Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer Spocky75 schrieb:
Benutzer wanze1965 schrieb:
Hallo zusammen,
inzwischen bin ich schlauer geworden ... auch durch weitere Recherchen hier.
Fazit: O2 kümmert sich einen "Sch...dreck" um
rechtskräftige Gerichtsurteile ... im Gegensatz z.B. zu Vodafone ...
obwohl O2 sogar zuerst verurteilt wurde und die anderen Anbieter dann folgten.
Man sollte die Sachen die man liest und hört schon auch verstehen, bevor man hier so lospoltert. Guthaben verfällt auch nicht, es wird nach Ablauf der Frist nur "eingefroren" und zu
der nächsten Aufladung wieder addiert.
Das läuft wie früher ... Guthaben läuft ab ... und wenn du nicht rechtzeitig auflädst ist es weg ... und, damit das ganze noch abendteuerlicher wird: Keine Hinweise/Ansagen im Vorfeld ... so wie ich das von D2 z.B. her kannte.
Habe mich eben zur Kreditkartenaufladung angemeldet und da waren plötzlich meine 5,97 Euro wieder da ... aber nicht auf dem Handy verfügbar. Nach Aufladung von 15 Euro sind es nun 20,97 Euro ... also so, wie es VOR den Urteilen üblich war.
Siehe oben.
Und nach dem was ich hier gelesen habe ist auch die Reaktivierung von Altguthaben nicht immer erfolgreich.
Eigentlich schon.
Das Restguthaben kriegt man vielleicht mal wieder, wenn man die Karte noch während der Laufzeit deaktivieren läßt ... dann funktioniert zumindest der O2-Trick mit der aktiven Karte mit 0
- weil verfallen - Guthaben nicht.
Jedes Jahr rechtzeitig 1 Euro per Banküberweisung aufzuladen wäre auch noch eine Idee ... dann ist man nicht an die mindestens 15 Euro gebunden ... Versuch im nächsten Jahr ist es
wert.
... aber vielleicht wird O2 demnächst ja nochmal ... und erfolgreicher als zuletzt ... verknackt ... kann man nur hoffen.
Ja genau, die sind ja so böse. Man man, was manch einer
hier so von sich gibt, o wei o wei! Manchmal echt schrecklich...
Und gleich melden sich bestimmt wieder die Juristen unter den Forum- Usern und dann geht's wieder los mit einem weiteren sinnfreien Thread über die ach so bösen Leute von O2.
Sie sind nicht böse, nur halt womöglich, wahrscheinlich vertragswidrig.
Daran ist doch nix Vertragswidrig. Siehe AGB für Loop (Stand Februar 2007)Punkt 9.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. (...) Der Vertag endet automatisch, wenn die letzte Übertragung von Guthaben durch den Kunden auf das Guthabenkonto mehr als sieben Monate zurückliegt. (...)
Gruß,
Stephan.