet und da waren plötzlich meine 5,97 Euro wieder da ... aber nicht auf dem Handy verfügbar. Nach Aufladung von 15 Euro sind es nun 20,97 Euro ... also so, wie es VOR den Urteilen üblich war.

Siehe oben.


Und nach dem was ich hier gelesen habe ist auch die Reaktivierung von Altguthaben nicht immer erfolgreich.

Eigentlich schon.


Das Restguthaben kriegt man vielleicht mal wieder, wenn man die Karte noch während der Laufzeit deaktivieren läßt ... dann funktioniert zumindest der O2-Trick mit der aktiven Karte mit 0
- weil verfallen - Guthaben nicht.

Jedes Jahr rechtzeitig 1 Euro per Banküberweisung aufzuladen wäre auch noch eine Idee ... dann ist man nicht an die mindestens 15 Euro gebunden ... Versuch im nächsten Jahr ist es
wert.

... aber vielleicht wird O2 demnächst ja nochmal ... und erfolgreicher als zuletzt ... verknackt ... kann man nur hoffen.

Ja genau, die sind ja so böse. Man man, was manch einer
hier so von sich gibt, o wei o wei! Manchmal echt schrecklich...
Und gleich melden sich bestimmt wieder die Juristen unter den Forum- Usern und dann geht's wieder los mit einem weiteren sinnfreien Thread über die ach so bösen Leute von O2.

Sie sind nicht böse, nur halt womöglich, wahrscheinlich vertragswidrig.

Daran ist doch nix Vertragswidrig. Siehe AGB für Loop (Stand Februar 2007)Punkt 9.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. (...) Der Vertag endet automatisch, wenn die letzte Übertragung von Guthaben durch den Kunden auf das Guthabenkonto mehr als sieben Monate zurückliegt. (...)





Gruß,

Stephan.
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[2.1.3.1.1] marco5555 antwortet auf Spocky75
17.04.2007 16:50
Benutzer Spocky75 schrieb:

Daran ist doch nix Vertragswidrig. Siehe AGB für Loop (Stand Februar 2007)Punkt 9.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. (...) Der Vertag endet automatisch, wenn die letzte Übertragung von Guthaben durch den Kunden auf das Guthabenkonto mehr als sieben Monate zurückliegt. (...)

Aha, ich wusste gar nicht, dass ich automatisch die neueste AGB akzeptiert habe und die 7 Monate nicht mehr 12. Oder haben die sich das von den Verträgen abgeschaut?
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[2.1.3.1.1.1] Spocky75 antwortet auf marco5555
17.04.2007 17:25
Benutzer marco5555 schrieb:
Benutzer Spocky75 schrieb:

Daran ist doch nix Vertragswidrig. Siehe AGB für Loop (Stand
Februar 2007)Punkt 9.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(...) Der Vertag endet automatisch, wenn die letzte
Übertragung von Guthaben durch den Kunden auf das Guthabenkonto mehr als sieben Monate zurückliegt. (...)

Aha, ich wusste gar nicht, dass ich automatisch die neueste AGB akzeptiert habe und die 7 Monate nicht mehr 12. Oder haben die sich das von den Verträgen abgeschaut?

Musst du auch nicht zwingend. Bei dem älteren Loop- Karten hat man noch die 12 Monate Guthabengültigkeit. Wenn du aber in Loop S/M/L gewechselt hast, dann gelten für dich auch die neuen AGB.

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[2.1.3.1.1.1.1] marco5555 antwortet auf Spocky75
18.04.2007 05:22
Benutzer Spocky75 schrieb:
Musst du auch nicht zwingend. Bei dem älteren Loop- Karten hat man noch die 12 Monate Guthabengültigkeit. Wenn du aber in Loop S/M/L gewechselt hast, dann gelten für dich auch die neuen AGB.

Das hast du aber sehr missverständlich geschrieben. Ausserdem glaube ich, dass der OP eine "ältere" Loop-Karte hat.

Gruß Marco
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[2.1.3.1.1.1.1.1] Spocky75 antwortet auf marco5555
18.04.2007 09:22
Benutzer marco5555 schrieb:
Benutzer Spocky75 schrieb:
Musst du auch nicht zwingend. Bei dem älteren Loop- Karten hat man noch die 12 Monate Guthabengültigkeit. Wenn du aber in Loop S/M/L gewechselt hast, dann gelten für dich auch die neuen AGB.

Das hast du aber sehr missverständlich geschrieben. Ausserdem glaube ich, dass der OP eine "ältere" Loop-Karte hat.

Was ist daran denn missverständlich? Hat er denn noch die alten Tarife oder ist er in S/M/L gewechselt? Er sagt ja nix mehr dazu.


Gruß Marco
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[2.1.4] wanze1965 antwortet auf wanze1965
23.04.2007 17:53
Zur Vervollständigung ... so ging es weiter:

Habe nach einigen Tagen Antwort von O2 erhalten.

Fazit:

Es ist so, wie ich in meinem letzten Beitrag schon vermutet habe ... so, wie es vor dem Urteil war, nur mit dem Unterschied, das das Guthaben nicht mehr verfällt, sondern bei der nächsten Aufladung wieder aktiviert wird.

Will man die Karte nicht mehr haben ... zurückschicken und das Guthaben wird erstattet.

Um auf ein paar Dinge einzugehen, die im Laufe des thread aufkamen:

Prepaidvertrag war alt ... 12 Monate Gültigkeit ... ist auch jetzt nach Aufladung so.

Ich habe KEINE Benachrichtigung bekommen, obwohl die SIMkarte regelmäßig benutzt wurde, das die Gültigkeit abläuft ... weder schriftlich noch beim Anrufen (so kannte ich das von D2).


O2 hält sich also an das Urteil was den rechtswidrigen Guthabenverfall angeht, bei der Guthabengültigkeit sind sie aber kundenunfreundlich, weil es nicht einfach unendlich (bis 0,oo) läuft wie z.B. bei D2 und - zumindest nicht jeden - vorher davor warnt, so dass man dann plötzlich dasteht und nicht mehr telefonieren kann.

Braucht sich also niemand aufregen ... und lesen kann ich ... und wenn ich mir die Pressemitteilungen von O2 und den anderen nach dem Urteil ansehe (die ich gelesen hatte), muß man nicht unbedingt darauf kommen, dass man trotz Guthaben ohne Vorwarnung plötzlich nicht mehr telefonieren kann ... zumal andere Mobilfunkfirmen das ja auch anders handhaben.

Und ich bin auch keiner, der nichts besseres zu tun hat und hier auf O2 einschlagen will ... ich halte nur dieses Vorgehen bei den Prepaidkarten für nicht sehr kundenfreundlich ... und daher war der Ärger entsprechend groß ... und die Warnung ist ja angekommen ... das war die Hauptsache ... und die Klarstellung hier kann jetzt auch jeder lesen.

Darüber hinaus bin ich übrigens zufriedener O2-Vertragskunde ... nur so am Rande bemerkt.

Stephan.

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[3] Jan_C antwortet auf wanze1965
19.04.2007 14:24
Benutzer wanze1965 schrieb:
Hallo zusammen,


Bei zwei Vodafone-CallYa-Verträgen hat das bisher in unserer Familie keine Probleme gegeben ... irgendwann gab es keine Gültigkeitsdauerabfrage mehr und alles Guthaben blieb einfach stehen, egal wie lange es schon drauf war (zum Teil seit Freischaltung) ... aber jetzt bei O2 plötzlich das.
bei mir wurde Vodafone-SIM mit 0,02 EUR deaktiviert
ich soll die SIM zurücksenden, dann überweisen die mir das Geld
ja ja, wegen 0,02 EUR werde ich 0,55 EUR für Porto investieren
Begründung war, dass diese in der letzten Zeit nicht genutzt wurde


Habe ich da irgendetwas verpaßt und ist es inzwischen - zumindest bei O2 - wieder rechtens, Guthaben zeitlich zu begrenzen und verfallen zu lassen ?
die wollen wohl so die "toten" SIM-Karten bereinigen
wenn jemand noch Geld drauf hat, der wird sich wohl melden

Zumindest schon mal eine Warnung an alle O2 Loop Benutzer !!!
werde mal 0,01 EUR überweisen, dann halten diese wieder ein Jahr
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[3.1] fantflip antwortet auf Jan_C
21.04.2007 00:16
gääähn...

es gibt Leute die können sich anstellen.....