Benutzer federico schrieb:
Forderungen, die über die
[ gesetzliche Mängelhaftung ]
hinausgehen (z.b. Umtausch generell,
oder Minderung/Wandlung vor dem dritten
Nachbesserungsversuch) sind keine Rechtsansprüche. [ ... ] Damit ist der Service von Nokia vs. Siemens durchaus relevant.
Natürlich ist die Service-Qualität des Herstellers für den Händler von Bedeutung. Das ändert doch nichts daran, daß es sich bei dem vom Kunden als traurig beklagten Service ausschließlich um den (Nicht-) Service des (Kauf-)Vertragspartners (hier: O2/VI) handelt.
Der Vertragspartner hat hier aber den Service erbracht, bzw. erbringen lassen.
Ob der Händler den Service selber leistet, oder ob er ihn leisten läßt, ist ja wohl vollkommen nebensächlich.
Natürlich hätte der Shop-Mitarbeiter das Gerät auch annehmen, selber zur Nokia-Reparaturstelle (Die zufällig in diesem Fall mit einem Vodafone-Laden zusammenfällt) bringen und dem Kunden dann zu einem vereinbarten Termin zurückgeben können.
Der Sinn dieser Aktion will mir aber nicht in den Kopf gehen.
Er hätte das Gerät nämlich auch annehmen und an Nokia einsenden können und das dauert bekanntermaßen...
Bye
SpaceRat